28.03.2020

Bericht über die Finanzergebnisse von Reisebüros mit Berechnungen. Finanzielle Analyse des Reisebüros LLC "LEFORT". Berichterstattung der Pensionskasse


Artikel 171. Steuerabzüge

1. Der Steuerzahler hat das Recht, zu reduzieren gesamt Steuer, berechnet in Übereinstimmung mit Artikel 166 dieses Codes, dem angegebenen Artikel steuerabzüge.

2. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuersummen unterliegen dem Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte im Territorium Russische Föderation oder vom Steuerzahler bezahlt, wenn Sie Waren in das Territorium der Russischen Föderation und anderer Territorien im Rahmen ihrer Gerichtsbarkeit in den Zollverfahren für den internen Verbrauch (einschließlich Steuern nach 180 Kalendertagen ab dem Datum der Freisetzung von Waren gemäß 180 Kalendertagen in Anspruch nehmen) mit dem Zollverfahren für den Inlandsverbrauch nach Abschluss des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium des Specials wirtschaftszone In der Region Kaliningrad), Verarbeitung für den Inlandsverbrauch, vorübergehender Import und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets oder beim Importieren von Gütern, die über die Grenze der Russischen Föderation ohne Zollabfertigung transportiert wurden, in Bezug auf:

1) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung der von besteuerten Einrichtungen gemäß diesem Kapitel erfassten Maßnahmen erhoben wurden, mit Ausnahme der in Absatz 2 von Artikel 170 dieses Codes vorgesehenen Waren;

2) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

Absatz ist ausgeschlossen.

3) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung von Vorgängen für die Umsetzung von Arbeiten (Dienstleistungen) erworben wurden, der Ort der Umsetzung, der gemäß Artikel 148 dieses Codes das Territorium nicht erkennt der russischen Föderation mit Ausnahme der in Artikel 149 dieses Codes vorgesehenen Operationen.

2.1. Die Einlagen unterliegen den steuerlichen Beträgen, die dem Steuerpflichtigen eingereicht werden, wenn er in Absatz 1 von Artikel 174.2 von Artikel 174.2 von Artikel 174.2 von Artikel 174.2 von Artikel 174.2 angegebenen Auslöser eine ausländische Organisation besteht, die in steuerbehörden Gemäß Absatz 4.6 von Artikel 83 dieses Codes, wenn ein Vertrag und (oder) eines Abrechnungsdokuments mit der Zuteilung des Steuerbetrags und der Angabe der Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen und des Grundausfalls für die Registrierung von Eine ausländische Organisation sowie Dokumente zur Übertragung von Zahlung, einschließlich der Steuerbetrag, der ausländischen Organisation. Informationen zu solchen. ausländische Organisationen. (Name, kennzahl Steuerzahler, Kodex des Grunds für die Registrierung und das Datum der Registrierung in Steuerbehörden) werden auf der offiziellen Website des Bundes-Exekutivkörpers vervollständigt, die zur Kontrolle und Überwachung im Bereich Steuern und Gebühren im Informations- und Telekommunikationsnetzwerk "Internet" genehmigt wurden.

2.2. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern unterliegen dem Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und (oder), die gemäß Artikel 161 dieses Codes bezahlt werden oder bei der Importware in das Territorium der Russischen Föderation und anderen Gebiete unter ihrer Zuständigkeit, falls die erworbenen Produkte und / oder (oder) Waren, die unter Verwendung dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) hergestellt werden, für die weitere Übermittlung des Eigentums der Russischen Föderation für die Zwecke der Organisation und (oder ) Forschung in der Antarktis.

3. Die Abzüge unterliegen Steuerbeträgen gemäß Artikel 173 dieses Kodex der Steueragenten, die in den Absätzen 2, 3, 6, 6.1 und 6.2 von Artikel 161 dieses Codes angegeben sind, sowie berechnet von den angegebenen Steueragenten in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Codes.

Das Recht auf diese Steuerabzüge verfügen über Käufer - Steueragenten, bestehend aus Steuerbehörden und agierender Steuerzahler gemäß diesem Kapitel. Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 dieses Kodex tätig sind, sind nicht in Anspruch genommen, um in Steuerabzüge der für diese Vorgänge gezahlten Steuern aufgenommen zu werden.

Die Bestimmungen dieser Klausel werden angewendet, sofern Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte vom Steuerpflichtigen erworben wurden, der ein Steueragent für die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Zwecke ist, und als sie erworben haben, zahlte es eine Steuer in Übereinstimmung mit diesem Kapitel oder berechnete die Steuer gemäß Absatz gemäß Absatz, dem zweiten Absatz 3.1 von Artikel 166 dieses Codes.

4. Die vom Steuerzahler vorgelegten Steuern des Steuerpflichtigen an den Steuerzahler - einer ausländischen Person, die sich nicht in den Steuerbehörden der Russischen Föderation registriert hat, beim Erwerb dieses Steuerpflichtigen von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte oder von ihm während der Einfuhr von Waren in das Territorium der Russischen Föderation und anderer Territorien unter ihrer Zuständigkeit für ihre Produktionsziele oder um andere Aktivitäten umzusetzen.

Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rückkehr zum Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, nachdem er die Steuersteuerzahlung bezahlt hat, die aus dem Einkommen dieses Steuerpflichtigens abgehalten wird, und nur somit, an der er erworbene oder importierte Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Eigentumsrechte werden bei der Herstellung von Waren (Leistung von Arbeit, Bereitstellung von Dienstleistungen) eingesetzt, die von der Steueragentsteuer umgesetzt werden. Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rendite des Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, die in den Steuerbehörden der Russischen Föderation berücksichtigt wird.

4.1. Details unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge von Steuerpflichtigen - Organisationen verkauf durch implementierte Waren einzelpersonen - Bürger ausländische Staatenin Absatz 1 von Artikel 169.1 dieses Kodex angegeben, im Falle des Exports dieser Güter aus dem Territorium der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion (außer den Export von Gütern durch die Territorien der Mitgliedstaaten von die eurasische Wirtschaftsunion) durch die Kontrollpunkte durch die staatliche Grenze der Russischen Föderation.

5. Die vom Verkäufer vorgelegten Steuern des Verkäufers und der vom Verkäufer gezahlten Waren unterliegen dem Käufer Abzüge des Käufers im Falle einer Rückgabe dieser Waren (einschließlich während der Garantiezeit) an den Verkäufer oder die Ablehnung. Die Steuerbeträge, die bei der Erfüllung von Arbeiten (Dienste) gezahlt werden, werden im Falle einer Ablehnung dieser Werke (Dienste) abgezogen.

Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Verkäufern berechnet werden, und denen, die dem Budget mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung auf dem Konto der anstehenden Warenlieferungen (Arbeit, Erbringung der Dienstleistungen), die im Territorium des Russischens implementiert sind Föderation, im Falle der Änderung der Bedingungen oder Kündigung des einschlägigen Vertrags und die relevanten Beträge der Vorauszahlungen zurückzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gilt für Steuerpayer-Käufer, die tatsächlichen Steueragenten gemäß den Absätzen 2, 3 und 8 von Artikel 161 dieses Kodex sowie steueragentenIn den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 dieses Codes angegeben.

6. Entschädigungen unterliegen der vom Steuerzahler (Entwickler oder technischen Kunden) der Steuerzahler, die vom Steuerpflichtigen (Entwickler oder technische Kunden) vorgelegt werden hauptkonstruktion (Beseitigung von Anlagevermögen), Montage (Demontage), Installation (Demontage) von Anlagevermögen, Steuerbeträgen von Steuerpflichtigen durch Waren (Arbeit, Dienstleistungen), die zur Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten erfassten Eigentumsrechten, Erstellen von immateriellen Vermögenswerten, vorgelegten steuerlichen Beträgen Der Steuerzahler Bei der Erwerb von Objekten der unfertigen Kapitalkonstruktion, die dem Steuerzahler bei der Erstellung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) eingereicht, um ein immaterielles Vermögenswert zu erstellen.

Bei der Neuorganisation der Abzüge am Nachfolger (Nachfolger), der Steuerbeträge, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation auf Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Immobilienrechte, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation erworben wurden, zur Durchführung von Bau und Installation Arbeiten Sie für den eigenen Verbrauch, schaffen Sie immaterielle Vermögenswerte, die zur Abnahme akzeptiert, jedoch nicht von einer neu organisierten (neu organisierten) Organisation angenommen, um zum Zeitpunkt des Abschlusses der Neuorganisation abzugleichen.

Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die von den Steuerzahlern gemäß Absatz 1 von Artikel 166 dieses Kodex in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch in Bezug auf die in Übereinstimmung mit dem in Übereinstimmung mit diesem Kapitel bestimmt sind Kosten, deren Ausgaben unterliegen (einschließlich durch abzugsabzüge) Bei der Berechnung der Einkommensteuer.

Die vom Steuerzahler angenommenen Steuerbeträge zur Abnahme des erworbenen oder ergebenden Anlagevermögens in der von diesem Kapitel vorgeschriebenen Weise unterliegen der Erholung in Fällen und Verfahren, die in Artikel 171.1 dieses Codes vorgesehen sind.

Absätze fünft - der neunte hat die Kraft verloren. - das Bundesrecht. von 24.11.2014 n 366-fz.

7. Die Einlagen unterliegen den steuerlichen Beträgen, die in den Geschäftsausgaben gezahlt werden (Aufwendungen zur Reise zum Ort der Büroreise und zurück, einschließlich der Nutzungskosten in Bettzüden sowie den Einstellungskosten wohnhäuser) und die Exekutivkosten, die ergriffen werden, um bei der Berechnung der Einkommensteuer von Organisationen abzunehmen.

Absatz hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

8. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 Absätzen angegebenen Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 des Artikels 161 dieses Codes festgelegten Abzüge mit dem Zahlungsbetrag festgelegt werden , Teilzahlung, die auf Kosten der bevorstehenden Warenlieferungen (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte erhielt.

9. ausgeschlossen

10. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern unterliegen dem Abzug in Abbindung von Dokumenten, die in Artikel 165 dieses Kodex angeboten werden, auf den Betrieb des Verkaufs von Waren (Werke, Dienstleistungen), die in Absatz 1 von Artikel 164 dieses Codes angegeben sind.

11. Entschädigung des Steuerpflichtigen, der als Beitrag (Beitrag) an das autorisierte (Anteilsanteil) -Papital-Eigenschaft (Anteil) erhielt, immaterielle Vermögenswerte. Und Eigentumsrechte unterliegen steuerlichen Beträgen, die von einem Aktionär (Teilnehmer, Aktionär) in der von Absatz 3 des Artikels 170 dieses Codes festgelegten Weise wiederhergestellt wurden, wenn sie verwendet werden, um Operationen, die von Besteuerungsobjekten gemäß diesem Kopf anerkannt werden .

12. Die Abzüge des Steuerpflichtigen, die den Zahlungsbetrag, die Teilzahlung der anstehenden Warenlieferungen (Performance, Services, Services), die Übertragung von Eigentumsrechten, aufgelisteten, unterliegen Steuerbeträge, die vom Verkäufer dieser Waren dargestellt werden ( Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte.

Die Einlagen unterliegen den steuerlichen Beträgen, die von dem in Absatz 8 des Artikels von Artikel 161 dieses Codes angegebenen Steueragenten mit der Zahlung der Zahlung, der auf dem bevorstehenden Kauf von Gütern aufgeführten Waren in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Kodex angegeben sind.

13. Beim Ändern des Wertes der versendeten (erworbenen) Ware (aufgeführte Arbeiten), übertragene Eigentumsrechte auf einen Rückgang, einschließlich der Abnahme des Preises (Tarif) und (oder) Reduktion des Betrags (Volumen) von versandfertigte (erworbene) Waren (geleistete, ersetzte Dienstleistungen) übermittelte Immobilienrechte, Abzüge des Verkäufers (Käufer, der einen Steueragenten gemäß Absatz 8 von Artikel 161 dieses Kodexes handelt) dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte sind Vorbehaltlich der Differenz zwischen den steuerlichen Beträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten der versendeten (erworbenen) Waren (geleistete, erbrachte Arbeit, erbrachte Dienstleistungen) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Rücknahme.

Mit einer Änderung der Anweisungen der Erhöhung der Kosten der gelieferten Ware (ausgeführte Arbeiten, die den angebotenen Dienstleistungen erbracht werden), übertragene Eigentumsrechte, darunter auch im Falle einer Erhöhung des Preises (Tarif) und (oder) die Zahl der Zahl (Volumen) von versendeten Waren (aufgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) übertragene Immobilienrechte, der Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten von Versandwaren (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Arbeiten, ersetzte) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Erhöhung, unterliegt Abzug des Käufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte.

14. Steuerbeträge, berechnet vom Steuerpflichtigen, wenn Sie Waren in Bezug auf die Ergebnisse importieren steuerzeitraumdie 180 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Waren nach Abschluss des Zollverfahrens des Inlandsverbrauchs nach Abschluss des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der Sonderwirtschaftszone in der Region Kaliningrad, darf ergriffen werden, um nach der Verwendung dieser Waren für Implementierungsvorgänge abzuziehen, die von Besteuerungsobjekten anerkannt sind und gemäß diesem Kapitel besteuern.

1. Der Steuerzahler hat das Recht, den gemäß Artikel 166 dieses Kodex berechneten Gesamtsteuerbetrags zu senken, die von diesem Artikel festgelegten Steuerabzüge.

2. Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die dem Steuerzahler im Erwerb von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), sowie Eigentumsrechte im Territorium der Russischen Föderation eingereicht oder vom Steuerzahler bezahlt werden, wenn Sie Waren in das Territorium des Russischen importieren Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit, bei den Zollverfahren für den Inlandsverbrauch (einschließlich Steuern, die vom Steuerzahler nach 180 Kalendertagen ab dem Datum der Freizeit von Gütern gemäß dem Zollverfahren des Angelegenheit des Inlandsverbrauchs nach Fertigstellung des Inlands gezahlt oder zahlbar sind) des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad), Recycling des internen Verbrauchs, vorübergehender Import und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets oder beim Importieren von Waren ohne Zoll Freigabe, bezüglich:

1) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung der von besteuerten Einrichtungen gemäß diesem Kapitel erfassten Maßnahmen erhoben wurden, mit Ausnahme der in Absatz 2 von Artikel 170 dieses Codes vorgesehenen Waren;

2) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

Absatz ist ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 29.12.2000 N 166-FZ.

3. Die Abzüge unterliegen den Steuerbeträgen gemäß Artikel 173 dieses Kodex von Kunden - Steueragenten.

Das Recht auf diese Steuerabzüge verfügen über Käufer - Steueragenten, bestehend aus Steuerbehörden und agierender Steuerzahler gemäß diesem Kapitel. Steueragenten, die die in den Absätzen 4 und 5 von Artikel 161 dieses Kodex festgelegten Vorgängen durchführen, haben nicht das Recht, Steuerabzüge in die für diese Vorgänge gezahlten Beträge zu integrieren.

Die Bestimmungen dieser Klausel werden angewendet, sofern Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte vom Steuerpflichtigen erworben wurden, der ein Steueragent für die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Zwecke ist, und als sie erworben haben, zahlte es eine Steuer in Übereinstimmung mit diesem Kapitel.

4. Die vom Steuerzahler vorgelegten Steuern des Steuerpflichtigen an den Steuerzahler - einer ausländischen Person, die sich nicht in den Steuerbehörden der Russischen Föderation registriert hat, beim Erwerb dieses Steuerpflichtigen von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte oder von ihm während der Einfuhr von Waren in das Territorium der Russischen Föderation und anderer Territorien unter ihrer Zuständigkeit für ihre Produktionsziele oder um andere Aktivitäten umzusetzen.

Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rückkehr zum Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, nachdem er die Steuersteuerzahlung bezahlt hat, die aus dem Einkommen dieses Steuerpflichtigens abgehalten wird, und nur somit, an der er erworbene oder importierte Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Eigentumsrechte werden bei der Herstellung von Waren (Leistung von Arbeit, Bereitstellung von Dienstleistungen) eingesetzt, die von der Steueragentsteuer umgesetzt werden. Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rendite des Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, die in den Steuerbehörden der Russischen Föderation berücksichtigt wird.

5. Die vom Verkäufer vorgelegten Steuern des Verkäufers und der vom Verkäufer gezahlten Waren unterliegen dem Käufer Abzüge des Käufers im Falle einer Rückgabe dieser Waren (einschließlich während der Garantiezeit) an den Verkäufer oder die Ablehnung. Die Steuerbeträge, die bei der Erfüllung von Arbeiten (Dienste) gezahlt werden, werden im Falle einer Ablehnung dieser Werke (Dienste) abgezogen.

Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Verkäufern berechnet werden, und denen, die dem Budget mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung auf dem Konto der anstehenden Warenlieferungen (Arbeit, Erbringung der Dienstleistungen), die im Territorium des Russischens implementiert sind Föderation, im Falle der Änderung der Bedingungen oder Kündigung des einschlägigen Vertrags und die relevanten Beträge der Vorauszahlungen zurückzuführen.

Die Bestimmungen dieser Klausel gelten für Steuerpayer-Käufer, die auf dem Steueragenten gemäß den Absätzen 2 und 3 von Artikel 161 dieses Codes handeln.

6. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern an den Steuerzahler (Entwickler oder technische Kunden) unterliegen Abzüge (Entwickler oder technische Kunden), wenn der Kapitalbau (Liquidation von Anlagevermögen), Montage (Demontage), Montage (Demontage) des Anlagevermögens durchgeführt wird Die von ihnen erworbenen Steuerbehörden (Arbeit, Dienstleistungen), die von ihnen für die Umsetzung der Bau- und Installationsarbeit erworben wurden, und die dem Steuerzahler vorgelegten Steuerbeträgen, wenn sie die Objekte der unfertigen Kapitalkonstruktion erwerben.

Bei der Umstrukturierung von Abzüge für den Nachfolger (Nachfolger), der von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation der von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation erworben wurde, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation zur Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für ihre Der eigene Verbrauch zur Abzüge, aber nicht akzeptierte reorganisierte (neu organisierte) Organisation, um zum Zeitpunkt des Abschlusses der Neuorganisation abzuziehen.

Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die von den Steuerzahlern gemäß Absatz 1 von Artikel 166 dieses Kodex in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch in Bezug auf die in Übereinstimmung mit dem in Übereinstimmung mit diesem Kapitel bestimmt sind Kosten, deren Ausgaben (einschließlich durch Abschreibungen) bei der Berechnung der Einkommensteuer von Organisationen unterliegen.

Die vom Steuerzahler angenommenen Steuerbeträge zur Abnahme des erworbenen oder ergebenden Anlagevermögens in der von diesem Kapitel vorgeschriebenen Weise unterliegen der Erholung in Fällen und Verfahren, die in Artikel 171.1 dieses Codes vorgesehen sind.

Absätze fünft - der neunte hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

7. Die Abzüge unterliegen steuerlichen Beträgen, die auf den Geschäftsausgaben gezahlt werden (Aufwendungen zur Reise an den Ort des Bürosreisens und der Rückseite, einschließlich der Nutzungskosten in Bettwäsche, sowie Ausgaben zur Einstellung von Wohngebieten) und die Exekutivaufwendungen, die ergriffen wurden Bei der Berechnung der Steuer auf den Gewinn von Organisationen.

Absatz hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

8. Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die vom Steuerpflichtigen mit dem Betrag der Zahlung, der auf dem Konto anstehenden Warenversorgungen (Arbeiten, Dienstleistungen) berechnet werden.

9. ausgeschlossen - Bundesgesetz vom 29.12.2000 N 166-Fz.

10. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern unterliegen dem Abzug in Abbindung von Dokumenten, die in Artikel 165 dieses Kodex angeboten werden, auf den Betrieb des Verkaufs von Waren (Werke, Dienstleistungen), die in Absatz 1 von Artikel 164 dieses Codes angegeben sind.

11. Details auf dem Steuerzahler, der als Beitrag (Beitrag) zum autorisierten (Anteilsanteil) -Papital (Anteil), immaterielle Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte und Eigentumsrechte erhielt, unterliegen Steuerbeträge, die von einem Aktionär (Teilnehmer, Aktionär) in der Weise wiederhergestellt wurden Nach Absatz 3 des Artikels 170 dieses Codes vorgeschrieben, wenn er zum Durchführen von Operationen verwendet, die von den Besteuerungsobjekten gemäß diesem Kapitel erfasst werden.

12. Die Abzüge des Steuerpflichtigen, die den Zahlungsbetrag, die Teilzahlung der anstehenden Warenlieferungen (Performance, Services, Services), die Übertragung von Eigentumsrechten, aufgelisteten, unterliegen Steuerbeträge, die vom Verkäufer dieser Waren dargestellt werden ( Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte.

13. Beim Ändern des Wertes der gelieferten Waren (durchgeführte Arbeiten für Dienstleistungen), übertragene Eigentumsrechte an die Seite der Reduktion, einschließlich des Rückgangs der Preise (Tarife) und (oder) Reduktion des Betrags (Volumen) von versendeten Waren (erfüllte Dienstleistungen) übertragene Schutzrechte, Abzüge des Verkäufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte unterliegen dem Unterschied zwischen den steuerlichen Beträgen, die auf der Grundlage des Werts der gelieferten Ware berechnet werden (Arbeiten, gerendert) Dienstleistungen) Übertragen von Immobilienrechten vor und nach einer solchen Abnahme.

Mit einer Änderung der Anweisungen der Erhöhung der Kosten der gelieferten Ware (ausgeführte Arbeiten, die den angebotenen Dienstleistungen erbracht werden), übertragene Eigentumsrechte, darunter auch im Falle einer Erhöhung des Preises (Tarif) und (oder) die Zahl der Zahl (Volumen) von versendeten Waren (aufgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) übertragene Immobilienrechte, der Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten von Versandwaren (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Arbeiten, ersetzte) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Erhöhung, unterliegt Abzug des Käufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte.

14. Die vom Steuerzahler berechneten Steuerbeträge während des Imports von Waren auf der Grundlage der Steuerfrist, in der der abgelaufene 180-Tage-Zeitraum ab dem Datum der Ausgabe dieser Güter gemäß dem Zollverfahren des Themas für den Inlandsverbrauch abgelaufen ist Nach Beendigung des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad kann nach der Verwendung dieser Güter zur Umsetzung von von Besteuerungsobjekten erfassten Betriebsvorgänge abzunehmen und der Besteuerung gemäß dieses Kapitel.

Glaubst du, du bist Russisch? Geboren in der UdSSR und denke, dass Sie russisch sind, ukrainisch, Weißrussland? Nein. Es ist nicht so.

Sie sind eigentlich russisch, ukrainisch oder belarussisch. Aber du denkst, du bist ein Jude.

Spiel? Falsches Wort. Das richtige Wort "Imprinting".

Das Neugeborene assoziiert sich mit den Merkmalen des Gesichts, das unmittelbar nach der Geburt schaut. Dieser natürliche Mechanismus ist für die meisten lebenden Wesen mit Vision eigenartig.

Die Neugeborenen in der UdSSR Mehrere erste Tage haben die Mutter zumindest die Fütterungszeit gesehen, und die meiste Zeit sah die Gesichter des Personals des Krankenhauses. Durch einen seltsamen Zufall waren sie (und bleiben bis zum größtenteiligen jüdischen. Empfang wild in seiner Essenz und Effizienz.

Alle Kindheit, die Sie sich fragten, warum Sie von unsinnigen Menschen umgeben sind. Seltene Juden auf dem Weg könnten alles mit dir tun, weil du dich zu ihnen gedehnt hast, und andere abschöpfen. Und jetzt können sie.

Fixieren Sie es. Sie können nicht in der Lage sein, ein- und für das Leben aufzubauen. Es ist schwierig, dies zu verstehen, Instinkt hat Gestalt angenommen, als es immer noch sehr weit bis zur Formulierung war. Von dem Moment an, in dem die Wörter noch die Details erhalten wurden. Nur Funktionen, die in den Tiefen der Erinnerung bleiben. Thevel, dass Sie Ihre Angehörigen in Betracht ziehen.

3 Kommentare

System und Beobachter.

Wir definieren das System als Objekt, dessen Existenz zweifellos ist.

Der Systembeobachter ist ein Objekt, das nicht Teil des von ihm beobachteten Systems ist, dh seine Existenz, die unter anderem die von dem System unabhängigen Faktoren definiert.

Der Beobachter aus der Sicht des Systems ist eine Quelle des Chaos - sowohl die Kontrollwirkungen als auch die Folgen von Beobachtungsmessungen, die keine kausale Beziehung zum System aufweisen.

Der interne Beobachter ist ein potenziell erreichbarer Objekt, für den die Inversion von Beobachtungskanälen und der Kontrollbelichtung möglich ist.

Ein externer Beobachter ist sogar ein potenziell unerreichbares Objekt hinter dem System, das sich außerhalb des Horizonts des Ereignisereignisses befindet (räumlich und temporär).

Hypothese Nummer 1. Alles sehen

Angenommen, unser Universum ist ein System und es hat einen externen Beobachter. Dann können Beobachtungsmessungen beispielsweise unter Verwendung der "Gravitationsstrahlung" auftreten, die das Universum von allen Seiten durchdringt. Der Querschnitt der Erfassung von "Gravitationsstrahlung" ist proportional zur Masse des Objekts, und die Projektion des "Schattens" von dieser Erfassung an ein anderes Objekt wird als Kraft der Anziehungskraft wahrgenommen. Es ist proportional zur Masse der Objekte der Gegenstände und ist umgekehrt proportional zum Abstand zwischen ihnen, der die Dichte des "Schattens" bestimmt.

Die Erfassung der "Gravitationsstrahlungsobjekte" erhöht seine Chaotität und wird von uns als Fließfluss wahrgenommen. Objekt ist ein undurchsichtig für "Gravitationsstrahlung", der Querschnitt der erfassten Erfassung ist größer als die geometrische Größe, im Inneren des Universums sieht aus wie ein schwarzes Loch.

Hypothese Nummer 2. Innerer Beobachter

Es ist möglich, dass sich unser Universum selbst beobachtet. Zum Beispiel, mit Hilfe von Paaren von quantenprimierenden Partikeln, die im Raum als Standards getrennt sind. Dann ist der Raum zwischen ihnen mit der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins dieser Partikel des Prozesses gesättigt, die die maximale Dichte an der Kreuzung der Flugbahnen dieser Partikel erreicht. Die Existenz dieser Teilchen bedeutet auch das Fehlen von Objekten auf den Flugbahnen ausreichend großartige Abschnitte der erfassenden Erfassung, die diese Partikel absorbieren können. Die restlichen Annahmen bleiben die gleichen wie für die erste Hypothese, außer:

Zeitfluss

Eine Beobachtung eines Drittanbieters eines Objekts, der sich dem Horizont des Black Hole-Ereignisses nähert, wenn der definierende Faktor der Zeit im Universum der "externe Beobachter" ist, verlangsamt sich genau zweimal - der Schatten des schwarzen Lochs wird genau die Hälfte blockieren die möglichen Flugbahnen von "Gravitationsstrahlung". Wenn der definierende Faktor der "interne Beobachter" ist, blockiert der Schirm den gesamten Wechselwirkungsweg und der Fluss des in das schwarzen Loch, der in das schwarze Loch fällt, stoppt vollständig von der Seite.

Die Möglichkeit einer Kombination dieser Hypothesen in einem oder anderen Anteil ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

1. Der Steuerzahler hat das Recht, den gemäß Artikel 166 dieses Kodex berechneten Gesamtsteuerbetrags zu senken, die von diesem Artikel festgelegten Steuerabzüge.

2. Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die dem Steuerzahler im Erwerb von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), sowie Eigentumsrechte im Territorium der Russischen Föderation eingereicht oder vom Steuerzahler bezahlt werden, wenn Sie Waren in das Territorium des Russischen importieren Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit, bei den Zollverfahren für den Inlandsverbrauch (einschließlich Steuern, die vom Steuerzahler nach 180 Kalendertagen ab dem Datum der Freizeit von Gütern gemäß dem Zollverfahren des Angelegenheit des Inlandsverbrauchs nach Fertigstellung des Inlands gezahlt oder zahlbar sind) des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad), Recycling des internen Verbrauchs, vorübergehender Import und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets oder beim Importieren von Waren ohne Zoll Freigabe, bezüglich:

1) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung der von besteuerten Einrichtungen gemäß diesem Kapitel erfassten Maßnahmen erhoben wurden, mit Ausnahme der in Absatz 2 von Artikel 170 dieses Codes vorgesehenen Waren;

2) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

Absatz ist ausgeschlossen. - Bundesgesetz von 29.12.2000 N 166-FZ;

3) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung von Vorgängen für die Umsetzung von Arbeiten (Dienstleistungen) erworben wurden, der Ort der Umsetzung, der gemäß Artikel 148 dieses Codes das Territorium nicht erkennt der russischen Föderation mit Ausnahme der in Artikel 149 dieses Codes vorgesehenen Operationen.

2.1. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern unterliegen dem Kauf von Dienstleistungen, die in Absatz 1 von Artikel 174.2 dieses Kodex festgelegt sind, von einer ausländischen Organisation, die aus Steuerbehörden gemäß Absatz 4.6 von Artikel 83 dieses Codes besteht, wenn ist ein Vertrag und (oder) des Abrechnungsdokuments mit der Zuteilung des Steuerbetrags und der Angabe der Ssowie der Grund für den Grund für die Registrierung einer ausländischen Organisation sowie Dokumente zur Übertragung von Zahlung, einschließlich der Höhe von Steuer, eine ausländische Organisation. Informationen zu diesen ausländischen Organisationen (Name, Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen, der Grund für den Grund für die Registrierung und das Datum der Registrierung in den Steuerbehörden) werden auf der offiziellen Website der für die Kontrolle und Überwachung des Bundes ermächtigt Steuern und Gebühren im Informations- und Telekommunikationsnetzwerk "Internet".

2.2. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern unterliegen dem Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und (oder), die gemäß Artikel 161 dieses Codes bezahlt werden oder bei der Importware in das Territorium der Russischen Föderation und anderen Gebiete unter ihrer Zuständigkeit, falls die erworbenen Produkte und / oder (oder) Waren, die unter Verwendung dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) hergestellt werden, für die weitere Übermittlung des Eigentums der Russischen Föderation für die Zwecke der Organisation und (oder ) Forschung in der Antarktis.

3. Die Abzüge unterliegen Steuerbeträgen gemäß Artikel 173 dieses Kodex der Steueragenten, die in den Absätzen 2, 3, 6, 6.1 und 6.2 von Artikel 161 dieses Codes angegeben sind, sowie berechnet von den angegebenen Steueragenten in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Codes.

Das Recht auf diese Steuerabzüge verfügen über Käufer - Steueragenten, bestehend aus Steuerbehörden und agierender Steuerzahler gemäß diesem Kapitel. Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 dieses Kodex tätig sind, sind nicht in Anspruch genommen, um in Steuerabzüge der für diese Vorgänge gezahlten Steuern aufgenommen zu werden.

Die Bestimmungen dieser Klausel werden angewendet, sofern Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte vom Steuerpflichtigen erworben wurden, der ein Steueragent für die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Zwecke ist, und als sie erworben haben, zahlte es eine Steuer in Übereinstimmung mit diesem Kapitel oder berechnete die Steuer gemäß Absatz gemäß Absatz, dem zweiten Absatz 3.1 von Artikel 166 dieses Codes.

4. Die vom Steuerzahler vorgelegten Steuern des Steuerpflichtigen an den Steuerzahler - einer ausländischen Person, die sich nicht in den Steuerbehörden der Russischen Föderation registriert hat, beim Erwerb dieses Steuerpflichtigen von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte oder von ihm während der Einfuhr von Waren in das Territorium der Russischen Föderation und anderer Territorien unter ihrer Zuständigkeit für ihre Produktionsziele oder um andere Aktivitäten umzusetzen.

Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rückkehr zum Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, nachdem er die Steuersteuerzahlung bezahlt hat, die aus dem Einkommen dieses Steuerpflichtigens abgehalten wird, und nur somit, an der er erworbene oder importierte Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Eigentumsrechte werden bei der Herstellung von Waren (Leistung von Arbeit, Bereitstellung von Dienstleistungen) eingesetzt, die von der Steueragentsteuer umgesetzt werden. Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rendite des Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, die in den Steuerbehörden der Russischen Föderation berücksichtigt wird.

4.1. Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Einzelhandelsorganisationen über Waren, die von Einzelpersonen, die von Einzelpersonen - Bürger der ausländischen Fremdländer in Absatz 1 des Artikels 169.1 dieses Kodex festgelegt sind, im Falle des Exports der angegebenen Waren aus dem Territorium der Russische Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion (außer dem Export von Gütern durch die Territorien der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion) durch die Kontrollpunkte über die staatliche Grenze der Russischen Föderation.

5. Die vom Verkäufer vorgelegten Steuern des Verkäufers und der vom Verkäufer gezahlten Waren unterliegen dem Käufer Abzüge des Käufers im Falle einer Rückgabe dieser Waren (einschließlich während der Garantiezeit) an den Verkäufer oder die Ablehnung. Die Steuerbeträge, die bei der Erfüllung von Arbeiten (Dienste) gezahlt werden, werden im Falle einer Ablehnung dieser Werke (Dienste) abgezogen.

Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Verkäufern berechnet werden, und denen, die dem Budget mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung auf dem Konto der anstehenden Warenlieferungen (Arbeit, Erbringung der Dienstleistungen), die im Territorium des Russischens implementiert sind Föderation, im Falle der Änderung der Bedingungen oder Kündigung des einschlägigen Vertrags und die relevanten Beträge der Vorauszahlungen zurückzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für Steuerpflichtige Käufer, die auf dem Steueragenten gemäß den Absätzen 2, 3 und 8 von Artikel 161 dieses Kodexs sowie auf den in den Absätzen 4, 5 und 5.1 des Artikels 161 angegebenen Steueragenten tätig sind Code.

6. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern an den Steuerzahler (Entwickler oder technische Kunden) unterliegen Abzüge (Entwickler oder technische Kunden), wenn der Kapitalbau (Liquidation von Anlagevermögen), Montage (Demontage), Montage (Demontage) des Anlagevermögens durchgeführt wird , die Steuerbehörden von Steuerpflichtigen (Arbeit, Dienstleistungen), die für die Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten erworbenen Eigentumsrechten, der Erstellung von immateriellen Vermögenswerten, die Steuerbeträge, die dem Steuerpflichtigen vorgelegt werden, der dem Steuerpflichtigen vorgelegt werden, der beim Erwerb von Objekten der unvollendeten Kapitalkonstruktion eingereicht wurde, wurden die Steuerbeträge eingereicht an den Steuerpflichtigen, wenn Sie Arbeit (Dienste) durchführen, um ein immaterielles Vermögenswert zu erstellen.

Bei der Neuorganisation der Abzüge am Nachfolger (Nachfolger), der Steuerbeträge, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation auf Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Immobilienrechte, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation erworben wurden, zur Durchführung von Bau und Installation Arbeiten Sie für den eigenen Verbrauch, schaffen Sie immaterielle Vermögenswerte, die zur Abnahme akzeptiert, jedoch nicht von einer neu organisierten (neu organisierten) Organisation angenommen, um zum Zeitpunkt des Abschlusses der Neuorganisation abzugleichen.

Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die von den Steuerzahlern gemäß Absatz 1 von Artikel 166 dieses Kodex in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch in Bezug auf die in Übereinstimmung mit dem in Übereinstimmung mit diesem Kapitel bestimmt sind Kosten, deren Ausgaben (einschließlich durch Abschreibungen) bei der Berechnung der Einkommensteuer von Organisationen unterliegen.

Die vom Steuerzahler angenommenen Steuerbeträge zur Abnahme des erworbenen oder ergebenden Anlagevermögens in der von diesem Kapitel vorgeschriebenen Weise unterliegen der Erholung in Fällen und Verfahren, die in Artikel 171.1 dieses Codes vorgesehen sind.

Absätze fünft - der neunte hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

7. Die Abzüge unterliegen steuerlichen Beträgen, die auf den Geschäftsausgaben gezahlt werden (Aufwendungen zur Reise an den Ort des Bürosreisens und der Rückseite, einschließlich der Nutzungskosten in Bettwäsche, sowie Ausgaben zur Einstellung von Wohngebieten) und die Exekutivaufwendungen, die ergriffen wurden Bei der Berechnung der Steuer auf den Gewinn von Organisationen.

Absatz hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

8. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 Absätzen angegebenen Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 des Artikels 161 dieses Codes festgelegten Abzüge mit dem Zahlungsbetrag festgelegt werden , Teilzahlung, die auf Kosten der bevorstehenden Warenlieferungen (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte erhielt.

9. ausgeschlossen - Bundesgesetz vom 29.12.2000 N 166-Fz.

10. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern unterliegen dem Abzug in Abbindung von Dokumenten, die in Artikel 165 dieses Kodex angeboten werden, auf den Betrieb des Verkaufs von Waren (Werke, Dienstleistungen), die in Absatz 1 von Artikel 164 dieses Codes angegeben sind.

11. Details auf dem Steuerzahler, der als Beitrag (Beitrag) zum autorisierten (Anteilsanteil) -Papital (Anteil), immaterielle Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte und Eigentumsrechte erhielt, unterliegen Steuerbeträge, die von einem Aktionär (Teilnehmer, Aktionär) in der Weise wiederhergestellt wurden Nach Absatz 3 des Artikels 170 dieses Codes vorgeschrieben, wenn er zum Durchführen von Operationen verwendet, die von den Besteuerungsobjekten gemäß diesem Kapitel erfasst werden.

12. Die Abzüge des Steuerpflichtigen, die den Zahlungsbetrag, die Teilzahlung der anstehenden Warenlieferungen (Performance, Services, Services), die Übertragung von Eigentumsrechten, aufgelisteten, unterliegen Steuerbeträge, die vom Verkäufer dieser Waren dargestellt werden ( Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte.

Die Einlagen unterliegen den steuerlichen Beträgen, die von dem in Absatz 8 des Artikels von Artikel 161 dieses Codes angegebenen Steueragenten mit der Zahlung der Zahlung, der auf dem bevorstehenden Kauf von Gütern aufgeführten Waren in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Kodex angegeben sind.

13. Beim Ändern des Wertes der versendeten (erworbenen) Ware (aufgeführte Arbeiten), übertragene Eigentumsrechte auf einen Rückgang, einschließlich der Abnahme des Preises (Tarif) und (oder) Reduktion des Betrags (Volumen) von versandfertigte (erworbene) Waren (die angebotene Arbeit, die an die angebotenen Dienstleistungen bereitgestellt werden), übermittelte Schutzrechte, Abzüge des Verkäufers (Käufer, der einen Steueragenten gemäß Absatz 8 von Artikel 161 dieses Codes handelt, die in den Absätzen 4 festgelegten Steueragenten , 5 und 5.1 von Artikel 161 dieses Codes) dieser Waren (Arbeit, Dienstleistungen) unterliegen den Schutzrechten dem Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, die auf der Grundlage der Kosten der versandenden (erworbenen) Ware berechnet werden (durchgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) Übertragen von Immobilienrechten vor und nach einer solchen Abnahme.

Mit einer Änderung der Anweisungen der Erhöhung der Kosten der gelieferten Ware (ausgeführte Arbeiten, die den angebotenen Dienstleistungen erbracht werden), übertragene Eigentumsrechte, darunter auch im Falle einer Erhöhung des Preises (Tarif) und (oder) die Zahl der Zahl (Volumen) von versendeten Waren (aufgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) übertragene Immobilienrechte, der Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten von Versandwaren (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Arbeiten, ersetzte) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Erhöhung, unterliegt Abzug des Käufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte.

14. Die vom Steuerzahler berechneten Steuerbeträge während des Imports von Waren auf der Grundlage der Steuerfrist, in der der abgelaufene 180-Tage-Zeitraum ab dem Datum der Ausgabe dieser Güter gemäß dem Zollverfahren des Themas für den Inlandsverbrauch abgelaufen ist Nach Beendigung des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad kann nach der Verwendung dieser Güter zur Umsetzung von von Besteuerungsobjekten erfassten Betriebsvorgänge abzunehmen und der Besteuerung gemäß dieses Kapitel.


2021.
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