02.11.2019

Buchhaltung für kleine Unternehmen Literatur. Abschlussarbeit: Rechnungslegung für Kleinunternehmen. Schlussfolgerungen und Angebote


Verzeichnis der verwendeten Literatur

I. Rechtsakte, Weisungen und Verordnungen zu Buchhaltung, Prüfung und Besteuerung von Kleinunternehmen

Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation. Teil eins.

Abgabenordnung der Russischen Föderation. Erster Teil: Artikel-für-Artikel-Kommentar / Hrsg. ed. IN UND. Schrott. M.: Satzung, 1999.

Abgabenordnung der Russischen Föderation. (Zweiter Teil). M.: Autoren- und Verlegerverband „TANDEM“; EKMOS, 2000.

Normative Grundlagen der Rechnungslegung: Sammlung amtlicher Materialien / Vorwort. und Komp. ALS. Bakaev. M.: Rechnungswesen, 2000.

das Bundesgesetz vom 26. Dezember 1995 Nr. 208-FZ „On Aktiengesellschaften„(in der Fassung der Bundesgesetze vom 13. Juni 199bg. Nr. 65-FZ, vom 24. Mai 1999 Nr. 101-FZ, vom 7. August 2001 Nr. 120-FZ, vom 21. März 2002 Nr. 31 -FZ, vom 31.10.2002 Nr. 134-FZ, 27.02.2003 Nr. 29-FZ, 24.02.2004 Nr. 5-FZ, 06.04.2004 Nr. 17-FZ).

Bundesgesetz vom 8. Februar 1998 Nr. 14-FZ „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“.

Verfügung der FSFR vom 23. Januar 2001 Nr. 16 „Zur Genehmigung Richtlinien zur Analyse der Finanzlage von Organisationen“ // Sammlung von Gesetzen der Russischen Föderation. 2001. Nr. 9.

Bundesgesetz Nr. 129-FZ vom 21. November 1996 „Über die Rechnungslegung“ Nr. 187-FZ vom 31. Dezember 2002 Nr. 191-FZ vom 10. Januar 2003 Nr. 8-FZ vom 30. Juni 2003 Nr 86-FZ des Zollkodex der Russischen Föderation vom 28. Mai 2003 Nr. 61-FZ).

Bundesgesetz vom 8. August 2001 Nr. 129-FZ „On staatliche Registrierung juristische Personen“ (in der Fassung vom 8. Dezember 2003).

10. Bundesgesetz vom 14. Juni 1995 Nr. 88-FZ „Über die staatliche Unterstützung von Kleinunternehmen in der Russischen Föderation“ (in der Fassung der Bundesgesetze vom 21. März 2002 Nr. 31-FZ, vom 22. August 2004 Nr. 122-FZ).

Bundesgesetz Nr. 134-FZ vom 8. August 2001 „Über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern während der staatlichen Kontrolle (Aufsicht)“ (geändert durch Bundesgesetz Nr. 132-FZ vom 30. Oktober 2002, v 10. Januar 2003 Nr. 17-FZ, vom 1. Oktober 2003 Nr. 129-FZ).

Bundesgesetz Nr. 128-FZ vom 8. August 2001 „Über die Lizenzierung bestimmter Arten von Aktivitäten“ (in der Fassung vom 26. März 2003).

Bundesgesetz Nr. 225-FZ vom 30. Dezember 1995 "Über Produktionsteilungsvereinbarungen" 2003 Nr. 65-FZ, vom 29. Juni 2004 Nr. 58-FZ).

Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 21. Dezember 1998 Nr. 64n "Über Standardempfehlungen für die Organisation der Rechnungslegung für kleine Unternehmen."

Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 22. Juli 2003 Nr. 67n „Über die Form des Jahresabschlusses von Organisationen“.

Vorschriften zur Rechnungslegung. Ed. 3. hinzufügen. Rostow n/a: Phoenix, 2003.

II. Lehrbücher, Studienführer und Monographien

Agurbash N. G. Das System der staatlichen Unterstützung für kleine Unternehmen in Russland / N.G. Agurbash. M.: Ankil, 2000.

Analyse der Rolle und Stellung kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland. Statistische Referenz. Moskau: US-Agentur für internationale Entwicklung. Ressourcenzentrum für kleine Unternehmen, 2003.

Analyse Finanzberichterstattung: Lernprogramm/ Hrsg. O. V. Efimova, M. V. Müller. M.: Omega-L, 2004.

Wirtschaftliche Analyse. Land, Markt, Firma: Lehrbuch / Hrsg. Prof. VE Rybalkin. M.: Intern. Beziehungen, 1999.

Andreev V. Rechtsstatus von Kleinunternehmen / V. Andreev. M.: Omega-L, 2004.

Anthologie der Wirtschaftsklassiker / Vorwort. I.A. Stolyarow. M. : MP "ECONOV", "Key", 1993.

Anthony R. N. Grundlagen des Rechnungswesens / RN. Antonius. M.: Triada NTT, 1992.

Babich A.M. Finanzen: Lehrbuch / A.M. Babich, L.N. Pawlowa. M.: FBK-PRESS, 2000.

Bakaev A.S. Jahresabschluss der Organisation: Ansätze und Kommentare zur Erstellung / A.S. Bakaev. M.: Rechnungswesen, 1997.

Bakaev A.S. Normative Bestimmung der Rechnungslegung. Analyse und Kommentare / A.S. Bakajew. M.: MTsFER, 2001.

Beike R.L. Vollständiger Zyklus der Finanzbuchhaltung: ein praktischer Leitfaden / R.L. Benke, R.N. Holt. M.: SIEG, 1993.

Bernstein LA Analyse von Jahresabschlüssen: Theorie, Praxis und Interpretation / L.A. Bernstein; pro. aus dem Englischen. ; wissenschaftlich ed. pro. korrespondierendes Mitglied RAS I.I. Eliseeva; CH. ed. eine Reihe von Prof. ICH IN. Sokolov. M. : Finanzen und Statistik, 2002.

Betge J. Gleichgewichtsstudien / I. Betge; pro. mit ihm. ; wissenschaftlich ed. VD Novodvorsky; Einleitung. ALS. Bakajew; ca. V.A. Werchow. M.: Rechnungswesen, 2000.

Wirtschaft, Handel, Markt: Wörterbuch-Nachschlagewerk / Autoren-Komp. GS Sarkisyants; ed. V.G. Mashentseva, A.G. Sarkisyants, L.D. Scharow. M.: Informpress, 1993.

Leer I.A. Vermögensverwaltung / I.A. Bilden. K.: Nika-Zentrum, 2000.

Blaug M. Ökonomisches Denken im Rückblick / M. Blaug; pro. aus dem Englischen. ; 4. Aufl. M.: Delo Ltd, 1994.

Blinov A.O. Kleinunternehmen: Theorie und Praxis: Lehrbuch / A.O. Blinow, I.N. Schakin. Moskau: Dashkov i K°, 2003.

Reich an. Papierkram und Buchhaltung: Studium.-Praxis. Zulage / I.N. Rich, L. N. Kuznetsova; 2. Aufl., rev. und zusätzlich M.: Delo, 2003.

Braga V.V. Computertechnologien in der Buchhaltung basierend auf automatisierte Systeme: Werkstatt / V.V. Braga, A.A. Lewkin. M.: Finstatinform, 2001.

Breslavtseva N.A. Gleichgewichtswissenschaft: Lehrbuch / N.A. Breslavtseva, V.I. Tkach, V.A. Kuzmenko. M.: Früher, 2001.

Breslavtseva N.A. System Bilanzen und Konzepte des Gleichgewichtsmanagements wirtschaftliche Prozesse/ AUF DER. Breslawzew. Rostow n/a: SKNTS VSH, 1997.

Britton E. Einführungskurs Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Analyse: Selbstbetreuer / E. Britton, K. Waterston; pro. aus dem Englischen. I.A. Smirnova; ed. Prof. ICH IN. Sokolov. M. : Finanzen und Statistik, 1998.

Bulatov M.A. Rechnungslegungsstandards in Systemen. Basierend auf den Anordnungen des russischen Finanzministeriums unter Berücksichtigung der Bestimmungen Steuer-Code Russische Föderation / M.A. Bulatow. M.: Examen, 2003.

Rechnungswesen: Lehrbuch / I.I. Bochkareva, V.A. Bykov und andere; ed. ICH IN. Sokolov. M.: Velby; Prospekt, 2004.

Rechnungswesen in Russland im XXI Jahrhundert: Lehrbuch / N.L. Marenkow, T.N. Veselova, T.I. Kravtsova, Fernsehen. Gritsyuk; unter total ed. N.L. Marenkow. M.: Editorial URSS, 2002.

Rechnungslegung (Finanz-) Berichterstattung: Lehrbuch / ed. Prof. VD Nowodvorskaja). M.: INFRA-M, 2003.

Vakulenko T.G. Analyse von Buchhaltungs- (Finanz-)Abschlüssen für Managemententscheidungen / T.G. Vakulenko, L.F. Fomin. SPb. : Gerd-Verlag, 2001.

Van Hori J.K. Grundlagen des Finanzmanagements / J.K. Van Horn; pro. aus dem Englischen. ; CH. ed. Serie Ya.V. Sokolov. M. : Finanzen und Statistik, 1996.

Wlassow V.I. Kommentar zur Gesetzgebung für Kleinunternehmen / V.I. Wlassow, O.M. Krapivin. M.: INFRA-M, 2004.

Worst J. Betriebswirtschaftslehre: Lehrbuch / J. Worst, P. Revent-Low; pro. von Dänisch A.N. Chekansky, O. V. Roschdestwenski. M.: Gymnasium, 1994.

Giljarowskaja L.T. Analyse und Bewertung der finanziellen Stabilität eines Handelsunternehmens / L.T. Giljarowskaja, A.A. Vekhore-va. SPb. : Peter, 2003.

Giljarowskaja L.T. Prüfung finanzielle Ergebnisse: Methodologie und Methodik / L.T. Gilyarovskaya, Zh.A. Kevorkov. Woronesch: Verlag des Staates Woronesch. unta, 1997.

Gribov V.D. Management im Kleinbetrieb: Lehrbuch / V.D. Pilze. M. : Finanzen und Statistik, 2002.

Guseva EL. Produktionsmanagement in einem kleinen Unternehmen: [Educational praktischer Leitfaden] / E.P. Gussew. M.: MESI, 2001.

Dal VI. Erklärendes Wörterbuch der russischen Sprache: Modernes Schreiben / V.I. Dal. Moskau: Astrel; AKT, 2003.

Damari R. Finanzen und Unternehmertum. Von westlichen Firmen für die Arbeit der Organisation verwendete Finanzinstrumente / R. Damari: per. aus dem Englischen. EP Wyschinski. Jaroslawl: Elen, 1993.

Danilevsky Yu.A. Audit: Lehrbuch / Yu.A. Danilevsky, SM. Shapiguzov, N.A. Remizov, E. V. Starowoitow. 2. Aufl., neu überarbeitet. und zusätzlich M.: FBK-PRESS, 2002.

Dernberg R.L. Internationale Besteuerung / R.L. Dsrn-berg; pro. aus dem Englischen. M.: UNITI, 1997.

Dymova und A. Jahresabschluss und Grundsätze ihrer Erstellung nach internationalen Standards. Transformationstechnik / I.A. Dymov. M. : Moderne Wirtschaft und Recht, 2001.

Egorova N.E. Kleine Unternehmen: Unternehmerische Strategien und Kooperationen / N.E. Egorova, M.A. Marenny. M.: Firma Sputnik+, 2004.

Einmalige Steuer auf kalkulatorisches Einkommen / N.A. Kudryavtseva, A.S. Tapeitsina, MA Podobiert. M.: PRIOR, 2001.

Endovitsky Y.A. Einführung in die strategische Analyse Investitionstätigkeit: Probleme von Theorie und Praxis / D.A. Endovitsky, N.M. Podoprichin. Woronesch: Verlag des Staates Woronesch. unt, 2001.

Endovitsky Y.A. Investitionsanalyse im Realsektor der Wirtschaft: Lehrbuch / D.A. Endovitsky; ed. LT Giljarowskaja. Woronesch: Verlag des Staates Woronesch. unta, 2001.

Endovitsky Y.A. Umfassende Analyse und Kontrolle der Anlagetätigkeit: Methodik und Praxis / D.A. Endovitsky; ed. Prof. LT Giljarowskaja. M. : Finanzen und Statistik, 2001.

Iljina OP Informationstechnologien des Rechnungswesens / O.P. Iljin. Sankt Petersburg: Peter, 2002.

Individuelles Unternehmertum / G.B. Kovalev; Autor-Compiler G.B. Kovalev. M.: AiN, 2002.

Karlin T.R. Analyse Jahresabschlüsse(basierend auf GAAP): Lehrbuch/TR. Karlin, A.R. Macmin. M.: INFRA-M, 2000.

Karpow V.V. Kleine Unternehmen 2005: Praxisleitfaden / V.V. Karpow, N.V. Lukas. M.: Wirtschaft und Finanzen, 2005.

Kachalin V.V. Finanzbuchhaltung und Berichterstattung nach GAAP-Standards / V.V. Kachalin. M.: Delo, 1998.

Klinov N. N. Offenlegung von Informationen in Erläuterungen zum Jahresabschluss / N.N. Klinow; ed. VD Novodvorsky. M.: Rechnungswesen, 2003.

Klyuchnikov SV. Rechnungswesen für Kleinunternehmen: [Praxisleitfaden] / SV. Klyuchnikov. M.: Alfa-Press, 2004.

Kovalev V.V. Finanzanalyse: Geldmanagement. Wahl der Investitionen. Berichtsanalyse / V.V. Kovalev; 2. Aufl., überarbeitet. und zusätzlich M. : Finanzen und Statistik, 2000.

Kolb RV Finanzmanagement / R. V. Kolb, R. J. Rodriguez; pro. 2. Englisch ed. ; Vorwort zu Russisch ed. Ph.D. E. L. Drache-Heulen. M.: Finpress, 2001.

Koidrakov-Nationalpark Rechnungswesen: Lehrbuch / N.P. Kondrakow. M.: INFRA-M, 2002.

Kostjuk V. N. Geschichte Wirtschaftslehren/ V.N. Kostjuk. M.: Mitte, 1997.

Kuter M.I. Rechnungswesen: Grundlagen der Theorie: Lehrbuch / M.I. Cooter. M. : Sachverständigenbüro-M, 1997.

Kuter M.I. Theorie und Grundsätze der Rechnungslegung: Studienführer / M.I. Cooter. M.: Finanzen und Statistik; Sachverständigenbüro, 2000.

L alle hundert M.G. Kleinunternehmen: Lehrbuch / M.G. La-leer, Yu.L. Starostin. M.: INFRA-M, 2004.

Makarieva V.I. Praktische Tipps zur Verwendung von PBU 1 - PBU 12 / V.I. Makariew. M.: Steuerbulletin, 2000.

Malkova TN Theorie und Praxis der internationalen Rechnungslegung: Studienführer / T.N. Malkov. SPb. : Wirtschaftspresse, 2001.

Medwedew M.Ju. Allgemeine Theorie Buchhaltung: natürliche, Buchhaltungs- und Computermethoden / M.Yu. Medwedew. M.: Wirtschaft und Dienstleistung, 2001.

International Financial Reporting Standards 1999: Russische Ausgabe. M.: Askeri-ASSA, 1999.

Middleton D. Buchhaltung und finanzielle Entscheidungsfindung / D. Middleton: per. aus dem Englischen; ed. ich.ich Eliseeva. M.: Wirtschaftsprüfung; EINHEIT, 1997.

Mintzberg T. Strategischer Prozess / G. Mintzberg, J.B. Quinn, S. Gansal: übers. aus dem Englischen. ; ed. Yu.N. Kippurevsky. SPb. : Peter, 2001.

Needles B. Rechnungslegungsgrundsätze / B. Needles, X. Anderson, D. Caldwell; pro. aus dem Englischen; ed. ICH IN. Sokolov. 2. Aufl. M.: Finanzen und Statistik, 1994.

Novodvorsky V.D. Rechnungslegung der Organisation: Lehrbuch / V.D. Novodvorsky, L. V. Ponomarew. 4. Aufl., überarbeitet. und zusätzlich M.: Rechnungswesen, 2004.

Novodvorsky V.D. Rechnungswesen in kleinen Unternehmen: ein Studienführer / V.D. Novodvorsky, R.L. Sabanin. M.: Velby; Prospekt, 2005.

Paly V.F. Buchhaltungsberichte: Funktionen / V.F. Paly. M.: Berator-Press, 2003.

Paly V.F. International Accounting and Financial Reporting Standards: Lehrbuch / V.F. Paly. M.: INFRA-M, 2004.

Fünfter M.L. Anwendung der Gesetzgebung in der Rechnungslegungspraxis / M.L. Pjatow. M.: Rechnungswesen, 2002.

Fünfter M.L. Bilanzierung und Besteuerung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Wirtschaftsabkommen / M.L. Pjatow. M.: Rechnungswesen, 1999.

Ryan B. Strategische Buchhaltung für den Leiter / B. Ryan; pro. aus dem Englischen. ; ed. V. A. Mikryukova. Moskau: Wirtschaftsprüfung; EINHEIT, 1998.

Raizberg BA Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Lehrbuch / B.A. Riseberg. 4. Aufl., überarbeitet. und zusätzlich M.: Os-89, 2000.

Richard J. Prüfung und Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens / J. Richard; pro. aus dem Französischen; ed. LP Weiß. M.: Wirtschaftsprüfung; EINHEIT, 1997.

Richard J. Rechnungswesen: Theorie und Praxis / J. Richard; pro. aus dem Französischen; ed. ICH IN. Sokolov. M. : Finanzen und Statistik, 2000.

Romanov A. N. Audit-Automatisierung / A.N. Romanov, B.E. Odinzow. M.: Wirtschaftsprüfung; EINHEIT, 1999.

Russian Review of Small and Medium Enterprises 2001. M.: Tasis A 9803, Unterstützung für die Entwicklung kleiner Unternehmen, 2002.

Roubaix V.A. Kleinunternehmen: Geschichte, Theorie, Praxis / V.A. Roubaix. M.: TEIS, 2000.

Salin V. N. Technik der finanziellen und wirtschaftlichen Berechnungen: Studienführer / V.N. Salin, O. Yu. Sitnikow. M.: Finanzen und Statistik, 2002.

Sapozhnikova N.G. Rechnungslegungsgrundsätze: Studienführer / N.G. Saposchnikow. Woronesch: Verlag des Staates Woronesch. unta, 2001.

Siropolis N.K. Führung von Kleinunternehmen. Leitfaden für Unternehmer / N.K. Syropolis. M.: Delo Ltd, 1997.

Sokolov Ya.V. Rechnungswesen: von den Anfängen bis heute: ein Lehrbuch für Universitäten / Ya.V. Sokolov. Moskau: Wirtschaftsprüfung; EINHEIT, 1996.

Sokolov Ya.V. Neuer Kontenplan und Grundlagen der Rechnungslegung / Ya.V. Sokolow, V. V. Patrov, N.N. Karzaev. M. : Finanzen und Statistik, 2003.

Sokolov Ya.V. Grundlagen der Rechnungslegungstheorie / Ya.V. Sokolov. M. : Finanzen und Statistik, 2000.

Terekhova V L. Internationale und nationale Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandards: ein praktischer Leitfaden / V. A. Terekhova. M.: Prospekt, 1999.

Tkach V.I. Internationales System Buchhaltung und Berichterstattung / V.I. Tkach, M.V. Weber. M. : Finanzen und Statistik, 1991.

Trubnikov A. L. Zwischenorganisationen: Rechnungslegung und Steuerbilanzierung von Einnahmen und Ausgaben / A. A. Trubnikov. M.: Finanzzeitung, 2005.

1 Rev. Fadejew W. Ju. Ökonomische Grundlagen Kleinunternehmen: Lehrbuch / V.Yu. Fadeev. M.: INFRA-M, 2004.

Fedorova G.V. Informationstechnologien der Rechnungslegung, Analyse und Prüfung / G.V. Fjodorow. Moskau: Omega-L, 2004.

Fedorova G.V. Design Informationssysteme: Lehrbuch / G.V. Fjodorow. M.: MESI, 2001.

Foroponova T.M. Finanz- und Managementbuchhaltung von Unternehmensverpflichtungen / Т.М. Foroponow. Rostow n/a: Rost. Zustand baut, un-t, 2003.

AN. Hendriksen E.S. Theorie der Rechnungslegung / E.S. Hendrik-sen, M.F. Van Breda. M.: UNITI, 2001.

Khorokhordin D.N. Bildung von aktiv-adaptiven Systemen der internen Revision: Monographie / D.N. Horohordin; Woronesch, Mrs. agrarisch un-t im. K.D. Glinka. Woronesch: Verlag Woronesch, Staat. unta, 2003.

TschernikD.G. Steuern und Gebühren in der Russischen Föderation / D.G. Chernick. 2. Aufl., überarbeitet. M. : Internationales Zentrum Finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung, 2000.

Chirkova M. B. Methodik der Rechnungslegung und Wirtschaftsanalyse bei der Kreditvergabe an kommerzielle Strukturen: Ph.D. dis. zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften. / M.B. Chirkov. M., 1999.

Shirobokov V.G. Aktiv-adaptives Abrechnungssystem in Landwirtschaft: Konzeptionelle Ansätze, Theorie und Praxis / V.G. Shirobokov. Woronesch: VSAU, 2001.

Shishkin A.F. Wirtschaftstheorie: Lehrbuch / A.F. Schischkin. M.: VLADOS, 1996.

Shuremov E.JI. Automatisierte Informationssysteme für Buchhaltung, Analyse und Audit / E.L. Shuremov, E.A. Umnova, T.K. Voropajew. M.: Prospekt, 2001.

Shchadilova SI. Kleinunternehmen: wo anfangen und wie man sich erfolgreich entwickelt / S.N. Schtschadilow. Moskau: Delo i Service, 1998.

Scherenko M.V. Vereinfachtes Steuersystem: praktische Anwendung unter Berücksichtigung der jüngsten Änderungen / M.V. Scherenko; ed. G. Yu. Kasjanova. M.: Informtsentr XXI Jahrhundert, 2005.

Yadgarov Ya.S. Geschichte der Wirtschaftslehren / Ya.S. Jadgarow. M.: Volkswirtschaftslehre, 1996.

Dawson S. Analyse von Organisationen. London: Macinillan, 1995.

Giles RS, Capel W. Finanz- und Rechnungswesen. London: Macmillan, 1994.

III. Artikel in Zeitschriften und Sammelbänden, Zusammenfassungen von Berichten

Agapova T. N. Formen und Methoden der Steueranreize für die Investitionstätigkeit von Kleinunternehmen / T.N. Agapova, NV Fischer // Wirtschaftliche Analyse, Theorie und Praxis. 2004. Nr. 10(25).

Ameline TI. Abrechnung der Ausgaben von Unternehmern, die ohne Ausbildung tätig sind juristische Person/TI. Amelina // Buchhaltung. 2003. Nr. 1.

Andrejew IM. Spezialisten beantworten Leserfragen / I.M. Andreev // Buchhaltung. 2004. Nr. 23.

Andrejew IM. Merkmale der Anwendung des vereinfachten Steuersystems / I.M. Andreev // Buchhaltung. 2005. Nr. 6.

Anufriev V.E. Rechnungslegung und Verteilung von Finanzergebnissen / V.E. Anufriev // Buchhaltung. 1999. Nr. 4.

Veresneva N.V. Vereinfachtes Steuersystem: ob in das Einkommen einzubeziehen geliehene Mittel und Mittel des Engagements? / NV Veresneva // Buchhaltung. 2004. Nr. 19.

Bogatyreva E.I. Über Änderungen in Rechnungslegungsberichten / E.I. Bogatyreva // Buchhaltung. 2003. Nr. 19.

Bogatyreva E.I. Berücksichtigung der Einkommensteuerberechnungen im Jahresabschluss gemäß PBU 18/02 / E.I. Bogatyreva // Buchhaltung. 2003. Nr. 13.

Bogatyreva E.I. Bildung der Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation / E.I. Bogatyreva // Buchhaltung. 2004. Nr. 23.

Borisov A.V. Vereinfachtes Steuersystem / A.V. Borisov // Buchhaltung. 2003. Nr. 11.

Bychkov M.F. Zur Frage der Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens / M.F. Bychkov, N.N. Balashova // Ökonomie der landwirtschaftlichen und verarbeitenden Betriebe. 2000. Nr. 2.

Vilensky A.V. Entwicklungsstadien kleiner Unternehmen in Russland / A.V. Vilensky // Fragen der Ökonomie. 1996. Nr. 7.

Wladimirowa I. G. Unternehmen der Zukunft: Organisatorischer Aspekt / I.G. Vladimirova // Management in Russland und im Ausland. 1999. Nr. 2.

Ermolaeva N.V. Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung / N.V. Ermolaeva // Buchhaltung. 2005. Nr. 6.

Efimova O.V. Zur Transparenz und Auswertbarkeit von Rechnungslegungsberichten / O.V. Efimova // Buchhaltung. 1998. Nr. 7.

Ilyschew A.M. Das System der Bewertungsindikatoren für den integrierten Bereich Kleinunternehmen / A.M. Ilyschew, O. N. Demchuk // Wirtschaftsanalyse: Theorie und Praxis. 2005. Nr. 10.

Karzaeva N.N. Präsentation des Jahresabschlusses / N.N. Karzaeva // Buchhaltung. 2005. Nr. 3.

Kasyanova G. Yu. Dokumentation geschäftliche Transaktionen/ G. Yu. Kasyanova // Buchhaltung. 2001. Nr. 19.

Kukuschkin I.M. Eingezogene Zinsen und steuerpflichtige Ei/ I.M. Kukushkin, N. V. Veresneva // Buchhaltung. 2004. Nr. 24.

Malyavkina L.I. Bildung von Registern Steuerbuchhaltung in der Organisation / L.I. Malyavkina // Buchhaltung. 2005. Nr. 6.

Malyavkina L.I. Bilanzierung des Anlagevermögens nach dem vereinfachten Steuersystem / L.I. Malyavkina // Buchhaltung. 2004. Nr. 24.

Maslennikow M. V. Gesetzliche Regelung Kleinunternehmen in Russland / M.V. Maslennikov // FPA AKDI "Wirtschaft und Leben". Problem. Nr. 5(10), Mai 2001.

Nikitina SV. Vereinfachtes Steuersystem: alte und neue Probleme / SV. Nikitina // Buchhaltung. 2003. Nr. 5.

Nikolaeva S.A. Normative Regulierung der Rechnungslegung / S.A. Nikolaeva // Buchhaltung. 2000. Nr. 2.

Novodvorsky V.D. Fehler in Jahresabschlüssen: Möglichkeiten zur Identifizierung und Korrektur / V.D. Novodvorsky, D.V. Nazarov, N.N. Klinov // Buchhaltung. 2001. Nr. 2.

Paly V.F. Management Accounting: Innerbetriebliches Reporting / V.F. Paliy // Buchhaltung. 2003. Nr. 13.

Paly V.F. Management Accounting - System interne Berichterstattung/ V.F. Paliy // Buchhaltung. 2003. Nr. 2.

Patrov V.V. Kommentar zu PBU 18/02 „Bilanzierung von Einkommensteuerabrechnungen“ / V.V. Patrow, M. V. Semenova // Buchhaltung. 2003. Nr. 5.

150. Natroye V.V. Neu in der Bilanzierung von Einnahmen und Ausgaben von Organisationen /

VV Patrov // Buchhaltung. 2001. Nr. 15.

Patrov V. V. Erläuterungen zum Jahresabschluss / V.V. Patrov, V.A. Bykov // Buchhaltung. 2005. Nr. 3.

Patrov V.V. Abschlusserstellung: Allgemeine Bestimmungen / V.V. Patrov, V.A. Bykov // Buchhaltung. 2004. Nr. 24.

Patrov V. V. Jahresabschlusserstellung / V.V. Patrov, V.A. Bykov // Buchhaltung. 2005. Nr. 1.

Patrov V.V. Jahresabschlusserstellung / V.V. Patrov, V.A. Bykov // Buchhaltung. 2005. Nr. 2.

Petrova VI. Rechnungslegungsgrundsätze für Steuerzwecke / V.I. Petrova, S.G. Gastgeber // Buchhaltung. 2003. Nr. 2.

Prisjagina G.N. UTII für die Verteilung und (oder) Platzierung von Außenwerbung / G.N. Prisyagin // Buchhaltung. 2005. Nr. 6.

Prisjagina G.N. Anwendung des vereinfachten Steuersystems / G.N. Prisyagin // Buchhaltung. 2004. Nr. 2.

Radutsky A.G. Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards / A.G. Radutsky // Buchhaltung. 2001. Nr. 15.

Romanowskaja T.S. Merkmale zum Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung / T.S. Romanovskaya // Buchhaltung. 2005. Nr. 4.

Romanowskaja T.S. Aufwandsbildung zur Berechnung der Einkommensteuer / T.S. Romanovskaya // Buchhaltung. 2003. Nr. 13.

Russische Rechnungslegungs- und internationale Rechnungslegungsstandards // Rechnungslegung. 2003. Nr. 3.

Savkin SA Neu beim Ausfüllen des Einnahmen-Ausgaben-Buches / S.A. Savkin // Buchhaltung. 2004. Nr. 12.

Saltykova A.A. Russische und internationale Finanzberichterstattung: wesentliche Unterschiede / A.A. Saltykova, L.Z. Shneid-man // Buchhaltung. 2001. Nr. 18.

Semenchenko N.P. Modell der gemeinsamen Buchführung und Steuerbilanz / N.P. Semenchenko // Buchhaltung. 2003. Nr. 17.

Sokolov Ya.V. Inventar als Rechnungslegungsmethode / Ya.V. Sokolov, V.A. Bykov // Buchhaltung. 2005. Nr. 4.

Sokolov Ya.V. Professionelles Urteil eines Buchhalters: Ergebnisse des vergangenen Jahrhunderts / Ya.V. Sokolov, T.O. Terentyeva // Buchhaltung. 2001. Nr. 12.

Sokolov Ya.V. Das Prinzip der Neutralität in der Rechnungslegung / Ya.V. Sokolov, V. Ya. Sokolov // Buchhaltung. 2000. Nr. 22.

Sokolova O.O. Zahlung einer einmaligen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen / O.O. Sokolova // Buchhaltung. 2003. Nr. 11.

Sotnikova L.V. Etwas typische Fehler bei der Erstellung von Jahresabschlüssen / L.V. Sotnikova // Buchhaltung. 2005. Nr. 1.

Sotnikova L.V. Rechnungslegungsgrundsätze / L.V. Sotnikova // Buchhaltung. 2005. Nr. 6.

Sotnikova L.V. Grundsätze der International Financial Reporting Standards / L.V. Sotnikova // Finanzzeitung. 2004. Nr. 47.

Sotnikova L. V. Vereinfachtes Steuersystem: Anwendungspraxis / L.V. Sotnikova // Buchhaltung. 2004. Nr. 15.

Scheremet AD. Umfassende wirtschaftliche Analyse des Unternehmens / A.D. Sheremet // Buchhaltung. 2001. Nr. 13.

Shneidmai L.3. Berichterstattung über die Einhaltung internationaler Standards / L.Z. Shneidman // Buchhaltung. 2001. Nr. 12.

Shuvalova E.B. Getrennte Buchführung und Steuerregister / E.B. Shuvalova // Buchhaltung. 2003. Nr. 19.

Khorin A. N. Bilanzverallgemeinerung von Jahresabschlussdaten / A.N. Khorin // Buchhaltung. 2002. Nr. 10.

Khorin A. N. Jahresabschlüsse der Organisation: Zweck der Erstellung / A.N. Khorin // Buchhaltung. 2001. Nr. 7.

Khorin A. N. Finanzberichterstattung einer Organisation: Offenlegung der Hauptelemente von Berichtsformularen / A.N. Khorin // Buchhaltung. 2001. Nr. 8.

Khorin A. N. Finanzberichterstattung einer Organisation: Das Konzept des physischen Kapitals / A.N. Khorin // Buchhaltung. 2001. Nr. 9.

Merkmale der Rechnungslegung, Analyse und Prüfung bei kleinen Unternehmen (2013-2016): Referenzen

    Belavin, A. V. Merkmale der Buchhaltung Geld in im elektronischen Format und Durchführung von Transaktionen mit ihnen gemäß IFRS und RAS // Audit und die Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 3. - S. 33-36

    Bogdanova, M. M. Merkmale der Rechnungslegung in Kleinunternehmen unter Berücksichtigung von Gesetzesänderungen // Finanzgeschäft. - 2014. - Nr. 6. - S. 25-28

    Vardanyan, I. S. Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland // Management in Russland und im Ausland. - 2014. - Nr. 1. - S. 28-35

    Goldman, I. Yu Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen: von der „Steuerlast“ zum „Instrument der staatlichen Unterstützung“ // Russian Journal of Entrepreneurship. - 2014. - Nr. 19 (265). - S. 113-120

    Gorfinkel, V. Ya. Kleinunternehmen: Organisation, Wirtschaft, Rechnungswesen, Steuern: Proc. Zuschuss für Universitäten in Wirtschaftswissenschaften. Spezialitäten. - M. : UNITI-Dana, 2001. - 357 p. ; 20 cm sehen

    Divina, L.E. Öffentliche Ordnung im Bereich der Steuerregulierung kleiner und mittlerer Unternehmen // Russian Journal of Entrepreneurship. - 2013. - Nr. 20 (242). - S. 31-38

    Für einige Arten von Kleinunternehmen wurde ein Verbot der vereinfachten Rechnungslegung eingeführt [Text] // Audit. - 2014. - Nr. 11. - S. 28

    Egorova, N. Analyse des Transformationsprozesses des Besteuerungssystems kleiner Unternehmen [Text] // Unternehmertum. - 2013. - Nr. 1. - S. 49-58

    Egorova, N. E. Koordinierung der Interessen staatlicher Strukturen und kleiner Unternehmen im Bereich der Besteuerung // Wirtschaftsprüfung und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 4. - S. 13-22

    Ermilova, G. A. Lebenszyklus Kleinunternehmen. - Moskau: New Literary Review, 2009. - 335 p. ; 22cm

    Irizepova, M. Sh. Regionale Besonderheiten der Steuersysteme für kleine und mittlere Unternehmen // Steuern und Besteuerung. - 2015. - Nr. 2. - S. 134-145

    Kemaeva, S. A. Merkmale der Rechnungslegungspolitik in kleinen innovativen Unternehmen // Prüfung und Finanzanalyse. - 2014. - Nr. 2. - S. 18-26

    Kemaeva, S. A. Merkmale der Rechnungslegungspolitik in kleinen innovativen Unternehmen // Prüfung und Finanzanalyse. - 2014. - Nr. 2. - S. 18-26

    Kondrakov, N. P. Buchhaltung in kleinen Unternehmen: ein Tutorial. - Moskau: Prospekt, 2014. - 640 p. ; 21cm

    Lapusta, M. G. Kleinunternehmen: ein Lehrbuch: in Managementspezialitäten. - Moskau: INFRA-M, 2011. - 683, p. ; 22 cm - (Hochschulbildung).

    Litau, E. Ya. Kleine und mittlere Unternehmen: Unterscheidungskriterien [Text] // Wirtschaftsanalyse: Theorie und Praxis. - 2013. - Nr. 34. - S. 55-64

    Meshkevich, A. V. Finanzierung von Kleinunternehmen: vergleichende Analyse Russisch u Auslandserfahrung// Finanzbulletin: Finanzen, Steuern, Versicherungen, Rechnungswesen. - 2014. - Nr. 6. - S. 30-40

    Morozko, NI Mechanismen zur Aktivierung der Finanztätigkeit kleiner Organisationen // Audit und Finanzanalyse. - 2015. - Nr. 3. - S. 241-245

    Kleine Unternehmen können ihre Buchhaltung vereinfachen [Text] // Glavbukh. - 2013. - Nr. 23. - S. 16

    Polyakova, M. S. Erstellung von Buchhaltungsberichten mit vereinfachten Formularen // Steuerpolitik und -praxis. - 2013. - Nr. 3. - S. 60-67

    Ponikarova, M. Kleine Unternehmen können die Cash-Methode in der Buchhaltung anwenden // Glavbukh. - 2013. - Nr. 6. - S. 96-97

    Pushnaya, DV System der Steuerplanung für kleine Unternehmen in Russland // Arbeits- und Sozialbeziehungen. - 2013. - Nr. 4. - S. 13-22

    Semenichin, V. V. Statistische Berichterstattung Kleinunternehmen // Berater Buchhalter. - 2015. - Nr. 1. - S. 42-50

    Semenova, N.V. Merkmale der Buchführung und Berichterstattung von Kleinunternehmen // Wirtschaftsprüfer. - 2015. - Nr. 9. - S. 34-44

    Stepanchuk, A. A. Bewertung der wirtschaftlichen Situation eines kleinen Unternehmens in einer Krise // Wissenschaftliche und technische Erklärungen der Staatlichen Polytechnischen Universität St. Petersburg Ser.: Wirtschaftswissenschaften. - 2015. - Nr. 3 (221). - S. 245-253

    Sukharev, I. Das Finanzministerium sprach über die Besonderheiten der Rechnungslegung in kleinen Unternehmen: [ein Gespräch mit Igor Sukharev, Leiter der Abteilung für Rechnungslegungs- und Berichterstattungsmethodik des russischen Finanzministeriums] // Glavbukh. - 2014. - Nr. 9. - S. 6-7

    Small Business Management [Text]: Lehrbuch für höhere Studenten Bildungsinstitutionen Studierende der Richtung 080200 „Management“ und Fachrichtung 080507 „Management der Organisation“. - Moskau: INFRA-M, 2012. - 255, p. ; 22 cm - (Hochschulbildung. Die Serie wurde 1996 gegründet).

    Filobokova, L. Yu Rechnungslegungspolitik eines kleinen Unternehmens: methodische und methodische Ansätze zur Bildung, Bewertung der Effizienz // Prüfung und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 6. - S. 93-97

    Filobokova, L. Yu. Rechnungslegungspolitik eines kleinen Unternehmens als ein Element davon Finanzpolitik Und wirtschaftliche Strategie: Bildung, Leistungsbewertung [Text] // Finanzmanagement. - 2013. - Nr. 5. - S. 109-116

    Filobokova, L. Yu. Finanzstrategie und Politik eines kleinen Unternehmens: Inhalt, methodische Ansätze zur Gründung und Bewertung // Prüfung und Finanzanalyse. - 2014. - Nr. 5. - S. 363-368

    Fomicheva, L.P. Ausfüllen von Berichtsformularen für kleine Unternehmen // Buchhalterberater. - 2013. - Nr. 2. - S. 23-28

    Chapek, VN Ökonomie kleiner Unternehmen: Lehrbuch. Zuschuss für Studierende der Wirtschaftswissenschaften. universitäre Spezialitäten. - Rostow am Don: Phoenix, 2004. - 379, p. ; 21 cm - (Serie "Hochschulbildung").

    Chaya, V. A. Organisatorische Grundlagen zur Unterstützung der Finanzberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen nach internationalen Rechnungslegungsstandards // Prüfung und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 2. - S. 101-104

    Chaya, V. T. Grundlagen der Transformation der Berichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen nach IFRS // Wirtschaftsprüfung. - 2015. - Nr. 9. - S. 5-8

    Shestakova, E.V. Kleine Unternehmen: Was sollte ein Buchhalter bei der Erstellung von Jahresabschlüssen berücksichtigen? [Text] // Finanzmanagement. - 2013. - Nr. 2. - S. 91-98

    Sheshukova, T. G. Organisation der internen Revision in kleinen Unternehmen // Wirtschaftsprüfer. - 2015. - Nr. 4. - S. 34-39

    Shulmin, V. A. Entwicklung von Kleinunternehmen in russischen Regionen // Bulletin der Volga State Technological University Ser.: Economics and Management. - 2014. - Nr. 3 (22). - S. 70-84

Merkmale der Buchhaltung, Analyse und Prüfung bei kleinen Unternehmen (2013-2016): Referenzliste

1. Belavin, elektronische Kassenbuchhaltung und Transaktionen mit ihnen gemäß IFRS und RAS // Audit und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 3. - S. 33-36

2. Bogdanova, Buchhaltung in kleinen Unternehmen vorbehaltlich Änderungen in der Gesetzgebung // Finanzgeschäft. - 2014. - Nr. 6. - S. 25-28

3. Vardanyan, kleine und mittlere Unternehmen in Russland // Management in Russland und im Ausland. - 2014. - Nr. 1. - S. 28-35

4. Goldman, kleine und mittlere Unternehmen: Von der „Steuerlast“ zum „Instrument der staatlichen Unterstützung“ // Russian Entrepreneurship. - 2014. - Nr. 19 (265). - S. 113-120

5. Gorfinkel, Unternehmen: Organisation, Wirtschaft, Rechnungswesen, Steuern: Proc. Zuschuss für Universitäten in Wirtschaftswissenschaften. Spezialitäten. - M. : UNITI-Dana, 2001. - 357 p. ; 20 cm sehen

6. Divina, Politik im Bereich der Steuerregulierung kleiner und mittlerer Unternehmen // Russian Entrepreneurship. - 2013. - Nr. 20 (242). - S. 31-38

7. Für einige Arten von Kleinunternehmen wurde ein Verbot der vereinfachten Rechnungslegung eingeführt [Text] // Audit. - 2014. - Nr. 11. - S. 28

8. Egorova, N. Analyse des Transformationsprozesses des Besteuerungssystems kleiner Unternehmen [Text] // Unternehmertum. - 2013. - Nr. 1. - S. 49-58

9. Egorova, Interessen staatlicher Strukturen und kleiner Unternehmen im Bereich der Besteuerung // Wirtschaftsprüfung und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 4. - S. 13-22

10. Ermilova, der Zyklus eines kleinen Unternehmens. - Moskau: New Literary Review, 2009. - 335 p. ; 22cm

11. Irizepova, Merkmale der Steuersysteme für kleine und mittlere Unternehmen // Steuern und Besteuerung. - 2015. - Nr. 2. - S. 134-145

12. Kemaeva, Bildung der Rechnungslegungspolitik in kleinen innovativen Unternehmen // Audit und Finanzanalyse. - 2014. - Nr. 2. - S. 18-26

13. Kemaeva, Bildung der Rechnungslegungspolitik in kleinen innovativen Unternehmen // Audit und Finanzanalyse. - 2014. - Nr. 2. - S. 18-26

14. Kemaeva, Bildung der Rechnungslegungspolitik in kleinen innovativen Unternehmen // Audit und Finanzanalyse. - 2014. - Nr. 2. - S. 18-26

15. Kondrakov, Buchhaltung für kleine Unternehmen: ein Lehrbuch. - Moskau: Prospekt, 2014. - 640 p. ; 21cm

16. Lapusta, Unternehmertum: Lehrbuch: Managementspezialitäten. - Moskau: INFRA-M, 2011. - 683, p. ; 22 cm - (Hochschulbildung).

17. Litau und mittelständische Unternehmen: Unterscheidungskriterien [Text] // Wirtschaftsanalyse: Theorie und Praxis. - 2013. - Nr. 34. - S. 55-64

18. Meshkevich, Kleinunternehmen: eine vergleichende Analyse russischer und ausländischer Erfahrungen // Financial Bulletin: Finanzen, Steuern, Versicherungen, Buchhaltung. - 2014. - Nr. 6. - S. 30-40

19. Morozko, Verstärkung finanzielle Aktivitäten kleine Organisationen // Prüfung und Finanzanalyse. - 2015. - Nr. 3. - S. 241-245

20. Kleine Unternehmen können ihre Buchhaltung vereinfachen [Text] // Glavbukh. - 2013. - Nr. 23. - S. 16

22. Ponikarova, M. Kleine Unternehmen können die Bargeldmethode in der Buchhaltung anwenden // Hauptbuchhalterin. - 2013. - Nr. 6. - S. 96-97

23. Pelz, Steuerplanung für kleine Unternehmen in Russland // Arbeits- und Sozialbeziehungen. - 2013. - Nr. 4. - S. 13-22

24. Semenikhin, Berichterstattung über ein kleines Unternehmen // Buchhalter. - 2015. - Nr. 1. - S. 42-50

25. Semenov, Buchhaltung und Berichterstattung von kleinen Unternehmen // Wirtschaftsprüfer. - 2015. - Nr. 9. - S. 34-44

26. Semenov, Buchhaltung und Berichterstattung von kleinen Unternehmen // Wirtschaftsprüfer. - 2015. - Nr. 9. - S. 34-44

27. Stepanchuk, die wirtschaftliche Situation eines kleinen Unternehmens in einer Krise // Wissenschaftliche und technische Erklärungen der Staatlichen Polytechnischen Universität St. Petersburg Ser.: Wirtschaftswissenschaften. - 2015. - Nr. 3 (221). - S. 245-253

28. Sukharev sprach über die Besonderheiten der Rechnungslegung in kleinen Unternehmen: [ein Gespräch mit dem Leiter der Abteilung für Rechnungslegungsmethodik und Berichterstattung des russischen Finanzministeriums Igor Sukharev] // Glavbuh. - 2014. - Nr. 9. - S. 6-7

29. Sukharev sprach über die Besonderheiten der Rechnungslegung in kleinen Unternehmen: [ein Gespräch mit dem Leiter der Abteilung für Rechnungslegungsmethodik und Berichterstattung des russischen Finanzministeriums Igor Sukharev] // Glavbuh. - 2014. - Nr. 9. - S. 6-7

30. Small Business Management [Text]: Lehrbuch für Studierende der Hochschulen in der Studienrichtung 080200 „Management“ und Fachrichtung 080507 „Management der Organisation“. - Moskau: INFRA-M, 2012. - 255, p. ; 22 cm - (Hochschulbildung. Die Serie wurde 1996 gegründet).

31. Filobokova, Small Business Policy: methodische und methodische Ansätze für die Bildung, Leistungsbewertung // Audit und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 6. - S. 93-97

32. Filobokova, Small Business Policy: methodische und methodische Ansätze für die Bildung, Leistungsbewertung // Audit und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 6. - S. 93-97

33. Filobokova, Kleinunternehmenspolitik als Element ihrer Finanzpolitik und Wirtschaftsstrategie: Gründung, Leistungsbewertung [Text] // Finanzmanagement. - 2013. - Nr. 5. - S. 109-116

34. Filobokova, Strategie und Politik eines kleinen Unternehmens: Inhalt, methodische Ansätze zur Bildung und Bewertung // Prüfung und Finanzanalyse. - 2014. - Nr. 5. - S. 363-368

35. Fomichev, Meldeformulare für kleine Unternehmen // Buchhalter. - 2013. - Nr. 2. - S. 23-28

36. Chapek, Organisationen kleiner Unternehmen: Lehrbuch. Zuschuss für Studierende der Wirtschaftswissenschaften. universitäre Spezialitäten. - Rostow am Don: Phoenix, 2004. - 379, p. ; 21 cm - (Serie "Hochschulbildung").

37. Chaya, die Grundlagen der Unterstützung der Finanzberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen in Übereinstimmung mit internationalen Rechnungslegungsstandards // Prüfung und Finanzanalyse. - 2013. - Nr. 2. - S. 101-104

38. Tea, Transformation der Berichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen nach IFRS // Audit. - 2015. - Nr. 9. - S. 5-8

39. Shestakova, Kleinunternehmen: Was sollte ein Buchhalter bei der Erstellung von Jahresabschlüssen berücksichtigen? [Text] // Finanzmanagement. - 2013. - Nr. 2. - S. 91-98

40. Sheshukova, interne Revision bei kleinen Unternehmen // Auditor. - 2015. - Nr. 4. - S. 34-39

41. Shulmin, Kleinunternehmen in den russischen Regionen // Bulletin der Volga State Technological University Ser.: Economics and Management. - 2014. - Nr. 3 (22). - S. 70-84

Buchhaltung für kleine Unternehmen

Einführung

1. Das Konzept der kleinen Unternehmen, Regulierung und Organisation der Buchhaltung

1. 1 Das Konzept der Kleinunternehmen und seine Unterstützung durch die russische Gesetzgebung

1. 2 Ordnungsrechtliche Regelung und Organisation des Rechnungswesens in Kleinunternehmen

1. 3. Das System der Besteuerung von Kleinunternehmen

2. Buchhaltung für kleine Unternehmen

2.1 Abrechnung von Bargeld

2.2 Bilanzierung des Anlagevermögens und immaterielle Vermögenswerte

3 Steuerbilanzierung und Berichterstattung für kleine Unternehmen

3. 2 Zusammensetzung und Bildung von Steuermeldekennzahlen

Schlussfolgerungen und Angebote

Literaturverzeichnis

Anwendungen


Einführung

Small Business ist der wichtigste Bereich der Moderne Marktwirtschaft. Seine Entwicklung bedeutet die rasche Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Wiederbelebung von Rohstoffmärkte, das Entstehen unabhängiger Einkommensquellen für einen erheblichen Teil des erwerbstätigen Teils der Bevölkerung, die Verringerung sozialer Belastungen der Haushaltsausgaben.

Kleinunternehmen ist eine unternehmerische Tätigkeit, die von marktwirtschaftlichen Subjekten unter bestimmten gesetzlich festgelegten Bedingungen ausgeübt wird, Regierungsstellen und anderen repräsentativen Organisationen Kriterien (Indikatoren), die den Kern dieses Konzepts bilden.

Merkmale des Kleingewerbes sind: Tätigkeiten im wirtschaftlichen Bereich mit dem Ziel der Erzielung von Gewinn, wirtschaftliche Freiheit, innovativer Charakter, Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf dem Markt, Flexibilität und Effizienz bei der Entscheidungsfindung, relativ niedrige Kosten bei der Durchführung von Aktivitäten, insbesondere Verwaltungskosten, ein geringerer Bedarf an Anfangskapital sowie ein höherer Eigenkapitalumschlag Hauptstadt.

Die wichtige Rolle kleiner Unternehmen besteht darin, dass sie eine beträchtliche Anzahl neuer Arbeitsplätze schaffen, den Markt mit neuen Waren und Dienstleistungen sättigen, die zahlreichen Bedürfnisse großer Unternehmer befriedigen und spezielle Waren und Dienstleistungen produzieren. Darüber hinaus ist auch der Beitrag kleiner Unternehmen zur Schaffung des Bruttoinlandsprodukts des Landes und zur Bildung von föderalen und regionalen Budgets wichtig. Small Business ist ein grundlegender Bestandteil der Marktwirtschaft der Marktwirtschaft, es spielt eine große Rolle bei der Entwicklung von wettbewerbsfähigen, zivilisierten Marktbeziehungen Beitrag zu einer besseren Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung der Gesellschaft in Bezug auf Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen.

Daher ist die Untersuchung dieses Themas in der gegenwärtigen Phase der Entwicklung der Marktbeziehungen in Russland besonders relevant.

Die Relevanz dieser Arbeit liegt in der Tatsache, dass sich die Besteuerung, Buchhaltung und Berichterstattung von Vertretern kleiner Unternehmen in der Russischen Föderation ständig ändern und anpassen. Seit dem Bestehen des Steuersystems und des Kontrollsystems wurden sowohl die Methodik als auch das Verfahren zur Berechnung der Steuern auf verschiedenen Haushaltsebenen (Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer, Einkommensteuer) grundlegend geändert. Einzelpersonen, Verbrauchsteuern, Werbesteuer etc.), viele Steuern wurden komplett abgeschafft (Umsatzsteuer, Wohnungserhaltungssteuer), aber es gibt auch „Neulinge“ in diesen Reihen (einheitliche kalkulatorische Einkommensteuer, vereinfachtes Besteuerungssystem, Transportsteuer, einheitliche Agrarsteuer).

Besonderes Augenmerk bei der Ausarbeitung von Änderungen und Ergänzungen der Steuergesetzgebung gilt kleinen Unternehmen. Einer der vielversprechenden Bereiche für eine Marktwirtschaft ist heute die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese Position erklärt sich durch die folgenden vorteilhaften Eigenschaften:

Schafft zusätzliche Arbeitsplätze und fördert die Selbständigkeit der Bevölkerung;

Erweiterung des Angebots an Waren und Dienstleistungen;

Verleiht der Wirtschaft Flexibilität durch schnelle Reaktion auf Änderungen der Marktbedingungen;

Stimuliert die Entwicklung innovativer und wissenschaftlicher Aktivitäten;

Erhöht die Einnahmebasis von Budgets aller Ebenen.

Die oben aufgeführten Merkmale zeigen, dass für Russland und seine Regionen die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu einem bedeutenden Faktor werden kann, der die sozioökonomischen Bedingungen der Bevölkerung verbessert und die russische Wirtschaft entwickelt.

Trotz der erzielten Erfolge bei der Entwicklung von Kleinunternehmen gibt es heute ein erhebliches Wachstumspotenzial für diesen Wirtschaftssektor.

Einer der Hauptfaktoren, der die Entwicklung dieses Wirtschaftssektors behindert, sind die hohen Steuerzahlungen.

Im Zusammenhang mit der Einführung besonderer Steuerregelungen am 1. Januar 2003, einschließlich eines vereinfachten Steuersystems, gibt es eine Zunahme des Wachstums kleiner Unternehmen sowie einen Zufluss von Einnahmen auf allen Ebenen des Budgets.

Mit der Einführung von Kapitel 26. 2 "Vereinfachtes Steuersystem" der Abgabenordnung der Russischen Föderation für Steuerzahler, die mit der Anwendung begonnen haben vereinfachtes System Besteuerung im Arbeitsprozess ergaben sich eine ausreichende Anzahl von Fragen.

Das Ziel der Diplomarbeit ist eine eingehende Untersuchung des vereinfachten Steuer-, Rechnungslegungs- und Berichterstattungssystems in der gegenwärtigen Phase.

1. Untersuchung des Verfahrens zur Anwendung der Steuerbuchhaltung im Rahmen eines vereinfachten Steuersystems;

2. Betrachten Sie die Merkmale der Rechnungslegung und Berichterstattung unter einem vereinfachten Steuersystem;

3. Identifizieren Sie Stärken und Schwächen vereinfachte Besteuerung, Buchhaltung und Berichterstattung.

Theoretiker und Praktiker beschäftigen sich seit vielen Jahren mit Fragen der Besteuerung, Bilanzierung und Berichterstattung. Bei der Einführung von Neuerungen und Änderungen in der Vorgehensweise und Methodik der Rechnungslegung und Berichterstattung gibt es immer wieder Fragen dazu. praktische Anwendung. Beim Schreiben der Diplomarbeit wurden Artikel verwendet, die einige der Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung eines vereinfachten Steuer-, Rechnungslegungs- und Berichterstattungssystems aufzeigen.

Das Untersuchungsobjekt dieser Arbeit ist das Unternehmen der Stadt Vologda LLC Audit Consulting Firm "Prof-Audit" (LLC ACF "Prof-Audit"). Dieses Unternehmen wendet seit dem 1. Januar 2003 ein vereinfachtes Steuersystem an, wobei als Besteuerungsgegenstand die um die Höhe der Aufwendungen verminderten Einkünfte gewählt wurden.

Der analysierte Zeitraum ist das 1. Quartal 2006.

Diplomarbeit Es besteht aus einer Einleitung, drei Kapiteln und einem Schluss. Der Gesamtumfang der Arbeit beträgt 88 Seiten.


1. Das Konzept der kleinen Unternehmen, Regulierung und Organisation der Buchhaltung

1. 1 Das Konzept der kleinen Unternehmen in der russischen Gesetzgebung

Ein Merkmal von Kleinunternehmen ist das Vorhandensein mehrerer Definitionen des Begriffs „Kleinunternehmen“ in der Gesetzgebung. Sie können in drei Arten unterteilt werden.

Erstens ist dies die Definition in Absatz 3 der Kunst enthalten. 3 des Gesetzes Nr. 88-FZ vom 14. Juni 1995. "Zur staatlichen Unterstützung für Kleinunternehmen in der Russischen Föderation" (in der Fassung vom 31. Juli 1998, 21. März 2002, 22. August 2004, 2. Februar 2006)

Organisationen (Vereine), gemeinnützige und andere Stiftungen 25 Prozent nicht übersteigt, der Anteil einer oder mehrerer juristischer Personen, die keine Kleinunternehmen sind, 25 Prozent nicht übersteigt und bei denen die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten pro Berichtszeitraum folgende Grenzen nicht überschreitet (kleine Unternehmen):

in der Industrie - 100 Personen;

im Bau - 100 Personen;

im Transport - 100 Personen;

in der Landwirtschaft - 60 Personen;

im wissenschaftlich-technischen Bereich - 60 Personen;

im Großhandel - 50 Personen;

in Einzelhandel und Verbraucherdienstleistungen für die Bevölkerung - 30 Personen;

in anderen Branchen und bei der Umsetzung anderer Aktivitäten - 50 Personen.

Kleine Unternehmen, die mehrere Arten von Tätigkeiten ausüben (diversifiziert), werden als solche nach den Kriterien der Art der Tätigkeit eingestuft, deren Anteil am Jahresumsatz oder Jahresgewinn am größten ist.

unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, sowie Mitarbeiter von Repräsentanzen, Filialen und Sonstiges getrennte Unterteilungen angegebene juristische Person. Es definiert Kleinunternehmen, die berechtigt sind, die vom Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Zweitens sind dies die Definitionen von Kleinunternehmen, die in enthalten sind Gesetzgebungsakte Themen des Bundes. Es kann gesagt werden, dass das Konzept eines kleinen Unternehmens im regionalen Gesetz etwas von dem abweichen kann, was in Gesetz Nr. 88-FZ enthalten ist. Regionale Rechtsvorschriften definieren Kleinunternehmen als Einheiten, die berechtigt sind, Leistungen und Vergünstigungen zu beanspruchen, die Kleinunternehmen durch regionale Rechtsvorschriften gewährt werden.

Drittens ist dies die Definition von Kleinunternehmen, die das Recht haben, auf besondere Steuerregelungen umzusteigen, Artikel 18 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Obwohl sowohl im ersten als auch im zweiten Fall Kleinunternehmen als solche gemäß Art. 3 des Gesetzes Nr. 88-FZ ist der Kreis der Personen, die berechtigt sind, besondere Steuerregelungen in Anspruch zu nehmen, wesentlich enger als die im Gesetz Nr. 88-FZ definierten Personen.

Gemäß Absatz 1 der Kunst. 3 des Gesetzes Nr. 88-FZ können nur kleine Unternehmen sein kommerzielle Organisationen und Einzelunternehmer. Dementsprechend kann der Status eines kleinen Unternehmens einen solchen nicht haben gemeinnützige Organisationen B. Institutionen, Konsumgenossenschaften, öffentliche und religiöse Organisationen, Stiftungen usw.

Bei der Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Branche ist es notwendig, sich an dem All-Union Classifier „Industries nationale Wirtschaft"(OKONH).

Gleichzeitig gilt das Unternehmen als klein, wenn eine Tätigkeitsart (nach OKONH) den größten Anteil am Jahresumsatz und eine andere Tätigkeitsart den größten Anteil am Jahresgewinn hat, wenn es die erfüllt Anforderungen für mindestens eine dieser Art. Höchstzahl der Mitarbeiter. Das heißt, das Unternehmen bestimmt selbstständig, welche der Indikatoren verwendet werden sollen - das Umsatzvolumen oder die Gewinnhöhe.

Einzelunternehmer werden unabhängig von Bedingungen, einschließlich der Anzahl der Beschäftigten, als Kleinunternehmen anerkannt.

Wenn ein Kleinunternehmen die maximale Mitarbeiterzahl überschreitet, werden dem angegebenen Unternehmen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen für den Zeitraum, in dem die angegebene Überschreitung zulässig ist, und für die nächsten drei Monate entzogen.

Ministerium Kartellpolitik und Entwicklung des Unternehmertums und seiner Gebietskörperschaften;

Abteilungen (Ausschüsse, Kommissionen usw.) zur Unterstützung kleiner Unternehmen, die Teil der Struktur der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und der Struktur der lokalen Regierungen sind;

Bund, Länder u lokale Mittel Unterstützung für kleine Unternehmen. Stiftungen erfüllen eine Reihe von Funktionen, darunter: Unterstützung Innovationsaktivitäten kleine Unternehmen, Kreditvergabe zu Vorzugsbedingungen und auch zu kompensieren Kreditinstitute die entsprechende Differenz, wenn sie Kleinunternehmen Vorzugsdarlehen gewähren; die Funktionen eines Verpfänders, Bürgen, Bürgen für die Verbindlichkeiten kleiner Unternehmen ausüben; Beratungen zu Steuerfragen und zur Anwendung von Rechtsnormen organisieren;

Russische Agentur zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und ihre regionalen Zweigstellen. Es bietet Schulungen und Beratung für Unternehmer an, führt Expertenprüfungen von unternehmerischen Programmen und Projekten durch, Informationsunterstützung Kleinunternehmen, unterstützt Kleinunternehmen bei der Erstellung und Registrierung ihrer Gründungsdokumente sowie bei anderen Funktionen;

bei Unternehmern.

Die Hauptbereiche der staatlichen Unterstützung sind im Gesetz Nr. 88-FZ angegeben. In der Regel wird in den gleichen Bereichen, mit einigen Ausnahmen und Ergänzungen, auch auf regionaler und lokaler Ebene Unterstützung geleistet.

Nennen wir diese Richtungen.

Vergünstigte Kreditvergabe. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Kleinunternehmerförderung. Existiert spezialisierter Fonds Förderung der Entwicklung kleiner Unternehmensformen im wissenschaftlich-technischen Bereich, die vorsieht finanzielle Unterstützung hochwirksame wissenschaftsintensive Projekte, die von kleinen Unternehmen zu Vorzugsbedingungen entwickelt werden, sowie andere Unterstützung in ihrer Spezialisierung.

Vergünstigte Versicherung. Zur Klärung der Bedingungen der Vorzugsversicherung sollte man sich auch an die Kleinunternehmerförderung wenden.

Vorzugsrecht, Aufträge zur Herstellung von Produkten und Waren (Dienstleistungen) für den staatlichen Bedarf zu erhalten. Für Informationen können Sie sich an die Exekutivbehörden der Russischen Föderation und die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation wenden.

Unterstützung außenwirtschaftliche Tätigkeit kleine Geschäfte. Mit der Durchführung von Fördermaßnahmen in diesem Bereich sind Bundes- und Landesbehörden betraut. Hinter zusätzliche Information sollten von diesen Behörden kontaktiert werden.

Produktion und technologische Unterstützung für kleine Unternehmen. Für eine Erläuterung der Bedingungen für die Unterstützung bei der Versorgung kleiner Unternehmen mit modernen Geräten und Technologien sollte man sich an föderale und regionale Exekutivbehörden sowie an lokale Regierungen wenden.

Unterstützung kleiner Unternehmen im Bereich Aus-, Um- und Weiterbildung des Personals.

dass in den Haushalten aller Ebenen, sicher finanzielle Resourcen zu denen kleine Unternehmen berechtigt sind.

1. 2 Normative Regelung und Organisation der Kleinunternehmensbuchhaltung

Die Organisation und Führung des Rechnungswesens von Kleinunternehmen ist geregelt gemeinsames System Verordnung Buchhaltung. Die Bildung und Entwicklung eines solchen Systems ist eine der wichtigen Richtungen des Rechnungslegungsreformprogramms, das durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.03.98 Nr. 283 genehmigt wurde. Das Hauptziel dieses Programms ist zu bringen Russisches System Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS).

Derzeit wird ein 4-stufiges System der aufsichtsrechtlichen Rechnungslegung gebildet, das in Tabelle 1 dargestellt ist.

Die erste Ebene umfasst das Rechnungslegungsrecht. Es umfasst Bundesgesetze „Über die Rechnungslegung“, „Über die staatliche Unterstützung kleiner Unternehmen in der Russischen Föderation“, Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation und Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation. Einen besonderen Platz auf dieser Ebene nimmt das Bundesgesetz "Über die Rechnungslegung" vom 21. November 1996, Nr. 129-FZ (in geänderter und ergänzter Fassung) ein.

Das Gesetz definiert: konzeptionelle Bestimmungen und allgemeine Grundsätze Organisation und Rechnungswesen: Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten in diesem Bereich von juristischen Personen und Einzelpersonen, Führungskräften; Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit von Informationen; das Verfahren zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und staatliche Regulierung das gesamte Rechnungswesen. Das Gesetz ist die Rechtsgrundlage für die Gewinnung ausländischer Investitionen.

Die methodischen Grundlagen der Rechnungslegung werden in diesem Gesetz nur allgemein angegeben. Das Gesetz bestimmt, dass die Rechnungslegungsmethodik von Stellen behandelt werden soll, denen das Recht zur Regelung der Rechnungslegung durch Bundesgesetze zuerkannt wird. Diese Stellen haben das Recht, Folgendes für alle Organisationen auf dem Territorium Russlands verbindlich zu entwickeln und zu genehmigen:

Vorschriften (Standards) zur Rechnungslegung, Gründung;

Grundsätze, Regeln und Methoden zur Bilanzierung von Geschäftsvorfällen;

Erstellung von Jahresabschlüssen;

Sonstige Normen und methodische Leitlinien zu Rechnungslegungsfragen

Für kleine Unternehmen kann ein vereinfachtes Buchführungssystem bereitgestellt werden.

Ein sehr wichtiges Dokument der ersten Ebene des Regulierungssystems ist das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (CC RF). Dieses Dokument regelte viele Fragen der Rechnungslegung: das Zeichen einer juristischen Person, das Vorhandensein einer unabhängigen Bilanz, die obligatorische Genehmigung des Jahresfinanzberichts, obligatorische Fälle Bestätigungsvermerk, Konzept Nettovermögen, das Konzept der Tochtergesellschaften und abhängigen Unternehmen (Unternehmen), das Verfahren zur Umstrukturierung und Liquidation verschiedene Sorten Rechtspersonen.

Die zweite Ebene des Recbilden die Rechnungslegungsvorschriften (PBU), bei denen es sich um nationale Standards handelt. Derzeit sind 23 PBUs genehmigt und in Betrieb.

Die wichtigsten sind:

Verordnung über Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Russischen Föderation (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. Juli 98 Nr. 34 n.);

Verordnung über die Rechnungslegung "Abschlüsse der Organisation" PBU 4/99 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 06.07.99 Nr. 34 n.);

Rechnungslegungsvorschrift "Bilanzierung von Anlagevermögen" PBU 6/01 (genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30. März 2001 Nr. 26) (in der geänderten und ergänzten Fassung des Finanzministeriums vom 12. Dezember) 05);

Verordnung über die Rechnungslegung "Einkommen der Organisation" PBU 9/99 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. 05. 99 Nr. 32 n.) (in der geänderten und ergänzten Fassung der Anordnung des Finanzministeriums vom 12. 12. 05);

Verordnung über die Rechnungslegung "Ausgaben der Organisation" PBU 10/99 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. 05. 99 Nr. 33 n.);

Rechnungslegungsverordnung „Bilanzierung von Darlehen und Krediten und deren Bedienungskosten“ PBU 15/01 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 02.02.01 Nr. 60 n.);

Verordnung über die Rechnungslegung "Bilanzierung von Einkommensteuerabrechnungen" PBU 18/02 (genehmigt im Auftrag des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 19. 11. 02 Nr. 114 n.).

Die Entwicklung der Rechnungslegungsverordnung „Accounting Statements of the Organization“ RAS 4/99 ist zu einer wichtigen Etappe in der Entwicklung der inländischen Rechnungslegung geworden. Die Zusammensetzung, der Inhalt und die methodischen Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses der durch dieses Dokument erstellten Organisation entsprechen so weit wie möglich den in festgelegten Standards internationale Standards Buchhaltung. Anforderungen an Jahresabschlüsse sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2. Anforderungen an Jahresabschlüsse

Sie ergänzen die in der Rechnungslegungsvorschrift „Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation“ offengelegten Annahmen und Anforderungen.

Bei der Anwendung des Rechnungslegungsstandards ist davon auszugehen, dass er vollständig auf den in der Weltpraxis allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen beruht.

Daher ist die Entwicklung von Dokumenten der zweiten Ebene auf die Notwendigkeit zurückzuführen, die Anwendung der Grundsätze und Grundregeln der Rechnungslegung, die Darstellung der Grundkonzepte in Bezug auf einzelne Bereiche der Rechnungslegung und mögliche Methoden zur Anwendung von Rechnungslegungstechniken zu verallgemeinern und zu interpretieren ohne einen spezifischen Mechanismus in Bezug auf eine bestimmte Art von Aktivität zu offenbaren.

Die dritte Ebene umfasst Dokumente, die einen bestimmten Anwendungsmechanismus offenbaren Buchhaltungsmethoden unter Berücksichtigung der Branchenspezifika des Unternehmens, seiner Größe oder der Rechnungsobjekte selbst. Dazu gehören folgende Dokumente:

Kontenplan für die Rechnungslegung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation und Anweisungen für ihre Anwendung (genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 31. Oktober 2003 Nr. 94 n., geändert durch vorgenommene Ergänzungen und Änderungen im Auftrag des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 7. Mai 2003 Nr. 1- 550/32-2);

Richtlinien für die Inventarisierung von Immobilien und Finanzielle Verpflichtungen(genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 13. 06. 95 Nr. 49);

Richtlinien für die Bilanzierung des Anlagevermögens (genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 13. Oktober 2003 Nr. 91n)

Richtlinien für die Bilanzierung von Vorräten (genehmigt im Auftrag des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 28. Dezember 2002 Nr. 119n);

Es ist zu beachten, dass Dokumente zur Planung, Buchhaltung und Kalkulation von Produkten zwei große Blöcke der Buchhaltungsarbeit verbinden: Finanz- und Managementbuchhaltung. Gleichzeitig sind diese Blöcke von einer Reihe von Fragen zur Organisation der Steuerbuchhaltung betroffen.

Die vierte Ebene sind die internen Arbeitsdokumente der Organisation, die von den Leitern der Organisation entwickelt wurden. Die Hauptbedingung für den Inhalt solcher Arbeitsdokumente ist Konsistenz. Vorschriften höheres Level.

Organisationen“, die in Tabelle 3 dargestellt sind.

Tabelle 3. Rechnungslegungsannahmen

Die Annahme der Eigentumstrennung bedeutet, dass Eigentum und Verbindlichkeiten getrennt vom Eigentum und den Verbindlichkeiten des Eigentümers existieren.

Die Annahme der Unternehmensfortführung eines Unternehmens bedeutet, dass es auf absehbare Zeit weiter tätig sein wird und nicht beabsichtigt, den Betrieb zu liquidieren oder wesentlich einzuschränken. Wenn solche Absichten bestehen, muss die Organisation in der für das kommende Geschäftsjahr gebildeten Rechnungslegungsgrundsätze angeben, und in Erläuterungen zum Geschäftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Die Annahme einer Reihenfolge bei der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden bedeutet, dass die vom Unternehmen gewählte Rechnungslegungsmethode von Jahr zu Jahr stetig angewendet wird.

Einnahmen oder Zahlungen von Geldern im Zusammenhang mit diesen Tatsachen. Zusätzlich zu diesen Annahmen müssen bei der Entwicklung einer Rechnungslegungsmethode auch bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die auch in PBU 1/98 „Accounting Policy of the Organization“ verankert sind, sie sind in Tabelle 4 dargestellt.

Tabelle 4. Anforderungen an die Rechnungslegungsgrundsätze

Das Erfordernis der Vollständigkeit weist auf die Notwendigkeit hin, alle Tatsachen der wirtschaftlichen Tätigkeit in den Buchführungsunterlagen wiederzugeben. Das Erfordernis der Aktualität verpflichtet dazu, Transaktionen in der Rechnungslegung zum Zeitpunkt ihres Abschlusses oder, falls eine solche Reflexion schwierig ist, unmittelbar nach ihrem Abschluss widerzuspiegeln, was es ermöglicht, zeitnahe und genaue Informationen über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation zu erhalten.

Das Vorsichtsgebot bedeutet eine größere Bereitschaft, Verluste (Aufwendungen) und Verbindlichkeiten zu berücksichtigen als mögliche Erträge und Vermögenswerte (ohne stille Reserven).

Das Gebot des inhaltlichen Vorrangs vor der Form macht es erforderlich, die Tatsachen der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht nur in ihrer rechtlichen Form in der Rechnungslegung abzubilden ( gesetzliche Registrierung), sondern auch auf den wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhalts und der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Das Konsistenzgebot setzt die Identität der Daten voraus Analytisches Rechnungswesen Umsätze auf synthetischen Konten am 1. Tag jedes Monats sowie Kennzahlen zur Finanzberichterstattung, synthetische und analytische Buchhaltungsdaten.

Das Rationalitätserfordernis spricht von der effektiven Organisation des Rechnungswesens in einer bestimmten Form, basierend auf den Geschäftsbedingungen, dem Umfang der Tätigkeit und anderen Faktoren.

Diese Anforderung ist besonders wichtig für kleine Unternehmen, deren Aktivitäten oft sehr spezifisch sind und deren finanzielle Möglichkeiten zur Organisation der Buchhaltung begrenzt sind.

Die Rechnungslegung bei Kleinunternehmen erfolgt gemäß dem Bundesgesetz „Über die Rechnungslegung“ vom 21. November 96, Nr. 129-FZ (Änderungen und Ergänzungen vorbehalten). Auf der Grundlage dieses Gesetzes liegt die Verantwortung für die Organisation des Rechnungswesens in der Organisation, die Einhaltung des Gesetzes bei der Durchführung des Geschäftsbetriebs bei den Leitern des Unternehmens.

Einrichtung eines Buchhaltungsdienstes als strukturelle Einheit unter der Leitung eines Hauptbuchhalters;

Stellen Sie die Position eines Buchhalters vor;

Übertragung der Buchhaltung auf der Grundlage einer Vereinbarung an eine zentrale Buchhaltungsabteilung, eine spezialisierte Organisation oder einen Buchhalter;

Der Hauptbuchhalter (Buchhalter in Ermangelung der Position des Hauptbuchhalters im Personal) wird in die Position berufen und vom Leiter der Organisation entlassen. Der Hauptbuchhalter ist verantwortlich für die Erstellung von Rechnungslegungsgrundsätzen, die Buchhaltung und die rechtzeitige Darstellung vollständiger und zuverlässiger Informationen im Jahresabschluss.

Die Anforderungen des Hauptbuchhalters zur Dokumentation von Geschäftsvorgängen sind für alle Mitarbeiter der Organisation verbindlich. In meiner Arbeit Hauptbuchhalter kann nur direkt dem Leiter der Organisation unterstellt sein.

Zu den Hauptaufgaben des Rechnungswesens und der Besteuerung von Kleinunternehmen gehören:

Verbesserung des Rechts- und Regulierungsrahmens;

Vereinheitlichung und Vereinfachung der Buchhaltungsregister;

Vereinfachung des Arbeitskontenplans;

Verbesserung des Workflows und Minimierung der Anzahl der Buchhaltungsdokumente;

Reduzierung der Meldeformulare;

Vereinfachung der Bilanz durch Zusammenfassung von Posten und Ausschluss von Posten, die nicht ausschließlich für staatliche Stellen informativ sind;

Die Organisation der Buchhaltung für ein kleines Unternehmen beginnt mit der Erstellung einer Rechnungslegungsrichtlinie, der Erstellung eines Arbeitskontenplans, der Festlegung der Form der Buchhaltung und der Zusammensetzung der angewandten Formulare der primären Buchhaltungsdokumente, eines von genehmigten Dokumentenverwaltungssystems der Leiter des Unternehmens

Ein kleines Unternehmen entwickelt auf der Grundlage von PBU 1/98 „Rechnungslegungsgrundsätze einer Organisation“ eine Rechnungslegungsgrundsätze, d. h. die von ihm angewendeten Rechnungslegungsmethoden: primäre Beobachtung, Kostenmessung, aktuelle Gruppierung und endgültige Verallgemeinerung der Fakten der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Die Rechnungslegungsgrundsätze werden auf Anordnung oder Anordnung des Leiters genehmigt.

Arbeitsplan der Buchhaltungskonten mit synthetischen und analytischen Konten, die für die Buchhaltung gemäß den Anforderungen der Aktualität und Vollständigkeit der Buchhaltung und Berichterstattung erforderlich sind;

Formen primäre Dokumente zur Abwicklung von Geschäftsvorfällen, für die keine Standardformulare für Dokumente bereitgestellt werden, sowie Formulare für primäre interne Finanzberichte.

Das Verfahren zur Durchführung einer Bestandsaufnahme und Methoden zur Bewertung von Vermögensarten und Verbindlichkeiten;

Die Ordnung der Kontrolle über wirtschaftliche Vorgänge.

Bei der Erstellung der Rechnungslegungsgrundsätze eines kleinen Unternehmens wird eine bestimmte Richtung für die Führung und Organisation der Rechnungslegung aus den nach den Gesetzen und Vorschriften zur Rechnungslegung zulässigen ausgewählt. Die gewählte Methode wird vom Unternehmen vom 1. Januar bis zum Jahresende angewendet.

basierend auf PBU 1/98 „Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation“ und anderen PBU.

Die vom neu gegründeten Unternehmen angewandte Rechnungslegungsmethode gilt ab dem Datum der staatlichen Registrierung des Unternehmens als anwendbar. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden müssen begründet werden. Änderungen werden ab dem 1. Januar des Geschäftsjahres eingeführt und können mit Änderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation oder Vorschriften zur Rechnungslegung sowie der Entwicklung einer neuen Rechnungslegungsmethode durch die Organisation vorgenommen werden, die eine zuverlässigere Darstellung ermöglicht die Tatsachen der Geschäftstätigkeit der Organisation oder die Komplexität des Rechnungslegungsprozesses reduzieren, ohne den Grad der Zuverlässigkeit von Informationen zu verringern.

Berichterstattung.

Die Organisation der Buchhaltung von Geschäftsvorfällen in einem kleinen Unternehmen erfolgt im Rahmen eines Systems miteinander verbundener Buchhaltungskonten unter Anwendung der Methode doppelter Eintrag und geht davon aus, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem eine einzelne Transaktion im System der Buchhaltungskonten widergespiegelt wird, sie klassifiziert wird, dh abhängig von wirtschaftlicher Inhalt und der Art der Transaktion werden die entsprechenden Konten für ihre Buchführung bestimmt.

Das für ein bestimmtes kleines Unternehmen bestimmte Kontensystem wird durch einen abgekürzten Arbeitskontenplan geregelt, der im Unternehmen angenommen wird und es Ihnen ermöglicht, Aufzeichnungen über Eigentum und seine Verpflichtungen in Buchhaltungsregistern für seine Hauptkonten zu führen.

Bei der Organisation der Buchhaltung in kleinen Unternehmen darf ein funktionierender Kontenplan mit mehr oder weniger Konten verwendet werden. Die ausgewählte Gruppe von Konten sollte alle Geschäftsvorfälle in einem bestimmten Unternehmen buchhalterisch erfassen und die Merkmale seiner Aktivitäten widerspiegeln.

Der Arbeitskontenplan ermöglicht es Ihnen, Aufzeichnungen über Vermögenswerte, Kapital und Verbindlichkeiten in den Buchhaltungsregistern der Hauptkonten zu führen, um die Kontrolle über die Verfügbarkeit und Sicherheit von Eigentum, die Erfüllung von Verpflichtungen und die Zuverlässigkeit von Buchhaltungsdaten zu gewährleisten.

Einige Buchhaltungskonten, die im Arbeitskontenplan eines kleinen Unternehmens enthalten sind, müssen zusätzlich zu ihren direkten Buchhaltungsaufgaben auch die Funktionen anderer Konten erfüllen.

Wenn die Aktivitäten eines Kleinunternehmens nicht mit der Nutzung eigenen oder geleasten Anlagevermögens, einem bestimmten Materialbestand, der Bilanzierung von Käuferschulden und Verpflichtungen gegenüber Lieferanten und Auftragnehmern zusammenhängen oder wenn die Herstellung und der Verkauf von Produkten innerhalb von a abgeschlossen sind Monat, dann kann ein kleines Unternehmen einen funktionierenden Kontenplan mit reduzierter Nomenklatur verwenden.

Die Abbildung von Geschäftsvorfällen im System der Buchhaltungskonten und Buchhaltungsregister eines Kleinunternehmens erfolgt durch doppelte Erfassung.

Kleine Unternehmen haben das Recht, die Form der Rechnungslegung auf der Grundlage ihrer Tätigkeits- und Verwaltungsbedürfnisse unabhängig zu wählen. Anhand der empfohlenen Formulare können sie ihre eigenen Originalformen entwickeln, verbessern Buchhaltungsregister und erstellen Sie Programme zur Registrierung und Verarbeitung unter Beachtung der allgemeinen methodischen Grundsätze sowie der Technologie zur Verarbeitung von Buchhaltungsinformationen.

In Übereinstimmung mit der entwickelten Version des Arbeitskontenplans wählt das Unternehmen das geeignete Buchhaltungssystem aus den vom Finanzministerium der Russischen Föderation vorgeschlagenen aus.

Jede Form der Buchhaltung entspricht bestimmten Buchhaltungsregistern.

Buchhaltung und Jahresabschluss.

Bei der Anpassung der Buchhaltungsregister an die Besonderheiten ihrer Arbeit müssen kleine Unternehmen Folgendes einhalten: eine einheitliche methodische Grundlage der Buchhaltung, die eine Buchführung nach den Grundsätzen der periodengerechten und doppelten Erfassung, das Verhältnis von analytischen und Synthetische Rechnungslegung, eine kontinuierliche Reflexion in der Buchhaltung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltungsregistern auf der Grundlage von primären Buchhaltungsbelegen, die Sammlung und Systematisierung von Daten aus primären Dokumenten im Kontext von Indikatoren, die für die Verwaltung und Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten eines kleinen Unternehmens erforderlich sind, wie sowie für die Erstellung von Jahresabschlüssen.

Bewerben einer einzigen Zeitschriftenbestellformular Buchhaltung erstellt das Unternehmen auch Entwicklungstafeln auf Basis von Primärdokumenten.

Die Buchführungsform der Journalbestellung sieht die Verwendung der folgenden Haupttypen von Buchhaltungsregistern vor: Journalbestellungen, Kontoauszüge, Kassenbuch, Hauptbuch.

Gemäß den Primärdokumenten, die Geschäftstransaktionen widerspiegeln, werden diese Transaktionen in Auftragsjournalen erfasst, auf deren Grundlage das Hauptbuch erstellt wird.

Bei der Organisation der Buchhaltung in einem kleinen Unternehmen wurden eine Reihe von Grundsätzen definiert, an denen sich ein Buchhalter orientieren sollte. Diese schließen ein:

Einhaltung der während des Jahres verabschiedeten Rechnungslegungsgrundsätze in der Reflexion

einzelne Geschäftsvorfälle und Grundstücksbewertung;

Berücksichtigung aller im Berichtszeitraum getätigten Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung sowie der Ergebnisse einer Bestandsaufnahme des Vermögens der Organisation und ihrer Verpflichtungen;

die Richtigkeit der Zuordnung von Ausgaben und deren Übereinstimmung mit Einnahmen für Berichtsperioden;

Getrennte Abrechnung der Kosten für die Herstellung von Waren (Werke, Dienstleistungen) und Kapitalinvestitionen;

Hochwertige und wirtschaftliche Buchhaltung;

Die Umsetzung dieser Grundsätze in der Rechnungslegung basiert auf dokumentieren alle Transaktionen zum Zeitpunkt ihrer Ausführung.

1. 3 Steuersystem für kleine Unternehmen

Derzeit gibt es mehrere Systeme zur Besteuerung von Kleinunternehmen:

1. Das allgemein etablierte (traditionelle) System, in dem kleine Unternehmen Einkommensteuer, Grundumsatzsteuer und andere Steuern an den Haushalt zahlen.

Gemäß Artikel 18 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (TC RF) können kleine Unternehmen derzeit Folgendes verwenden:

2. besondere Steuerregelungen:

Das Steuersystem für landwirtschaftliche Erzeuger (einheitliche landwirtschaftliche Steuer) (ESKhN).

Vereinfachtes System der Besteuerung, Buchführung und Berichterstattung. (USN)

Das Besteuerungssystem bei der Umsetzung von Produktionsteilungsvereinbarungen.

über kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten“ der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Kapitel 26. 1 "Das Steuersystem für landwirtschaftliche Erzeuger (einheitliche Agrarsteuer)" trat am 1. Januar 2004 auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 11. November 2003 Nr. 147-FZ "Über Änderungen des Kapitels 26. 1 des zweiten Teils des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation und einige andere Gesetze der Gesetzgebung der Russischen Föderation“.

Dieses Kapitel wird regelmäßig geändert und ergänzt. Die letzten von ihnen wurden durch das Bundesgesetz vom 3. Juni 2005 Nr. 55-FZ "Über Änderungen von Artikel 346. 9 des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation" eingeführt. Vorauszahlungen auf die einheitliche Landwirtschaftssteuer werden spätestens 25 Tage nach Ende des Abrechnungszeitraums gezahlt und die einheitliche Landwirtschaftssteuer danach fällig Steuerzeitraum, bezahlt von Organisationen und einzelne Unternehmer spätestens bis zu den Fristen, die für die Einreichung von Steuererklärungen für den entsprechenden Steuerzeitraum durch die Absätze 1 und 2 von Artikel 346 festgelegt wurden. 10 dieses Kodex

Die Kapitel 26. 2, 26. 3 wurden durch das Bundesgesetz Nr. 104-FZ vom 24. Juli 2002 „Über Änderungen und Ergänzungen des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation und bestimmter anderer Rechtsakte der Russischen Föderation, as sowie über die Anerkennung bestimmter Rechtsakte als ungültige Russische Föderation zu Steuern und Gebühren.

Wesentliche Änderungen an den Kapiteln 26. 2 und 26. 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die sich auf viele Aspekte der Anwendung des vereinfachten Steuersystems beziehen, insbesondere die Bedingungen für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem, das Verfahren zur Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, Patentinnovationen, wurden durch das Bundesgesetz vom 21. Juli 2005 N 101-FZ eingeführt. Viele der Änderungen sollen widersprüchliche Auslegungen der geltenden Gesetzgebung angehen.

Die Änderungen traten am 1. Januar 2006 in Kraft, einige von ihnen treten jedoch aufgrund verschiedener Umstände erst am 1. Januar 2007 in Kraft.

Bei der Anwendung des Steuersystems für landwirtschaftliche Erzeuger zahlen die Steuerzahler eine einheitliche Agrarsteuer (USHT), die von ihnen auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit für den Berichtszeitraum (Steuerperiode) berechnet wird. Die Zahlung der einheitlichen Agrarsteuer ersetzt die Zahlung der Körperschaftssteuer, der Mehrwertsteuer (mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation zu zahlen ist), der persönlichen Einkommenssteuer (in Bezug auf die Einkünfte einzelner Unternehmer aus unternehmerischer Tätigkeit). ), Körperschaftssteuer , Steuer auf Vermögen natürlicher Personen (in Bezug auf Vermögen, das für unternehmerische Aktivitäten genutzt wird), sowie eine einheitliche Sozialsteuer.

Darüber hinaus zahlen diese Steuerpflichtigen Versicherungsprämien für Pflichtversicherungen Pensionsversicherung gemäß dem Bundesgesetz vom 15. 12. 01 Nr. 167-FZ „Über die obligatorische Rentenversicherung in der Russischen Föderation“ (Änderungen und Ergänzungen vorbehalten).

Landwirtschaftliche Erzeuger sind Organisationen und Einzelunternehmer, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen und (oder) Fisch anbauen, dessen Erst- und Weiterverarbeitung (industriell) durchführen und diese Produkte verkaufen, wenn der Anteil der Einnahmen aus Verkäufen an den Gesamteinnahmen aus dem Warenverkauf beträgt mindestens 70 %.

Diese Steuerpflichtigen haben das Recht, auf freiwilliger Basis zur Zahlung der einheitlichen Agrarsteuer zu wechseln. Landwirtschaftliche Erzeuger, die einen Umstellungswunsch auf die Zahlung der einheitlichen Agrarsteuer geäußert haben, müssen die Umstellung beantragen Finanzamt in der Zeit vom 20. Oktober bis 20. Dezember des Jahres, das dem Jahr des Übergangs zur Zahlung der einheitlichen Agrarsteuer vorausgeht. Auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse der von den Steuerzahlern eingereichten Anträge benachrichtigt die Steuerbehörde die Steuerzahler innerhalb eines Monats nach Eingang schriftlich über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit, das Steuersystem für landwirtschaftliche Erzeuger anzuwenden.

Neu gegründete Organisationen und Einzelpersonen, die den Wunsch nach Umsetzung geäußert haben unternehmerische Tätigkeit ohne Gründung einer juristischen Person, hat das Recht, gleichzeitig mit der Vorlage eines Dokumentenpakets für ihre staatliche Registrierung und Registrierung oder innerhalb von 5 Tagen einen Antrag zu stellen und ab demselben Datum das Steuersystem für landwirtschaftliche Erzeuger anzuwenden.

bis zum Ende des Besteuerungszeitraums nach der einheitlichen Agrarsteuer ist nicht zulässig.

Der freiwillige Übergang in das allgemein geltende Steuersystem kann vom Steuerzahler erst ab Beginn des nächsten Kalenderjahres vollzogen werden. Steuerpflichtige müssen dies schriftlich mitteilen. Steuerbehörden spätestens am 15. Januar des Jahres, ab dem sie auf das allgemein anerkannte Steuersystem umstellen wollen.

Zwecks Berechnung Steuerbemessungsgrundlage Gemäß der einheitlichen Agrarsteuer berücksichtigen steuerpflichtige Organisationen Einkünfte aus dem Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen) und Eigentumsrechten sowie nicht betriebliche Einkünfte.

Steuerzahler - Einzelunternehmer berücksichtigen Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit.

Die Zusammensetzung der Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit einzelner Unternehmer umfasst alle Bar- und Sacheinnahmen aus dem Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen), dem Verkauf von Eigentumsrechten an im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit genutztem Eigentum, den Kosten von solches unentgeltlich erhaltenes Eigentum und andere Geschäftseinnahmen. Das Datum des Einkommenseingangs ist der Tag des Geldeingangs auf Bankkonten und (oder) an der Kasse, Erhalt von anderem Eigentum (Arbeiten, Dienstleistungen) und (oder) Eigentumsrechten (Cash-Methode).

Bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für die Einheitliche Landwirtschaftssteuer berücksichtigen die Steuerpflichtigen nur die Ausgaben, die in Absatz 2 der Kunst vorgesehen sind. 346.5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Diese Liste ist geschlossen, was bedeutet, dass die Ausgaben, die dem Steuerzahler entstanden sind und nicht in diesem Absatz aufgeführt sind, bei der Berechnung der EHN nicht berücksichtigt werden.

Aufwendungen werden nach ihrer tatsächlichen Zahlung als Aufwand erfasst (Cash-Methode).

Bei der Anwendung der Barmethode zur Erfassung von Erträgen und Aufwendungen ist zu beachten, dass:

Sachausgaben der Steuerzahler, Lohnausgaben, Ausgaben für die Zahlung von Zinsbeträgen für die Verwendung von Mitteln (Kredite, Darlehen) sowie Ausgaben für die Zahlung von Steuern und Gebühren sind in den Ausgaben enthalten, die bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Einheit berücksichtigt werden Agrarsteuer in Bezug auf das Verfahren gemäß Absatz 3 der Kunst. 273 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, nämlich:

Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für die Einheitliche Landwirtschaftssteuer zum Zeitpunkt der Schuldenrückzahlung durch Abbuchung von Mitteln vom Girokonto des Steuerzahlers, Zahlung von der Kasse und im Falle einer anderen Methode der Schuldenrückzahlung - zum Zeitpunkt dieser Rückzahlung;

b) die Kosten für den Kauf von Rohstoffen und Materialien, die in der Zusammensetzung enthalten sind besagte Ausgaben da die gegebenen Rohstoffe und Materialien für die Produktion abgeschrieben werden;

c) Ausgaben für die Zahlung von Steuern und Gebühren, die in den oben genannten Ausgaben enthalten sind, in Höhe ihrer tatsächlichen Zahlung durch den Steuerzahler;

Aufwendungen für die Anschaffung von Werkzeugen, Einrichtungsgegenständen, Inventar, Geräten, Laborausstattung, Overalls und anderen Sachwerten, die nicht abschreibungsfähig sind, sind enthalten materielle Ausgaben, die bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für die UAT in voller Höhe berücksichtigt werden, wenn ein solches Eigentum in Betrieb genommen wird (Absatz 3, Satz 1, Artikel 254 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);

Die Anschaffungskosten für zum Weiterverkauf erworbene Waren sind in den oben genannten Ausgaben in der Berichtsperiode (Steuerperiode) enthalten, in der die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Waren tatsächlich erzielt wurden.

Ausgaben für Waren, die für die zukünftige Verwendung gekauft und in der Berichts-(Steuer-)Periode nicht verkauft wurden, werden berücksichtigt, wenn Einnahmen aus dem Verkauf dieser Waren in späteren Berichts- (Steuer-)Perioden erzielt werden.

nach dem Verfahren, bei dem die Anschaffungskosten von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die von Steuerzahlern nach dem Übergang zum Besteuerungssystem für landwirtschaftliche Erzeuger erworben wurden, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte als Aufwand abgeschrieben werden.

Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sowie deren Bewertung werden von den Steuerzahlern gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Rechnungslegung festgelegt.

Die Steuerbemessungsgrundlage für die Einheitliche Agrarsteuer wird anerkannt Geldwert Einnahmen abzüglich Ausgaben.

Gebot Einheitliche Agrarsteuer beträgt 6 Prozent.

diese besondere Steuerregelung.

Die von den Steuerzahlern bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für den Steuerzeitraum nicht berücksichtigten Verluste können in die Zukunft übertragen werden.

Betrachten wir ein Beispiel für die Ansammlung von ESHN.

SPK "Aurora" beschäftigt sich mit der Produktion und dem Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten. Seit 2005 zahlt die Genossenschaft die Agrarsteuer.

Die Höhe der Einnahmen für 2005 belief sich auf 650.000 Rubel.

Die Höhe der steuerlich anerkannten Ausgaben beträgt 480.000 Rubel.

Die einheitliche Agrarsteuer für 2005 sollte wie folgt berechnet werden:

Dieser Betrag ist bis spätestens 31. März 2006 zu zahlen. Der Betrag der am Ende der Berichtsperiode gezahlten Vorauszahlungen ist mit der Steuerzahlung zu verrechnen.

Steuern werden durch die Zahlung einer Steuer ersetzt, und alle anderen für sie festgelegten Aufgaben (Steuern, Versicherungen, Buchhaltung, Statistik) werden ausgeführt allgemeine Ordnung.

Die Hauptmerkmale des vereinfachten Systems sind die folgenden Bestimmungen.

Dies bedeutet, dass die Subjekte des vereinfachten Systems anstelle der Einkommensteuer (Einkommen - für Einzelunternehmer) die Mehrwertsteuer (außer Zoll) zahlen, die auf interne Vorgänge (beim Verkauf, Übertragung für den eigenen Bedarf, Ausführung von Bau- und Installationsarbeiten) berechnet wird für den Eigenverbrauch ), Grundsteuer, einheitliche Sozialsteuer, eine Einheitssteuer.

Gemäß Art. 6 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember Nr. 167-FZ „Über die obligatorische Rentenversicherung in der Russischen Föderation“ sind zwei Kategorien von Subjekten Zahler von Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung:

1) Personen, die Zahlungen an Einzelpersonen leisten, einschließlich:

Organisationen;

Einzelunternehmer;

Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, erfüllen in begrenztem Umfang die Anforderungen des Rechnungslegungsrechts.

Der Übergang zum vereinfachten Steuersystem ist freiwillig.

Gemäß Kapitel 26.2 „Vereinfachtes Steuersystem“ sind Organisationen, die auf ein vereinfachtes Steuersystem umgestellt haben, von der Pflicht zur Führung von Buchführungsunterlagen befreit, mit Ausnahme der Buchführung für Anlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte und Bargeldtransaktionen, sowie für sie wird das Verfahren zur Übermittlung der statistischen Meldungen festgelegt.

Daher führen Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, Aufzeichnungen über Anlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte in der Weise, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Rechnungslegung vorgeschrieben ist, insbesondere mit PBU 6/01 „Buchhaltung von Anlagevermögen“ (in der geänderten und ergänzten Fassung). , 14/2000 „Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte“ PBU.

Organisationen werden als alleinige Steuerzahler anerkannt, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

keine Niederlassungen und (oder) Repräsentanzen haben;

beträgt mindestens 50 Prozent und ihr Anteil am Lohnfonds beträgt mindestens 25 Prozent für gemeinnützige Organisationen, einschließlich Verbraucherkooperationsorganisationen, die gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation vom 19. Juni 1992 Nr. 3085-I " Über die Zusammenarbeit der Verbraucher (Verbraucherverbände, ihre Gewerkschaften) in der Russischen Föderation“ sowie Handelsunternehmen, deren alleinige Gründer Verbraucherverbände und ihre Gewerkschaften sind, die gemäß dem genannten Gesetz tätig sind;

Der Restwert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte übersteigt 100 Millionen Rubel nicht;

In diesem Fall werden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte berücksichtigt, die einer Abschreibung unterliegen und gemäß Kapitel 25 dieses Kodex als abnutzbares Vermögen ausgewiesen werden;

Das Einkommen während des Jahres beträgt nicht mehr als 20 Millionen Rubel (bis 2006 - 15 Millionen Rubel);

Beteiligen Sie sich nicht an bestimmten Aktivitäten (Banken, Pfandhäuser usw.);

Wenden Sie keine anderen besonderen Steuerregelungen an (mit Ausnahme des Systems der unterstellten Besteuerung).

Der Berichtszeitraum umfasst das erste Quartal, sechs Monate und neun Monate.

Darüber hinaus werden 20 Millionen Rubel jährlich durch einen Koeffizienten indexiert, der die Inflation berücksichtigt, wodurch auch die Grenze für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem erhöht wird (seit 2006 - 15 Millionen Rubel). Die erste Indexierung sollte unter Berücksichtigung der Einnahmen durchgeführt werden, die es Ihnen ermöglichen, seit 2007 im vereinfachten Steuersystem zu arbeiten. Der Wert dieses Koeffizienten im Jahr 2006 beträgt 1,132.

Will eine Organisation zum 1. Januar des Folgejahres auf ein vereinfachtes Steuersystem umstellen, so stellt sie in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November des laufenden Jahres einen Antrag bei der Finanzverwaltung, der den Besteuerungsgegenstand angeben muss.

Das Antragsformular für den Übergang zu einem vereinfachten Steuersystem wurde mit Beschluss des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 19. September 2002 Nr. VG-3-22/495 genehmigt. Das vorgegebene Formular ist optional und hat beratenden Charakter (Ziffer 3 der genannten Verordnung).

Die zweite Möglichkeit, zu einem vereinfachten System zu wechseln, ist wie folgt.

Diese Übergangsmethode wird von Organisationen und Einzelunternehmern verwendet, die das vereinfachte Steuersystem ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung (Registrierung) anwenden möchten.

In diesem Zusammenhang müssen diese Körperschaften auch ab dem Zeitpunkt der Gründung (Registrierung) die Merkmale eines einzigen Steuerpflichtigen aufweisen.

Neu gegründete Organisationen und neu registrierte Einzelunternehmer, die ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung (Registrierung) auf das vereinfachte Steuersystem umstellen möchten, müssen den Übergang auf das vereinfachte Steuersystem gleichzeitig mit der Einreichung eines Registrierungsantrags bei den Finanzbehörden oder innerhalb beantragen 5 Tage nach Anmeldung.

In diesem Fall haben Organisationen und Einzelunternehmer das Recht, das vereinfachte Steuersystem ab dem Zeitpunkt der Gründung der Organisation oder ab dem Zeitpunkt der Registrierung einer Einzelperson als Einzelunternehmer anzuwenden.

Steuerpflichtige, die auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem umgestiegen sind, müssen dieses während des gesamten Besteuerungszeitraums anwenden, es sei denn, es liegen Gründe für die zwingende Beendigung des vereinfachten Systems vor oder die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Unternehmens als Steuerpflichtiger werden nicht verletzt.

sofern in diesem Artikel nicht anders angegeben.

Ein Steuerzahler, der das vereinfachte Steuersystem anwendet, hat das Recht, vom Beginn des Kalenderjahres an auf das allgemeine Steuersystem umzusteigen, indem er dies der Steuerbehörde spätestens am 15. Januar des Jahres, in dem er beabsichtigt, auf das allgemeine Steuersystem umzustellen, mitteilt.

Gleichzeitig ist der Steuerzahler verpflichtet, die Steuerbehörde innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Melde-(Steuer-)Zeitraums, in dem der Verstoß gegen die oben genannten vier Bedingungen aufgetreten ist, über den Übergang zum allgemeinen Steuersystem zu informieren.

Gemäß der einheitlichen Steuer im vereinfachten Steuersystem werden zwei Arten von Objekten festgelegt:

Einnahmen abzüglich Ausgaben.

seit Einführung des vereinfachten Steuersystems. Gleichzeitig haben Steuerpflichtige, die zum 01.01.2003 in das vereinfachte Steuersystem gewechselt sind und den Besteuerungsgegenstand „Einkünfte“ gewählt haben, ab dem 01.01.2006 das Recht, den Besteuerungsgegenstand zu wechseln.

Bei der Feststellung einer Art von Besteuerungsobjekt ist das Einkommen dessen Bestandteil. Daher gelten diese Bestimmungen für alle Steuerzahler.

Erträge und Aufwendungen werden zahlungswirksam ermittelt.

Die Barmethode der Einkommensrealisierung nach dem vereinfachten Steuersystem ist eine Methode, bei der Einkünfte (aus Verkäufen, nicht operativ) als solche in der Berichtsperiode (Steuerperiode) erfasst werden, in der sie tatsächlich erzielt wurden.

Tag des Geldeingangs auf Bankkonten;

Das Datum des Geldeingangs an der Kasse des Steuerzahlers;

Der Tag des Eingangs von anderem Eigentum (Werke, Dienstleistungen), Eigentumsrechten;

Das Datum der Rückzahlung der Schuld an den Steuerzahler auf andere Weise.

Auch bei der Barzahlungsmethode ist das Datum des Einkommenseingangs nicht nur die nachträgliche Bezahlung der Ware, sondern auch der Eingang einer etwaigen Vorauszahlung.

Die Bestimmung des Einkommens von Organisationen nach dem vereinfachten Steuersystem erfolgt auf die gleiche Weise wie für Steuerzahler der Einkommensteuer (Kapitel 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Bei der Bestimmung des Besteuerungsgegenstandes berücksichtigen Organisationen folgende Einkünfte:

Einkünfte aus dem Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), dem Verkauf von Grundstücken und Eigentumsrechten, ermittelt nach Art. 249 der Abgabenordnung der Russischen Föderation;

Verkaufserlöse werden auf der Grundlage aller Einnahmen im Zusammenhang mit Zahlungen für verkaufte Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) oder Eigentumsrechte in bar und (oder) in Form von Sachleistungen ermittelt.

Betriebsfremde Erträge, ermittelt nach Art. 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Nicht betriebliche Einkünfte werden als Einkünfte anerkannt, die nicht in Artikel 249 dieses Kodex aufgeführt sind.

Anzuerkennen sind nicht betriebliche Einkünfte des Steuerpflichtigen, insbesondere Einkünfte:

Aus Kapitalbeteiligungen an anderen Organisationen, mit Ausnahme von Einkünften, die zur Zahlung bestimmt sind zusätzliche Anteile(Aktien), die unter den Aktionären (Teilnehmern) der Organisation platziert werden;

In Form einer positiven (negativen) Wechselkursdifferenz, die sich aus einer Abweichung des Verkaufs- (Kauf-) Kurses ergibt Austauschjahr aus dem offiziellen Kurssatz Zentralbank die Russische Föderation zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an Fremdwährungen (die Einzelheiten zur Bestimmung der Einkünfte von Banken aus diesen Geschäften werden in Artikel 290 dieses Kodex festgelegt);

In der vom Schuldner anerkannten Form oder vom Schuldner aufgrund eines ergangenen Gerichtsurteils zu zahlen Rechtswirksamkeit, Bußgelder, Strafen und (oder) andere Sanktionen für die Verletzung vertraglicher Pflichten sowie Entschädigungsbeträge für Verluste oder Schäden;

Aus der Einräumung von Nutzungsrechten an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit und ihnen gleichgestellten Individualisierungsmöglichkeiten (insbesondere aus der Einräumung von Nutzungsrechten aus Patenten für Erfindungen, gewerbliche Muster und andere Arten des geistigen Eigentums), wenn es sich um solche Einkünfte handelt nicht vom Steuerzahler in der in Artikel 249 dieses Kodex festgelegten Weise bestimmt;

In Form von Zinsen aus Darlehensverträgen, Krediten, Bankkonto, Bankdepot, sowie durch Wertpapiere und andere Schuldverpflichtungen (die Einzelheiten zur Bestimmung des Einkommens von Banken in Form von Zinsen werden in Artikel 290 dieses Kodex festgelegt); Neben den nicht betrieblichen Einkünften werden Einkünfte erfasst, die keine Einkünfte aus dem Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen), Eigentumsrechten usw. sind.

Der Indikator „Ausgaben“ wird nur von jenen Steuerzahlern verwendet, die das um die Ausgaben verminderte Einkommen als Besteuerungsgegenstand festgestellt haben.

Die Liste der nach dem vereinfachten System steuerlich berücksichtigten Ausgaben wird durch Art. 346. 16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Aufwendungen für den Erwerb, den Bau und die Herstellung von Anlagevermögen

Ausgaben für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten sowie die Schaffung von immateriellen Vermögenswerten durch den Steuerpflichtigen selbst

Aufwendungen für die Reparatur von Sachanlagen (einschließlich geleaster Vermögenswerte);

Leasing- (einschließlich Leasing-) Zahlungen für geleaste (einschließlich geleaste) Immobilien;

Materialkosten;

Arbeitskosten, Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Invalidität gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;

Kosten für Pflichtversicherung Arbeitnehmer und Vermögen, einschließlich Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung, obligatorische Sozialversicherungsprämien gegen Arbeitsunfälle und Berufsbedingte Krankheit hergestellt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

Zinsen, die für die Bereitstellung von Mitteln (Kredite, Darlehen) zur Nutzung gezahlt werden, sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Dienstleistungen, die von Kreditinstituten erbracht werden;

Instandhaltungskosten Brandschutz der Steuerzahler gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, Ausgaben für Eigentumsschutzdienste, Wartung von Feuer- und Sicherheitsalarmen, Ausgaben für den Kauf von Brandschutzdiensten und anderen Sicherheitsdiensten;

Beträge von Zollzahlungen, die bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation gezahlt werden und dem Steuerzahler gemäß den Zollgesetzen der Russischen Föderation nicht erstattet werden können;

Kosten für die Wartung von Dienstfahrzeugen sowie Kosten für die Entschädigung für die Nutzung von Privatwagen und Motorrädern für Geschäftsreisen innerhalb der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen;

Reisekosten; - Zahlung an einen öffentlichen und (oder) privaten Notar für die Beglaubigung von Dokumenten. Gleichzeitig werden solche Kosten im Rahmen der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Tarife akzeptiert;

Auslagen für Buchführung, Prüfung und Rechtsberatung;

Kosten für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen sowie für die Veröffentlichung und sonstige Offenlegung anderer Informationen, wenn die Gesetzgebung der Russischen Föderation dem Steuerzahler die Verpflichtung auferlegt, diese zu veröffentlichen (offenzulegen);

Ausgaben für Büromaterial;

Aktualisierung von Computerprogrammen und Datenbanken;

Aufwendungen für die Vorbereitung und Entwicklung neuer Industrien, Werkstätten und Einheiten;

Beträge der Steuern und Gebühren, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zu Steuern und Gebühren gezahlt wurden;

im Zusammenhang mit einem solchen Verkauf, einschließlich der Höhe der Kosten für Lagerung, Wartung und Transport der verkauften Waren;

Aufwendungen zur Bestätigung der Übereinstimmung von Produkten oder sonstigen Gegenständen, Herstellungs-, Betriebs-, Lager-, Transport-, Verkaufs- und Entsorgungs-, Werk- oder Dienstleistungserbringungen mit den Anforderungen technischer Vorschriften, Normenbestimmungen oder Vertragsbedingungen;

Durchführungskosten (in Fällen wo gesetzlich festgelegt Russische Föderation) obligatorische Bewertung zur Kontrolle der Richtigkeit der Steuerzahlung im Falle eines Streits über die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage;

Gebühr für die Auskunft über eingetragene Rechte;

Die Kosten für die Bezahlung der Dienstleistungen spezialisierter Organisationen für die Erstellung von Katasterdokumenten und technisches Rechnungswesen(Inventar) von Immobilien (einschließlich Titeldokumente für Land und Unterlagen zur Landvermessung);

Ausgaben für die Bezahlung der Dienstleistungen spezialisierter Organisationen für die Durchführung von Prüfungen, Umfragen, die Abgabe von Gutachten und die Bereitstellung anderer Dokumente, deren Vorhandensein für die Erlangung einer Lizenz (Genehmigung) zur Ausübung einer bestimmten Art von Tätigkeit zwingend erforderlich ist;

Gerichts- und Schiedsgebühren;

Periodische (laufende) Zahlungen für die Nutzung von Rechten an Ergebnissen geistiger Tätigkeit und Individualisierungsmöglichkeiten (insbesondere Rechte aus Patenten für Erfindungen, gewerbliche Muster und andere Arten von geistigem Eigentum);

Ausgaben für die Schulung und Umschulung von Personal, das vom Steuerpflichtigen auf vertraglicher Basis in der in Artikel 264 Absatz 3 dieses Gesetzbuchs vorgeschriebenen Weise beschäftigt wird;

auf Währungskonten bei Banken, durchgeführt im Zusammenhang mit einer Änderung des offiziellen Wechselkurses von Fremdwährungen gegenüber dem Rubel der Russischen Föderation, der von der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegt wurde.

Die allgemeinen Regeln für die Abrechnung von Ausgaben im Rahmen des vereinfachten Steuersystems sind die folgenden Bestimmungen:

Die aufgestellte Ausgabenliste ist erschöpfend und kann nicht erweitert werden;

Aufwendungen werden nach Maßgabe der festgelegten Grundsätze steuerlich berücksichtigt;

Gesonderte Ausgaben werden in der für ähnliche Einkommensteuerausgaben festgelegten Weise berücksichtigt (Kapitel 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);

Aufwendungen werden steuerlich erst zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung berücksichtigt.

Um die Steuer richtig zu berechnen und zu zahlen, muss der Steuerzahler die Steuerbuchhaltung organisieren, den Steuerzeitraum (Meldezeitraum) bestimmen, die Steuerbemessungsgrundlage für diesen Zeitraum bilden, die Steuersätze darauf anwenden und die Steuer rechtzeitig überweisen, nicht zu vergessen die entsprechende Steuererklärung abgeben.

Daher ist es für die korrekte Berechnung der Steuer erforderlich, jeden der aufgeführten Indikatoren separat zu berücksichtigen.

Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um Einkünfte, beträgt der Steuersatz 6 Prozent.

Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um um die Aufwendungen verminderte Einkünfte, beträgt der Steuersatz 15 Prozent.

Steuerpflichtige, die als Besteuerungsgegenstand Einkünfte abzüglich der Ausgaben gewählt haben, berechnen am Ende jeder Abrechnungsperiode die Höhe der Steuervorauszahlung anhand des Steuersatzes und der tatsächlich erhaltenen Einkünfte abzüglich der Ausgaben , periodengerecht berechnet vom Beginn des Besteuerungszeitraums bis zum Ende bzw. des ersten Quartals, sechs Monate, neun Monate, unter Berücksichtigung der zuvor gezahlten Beträge der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen.

Steuerzahler, die Einkünfte als Besteuerungsgegenstand gewählt haben, berechnen am Ende jedes Abrechnungszeitraums die Höhe der Steuervorauszahlung auf der Grundlage des Steuersatzes und der tatsächlich erhaltenen Einkünfte, die periodengerecht vom Beginn des Besteuerungszeitraums an berechnet werden zum Ende des ersten Quartals sechs Monate bzw. neun Monate unter Berücksichtigung der bisher gezahlten Steuervorauszahlungsbeträge.

Ein Steuerpflichtiger, der das um die Ausgaben verminderte Einkommen als Besteuerungsgegenstand verwendet, zahlt die Mindeststeuer.

Summe Mindeststeuer berechnet für den Besteuerungszeitraum in Höhe von 1 Prozent der Besteuerungsgrundlage, die Einkommen ist. Die Mindeststeuer ist zu entrichten, wenn für den Besteuerungszeitraum der nach dem allgemeinen Verfahren berechnete Steuerbetrag geringer ist als der Betrag der berechneten Mindeststeuer.

Der Steuerpflichtige hat das Recht, in den folgenden Besteuerungszeiträumen den Betrag der Differenz zwischen dem Betrag der gezahlten Mindeststeuer und dem allgemein berechneten Steuerbetrag als Aufwand in die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, einschließlich der Erhöhung des Verlustbetrags in die Zukunft übertragen werden kann.

Ein Steuerpflichtiger, der als Gegenstand der Besteuerung Einkünfte verwendet, die um den Betrag der Ausgaben reduziert sind, hat das Recht, die am Ende des Steuerzeitraums berechnete Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag des Verlusts zu verringern, den er am Ende früherer Steuerzeiträume erhalten hat, in denen der Steuerpflichtige war das vereinfachte Besteuerungssystem angewendet und die als Gegenstand der Besteuerung gekürzten Einkünfte auf die Höhe der Aufwendungen verwendet. Der Verlust darf die Steuerbemessungsgrundlage nicht um mehr als 30 Prozent mindern. In diesem Fall kann der verbleibende Teil des Verlusts auf die nächsten Steuerperioden vorgetragen werden, jedoch nicht mehr als 10 Steuerperioden.

Der Steuerzahler ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Ausübung des Rechts auf Minderung der Steuerbemessungsgrundlage um die Höhe des Verlusts Unterlagen aufzubewahren, die die Höhe des entstandenen Verlusts und den Betrag, um den die Steuerbemessungsgrundlage verringert wurde, für jeden Steuerzeitraum belegen.

Der Verlust, den der Steuerzahler bei der Anwendung anderer Steuersysteme erhält, wird beim Wechsel zu einem vereinfachten Steuersystem nicht akzeptiert.

Der Verlust, den der Steuerzahler bei der Anwendung des vereinfachten Steuersystems erhält, wird beim Wechsel zu anderen Steuersystemen nicht akzeptiert.

Steuerzahlerorganisationen reichen Steuererklärungen bei den Steuerbehörden an ihrem Standort ein:

Nach Ablauf des Besteuerungszeitraums spätestens am 31. März des auf den abgelaufenen Besteuerungszeitraum folgenden Jahres.

Steuerzahler - Einzelunternehmer geben Steuererklärungen bei den Finanzbehörden ihres Wohnsitzes ab:

Nach Ablauf des Berichtszeitraums, spätestens 25 Tage nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums;

Bei Ablauf des Besteuerungszeitraums spätestens am 30. April des auf den abgelaufenen Besteuerungszeitraum folgenden Jahres.

Steuerzahler sind verpflichtet, Steueraufzeichnungen über ihre Leistungsindikatoren zu führen, die für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuerbetrags auf der Grundlage des Einkommens- und Ausgabenbuchs erforderlich sind.

Die Form des Einkommens- und Ausgabenbuchs und das Verfahren zur Darstellung von Geschäftstransaktionen darin von Organisationen und Einzelunternehmern, die das vereinfachte Steuersystem verwenden, wurde mit Anordnung des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 28. Oktober 2002 Nr. BG- genehmigt. 3-22 / 606. (in der Fassung vom 26. März 2003, 24. Mai 2004, 4. Februar 2005)

Fach. Dasselbe Dokument definiert eine Liste von Arten von Geschäftstätigkeiten, für die die Anmeldung eines Patents zulässig ist (jedoch innerhalb der Grenzen der in Artikel 346.25.1 von Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Liste ).

Nur Unternehmer können ein Patent anmelden, wenn sie nur eine der im Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation genannten Arten unternehmerischer Tätigkeit ausüben und wenn sie nicht die Arbeitskraft von Arbeitnehmern in Anspruch nehmen.

Die Anwendung des vereinfachten Steuersystems auf der Grundlage eines Patents ist eine freiwillige Angelegenheit. Selbst wenn das erforderliche Gesetz in einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation verabschiedet wird und diese Art von Aktivität darin enthalten ist, gilt sowohl das vereinfachte Steuersystem als auch das allgemeine Regime kann ausgewählt werden.

Um ein Patent zu erhalten, muss ein Unternehmer spätestens einen Monat vor Beginn der Anwendung des vereinfachten Steuersystems auf der Grundlage eines Patents einen Antrag bei der Steuerbehörde stellen. Dokumentenformulare für die Anwendung dieses Systems sind durch die Anordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 31. August 2005 Nr. SAE-3-22/417 genehmigt. Der Wechsel zum vereinfachten Steuersystem auf Patentbasis ist jeweils zum Quartalsbeginn für folgende Zeiträume möglich: Quartal, halbes Jahr, 9 Monate und ein Jahr.

Bei der Berechnung der Kosten eines Patents wird jedoch ein Satz von 6 Prozent angewendet Realeinkommen berücksichtigt wird das vorgegebene Jahreseinkommen für die jeweilige Tätigkeit. Die jährlichen Kosten eines Patents (CA) werden nach folgender Formel berechnet:

PV = Potenzielles Einkommen nach Art der Aktivität x 6 % (1)

die Anmeldung eines Patents eine der Arten von Tätigkeiten ist, die einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen (UTII) unterliegen, dann sollte der festgestellte Betrag des Jahreseinkommens den für diese Art von Tätigkeit festgestellten Betrag der Grundrentabilität nicht überschreiten. Dieser Vergleich wird in dem Fall durchgeführt, in dem UTII in der Region nicht eingeführt wird, und wenn es eingeführt wird, dann muss UTII angewendet werden.

mehr als 50 Prozent, sowie ein Buch über Einnahmen und Ausgaben führen und Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgeben. Die Form einer solchen Erklärung wurde vom Finanzministerium der Russischen Föderation noch nicht genehmigt.

Im Oblast Wologda wurde noch kein Gesetz über ein vereinfachtes Steuersystem auf der Grundlage eines Patents verabschiedet.

Auf dem Gebiet des Gebiets Wologda ist eine der Arten von Sondersteuerregelungen sehr verbreitet, dies ist das Steuersystem in Form einer einzigen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten.

Die Steuerregelung hat wesentliche Besonderheiten.

Gleichzeitig erstreckt sich das System der Besteuerung des kalkulatorischen Einkommens nur auf die im Gesetz festgelegten Arten von Tätigkeiten, bei anderen Arten von Tätigkeiten werden gleichzeitig die allgemeinen oder vereinfachten Steuerregelungen angewendet.

und in Bezug auf die letztgenannte Art von Tätigkeit berechnet es eine einzige Steuer auf das unterstellte Einkommen.

Die Organisation übt zwei Arten von Aktivitäten aus, von denen jede der Besteuerung durch eine einzige Steuer auf kalkulatorisches Einkommen unterliegt. In diesem Fall berechnet die Organisation für jede Art von Aktivität separat eine einzige Steuer auf das kalkulatorische Einkommen.

und in Bezug auf die letzten beiden Arten von Tätigkeiten, getrennt für jede von ihnen, eine einzige Steuer auf kalkulatorisches Einkommen berechnet.

Eine einheitliche Steuer auf kalkulatorisches Einkommen ist ein System der Besteuerung einer separaten Tätigkeitsart, bei der die Steuer auf ein vorab deklariertes (kalkulatorisches) Einkommen (Indikator) gezahlt wird.

Das Besteuerungssystem in Form einer einzigen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten wird durch das Recht der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation umgesetzt.

Im Oblast Wologda wurde diese Steuer durch Beschluss der Stadtduma Wologda vom 6. Oktober 2005 verabschiedet. 310 "Über die Einführung eines Steuersystems in Form einer einzigen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten" sowie Verordnungen von Gemeinden, Zemsky-Versammlungen von Gryazovetsky, Sokolsky und anderen Gemeindebezirken.

Die Zahlung einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten ersetzt die Verpflichtung, vier Hauptsteuern für diese Arten von Aktivitäten zu zahlen: Gewinn- (Einkommens-) Steuer, Mehrwertsteuer auf interne Operationen, Grundsteuer, einheitliche Sozialsteuer.

Alle anderen Steuern und Gebühren für diese Art von Aktivitäten werden gemäß dem allgemein festgelegten Verfahren gezahlt. Für andere Tätigkeiten gilt die normale Besteuerungsregelung.

für jede Art von Aktivität.

Verpflichtungen und Geschäftsvorfälle bei unternehmerischen Tätigkeiten, die der einheitlichen Besteuerung unterliegen, und unternehmerischen Tätigkeiten, für die Steuerpflichtige Steuern zahlen allgemeine Regelung Besteuerung.

Organisationen und Einzelunternehmer, die Steuerzahler der einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen sind, zahlen Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Organisationen, die Steuerzahler der einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen sind, müssen die Anforderungen der Gesetzgebung zur Rechnungslegung allgemein erfüllen.

Gemäß Art. 4 des Bundesgesetzes vom 21. November 1996 Nr. 129-FZ "Über die Rechnungslegung" (Ergänzungen und Änderungen vorbehalten) dieses Gesetz gilt für alle Organisationen, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Gleichzeitig gibt es keine Ausnahmen für Organisationen, die dieses Steuersystem anwenden. Daher führen diese Organisationen Buchhaltungsunterlagen in allgemeiner Weise.

Hinsichtlich der einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen in Art. 346. 27 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht eine besondere Definition der Grundbegriffe vor, die für Steuerzwecke anzuwenden sind.

die Höhe der einheitlichen Steuer zum festgesetzten Satz zu berechnen.

Die Grundrentabilität ist eine bedingte monatliche wertmäßige Rentabilität für die eine oder andere Einheit eines physischen Indikators, der eine bestimmte Art der unternehmerischen Tätigkeit unter verschiedenen vergleichbaren Bedingungen charakterisiert und zur Berechnung der Höhe des kalkulatorischen Einkommens verwendet wird.

Grundlegende Einkommensteuererklärung zum kalkulatorischen Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten. Die Basisrendite wird in Rubel bestimmt und auf einen Monat pro Einheit des physischen Indikators festgesetzt. Der Wert des Grundertrags ist in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Die zugrunde liegende Rendite wird benötigt, um die Steuerbemessungsgrundlage zu bestimmen.

Tabelle 5. Basisrendite

Anpassen der Koeffizienten der Grundrentabilität.

K 2 - der Korrekturkoeffizient der Grundrentabilität unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Merkmale der Geschäftstätigkeit.

In der Oblast Wologda wird der Wert dieses Koeffizienten von den Gemeinden in Übereinstimmung mit ihren festgesetzt normative Dokumente. Einige Daten sind in Tabelle 6 gezeigt.

Tabelle 6. Korrekturkoeffizienten für die Gemeinden des Gebiets Wologda

Die Liste der Arten unternehmerischer Tätigkeit, für die das Recht einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation ein Steuersystem in Form einer Steuer auf kalkulatorisches Einkommen errichten kann, ist in Absatz 2 von Art. 346. 26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Die gesetzgebenden Körperschaften der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation haben das Recht, alle (oder einen Teil) der festgelegten Arten von Aktivitäten auszuwählen. Die regionalen Behörden können keine anderen Arten von Aktivitäten festlegen oder Beschränkungen für die Zusammensetzung der Fächer auferlegen.

Steuerzahler im Rahmen der einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen sind Organisationen und Einzelunternehmer, die auf dem Gebiet der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation tätig sind, in der die einheitliche Steuer eingeführt wurde, unternehmerische Aktivitäten, die einer einheitlichen Steuer unterliegen.

Der Besteuerungsgegenstand für die Anwendung einer einheitlichen Steuer ist das kalkulatorische Einkommen des Steuerpflichtigen, das als potenzielles Einkommen definiert ist, das unter Berücksichtigung einer Kombination von Faktoren berechnet wird, die sich direkt auf den Erhalt dieses Einkommens auswirken.

Die Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der einheitlichen Steuer ist der Betrag des kalkulatorischen Einkommens, berechnet als das Produkt der Basisrentabilität für eine bestimmte Art von Geschäftstätigkeit, berechnet für den Steuerzeitraum, angepasst um den Wert der Koeffizienten, und der Wert des physikalischen Indikators charakterisieren diese Art Aktivitäten.

Einheitliche Steuer auf kalkulatorisches Einkommen = (physischer Indikator x Grundeinkommen x K1 x K2) x 15 % (2)

Der Besteuerungszeitraum für die Einheitssteuer beträgt ein Quartal.

der Russischen Föderation, die für denselben Zeitraum gezahlt werden, in dem Steuerzahler ihren Arbeitnehmern, die in den Tätigkeitsbereichen des Steuerzahlers beschäftigt sind, für die eine einheitliche Steuer gezahlt wird, eine Vergütung zahlen, sowie für die Höhe der Versicherungsprämien in Form von gezahlten festen Zahlungen von einzelnen Unternehmern für ihre Versicherung und für die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Invalidität. Gleichzeitig darf der Betrag der Einheitssteuer auf Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht nicht um mehr als 50 Prozent gekürzt werden.

Aus dem Vorstehenden folgt, dass der Modernisierungsprozess Steuersystem geht weiter. Dies wird durch die Daten in Tabelle 7 belegt.

Tabelle 7. Änderungen und Ergänzungen von Rechts- und Normakten zum Verfahren zur Berechnung und Zahlung einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen ab 01.01.06.

Datum, Nummer Ein Kommentar
Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation 06. 12. 2005 Nr. 03-11-04/3/159 Ab dem 1. Januar 2006 ist es nicht mehr möglich, die Tätigkeiten eines Vermittlers (Kommissionär, Vertreter), der im Einzelhandel mit Kommissionswaren tätig ist, auf UTII zu übertragen.
Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation 05. 12. 2005 Nr. 03-11-02/76 Es ist notwendig, Ausgaben im Zusammenhang mit UTII, USN, ESHN periodengerecht ab Jahresbeginn und nicht für jedes Quartal der Anwendung von UTII zuzuordnen.
01. 12. 2005 Nr. 03-11-05/110 auf ENVD.
Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation 29. 11. 2005 Nr. 03-11-04/3/147 Zum Anwendung von UTII Dienstleister Gastronomie ohne Besucherservicehalle ist es notwendig, den Verzehr der vor Ort verkauften Produkte zu organisieren.
Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation Die Höhe der UTII wird auf der Grundlage der Gesamtzahl der gemieteten Handelsplätze berechnet.
Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation 07. 12. 2005 Nr. 03-11-04/3/164 Für den Einzelhandel seit 1. Januar 2006. umfasst Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Handel mit Waren sowohl für bare als auch für bargeldlose Zahlungen, unabhängig von der Käuferkategorie (natürliche oder juristische Personen). Gleichzeitig ist das bestimmende Merkmal eines Einzelhandelskaufvertrags zum Zwecke der Anwendung einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen der Zweck, für den der Steuerzahler Waren an Organisationen und Einzelpersonen verkauft: nicht für den persönlichen, familiären, privaten oder sonstigen Gebrauch im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit oder zur Verwendung dieser Waren für geschäftliche Zwecke. Ab dem 1. Januar 2006 kann der Verkauf von Waren an Privatpersonen auf Kredit mit Zahlung ihrer Kosten in bar, per Banküberweisung auf die Zahlung einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen übertragen werden.

Das Unternehmen hält Gelder auf der Bank, und für Barabrechnungen verfügt LLC AKF Prof-Audit über eine Kasse und führt alle erforderlichen Unterlagen gemäß den festgelegten Formularen.

Vorschriften über die Regeln für die Organisation von Bargeld Geldumlauf auf dem Territorium der Russischen Föderation, genehmigt vom Verwaltungsrat der Bank von Russland vom 05.01.1998 Nr. 14-P;

Das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen in der Russischen Föderation, genehmigt durch den Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank von Russland am 22.09.1993 Nr. 40 und zur Kenntnis gebracht durch das Schreiben der Zentralbank von Russland vom 04.10. 1993 Nr. 18

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juli 1993 Nr. 745 „Über die Genehmigung der Verordnung über die Verwendung von Registrierkassen bei der Durchführung von Barabrechnungen mit der Bevölkerung und der Liste bestimmte Kategorien Unternehmen (einschließlich Einzelpersonen, die unternehmerisch tätig sind, ohne eine juristische Person zu bilden, sofern sie diese ausüben Handelsgeschäfte oder Erbringung von Dienstleistungen), Organisationen und Institutionen, die aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit oder ihres Standorts durchgeführt werden können Barabrechnungen mit der Bevölkerung ohne den Einsatz von KKM.

Geld erhalten;

Zahlungen erfolgen auf ihre Verpflichtungen gegenüber anderen Personen in Höhe des von der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegten Betrags ( Größenbeschränkung Barausgleich zwischen juristischen Personen in Höhe von 60.000 Rubel für eine Zahlung);

Ausgabe von Löhnen und Abrechnungsbeträgen.

Die Annahme von Bargeld aus der Bevölkerung erfolgt unter obligatorischer Verwendung von Registrierkassen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Erlasses des Ministerrates - der Regierung der Russischen Föderation Nr. 745.

Bargeld wird an der Kasse in der gemäß der Berechnung des Bargeldlimits festgelegten Höhe aufbewahrt.

Der Kassierer trägt die volle finanzielle Verantwortung für die Sicherheit aller von ihm angenommenen Wertsachen.

Der Kassierer erstellt die Primäre Kassendokumente und führte ein Kassenbuch.

Dekret des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 18. 08. 1998 Nr. 88, genehmigt in Abstimmung mit dem Finanzministerium Russlands und dem Wirtschaftsministerium Russlands Einheitliche Formen primär Buchhaltungsunterlagen Abrechnung von Bargeldtransaktionen:

Nr. KO-2 „Ausgaben-Barverfügung“ (Anlage 2)

Nr. KO-5 "Rechnungsbuch für vom Kassierer erhaltene und ausgegebene Gelder"

Registrierungsjournal für eingehende und ausgehende Zahlungsdokumente

2. 2 Bilanzierung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Anlagevermögen - Dies ist ein Teil des Vermögens, der in der Organisation als Arbeitsmittel bei der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen oder für die Verwaltung der Organisation für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten verwendet wird.

Die Rechnungslegungsvorschriften für das Anlagevermögen werden durch die Rechnungslegungsverordnung "Rechnungslegung für das Anlagevermögen" PBU 6/01 festgelegt, die durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 03.03.2001 Nr. 26n genehmigt wurde. (mit Änderungen und Ergänzungen genehmigt durch den Erlass des Finanzministeriums vom 12.12.2005);

Gemäß diesen Regeln müssen bei der Annahme von Vermögenswerten als Anlagevermögen für die Rechnungslegung die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

Verwendung bei der Herstellung von Produkten, bei der Ausführung von Arbeiten oder der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke;

Verwenden Sie für eine lange Zeit, d. H. Zeitraum vorteilhafte Verwendungüber 12 Monate;

Die Organisation erwartet keinen weiteren Weiterverkauf dieser Vermögenswerte;

Die Fähigkeit, der Organisation künftigen wirtschaftlichen Nutzen zu bringen.

Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen die Nutzung einer Sachanlage Einnahmen für die Organisation generiert.

Für die Arten von Anlagevermögen, die in dieser Klassifikation nicht aufgeführt sind, werden die Nutzungsdauern vom Steuerzahler gemäß den Spezifikationen und Empfehlungen der Hersteller festgelegt.

Die Gliederung des Anlagevermögens nach Art bildet die Grundlage für deren analytische Bilanzierung.

Das Anlagevermögen ist nach Zweck unterteilt in:

Produktion

Nicht-Produktion

Nach Art des Anlagevermögens sind unterteilt in:

Arbeits- und Kraftmaschinen usw.

Je nach Nutzungsgrad wird das Anlagevermögen unterteilt in;

Auf Naturschutz stehen usw.

Abhängig von den bestehenden Rechten an Objekten wird das Anlagevermögen unterteilt in:

Eigene, einschließlich geleaste;

unter operativer Führung;

Die Anschaffungskosten sind die Summe der tatsächlichen Anschaffungskosten eines Gegenstands des Anlagevermögens.

Solche Kosten können zum Beispiel sein:

An den Verkäufer gemäß Vertrag gezahlte Beträge;

Beträge, die für Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Gegenstands des Anlagevermögens gezahlt wurden;

Sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gegenstands des Anlagevermögens stehen.

Der Erhalt von Anlagevermögen (mit Ausnahme der Ausrüstung für die Installation) muss über das Konto 08 „Investitionen in Anlagevermögen". Dieses Konto sammelt alle Kosten, die mit dem Kauf und der Installation von Geräten oder mit ihrer Errichtung und Konstruktion verbunden sind. Die Ausnahme bilden allgemeine Geschäfts- und andere Ausgaben, die nicht direkt mit dem Erwerb oder Bau von Einrichtungen zusammenhängen. Wenn der Gegenstand auf Beschluss einer Sonderkommission des Unternehmens in Betrieb genommen werden kann, wird eine Abnahmebescheinigung erstellt und alle Ausgaben vom Konto 08 „Investitionen in das Anlagevermögen“ auf das Konto 01 „Anlagevermögen“ übertragen. .

Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens werden zunächst belastet vom Konto 08 „Investitionen in das Anlagevermögen“ (ohne MwSt.):

Soll 08 Haben 60 (76) - Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gegenstands des Anlagevermögens stehen, werden berücksichtigt,

Bei Inbetriebnahme eines Gegenstandes des Anlagevermögens erfolgt die Buchung:

AKF Prof-Audit LLC hat im Rahmen eines Kaufvertrags einen Personal Computer erworben. Laut Vertrag betragen die Kosten für den Computer 16.402 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 2.502 Rubel).

Der Buchhalter der Organisation macht die Buchungen:

Lastschrift 08 Kredit 60 in Höhe von 16.402 Rubel. - ein Computer wurde in der Bilanz der Organisation (einschließlich Mehrwertsteuer) gutgeschrieben;

Die Lieferung des Computers (295 Rubel, einschließlich Mehrwertsteuer - 45 Rubel) wurde zusätzlich von AKF Prof-Audit LLC in bar von der Kasse über eine verantwortliche Person bezahlt:

Debit 71 Kredit 50 in Höhe von 295 Rubel. - Geld wurde von der Kasse an die verantwortliche Person ausgegeben, um die Lieferung des Computers zu bezahlen;

Lastschrift 08 Kredit 71 in Höhe von 295 Rubel. - Die Liefergebühr ist in den Kosten des Computers enthalten (auf der Grundlage der Vorabmeldung der verantwortlichen Person);

Bei der Inbetriebnahme des Computers nimmt der Buchhalter der AKF Prof-Audit LLC folgende Eintragungen vor:

Lastschrift 01 Gutschrift 08 16.697 reiben. - Der Computer gehört zum Anlagevermögen der Organisation.

Alle in Betrieb genommenen Anlagegüter werden in der Produktion verwendet und abgeschrieben. Monatlich (im nächsten Monat nach der Inbetriebnahme) wird ein Teil der Kosten dieses Anlagevermögens auf die Herstellungskosten umgerechnet.

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Abschreibung des Anlagevermögens zu berechnen:

Linear;

Abnehmende Bilanzmethode;

Die Methode der Abschreibung der Kosten durch die Summe der Anzahl der Jahre der Nutzungsdauer;

Zur Berechnung der Abschreibung werden alle Anlagegüter der Organisation in homogene Gruppen von Objekten unterteilt, die durch gemeinsame Merkmale vereint sind.

Für Objekte einer Gruppe von Anlagevermögen können Sie nur eine der aufgeführten Methoden verwenden, die in den Rechnungslegungsgrundsätzen der Organisation verankert ist.

Die gewählte Abschreibungsmethode ist über die gesamte Nutzungsdauer (dh Nutzungsdauer) der Sachanlage anzuwenden.

Die ungefähre Nutzungsdauer des Anlagevermögens ist in der Klassifizierung des Anlagevermögens in Abschreibungsgruppen angegeben (genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Januar 2002 Nr. 1).

Wenn die Nutzungsdauer für das von Ihnen gekaufte Objekt nicht in der Klassifizierung angegeben ist, kann die Organisation sie auf der Grundlage der Empfehlungen des Herstellers festlegen, die in der technischen Dokumentation des Anlagevermögens (Pass, technische Beschreibung, Bedienungsanleitung usw.) enthalten sein sollten. . Unter den Methoden zur Berechnung der Abschreibung ist die lineare Methode üblicher.

Die lineare Abschreibungsmethode geht davon aus, dass die Abschreibung gleichmäßig über die Nutzungsdauer einer Sachanlage erfolgt.

AKF Prof-Audit LLC kaufte ein Auto für den Einsatz in seinem Kerngeschäft. Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens betragen 120.000 Rubel. Nutzungsdauer - 5 Jahre.

Bei der linearen Abschreibungsmethode sollte jährlich 1/5 der Anschaffungskosten des Autos abgeschrieben werden.

Zunächst müssen Sie die jährliche Abschreibungsrate ermitteln. Dabei werden die Anschaffungskosten des Anlagevermögens zu 100 % angesetzt.

Die jährliche Abschreibungsrate beträgt 20 % (100 % : 5).

Der Buchhalter der AKF Prof-Audit LLC nimmt jeden Monat für 5 Jahre die folgenden Einträge vor:

Lastschrift 20 Kredit 02 in Höhe von 2.000 Rubel. - Die Abschreibung des Anlagevermögens für den Berichtsmonat ist aufgelaufen.

Sobald der Abschreibungsbetrag (auf Konto 02 "Abschreibungen auf Anlagevermögen") dem Betrag entspricht Buchwert Anlagevermögen (auf Konto 01 "Anlagevermögen"), dann werden keine Abschreibungen mehr berechnet und das Anlagevermögen beginnt, "Nettogewinn" zu erwirtschaften. Wenn es seine bereits verloren hat technische Eigenschaften oder finanziellen Nutzen, dann kann es nach dem Gesetz abgeschrieben werden.

Gesetz (Rechnung) über die Annahme und Übertragung von Anlagevermögen (Formular Nr. OS-1) (Anhang 4);

Bescheinigung über die Abnahme und Lieferung von reparierten, rekonstruierten und modernisierten Anlagen (Formular Nr. OS-3);

Gesetz über die Abschreibung von Fahrzeugen (Formular Nr. OS-4a);

Der Akt der Annahme und Übergabe von Ausrüstung für die Installation (Formular Nr. OS-15);

Handeln Sie über die festgestellten Mängel an der Ausrüstung (Formular Nr. OS-16);

Akt der Entsendung Sachwerte erhalten bei der Demontage und Demontage von Gebäuden und Bauwerken (Formular M-35).

Im Rahmen des vereinfachten Steuersystems sind die Steuerzahler außerdem verpflichtet, sowohl über das Anlagevermögen als auch über immaterielle Vermögenswerte Buchführungsunterlagen zu führen.

Immaterielle Vermögenswerte (IA) sind die Ergebnisse geistiger Tätigkeit, die vom Steuerzahler erworben und (oder) geschaffen wurden, und andere Objekte des geistigen Eigentums (ausschließliche Rechte daran), die bei der Herstellung von Produkten (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) oder für die Managementbedarf der Organisation über einen längeren Zeitraum (Dauer über 12 Monate).

ein immaterieller Vermögenswert und (oder) das ausschließliche Recht des Steuerzahlers auf die Ergebnisse geistiger Tätigkeit (einschließlich Patente, Zertifikate, andere Sicherheitsdokumente, eine Vereinbarung über die Abtretung (Erwerb) eines Patents, eine Marke).

Zu den immateriellen Vermögenswerten gehören:

Ausschließliche Rechte an geistigem Eigentum (Erfindungen, Computersoftware, Marken usw.), die länger als ein Jahr in den Produktionsaktivitäten der Organisation verwendet wurden;

Organisationskosten, dh Kosten im Zusammenhang mit der Gründung einer juristischen Person (Vergütung für Beratung, Werbung, Rechtsdienstleistungen; Kosten für die Erstellung von Unterlagen und andere Kosten, die vor der staatlichen Registrierung der Organisation angefallen sind), die gemäß dem Gründungsmitglied erfasst werden Unterlagen als Beitrag der Gründer zum genehmigten Kapital;

Die Rechnungslegungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte werden durch die Rechnungslegungsverordnung „Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten“ RAS 14/2000 (genehmigt durch Verordnung des Finanzministeriums vom 16. Oktober 2000 Nr. 91n) festgelegt.

Ein entgeltlich erworbener immaterieller Vermögenswert wird in der Bilanz mit bilanziert Anschaffungskosten, der alle tatsächlichen Anschaffungskosten beinhaltet.

Solche Ausgaben können zum Beispiel sein:

Die Kosten für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines immateriellen Vermögenswerts;

Registrierungsgebühren, Patentgebühren und andere ähnliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Registrierung (Neuregistrierung) von Rechten an einem immateriellen Vermögenswert;

Nicht erstattungsfähige Steuern, die beim Erwerb eines immateriellen Vermögenswerts gezahlt werden;

Die an den Vermittler gezahlte Vergütung, durch die der immaterielle Vermögenswert erworben wurde;

Sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb eines immateriellen Vermögenswerts stehen.

Soll 08 Haben 60 (76, 51)

Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb eines immateriellen Vermögenswerts stehen (ohne Mehrwertsteuer),

Bei der Annahme eines immateriellen Vermögenswerts zur Bilanzierung erfolgt eine Buchungsbuchung:

Immaterielle Vermögensgegenstände kommen auf der Grundlage einer Abnahmebescheinigung.

Für jedes Objekt ist eine Inventarkarte zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte auszustellen.

OOO AKF Prof-Audit erwarb von OJSC AuditInform die exklusiven Rechte an der Erfindung, bestätigt durch das Patent Nr. 1159113. Die Kosten des Patents beliefen sich laut Vertrag auf 120.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 18.305 Rubel).

Bei Rospatent wurde ein Vertrag über die Übertragung ausschließlicher Rechte an einer Erfindung angemeldet. Die Registrierungskosten (einschließlich Zahlung der Registrierungsgebühr) beliefen sich auf 500 Rubel.

Lastschrift 08 Kredit 60 in Höhe von 120.000 Rubel. - spiegelt die Kosten für exklusive Rechte an einem Patent wider (einschließlich Mehrwertsteuer);

Lastschrift 08 Kredit 76 in Höhe von 500 Rubel. - spiegelt die Kosten wider, die mit der Registrierung einer Vereinbarung über die Abtretung eines Patents verbunden sind;

Debit 76 Kredit 51 in Höhe von 500 Rubel. - die mit der Registrierung des Vertrags verbundenen Kosten bezahlt;

Debit 04 Kredit 08 in Höhe von 120500 Rubel. (120000 + 500) - Der immaterielle Vermögenswert wird zur Rechnungslegung akzeptiert (nach Registrierung des Vertrags mit Rospatent).

So ist beispielsweise während der Laufzeit eines Patents für eine Erfindung die Organisation des Patentinhabers verpflichtet, eine Gebühr für die Aufrechterhaltung des Patents zu zahlen.

In der Buchhaltung spiegeln sich solche Kosten in der Buchhaltung wider:

Ein unentgeltlich erhaltener immaterieller Vermögenswert wird in der Bilanz mit bilanziert Marktwert. Auf dem Konto wird Folgendes verbucht:

Lastschrift 08 Gutschrift 98-2 - unentgeltlich einen immateriellen Vermögenswert erhalten;

Debit 04 Credit 08 - zur Rechnungslegung akzeptierter immaterieller Vermögenswert.

Der Wert von unentgeltlich erhaltenen immateriellen Vermögenswerten für Steuerzwecke wird als nicht betriebliches Einkommen ausgewiesen (Artikel 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

und die Organisation erwirbt nur das Recht, dieses Programm zu verwenden.

Eine solche Situation tritt insbesondere auf, wenn eine Organisation ein Buch(z. B. 1C: Accounting usw.) oder ein Informationscomputersystem (z. B. ConsultantPlus, Garant usw.) verwendet .

IN dieser Fall zur Nutzung erhaltene immaterielle Vermögenswerte muss die Organisation bei der im Vertrag angenommenen Bewertung auf dem außerbilanziellen Konto berücksichtigen (Klausel 26 PBU 14/2000).

Periodische Zahlungen für das Nutzungsrecht an einem Objekt des geistigen Eigentums sind in den Aufwendungen der Berichtsperiode enthalten, eine feste Einmalzahlung wird abgegrenzt und während der Vertragslaufzeit aufwandswirksam abgeschrieben.

Bei der Anwendung des vereinfachten Steuersystems hat der Buchhalter der ACF Prof-Audit LLC die Möglichkeit, zum Zeitpunkt des Erwerbs eines immateriellen Vermögenswerts dessen Anschaffungskosten auf die Anschaffungskosten des Berichtszeitraums abzuschreiben.

Verwaltung des Unternehmens, Buchhaltungspersonal sowie Spezialisten, die in der Lage sind, einen immateriellen Vermögenswert zu bewerten.

Es gibt kein Standardformular für die Annahme und Übertragung eines immateriellen Vermögenswerts. Als erstes Muster eines solchen Gesetzes können Sie jedoch das Formular des Gesetzes (Rechnung) über die Annahme und Übertragung von Anlagevermögen (Formular Nr. OS-1) verwenden.

Das Gesetz muss die Anschaffungskosten des Vermögenswerts, seine Nutzungsdauer und das Verfahren zur Berechnung der Abschreibung angeben.

Für jeden Gegenstand immaterieller Vermögenswerte muss der Buchhalter über eine spezielle Karte verfügen (Formular Nr. NMA-1).

Die Karte wird in einer Ausfertigung für jeden Gegenstand des immateriellen Vermögens ausgestellt.

3. Steuerbilanzierung und Berichterstattung von Kleinunternehmen

3. 1 Steuerbilanzierung von Einnahmen und Ausgaben in LLC AKF Prof-Audit

seine Aktivitäten in Übereinstimmung mit der Charta. Die Tätigkeit des Unternehmens erfolgt auf der Grundlage der Lizenz des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. E 003378, ausgestellt durch die Verordnung des Finanzministeriums vom 17. Januar 03.

Standort der Organisation: 160000, Russische Föderation, Region Wologda, Wologda, Kozlenskaya-Straße, 33, Büro 203

Die Berufshaftpflicht des Wirtschaftsprüfers ist durch JSC Russian Insurance People's Society ROSNO, Policenserie G27- Nr. 22608406-B105/32-11 vom 05. April 2006 versichert.

Die Hauptaktivitäten, die in der Satzung des Unternehmens vorgesehen sind, sind:

Durchführung von Audits der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von juristischen Personen;

Aufstellung und Kontrolle der Buchhaltung und Berichterstattung;

Steuergutachten von Investitionsvorhaben;

Durchführung von Seminaren, Fortbildungen und Schulungen des Personals von Wirtschaftseinheiten, insbesondere Wirtschaftsprüfungsorganisationen;

Wissenschaftliche Entwicklung, Veröffentlichung von Methodenhandbüchern und Empfehlungen zu Rechnungslegung, Besteuerung, Analyse finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten, Wirtschaftsprüfung

Beratungsdienste zu Finanz-, Steuer-, Bank- und anderen Wirtschaftsgesetzen, Investitionstätigkeiten, Management, Marketing, Steueroptimierung, Registrierung, Reorganisation und Liquidation von Unternehmen.

Das Team von ACF "Prof-Audit" besteht aus hochkarätigen Fachleuten. Heute beschäftigt das Unternehmen 25 Mitarbeiter, von denen 8 vom Finanzministerium der Russischen Föderation zertifiziert sind. Die Mitarbeiter des Unternehmens haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den folgenden großen Organisationen: OJSC Zavolzhsky Motor Plant, LLC Severagrogaz, CJSC Cherepovets Sperrholz- und Möbelfabrik, Wohnungs- und Koder Jahre. Tscherepowez, Wologda und die Region Archangelsk. Die Qualität der Arbeit ermöglichte es der Kanzlei, ihren rechtmäßigen Platz auf dem Markt für Prüfungsdienstleistungen in der Nordwestregion einzunehmen.

vom Auftraggeber vorgegebene Aufgaben. Alle Aktivitäten des Unternehmens werden unter strikter Einhaltung der internen Unternehmensstandards durchgeführt, die auf der Grundlage russischer Prüfungsstandards entwickelt wurden.

Darüber hinaus berät das Unternehmen seine Mandanten kontinuierlich in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Rechnungswesen.

die Qualität der vom Nationalen Verband der Berater und Wirtschaftsprüfer erbrachten Dienstleistungen, deren Ergebnisse den Kunden des Unternehmens eine zusätzliche Garantie für die hohe Professionalität der Mitarbeiter bieten.

In Bezug auf Organisationen, die auf ein vereinfachtes Steuersystem umgestellt haben, gibt es ein gewisses Problem bei der Festlegung einer Rechnungslegungsrichtlinie. Dies ist vor allem auf das Inkrafttreten von Kapitel 26. 2 "Vereinfachtes Steuersystem" der Abgabenordnung der Russischen Föderation am 1. Januar 2003 zurückzuführen. Wenn der Gegenstand der Besteuerung einer einheitlichen Steuer das Einkommen ist, müssen keine Elemente der Bilanzierungssteuerpolitik festgelegt werden. Handelt es sich bei dem Objekt um Einkünfte, die um die Höhe der Ausgaben gemindert sind, kann sich natürlich ein solcher Bedarf ergeben, da die Definition des Kostenteils der Steuerbemessungsgrundlage Kapitel 26. 2 „Vereinfachtes Steuersystem“ der Abgabenordnung der ist Die Russische Föderation steht in direktem Zusammenhang mit den Grundsätzen der Ausgabenbildung für Zwecke der Gewinnbesteuerung gemäß Kapitel 25 „Körperschaftssteuer“ der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die wiederum auf der Grundlage des Rechnungslegungssystems erhoben werden sollten im Unternehmen installiert.

Ab 2006 zahlen nicht nur Organisationen allgemeine Steuern, sondern auch für diejenigen, die UTII und USN anwenden.

Am 1. Januar 2006 trat eine neue Version von Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Bundesgesetz vom 21. Juli 2005 Nr. 101-FZ) in Kraft. In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen, die auf ein vereinfachtes Steuersystem umgestellt haben, die folgenden Neuerungen in ihren Rechnungslegungsmethoden registrieren.

Ab dem 1. Januar 2006 muss in den Bilanzierungsgrundsätzen festgelegt werden, welchen Besteuerungsgegenstand der Steuerpflichtige anwenden wird.

Wählen Sie aus, wie das Unternehmen die Buchhaltung durchführen wird:

Bewahren Sie nur Aufzeichnungen über einzelne Transaktionen auf (obligatorisch - Anlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte).

Wenn sich die Organisation entschieden hat, die Buchhaltung der oben genannten Buchhaltungsobjekte zu führen, muss genau vorgeschrieben werden, wie sie dies tun wird. Folgende Optionen sind möglich:

Wenden Sie die Konten an, die in der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 31. Oktober 2000 Nr. 94n „Über die Genehmigung des Kontenplans für die Rechnungslegung über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen und Anweisungen zu seiner Anwendung“ vorgesehen sind ( in der Fassung und Ergänzung vom 7. Mai 2003)

Bereiten Sie primäre Dokumente und Buchhaltungsregister vor.

Aktiengesellschaften, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und Dividenden zahlen, müssen eine vollständige Buchführung führen. Schließlich werden Dividenden ausgerechnet Reingewinn, die nach Rechnungslegungsvorschriften zu ermitteln sind. Diese Position wurde vom russischen Finanzministerium in einem Schreiben vom 8. Juni 2005 Nr. 03-03-02-04 zum Ausdruck gebracht.

Ein Unternehmen, das das vereinfachte System anwendet und beschließt, freiwillig Versicherungsprämien an den Fonds zu zahlen Sozialversicherung Russland, muss dies in den Rechnungslegungsgrundsätzen angeben.

Unternehmen, die auf ein vereinfachtes Steuersystem umgestellt haben, können ein Einnahmen-Ausgaben-Buch in elektronischer Form oder in Papierform führen. Die Form eines solchen Buches und das Verfahren zur Darstellung von Geschäftstransaktionen darin wurden durch Anordnung des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2005 Nr. 167n (Anlage 6) genehmigt.

Die folgenden Rechts- und Verwaltungsdokumente sind festgelegt:

Verordnung über Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Russischen Föderation (genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. Juli 98 Nr. 34 n);

Rechnungslegungsvorschrift „Bilanzierung des Anlagevermögens“ PBU 6/01 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30. März 2001 Nr. 26 n) (mit Änderungen und Ergänzungen, die auf Anordnung des Finanzministeriums vom Dezember genehmigt wurden 12.12.2005);

Verordnung über die Rechnungslegung "Ausgaben der Organisation" PBU 10/99 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. 05. 99 Nr. 33 n);

Verordnung über die Rechnungslegung "Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten" PBU 14/2000 (genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums vom 16. 10. 2000 Nr. 91n);

Verordnung über die Rechnungslegung "Bilanzierung von Einkommensteuerabrechnungen" PBU 18/02 (genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 19. November 2002 Nr. 114 n);

Die Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens lauten wie folgt:

Konto für Einkünfte aus dem Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentum und Eigentumsrechten gemäß (Artikel 249 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) und nicht betrieblichen Einkünften (Artikel 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) ;

Reduzieren Sie die Einnahmen aus den in Art. 346. 16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation;

Durchführung der Buchhaltung für einzelne Transaktionen: für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte;

Die Buchhaltung wird dem Buchhaltungsdienst der Organisation anvertraut, der vom Hauptbuchhalter geleitet wird.

Organisieren Sie die Buchhaltung von Vorgängen durch Registrierung von Primärdokumenten und Buchhaltungsregistern in elektronischer Form mit dem Buch"1C: Enterprise 7. 7".

Die Anschaffungskosten von immateriellen Vermögenswerten werden auf der Grundlage der Anschaffungskosten der Waren ermittelt. diese Kosten zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Anlagegüter nach ihrer tatsächlichen Bezahlung übernehmen;

Aufwendungen für den Erwerb von Anlagevermögen, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems gemäß den Absätzen angefallen sind. 1 S. 3 Kunst. 346. 16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Anlagegüter erst nach ihrer tatsächlichen Zahlung zu akzeptieren.

Führen Sie im Dezember 2005 eine Bestandsaufnahme des gesamten Eigentums der Organisation durch, um die Zuverlässigkeit der Buchhaltungs- und Berichtsdaten sicherzustellen. Führen Sie monatlich eine Geldinventur an der Kasse durch, sowie bei Wechsel der kassenverantwortlichen Person, bei Bekanntwerden von Diebstahl, Missbrauch oder Sachbeschädigung, bei Naturkatastrophen, Feuer oder ähnlichem Notfälle verursacht durch extreme Bedingungen, wie die Tatsache festgestellt wird.

Die Barmethode der Einkommensrealisierung nach dem vereinfachten Steuersystem ist eine Methode, bei der Einkünfte (aus Verkäufen, nicht operativ) als solche in der Berichtsperiode (Steuerperiode) erfasst werden, in der sie tatsächlich erzielt wurden. Abhängig von der Methode des Einkommenserhalts wird das Datum ihres Eingangs anerkannt:

Tag des Geldeingangs auf Bankkonten;

Das Datum des Geldeingangs an der Kasse des Steuerzahlers;

Der Tag des Eingangs von anderem Eigentum (Werke, Dienstleistungen), Eigentumsrechten.

Bei der Ermittlung des Besteuerungsgegenstandes berücksichtigt die AKF Prof-Audit GmbH folgende Einkünfte:

LLC AKF "Prof-Audit" hat im Januar-März 2006 nach den erbrachten Dienstleistungen folgende Dienstleistungen erbracht:

3. Beratungsleistungen in Höhe von 86.000 Rubel.

Alles Bareinnahmen in diesem Berichtszeitraum dem Girokonto gutgeschrieben.

4. Betriebsfremdes Einkommen

LLC AKF Prof-Audit erbringt Dienstleistungen für die Vergabe von Darlehen an ihre Mitarbeiter.

In der Kasse der Organisation im Januar-März 2006, erhalten von Einzelpersonen nach Gutschrift Bargeldbestellungen in Form von Zinsen aus Darlehensverträgen 3. 650 Rubel.

Somit beliefen sich die Einnahmen der AKF Prof-Audit LLC für den Berichtszeitraum auf 2.220.650 Rubel.

Diese Transaktionen werden bestätigt folgende Dokumente: ausgeführte Arbeitshandlungen, Kontoauszüge auf dem Girokonto, Zahlungsaufträge, Geldeingangsaufträge.

Bei der Bestimmung des Besteuerungsgegenstandes mindert der Steuerpflichtige die erhaltenen Einnahmen um Ausgaben.

Während des Berichtszeitraums von Januar bis März 2006 hat die Organisation die folgenden Ausgaben getätigt:

1. Aufwendungen für den Erwerb, den Bau und die Herstellung von Anlagegütern.

Viele der am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Änderungen gelten für Anlagevermögen im vereinfachten Steuersystem. Das Anlagevermögen umfasst jetzt alle Vermögenswerte, die gemäß den Regeln von Kapitel 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Artikel 346.16 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) als abschreibungsfähig anerkannt und nicht nur erworben wurden Vor.

Ab dem 1. Januar 2006 schließen Organisationen, die zu einem vereinfachten System umgestellt haben, mit vollem Recht die Kosten für das Anlagevermögen ein, sowohl das gekaufte als auch das selbst hergestellte. Möglich wurde dies dank neue Edition Unterabsatz 1 von Absatz 3 von Artikel 346. 16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Darüber hinaus wird das der staatlichen Registrierung unterliegende Eigentum bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage ab dem Zeitpunkt der urkundlichen Bestätigung der Tatsache der Einreichung von Dokumenten zur Registrierung berücksichtigt (gültig für alle Objekte, mit Ausnahme derjenigen, die vor dem 31. Januar 1998 in Betrieb genommen wurden). . Der Zeitpunkt der Kostenerfassung ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums (Steuerperiode). Getrennt davon wird festgelegt, dass Kosten nur entstehen, wenn die Ausrüstung bezahlt und für geschäftliche Zwecke verwendet wird (Absatz 4, Satz 2, Artikel 346. 17 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Im Zusammenhang mit den oben genannten Neuerungen stellen sich Fragen bzgl Übergangsphase, das heißt, mit Situationen, in denen der Prozess des Aufbaus eines Anlagevermögens im letzten Jahr begann und in diesem Jahr endete. Die Antworten auf diese Frage sind im Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 18. Oktober 2005 Nr. 03-11-02 / 52 dargelegt.

Aus diesem Dokument geht hervor, dass der Zahler 2005 an einem vereinfachten Steuersystem gearbeitet und diesen Status 2006 beibehalten hat, während die Abschlusszahlung für den Bau, die Herstellung, die Inbetriebnahme und die Registrierung von Rechten an dem Anlagevermögen vor dem 1. Januar 2006 geleistet wurde er kann keine Kosten verursachen. Wenn alle oben genannten Schritte nach dem Jahreswechsel abgeschlossen sind, kann die Basis reduziert werden, aber nicht sofort, sondern in dem Zeitraum, in dem das letzte der Ereignisse eingetreten ist. Angenommen, Zahlung, Bau und Einreichung der Unterlagen datieren 2006 und die Inbetriebnahme ist 2007, dann entstehen die Kosten erst 2007 und nicht früher.

Für den Fall, dass 2006 entweder nur die Zahlung oder nur die Inbetriebnahme umfasst und die restlichen Aktivitäten im Jahr 2005 abgeschlossen wurden, können die Kosten nicht berücksichtigt werden.

Bei während der Geltungsdauer der vereinfachten Besteuerung erworbenen Anlagegütern werden die Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Anlagegüter in voller Höhe auf einmal berücksichtigt.

Die Computer wurden am selben Tag in Betrieb genommen und bezahlt.

Die Kosten für Computer in Höhe von 168.000 Rubel wurden am 31. März 2006 auf die Ausgaben des Unternehmens abgeschrieben.

Bei von einem Steuerpflichtigen vor dem Übergang auf das vereinfachte Steuersystem erworbenem Anlagevermögen werden die Anschaffungskosten des Anlagevermögens in folgender Reihenfolge in die Anschaffungskosten des Anlagevermögens einbezogen:

Der Restwert des Druckers zum 01.01.2006 - 12.000 Rubel wird während des Steuerzeitraums gleichmäßig auf die Kosten des Unternehmens abgeschrieben:

31. März 2006 - 4000 Rubel

30. 09. 2006 - 4000 Rubel

31. 12. 2006 - 4000 Rubel

30 Prozent der Kosten und das dritte Jahr - 20 Prozent der Kosten;

OOO AKF Prof-Audit kaufte vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem einen Computer zu einem Preis von 35.000 Rubel.

Der Restwert des Computers zum 01.01.2006 - 30.000 Rubel wird in der folgenden Reihenfolge auf die Kosten des Unternehmens abgeschrieben:

2006 - 15.000 Rubel zu 3.750 Rubel in jedem Berichtszeitraum;

2007 - 9.000 Rubel zu 2.250 Rubel in jedem Berichtszeitraum;

2008 - 6.000 Rubel für 1.500 Rubel in jedem Berichtszeitraum.

In Bezug auf Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren - innerhalb von 10 Jahren nach Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems zu gleichen Teilen des Wertes des Anlagevermögens. Gleichzeitig werden während des Steuerzeitraums Ausgaben für die Berichtszeiträume zu gleichen Teilen akzeptiert.

Wenn AKF Prof-Audit LLC am 01.01.2006 ein Gebäude mit einem Restwert von 1.000.000 Rubel hatte.

Dann würden die Kosten des Gebäudes im Zeitraum von 2006 bis 2016 in gleichen Raten in Höhe von 100.000 Rubel pro Jahr abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens entsprechen dem Restwert dieser Immobilie zum Zeitpunkt des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem.

Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer von Anlagevermögen sollte man sich an der Klassifizierung von Anlagevermögen in Abschreibungsgruppen orientieren, die durch Beschluss Nr. 1 der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2002 „Über die Klassifizierung von Anlagevermögen in Abschreibungsgruppen“ genehmigt wurde Abschreibungsgruppen“.

Für die Erfassung von Aufwendungen für den Erwerb von Sachanlagen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1) Inbetriebnahme des Anlagevermögens;

2) tatsächliche Zahlung des Anlagevermögens.

2. Leasingzahlungen für geleaste Sachen;

AKF Prof-Audit LLC hat auf der Grundlage von erbrachten Dienstleistungen vom Abrechnungskonto durch Zahlungsanweisungen (vom 31. Januar 2006, 28. Februar 2006, 31. März 2006) die Miete der Räumlichkeiten von Vapmarket LLC in der Betrag von 30.000 Rubel, einschließlich Mehrwertsteuer 4.576 Rubel für jeden Monat.

Der Gesamtbetrag betrug 90.000 Rubel, einschließlich Mehrwertsteuer 13.729 Rubel.

3. Die Höhe der Mehrwertsteuer auf bezahlte Dienstleistungen), die vom Steuerzahler erworben und in die Ausgaben einbezogen werden;

Der Mehrwertsteuerbetrag auf der Grundlage der Rechnungen von Vapmarketa LLC beträgt 13.729 Rubel.

für LLC ACF Prof-Audit wurden Dienstleistungen von Drittorganisationen erbracht (Auftragsarbeiten im Bereich Wirtschaftsprüfung).

5. Arbeitskosten, Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Invalidität;

angesammelt und ausgegeben Lohn, einschließlich Prämien, belief sich im Berichtszeitraum auf 450.000 Rubel.

mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

Die aufgelaufenen und an das Budget für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gezahlten Beiträge beliefen sich im Berichtszeitraum auf 63.900 Rubel

7. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Dienstleistungen von Kreditinstituten;

Im Berichtszeitraum hat die Bank 8.600 Rubel vom Girokonto abgezogen, um das Konto zu führen und während der Auszahlung von Bargeld erbrachte Dienstleistungen zu erbringen.

Die Reise des Arbeitnehmers zum Ort der Geschäftsreise und zurück zum Ort der ständigen Arbeit auf der Grundlage der vorgelegten Reisedokumente - 25.000 Rubel.

Anmietung einer Wohnung auf der Grundlage vorgelegter Hotelrechnungen -45. 000 Rubel.

pro Tag

In AKF Prof-Audit LLC werden Tagegelder in Höhe von 300 Rubel pro Tag gezahlt, aber für die Steuerbilanzierung ist die Höhe der Tagegelder innerhalb der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Grenzen zulässig, dh in Höhe von 100 Rubel.

Die Ausgaben unter diesem Posten beliefen sich auf 18.000 Rubel.

9. Aufwendungen für Schreibwaren;

OOO AKF Prof-Audit kaufte Schreibwaren vom Geschäftsmann A. R. Makarova, darunter: Papier, Stifte, Hefter, Büroklammern usw., für insgesamt 22.500 Rubel.

Zahlung vom Girokonto am 17. März 2006.

Basierend Vorabberichte Sekretärin N. A. Sinitsina kaufte Schreibwaren in Höhe von 15.000 Rubel.

10. Auslagen für Post-, Telefon-, Telegrafen- und ähnliche Dienste, Auslagen für die Bezahlung von Kommunikationsdiensten;

Diese mit dem Versand der Korrespondenz verbundenen Kosten beliefen sich auf 12.850 Rubel.

11. Aufwendungen für die Aktualisierung von Computerprogrammen und Datenbanken;

LLC AKF Prof-Audit zahlte dem Unternehmer Navolochnaya I. N. auf der Grundlage der durchgeführten Arbeiten 18.000 Rubel für die Aktualisierung von Computerprogrammen aus dem Girokonto.

Angemessene und dokumentierte Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen entstanden sind (angefallen sind), werden als Ausgaben anerkannt.

Unter gerechtfertigten Kosten werden wirtschaftlich gerechtfertigte Kosten verstanden, deren Bewertung monetär ausgedrückt wird.

Unter dokumentierten Ausgaben werden Ausgaben verstanden, die durch Dokumente bestätigt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation erstellt wurden. Ausgaben werden als alle Kosten erfasst, sofern sie für die Durchführung von Aktivitäten zur Erzielung von Einnahmen getätigt werden.

Basierend auf dem Vorstehenden kann es sein folgenden Bedingungen steuerliche Kostenübernahme:

Die Einnahmen werden um den Betrag der erstattungsfähigen Ausgaben gekürzt.

Die Einnahmen werden um den Betrag der nachgewiesenen Ausgaben gekürzt.

Die Einnahmen werden um den Betrag aller Ausgaben innerhalb der festgelegten Liste gekürzt, die für die Durchführung von Aktivitäten zur Erzielung von Einnahmen getätigt werden.

Bei Verstößen gegen diese Grundsätze werden steuerliche Aufwendungen nicht berücksichtigt.

Ausgaben im Rahmen des vereinfachten Steuersystems werden nach ihrer tatsächlichen Zahlung berücksichtigt.

3. 2 Zusammensetzung und Bildung von Steuermeldekennzahlen

Um die Steuer richtig zu berechnen und zu zahlen, muss der Steuerzahler die Steuerbuchhaltung organisieren, den Steuerzeitraum (Meldezeitraum) bestimmen, die Steuerbemessungsgrundlage für diesen Zeitraum bilden, die Steuersätze darauf anwenden und die Steuer rechtzeitig überweisen Fristen eine entsprechende Steuererklärung einreichen, deren Formular durch den Erlass des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 3. März 2005 Nr. 30n „Über die Genehmigung des Formulars Steuererklärungüber eine im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlte einheitliche Steuer und das Verfahren zum Ausfüllen.

Gemäß Artikel 346.24 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind Steuerzahler verpflichtet, Steueraufzeichnungen über ihre Leistungsindikatoren zu führen, die für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuerbetrags auf der Grundlage des Buches der Einnahmen und Ausgaben erforderlich sind . Die Form eines solchen Buches und das Verfahren zur Darstellung von Geschäftstransaktionen darin wurden durch Anordnung des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2005 Nr. 167n (Anlage 6) genehmigt.

Geschäftsvorfälle für den Berichtszeitraum (Steuerperiode) werden in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in chronologischer Reihenfolge auf der Grundlage von Primärdokumenten positionsbezogen wiedergegeben.

Abschnitt I „Einnahmen und Ausgaben“ (besteht aus vier Tabellen, eine für jedes Quartal);

Verweis auf Abschnitt I „Berechnung der Bemessungsgrundlage für eine einheitliche Steuer“.

Abschnitt II „Berechnung der Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen, die bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für eine einheitliche Steuer berücksichtigt werden“;

Abschnitt III „Berechnung der Schadenshöhe“.

Das Rechnungsbuch für Einnahmen und Ausgaben wird für ein Kalenderjahr eröffnet und muss geführt und nummeriert werden.

Auf der letzten, vom Steuerzahler nummerierten und geschnürten Seite des Einnahmen- und Ausgabenbuchs ist die Anzahl der darin enthaltenen Seiten angegeben, die durch die Unterschrift des Leiters der Organisation bestätigt und auch durch die Unterschrift bestätigt wird Steuerprüfer und vor Beginn der Wartung versiegelt werden.

Die Steuerzahler müssen die Vollständigkeit, Kontinuität und Zuverlässigkeit der Bilanzierung ihrer Leistungsindikatoren gewährleisten, die für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuerbetrags erforderlich sind.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form geführt werden. Bei Führung des Einnahmen-Ausgaben-Rechnungsbuchs in elektronischer Form sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, es am Ende des Abrechnungszeitraums (Steuerperiode) auf Papier zu bringen.

Nach Anordnung des Bundes Steuerdienst vom 2. September 2005 Nr. SAE-3-25 / [E-Mail geschützt] Die Beglaubigung und Versiegelung des Einnahmen-Ausgaben-Rechnungsbuches erfolgt am Tag der Antragstellung im Beisein des Steuerpflichtigen

Die Korrektur von Fehlern im Buch der Einnahmen und Ausgaben muss begründet und durch die Unterschrift des Leiters der Organisation unter Angabe des Datums der Korrektur und des Siegels der Organisation bestätigt werden. Das Verfahren zum Ausfüllen dieses Registers finden Sie im Anhang

Bei der AKF Prof-Audit LLC ist der Steuergegenstand das Einkommen abzüglich der Ausgaben, die Steuerbemessungsgrundlage ist der Geldwert der Einnahmen abzüglich der Ausgaben. Gemäß Artikel 346.20 des Kapitels 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation zahlt das Unternehmen eine Steuer von 15%.

Bemessungsgrundlage = Einnahmen - Ausgaben (4)

Insgesamt beträgt die Steuerbemessungsgrundlage 564.050 Rubel (2.220.650 - 1.656.600)

Dann definieren wir eine einzelne Steuer.

Einheitliche Steuer = Bemessungsgrundlage x 15 % (5)

Die Höhe der Einheitssteuer im 1. Quartal 2006 betrug 84.608 Rubel (564.050 * 15%).

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden Einnahmen und Ausgaben periodengerecht ab Beginn des Besteuerungszeitraums ermittelt. Ist der nach dem allgemeinen Verfahren berechnete Steuerbetrag geringer als der Betrag der berechneten Mindeststeuer, so hat der Steuerpflichtige, der die um die Aufwendungen verminderten Einkünfte als Besteuerungsgegenstand ansetzt, die Mindeststeuer zu entrichten. Die Höhe der Mindeststeuer wird in Höhe von 1 Prozent der im vereinfachten Steuersystem berücksichtigten Einkünfte berechnet.

Wenn nach den Ergebnissen des Steuerzeitraums das Einkommen dieses Unternehmens 5.200.000 Rubel und die Ausgaben 5.000.000 Rubel betragen und die Steuerbemessungsgrundlage folglich 200.000 Rubel beträgt, wird die einheitliche Steuer (30.000 Rubel) betragen weniger als die Mindeststeuer (52.000 Rubel) für 22.000 Rubel (30.000 - 52.000).

Daher muss das Unternehmen die Mindeststeuer an das Budget zahlen, die 52.000 Rubel beträgt.

Gleichzeitig hat der Steuerpflichtige das Recht, in den folgenden Besteuerungszeiträumen den Betrag der Differenz zwischen dem Betrag der gezahlten Mindeststeuer und dem allgemein berechneten Steuerbetrag als Aufwand bei der Berechnung der Besteuerungsgrundlage in den nächsten einzubeziehen Steuerzeitraum. Darüber hinaus haben Steuerzahler, die um die Ausgaben verminderte Einkünfte als Besteuerungsgegenstand verwenden, das Recht, die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag des Verlusts zu kürzen, der aus den Ergebnissen früherer Besteuerungszeiträume stammt, in denen das Unternehmen das vereinfachte Besteuerungssystem angewendet und Einkünfte verwendet hat gekürzt um den Betrag der Aufwendungen als Gegenstand der Besteuerung.

Der Verlust ist der Überschuss der Ausgaben über die Einnahmen.

Dieser Verlust darf die Steuerbemessungsgrundlage nicht um mehr als 30 Prozent mindern.

In diesem Fall kann der verbleibende Teil des Verlusts auf die nächsten Steuerperioden vorgetragen werden, jedoch nicht mehr als 10 Steuerperioden.

Steuerzahler, die diese Verluste auf künftige Steuerperioden vortragen, sind verpflichtet, während der gesamten Dauer der Ausübung des Rechts auf Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage für jede Steuerperiode Unterlagen aufzubewahren, die die Höhe des entstandenen Verlusts und den Betrag belegen, um den die Steuerbemessungsgrundlage verringert wurde die Höhe des Schadens.

Die Höhe der Steuer am Ende des Besteuerungszeitraums wird vom Steuerpflichtigen selbstständig bestimmt.

Die Steuer wird entsprechend berechnet Steuersatz Prozent der Steuerbemessungsgrundlage.

Anwendung

Die Zahlung der Steuer und der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen erfolgt am Ort der Organisation.

Die am Ende des Besteuerungszeitraums zu zahlende Steuer ist spätestens am 31. März des auf den abgelaufenen Besteuerungszeitraum folgenden Jahres zu entrichten.


Schlussfolgerungen und Angebote

Kleinunternehmen steht schon lange. Es ist notwendig, eine neue Verordnung zu entwickeln Rechtliche Rahmenbedingungen, die diese Spielregeln, diese Mechanismen zur Unterstützung kleiner Unternehmen, die in verwendet werden, in Kraft setzen wird Industrieländer Frieden und Arbeit. Zu diesem Zweck entwickelt das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands ein auf Abteilungen ausgerichtetes Programm zur Unterstützung kleiner Unternehmen und umfassender Projekte - Unterstützungsprogramme, die in Kürze durch einen Erlass der Regierung der Russischen Föderation genehmigt werden. Derzeit befinden sich diese Vorschriften bereits in einem hohen Reifegrad und werden vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigt.

Der Entwurf des Small Business Law identifiziert drei Schlüsselelemente:

Kriterien für die Einstufung als Kleinunternehmen;

Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern für deren Förderung;

Spezifische Mechanismen zur Unterstützung kleiner Unternehmen.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 88-FZ, Unternehmer waren noch ziemlich infantil und warteten öffentliche Finanzierung Er hat nicht verstanden, dass das Zielgeld bewältigt werden muss, und wenn es ein Kredit war, muss er es zurückgeben, dann sieht der heutige Unternehmer die Dinge schon realistischer. Er muss also verstehen, dass die Zusammenarbeit mit dem Staat für beide Seiten von Vorteil sein sollte. Daher werden bereits andere Projekte entwickelt, damit der Staat nicht nur Geld geben kann, sondern später auch den Unternehmer fragen oder sich an den Gewinnen beteiligen kann.

Das erste Projekt ist die Schaffung von Gründerzentren.

Normalerweise hat ein kleines Unternehmen am Anfang zwei globale Probleme- Räumlichkeiten und Finanzen. Diese Schwierigkeiten werden durch das vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vorbereitete Projekt zur Schaffung von Gründerzentren überwunden.

Gründerzentrum - das sind Räumlichkeiten mit einer Fläche von 1,5 bis 2 Tausend Quadratmetern. m. und mehr, wo sich kleine Unternehmen befinden. Einem Jungunternehmer werden je nach Bedarf 2-3 Arbeitsplätze bzw kleiner Raum(20-30 qm). Dadurch kann ein Gründerzentrum Platz für bis zu 100 Unternehmen bieten. Im ersten Jahr haben sie einen Vorzugsmietpreis, im zweiten Jahr steigt er und im dritten Jahr verlässt der Unternehmer den Inkubator und ein anderer tritt an seine Stelle.

Kleine Unternehmen wiederum erhalten auf Wettbewerbsbasis Zugang zum Inkubator. Für die Region bedeutet die Schaffung von Gründerzentren Steuern, neue Arbeitsplätze und Stimmen bei Wahlen. Dies sollte nicht vergessen werden, denn ein Unternehmer ist ein risikofreudiger Mensch mit eigenem Standpunkt, der sich nicht nur im Alltag, sondern auch in der Praxis den Behörden stellt. Bis heute hat etwa ein Drittel der Regionen des Landes bereits Geld für die Gründung von Gründerzentren gefunden und ist bereit, sich bereits 2005 an diesem Projekt zu beteiligen.

Das zweite Projekt ist die Unterstützung exportorientierter Kleinunternehmen.

Es gibt eine ziemlich große Zahl kleiner Firmen und Unternehmer, die versuchen, in ausländische Märkte einzudringen, aber dieser Austritt erfordert zu viele Ausgaben. Daher gibt es drei Möglichkeiten der Unterstützung:

um Zertifikate, Lizenzen, Konformitätsbestätigungen zu erhalten, die viel Geld kosten.

Erstattung der Kosten für die Anmietung von Ausstellungsflächen im Ausland in Höhe von 75 %. Um einen Exportvertrag abschließen zu können, ist es erforderlich, dass potenzielle Käufer sich über die Produkte informieren können. Zu diesem Zweck werden zahlreiche Ausstellungs- und Messeveranstaltungen durchgeführt.

Die dritte Richtung ist die Unterstützung von Mikrofinanzorganisationen (Kreditgenossenschaften).

Heute ist in Russland der Markt für Mikrokredite (kleine Kredite für kurze Zeit unter hohes Interesse) beträgt etwa 350 Millionen Dollar. Schätzungen zufolge sind dies nur 5-7 % der Kreditmarktkapazität. Das heißt, dieser Markt ist unterentwickelt, obwohl solche Kredite (die durchschnittliche Höhe beträgt 1.000 $) dringend benötigt und nachgefragt werden.

2005 wurde von den Vereinten Nationen zum Jahr der Mikrofinanz erklärt.

Das vierte Projekt ist die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen.

Die Essenz dieses Projekts besteht darin, dass gemeinsam mit den Regionen mehrere Fonds geschaffen werden, durch die unter Beteiligung eines privaten Investors und unter der Leitung Privatunternehmen Investitionen werden in kleine innovative Unternehmen getätigt.

kann diese Aktie kaufen. Und als Ergebnis wird der Staat an dem Projekt teilnehmen und gehen. Ein kleines Unternehmen wird funktionieren.

Der Staat versucht, die Steuerlast für kleine Unternehmen zu reduzieren und die Steuerbilanz zu erleichtern. Um diese Ziele zu erreichen, wird ein vereinfachtes Steuersystem entworfen.

Während des Studiums der Besteuerung von Kleinunternehmen habe ich alle Positionen und Methoden zur Anwendung des vereinfachten Steuersystems gemäß den bis zum 01.01.2006 geltenden Rechtsakten und alle Änderungen, die an Kapitel 26 vorgenommen wurden, berücksichtigt. 2 „Vereinfachtes Steuersystem“ Kodex der Russischen Föderation, der am 01.01.2006 in Kraft getreten ist oder ab dem 01.01.2007 in Kraft treten wird.

Im Laufe des Schreibens dieser Arbeit habe ich theoretisches Wissen gefestigt und auch im Detail offengelegt Praktische Angelegenheiten Anwendung des vereinfachten Steuersystems für AKF Prof-Audit LLC.

Das Verfahren, die Bedingungen für den Beginn und die Beendigung der Anwendung des vereinfachten Steuersystems wurden geprüft. Das Verfahren zur Organisation der Steuerbuchhaltung wird ebenfalls berücksichtigt.

Generell ist festzuhalten, dass das vereinfachte Besteuerungssystem im Hinblick auf die Reduzierung der Steuerlast durchaus attraktiv ist, der Steuerpflichtige jedoch im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Höhe der Einkünfte als auch ständig überwachen muss Restwert sowohl Sachanlagen als auch immaterielle Vermögenswerte. Steuerzahler, die als Besteuerungsgegenstand das um den Betrag der Ausgaben verminderte Einkommen gewählt haben, haben keine Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage um den gesamten Betrag der ihnen entstandenen Ausgaben zu kürzen, da ihre Liste begrenzt ist.

Gegenwärtig diskutieren und entwickeln die Abgeordneten der Staatsduma der Russischen Föderation geeignete Vorschläge zur Liberalisierung des vereinfachten Steuersystems.


Referenzliste

1. Bürgerliches Gesetzbuch RF (in der Fassung mit den letzten Änderungen und Ergänzungen vom 02.02.06).

2. Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (in der Fassung der letzten Änderungen und Ergänzungen vom 13. März 06).

3. Bundesgesetz der Russischen Föderation „Über die Rechnungslegung“ vom 21. November 1996 Nr. 129-FZ (in der geänderten Fassung).

7. Das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen in der Russischen Föderation, genehmigt durch den Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank von Russland vom 22.09.1993 Nr. 40 und zur Kenntnis gebracht durch das Schreiben der Zentralbank von Russland vom 04.10.1993 Nr. 18.

9. Verordnung über die Rechnungslegung "Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation" RAS 1/98 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 09. 12. 98 Nr. 60 n.).

10. Verordnung über die Rechnungslegung "Buchführung der Organisation" PBU 4/99 (genehmigt im Auftrag des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 06. 07. 99 Nr. 34 n.).

11. Verordnung über die Rechnungslegung "Bilanzierung von Vorräten" PBU 5/01 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 9. 07. 01 Nr. 44 n.).

12. Rechnungslegungsvorschrift "Bilanzierung von Anlagevermögen" PBU 6/01 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30. März 2001 Nr. 26) (mit Änderungen und Ergänzungen auf Anordnung des Finanzministeriums vom 12.12.05).

14. Verordnung über die Rechnungslegung "Ausgaben der Organisation" PBU 10/99 (genehmigt auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. 05. 99 Nr. 33 n.).

15. Rechnungslegungsverordnung „Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten“ PBU 14/2000 (genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums vom 16. 10. 00 Nr. 91n).

16. Rechnungslegungsvorschriften „Bilanzierung von Darlehen und Krediten und deren Bedienungskosten“ PBU 15/01 (genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 02.02.01 Nr. 60 n.).

17. Rechnungslegungsvorschrift „Bilanzierung von Einkommensteuerabrechnungen“ PBU 18/02 (genehmigt im Auftrag des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 19. 11. 02 Nr. 114 n.)

18. Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 26. September 2005 Nr. 03-11-02/44 „Über die Anwendung besonderer Steuerregelungen ab dem 1. Januar 2006“.

19. Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Juni 2005 Nr. 03-03-02-02/80 „Über die Abrechnung der von der Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation erhaltenen Mittel durch die Steuerzahler zum Zweck der Pflicht Sozialversicherung".

20. Vereinfachtes Steuersystem: Lehrbuch / Ed. A. V. Bryzgalina St. Petersburg: Verlag der Staatlichen Technischen Universität St. Petersburg, 2006. - 560 p. EIN V.

21. Bryzgalin A. V., Bernik V. R., Golovkin A. N. Sondersteuerregelungen. Vereinfachtes Steuersystem. Einheitliche Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten // Steuern und finanzielles Recht, 2005. -№6 - p. 23-39.

23. Überprüfung der regulatorischen Dokumente // Prüfblätter, 2006. - Nr. 1 - p. 25-32.

24. Neu in der Steuergesetzgebung im Jahr 2006 // BUKH. 1C, 2005. - Nr. 12 - p. 37-45.

25. Zhigunova L. Buchhaltung in Organisationen mit einem vereinfachten Steuersystem // Finanzzeitung. Regionalausgabe, 2005. - Nr. 48 - p. 12-29.

26. Esipova M. S. Über die Definition von Kleinunternehmen zum Zwecke der staatlichen Unterstützung und Besteuerung // Tax Bulletin, 2005. - No. 11, p. 11-17.

27. Andreev I. M. Aktualisierte „Anrechnung“: Anwendung der Bestimmungen des Steuergesetzbuchs // Russian Tax Courier, 2005. - Nr. 21, p. 4-8.

28. Andreev I. M. Besteuerung von Kleinunternehmen // Tax Bulletin, 2005. - Nr. 10, p. 12-15.

30. Kotova E. V. Eine neue Version des "Vereinfachten": ein Schritt zum Steuerzahler und zwei zurück // Steuerliche Bilanzierung für einen Buchhalter, 2005. - Nr. 9, p. 17-26.

31. Ogirenko E. A. „Vereinfacher“ schreiben Anlagevermögen auf neue Weise ab // Glavbukh, 2005. - Nr. 22, p. 23-27.


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