27.06.2020

Beispielhafte Rechnungslegungsgrundsätze einer gemeinnützigen Organisation basierend auf Rechnungslegungsgrundsätze und Arbeitskontenplan von Non-Profit-Organisationen. Merkmale der Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften in gemeinnützigen Organisationen


Entwicklungsziele der Rechnungslegungspolitik

Die Rechnungslegungsgrundsätze jeder Organisation werden erstellt, um darin die wichtigsten methodischen Aspekte zu bestimmen, auf die sich eine juristische Person bei der Durchführung von Rechnungslegungsvorgängen konzentrieren wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass in einer Reihe von Fällen gesetzlich festgelegte Optionen für Rechnungslegungsmethoden vorgesehen sind, deren Auswahl unter Berücksichtigung der Präferenzen und Besonderheiten der Tätigkeit einer bestimmten juristischen Person unabhängig zu treffen ist. Wenn die Bilanzierungsmethode für ein bestehendes Objekt nicht gesetzlich festgelegt ist, sollte sie entwickelt und das Ergebnis der Entwicklung auch in den Bilanzierungsrichtlinien festgelegt werden.

Die Rechnungslegungsgrundsätze werden nicht nur von den Wirtschaftsprüfern nachgefragt. Dies ist vor allem für den Benutzer selbst wichtig, da es alle Merkmale der von ihm unabhängig gewählten Methodik widerspiegelt (Absatz 5.1 der PBU 1/2008, genehmigt durch Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 06.10.2008 Nr . 106n).

Non-Profit-Organisationen (NPOs) bilden diesbezüglich keine Ausnahme, da sie, wie auch andere juristische Personen, (Gesetz "Über die Rechnungslegung" vom 06.12.2011 Nr. 402-FZ) Verpflichtungen unterliegen:

  • zur Rechnungslegung (Absätze 1, 2, Artikel 5);
  • die Entwicklung von Rechnungslegungsmethoden (Absatz 2, Artikel 8);
  • Erstellung von Buchführungsunterlagen (Artikel 13 Absatz 2).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Auswahl aus bestehende Wege In einer Reihe von Situationen erweisen sich NPOs als umfassender als die anderer Organisationen.

Besonderheit der Rechnungslegungsgrundsätze von NPOs

Eine spezielle Bilanzierungsrichtlinie, die in gemeinnützigen Organisationen entwickelt wurde, ergibt sich aus folgenden Punkten:

  • eine NPO darf überhaupt keine kommerzielle Tätigkeit ausüben, und in diesem Fall besteht keine Notwendigkeit, eine Steuerbilanzierungsrichtlinie zu entwickeln;
  • NPOs (außer denen, die Gegenstand von Abschlussprüfung und diejenigen, die im Register für die Ausübung der Funktionen ausländischer Agenten eingetragen sind) können vereinfachte Buchführungsmethoden anwenden und vereinfachte Buchführungsunterlagen erstellen (Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Gesetzes Nr. 402-FZ);

AUFMERKSAMKEIT! Vereinfachte Rechnungslegungsmethoden werden durch den Bundesstandard (Art. 21 des Gesetzes Nr. 402-FZ) festgelegt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels gibt es keinen solchen Standard. Doch an seiner Entwicklung wird bereits gearbeitet. Voraussichtliches Datum des Inkrafttretens des Standards für nichtgewerbliche Tätigkeiten ist 2021 (Beschluss des Finanzministeriums vom 05.06.2019 Nr. 83n).

Sie kennen Ihre Rechte nicht?

  • es gibt PBUs, die nicht von NPOs verwendet werden dürfen (13/2000, 20/03);
  • NPOs, die sich für eine Vereinfachung der Rechnungslegung entschieden haben, haben das Recht, eine Reihe von PBUs nicht anzuwenden (2/2008, 8/2010, 11/2008, 12/2010, 16/02, 17/02, 18/02) und das Recht auf sowohl diese PBUs als auch alle anderen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen, mit bestimmten Besonderheiten verwenden;
  • NPOs, die zusammen mit gemeinnützigen Organisationen kommerzielle Aktivitäten ausüben, sowie kommerzielle Organisationen haben das Recht, das auf Einkünfte aus Verkäufen anzuwendende Besteuerungssystem und die Methoden der Steuerbuchhaltung aus den vorhandenen für das ausgewählte System;
  • für NPOs mit bestimmten Tätigkeitsbereichen können methodische Empfehlungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Tätigkeit entwickelt werden.

Die aufgeführten Funktionen erweitern nicht nur die Anzahl der für NPOs verfügbaren Abrechnungsmethoden, sondern schaffen auch die Voraussetzungen für die Bildung einer für jede einzelne Organisation völlig einzigartigen Bilanzierungsrichtlinie. Darüber hinaus kann der Wortlaut der Rechnungslegungsgrundsätze einer NPO selbst trotz der gesetzlich verankerten Möglichkeit zur Vereinfachung einer Reihe von Rechnungslegungsverfahren umfangreicher ausfallen als der einer Handelsorganisation.

Was in der Bilanzierungsrichtlinie von NPOs für 2020 zu berücksichtigen ist

Die für das Jahr 2020 vorgesehene Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie sollte alle Momente, die in der aktuellen Situation für die Organisation von Bedeutung sind, widerspiegeln und detailliert beschreiben (ohne mehrdeutige Interpretationen zuzulassen). Die Detailliertheit der Darstellung ist besonders wichtig, da die Rechnungslegungsgrundsätze das Hauptdokument sind, das bei der Rechnungslegung in der juristischen Person, für die sie erstellt wurde, durchgeführt werden muss.

Bei der Erstellung der aktuellen Rechnungslegungsgrundsätze muss die aktuelle Ausgabe des Gesetzes Nr. 402-FZ, der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die für NCO PBU und andere Vorschriften gilt, verwendet werden. Der Benutzerfreundlichkeit halber können im Text der Rechnungslegungsgrundsätze Links zu bestimmten Absätzen und Artikeln dieser Dokumente enthalten sein.

Die Regelungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von NPOs für 2020 sind langfristig angelegt (Ziffer 5 der PBU 1/2008), d. h. das Dokument kann auch in den Folgejahren gültig bleiben. Wenn einige Bestimmungen Änderungen erfordern oder neue Objekte erscheinen, deren Rechnungslegungsvorschriften nicht in den aktuellen Rechnungslegungsgrundsätzen enthalten sind, kann deren Text geändert oder durch ein separates Organisations- und Verwaltungsdokument ergänzt werden.

Nachfolgend ist ein Beispiel von NPO-Rechnungslegungsgrundsätzen aufgeführt, die nach den im Jahr 2020 geltenden Vorschriften erstellt wurden:

Eine Bilanzierungsrichtlinie ist für NPOs wie für jede andere Organisation obligatorisch. Es wird jedoch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit von NPOs und der Möglichkeit einer vereinfachten Buchführung erstellt, die es unter gewissen Vorbehalten ermöglicht, die PBUs anzuwenden, die für NPOs gelten. Die Rechnungslegungsgrundsätze sind von Jahr zu Jahr einheitlich anzuwenden, daher können die für 2020 entwickelten Bestimmungen in den Folgejahren gültig sein, es sei denn, es sind gesetzlich begründete Änderungen oder Ergänzungen aufgrund des Auftauchens von Objekten erforderlich, deren Rechnungslegungsvorschriften nicht gelten in den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Non-Profit-Organisationen sind wie Handelsunternehmen verpflichtet, ihre Rechnungslegungsgrundsätze für Zwecke der Rechnungslegung und Steuerbilanz zu erstellen.
Die Gestaltung der Rechnungslegungsgrundsätze einer Organisation wird von vielen Faktoren maßgeblich beeinflusst: den Zielen ihrer Gründung und der Organisations- und Rechtsform, dem Umfang, der Struktur, dem Tätigkeitsbereich, der Anzahl des Personals usw.
Da die Standard-Buchhaltungsrichtlinie für alle vorhandenen Formulare nicht kommerzielle Organisationen schwer vorstellbar, betrachten wir in diesem Artikel die Bilanzierungspolitik am Beispiel einer gartenbaulichen Non-Profit-Partnerschaft.

Zunächst erinnern wir daran, dass am 01.01.2019 das Bundesgesetz vom 29.07.2017 N 217-FZ „Über die Ausübung des Garten- und Gartenbaus durch Bürgerinnen und Bürger für den Eigenbedarf und über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte Russische Föderation"(im Folgenden - Gesetz N 217-FZ), das das Bundesgesetz vom 15.04.1998 N 66-FZ "Über den Gartenbau, Gemüseanbau und Datscha gemeinnützige Vereine von Bürgern" (im Folgenden - Gesetz N 66-FZ) ersetzte.

Zur Bezugnahme: Das Gesetz Nr. 217-FZ führte die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen zu einer Reihe von Gesetzen ein, darunter so grundlegende Gesetze wie das Bodengesetzbuch der Russischen Föderation, das Wassergesetzbuch der Russischen Föderation, das Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation, das Städtebaugesetzbuch der Russischen Föderation und das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation (im Folgenden als Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation bezeichnet).

Gemäß Absatz 1 von Artikel 4 des Gesetzes N 217-FZ sind die Eigentümer von Garten Grundstücke oder Gartengrundstücke sowie Bürger, die solche Grundstücke im Einklang mit der Bodengesetzgebung erwerben möchten, können erstellen:
- gemeinnützige Partnerschaften im Gartenbau;
- Gartenarbeit gemeinnützige Partnerschaften.
Daher wurden im Gegensatz zu Artikel 4 des Gesetzes N 66-FZ solche Formen von gemeinnützigen Organisationen (im Folgenden - NPO) abgeschafft wie:
- gemeinnützige Datscha-Partnerschaften;
- Gartenbau-, Gartenbau- oder Datscha-Verbrauchergenossenschaften;
- gemeinnützige Partnerschaften im Gartenbau, im Gartenbau oder in den Vororten.
Das heißt, es kann als eine der Aufgaben des Gesetzes N 217-FZ angesehen werden, die Organisationsformen von NPOs in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Zwecks von Grundstücken auf zwei Hauptformen zu reduzieren.

Gemäß Artikel 50 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation ist eine gemeinnützige Organisation eine Organisation, die nicht die Erzielung von Gewinn als Hauptziel ihrer Tätigkeit hat und den erzielten Gewinn nicht unter den Teilnehmern verteilt. Eine ähnliche Definition von NPO enthält Artikel 2 des Bundesgesetzes Nr. 7-FZ vom 12.01.1996 „Über nichtkommerzielle Organisationen“ (im Folgenden als Gesetz Nr. 7-FZ bezeichnet). Ich stimme dieser Definition von NPOs und dem Finanzministerium Russlands im Schreiben vom 08.05.2019 N 03-11-11 / 33481 zu.
Darüber hinaus können sie nur in den Formen erstellt werden, die in Artikel 50 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation direkt angegeben sind.
Gemäß Artikel 50 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation können gemeinnützige Organisationen gegründet werden in Form von:
Verbrauchergenossenschaften, zu denen unter anderem Wohnungs-, Wohnungs- und Baugenossenschaften, Garagengenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Kreditgenossenschaften, Mietfonds, landwirtschaftliche Verbrauchergenossenschaften gehören;
öffentliche Organisationen, zu denen politische Parteien und Gewerkschaften (Gewerkschaftsorganisationen) gehören, die als juristische Personen gegründet wurden, Einrichtungen der öffentlichen Initiative, territoriale öffentliche Selbstverwaltungen;
soziale Bewegungen;
Verbände (Gewerkschaften), zu denen, einschließlich gemeinnütziger Partnerschaften, gehören, Selbstregulierungsorganisationen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Genossenschaften und öffentliche Organisationen, Industrie- und Handelskammern;
Vereinigungen von Grundstückseigentümern, zu denen auch Vereinigungen von Wohnungseigentümern, Gartenbau- oder Gemüsegärtnern ohne Erwerbszweck gehören;

Zur Bezugnahme: Wie bereits erwähnt, wurden ab dem 01.01.2019 im Zusammenhang mit den durch das Gesetz N 217-FZ eingeführten Änderungen die Gartenbau-, Gemüsegarten- und Datscha-Verbrauchergenossenschaften von der Liste der Organisations- und Rechtsformen von NPOs und zwei Formen von Nicht-NPOs ausgenommen - Gewinnorganisationen wurden eingeführt - Gartenbau- oder Gartenbau-gemeinnützige Partnerschaften.

Kosakengesellschaften, die in das staatliche Register der Kosakengesellschaften in der Russischen Föderation aufgenommen wurden;
Gemeinschaften indigener Völker der Russischen Föderation;
Stiftungen, einschließlich öffentlicher und gemeinnütziger Stiftungen;
Institutionen, die Regierungsbehörden(einschließlich staatliche Akademien Wissenschaften), kommunale Einrichtungen und private (auch öffentliche) Einrichtungen;
autonome gemeinnützige Organisationen;
religiöse Organisationen;
öffentliche Firmen;
Rechtskammern;
Rechtsanwälte (die Rechtspersonen);
Körperschaften des öffentlichen Rechts;
Notarkammern.

Die Liste der NPO-Formulare ist geschlossen und unterliegt keiner erweiterten Auslegung.
Gemäß Absatz 3 des Artikels 4 des Gesetzes N 217-FZ ist eine gärtnerische oder gartenbauliche gemeinnützige Personengesellschaft eine Form der Personengesellschaft von Immobilienbesitzern.
Artikel 123.12 Klausel 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation bestimmt, dass eine Personengesellschaft von Immobilieneigentümern eine freiwillige Vereinigung von Eigentümern ist Immobilie(Räumlichkeiten im Gebäude, einschließlich Wohngebäude, oder in mehreren Gebäuden, Wohngebäuden, Gartenhäusern, Garten- oder Gemüsegartengrundstücken usw.), die von ihnen zum gemeinsamen Besitz, zur gemeinsamen Nutzung und in den gesetzlich festgelegten Grenzen zur Verfügung über Sachen (Dinge) geschaffen wurden, kraft des Gesetzes, befindet sich in ihrem Allgemeingut oder im allgemeinen Gebrauch, sowie zur Erreichung anderer gesetzlich vorgeschriebener Zwecke.

Unter den Hauptbuchhaltern von Non-Profit-Organisationen (NPOs) gibt es die Meinung, dass sie keine Verordnung über Rechnungslegungsgrundsätze erstellen dürfen. Aber Kunst. 6 des Bundesgesetzes vom 21.11.96 Nr. 129-FZ "Über die Rechnungslegung" verlangt, dass eine Organisation unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform über eine von ihrem Leiter genehmigte Rechnungslegungsrichtlinie verfügt. Diese Anforderung ist notwendige Bedingung Aktivitäten jeder Organisation, einschließlich gemeinnütziger Organisationen. Rechnungslegung in NPOs Gemeinnützige Organisationen werden in Form von öffentlichen oder religiösen Organisationen, gemeinnützigen Partnerschaften, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen gegründet, um soziale, gemeinnützige, kulturelle, erzieherische, wissenschaftliche und andere auf die Erzielung öffentlicher Güter ausgerichtete Ziele zu erreichen. Für alle gemeinnützige Organisation Die Rechnungslegungsrichtlinie ist ein Verwaltungsdokument, ohne das es unmöglich ist, ein Rechnungslegungssystem aufzubauen und zu unterhalten. Die allgemeine Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass die Rechnungslegungsgrundsätze in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der PBU 1 / "Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation" erstellt werden. Im Auftrag des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 06.10.08 Nr. 106n. Zuallererst definiert dieses Dokument die Buchführung kommerzieller Aktivitäten, aber das Regulierungsdokument, das das Verfahren zur Erstellung von Rechnungslegungsgrundsätzen zum Zwecke der Organisation der Buchführung in gemeinnützigen Organisationen mehr oder weniger klar regelt, wenn keine kommerziellen Aktivitäten vorhanden sind, derzeit leider nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang müssen verschiedene ungelöste Fragen von NPOs unabhängig gelöst werden, dazu werden die getroffenen Entscheidungen in den Bilanzierungsrichtlinien festgehalten. Schiedsgerichte berücksichtigen bei der Lösung kontroverser Fragen die von der NPO im Beschluss über die Rechnungslegungsgrundsätze getroffene Wahl. In Übereinstimmung mit den Absätzen 1 und 2 der Kunst. 6 des Bundesgesetzes "Über das Rechnungswesen", Verantwortung für die Organisation des Rechnungswesens und die Einhaltung der Gesetze bei der Durchführung von geschäftliche Transaktionen wird vom Leiter der Organisation getragen. Er bestimmt das System der Organisation der Buchhaltung. Die Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation werden vom Hauptbuchhalter oder einer anderen Person festgelegt, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation mit der Führung der Buchführung der Organisation betraut ist, und wird vom Leiter der Organisation genehmigt. Bei der Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie muss natürlich davon ausgegangen werden, dass:


  • die Organisation wird ihre Aktivitäten in absehbarer Zeit fortsetzen und sie hat nicht die Absicht und muss ihre Aktivitäten nicht liquidieren oder wesentlich reduzieren, und daher werden die Verpflichtungen in beglichen etablierte Ordnung(Going-Concern-Annahme);

  • die von der Organisation angewandte Rechnungslegungsmethode wird von einem Berichtsjahr zum anderen einheitlich angewendet (Annahme der Reihenfolge der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden);

  • die Tatsachen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Organisation beziehen sich auf den Berichtszeitraum, in dem sie stattgefunden haben, unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Eingangs oder der Zahlung Geld im Zusammenhang mit diesen Tatsachen (die Annahme einer vorübergehenden Gewissheit der Tatsachen der Wirtschaftstätigkeit).

Bei der Erstellung einer Rechnungslegungsrichtlinie sind vier Annahmen zulässig, die bei der Beschreibung des Rechnungslegungssystems (Absatz 5 der PBU 1/2008) in einer Organisation zugrunde liegen:

  • Vollständigkeit der Reflexion bei der Bilanzierung aller Tatsachen der Wirtschaftstätigkeit (Vollständigkeitserfordernis);

  • rechtzeitige Reflexion der Tatsachen des wirtschaftlichen Handelns in der Rechnungslegung und Abrechnungen(Rechtzeitigkeitserfordernis);

  • Datenidentität analytische Buchhaltung Umsätze und Kontostände synthetische Rechnungslegung am letzten Kalendertag eines jeden Monats (Konsequenzerfordernis);

  • rationale Rechnungslegung, basierend auf den Bedingungen des Managements und der Größe der Organisation (Rationalitätserfordernis).

Ausgehend von den praktischen Aspekten der Erstellung von Bilanzierungsrichtlinien für NPOs können wir außerdem empfehlen:

  • spiegeln in den Rechnungslegungsgrundsätzen nur die Rechtsnormen wider, nach denen der Organisation die Wahl zwischen zwei oder mehr Optionen eingeräumt wird; es ist nicht erforderlich, Zitate aus der PBU oder der Abgabenordnung der Russischen Föderation umzuschreiben, wenn die Wahl einer Option ist nicht gesetzlich vorgesehen;

  • keine Wahl in der Rechnungslegungsmethode aus den Rechnungslegungsoptionen zu treffen, wenn die Organisation nicht beabsichtigt, solche Finanz- und Geschäftsvorgänge durchzuführen, da diese ergänzt werden können, wenn solche Vorgänge auftreten;

  • es ist möglich, keine Rechnungslegungsrichtlinie für 2010 zu erstellen, wenn die im Jahr 2009 geltende Rechnungslegungsrichtlinie der Organisation vollständig entspricht;

  • die Rechnungslegungsgrundsätze einer anderen gemeinnützigen Organisation nicht zu kopieren, da die Besonderheiten der Tätigkeit in Ihrer eigenen gemeinnützigen Organisation berücksichtigt werden müssen, die fast nie vollständig mit einer anderen Organisation übereinstimmt.

  • Geben Sie bei der Bildung eines Abschnitts zum Dokumentenfluss die Positionen der verantwortlichen Personen und nicht deren Namen vor, da die Rechnungslegungsgrundsätze im Laufe des Jahres nicht geändert werden können, z. B. aus Gründen der Beförderung oder Entlassung eines Mitarbeiters;

  • es ist möglich, den Steuerbehörden ohne schriftliche Aufforderung an die Adresse dieser Organisation keine Rechnungslegungsgrundsätze vorzulegen, da dies nach der geltenden Gesetzgebung nicht vorgeschrieben ist;

  • Es ist nicht erforderlich, ein separates Verfahren für separate Unterteilungen von NPOs zu entwickeln, da die Rechnungslegungsgrundsätze von der gesamten Organisation angewendet werden - dem Leiter und eigenständige Divisionen(Absatz 9 PBU 1/2008).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Rechnungslegung

Bei gemeinnützigen Organisationen, die zum ersten Mal Bilanzierungsrichtlinien erstellen, sollte Folgendes beachtet werden. Eine Rechnungslegungsrichtlinie ist eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden, die von einer Organisation angewendet werden, wie z. B. primäre Beobachtung, Kostenmessung, aktuelle Gruppierung und endgültige Verallgemeinerung der Tatsachen der Wirtschaftstätigkeit (Absatz 2 der PBU 1/2008). In Übereinstimmung mit Teil 3 der Kunst. 6 des Bundesgesetzes vom 21.11.96 Nr. 129-FZ "Über die Rechnungslegung" umfasst die Rechnungslegungsrichtlinie:

  • einen funktionierenden Kontenplan der Rechnungslegung, der synthetische und analytische Konten enthält, die für die Rechnungslegung gemäß den Anforderungen an die Aktualität und Vollständigkeit der Rechnungslegung und Berichterstattung erforderlich sind;

  • Formulare von primären Buchhaltungsdokumenten, die für die Registrierung von Geschäftsvorfällen verwendet werden, für die keine Standardformulare von primären Buchhaltungsdokumenten bereitgestellt werden, sowie Formulare von Dokumenten für interne Abschlüsse;

  • das Verfahren zur Durchführung einer Bestandsaufnahme und Methoden zur Bewertung von Vermögensarten und Verbindlichkeiten;

  • Dokumentenflussregeln und Buchhaltungsinformationsverarbeitungstechnologie;

  • die Reihenfolge der Kontrolle über den Geschäftsbetrieb;

  • andere Lösungen, die für die Organisation des Rechnungswesens erforderlich sind.

NPOs, die seit mehreren Jahren tätig sind, haben bereits eine Bilanzierungsrichtlinie entwickelt und müssen diese daher vor Beginn eines jeden Jahres nur noch ändern und ergänzen, wenn dies erforderlich ist. Dies ist jedoch vorausgesetzt, dass die gegebenen Verwaltungsdokument beschreibt vollständig das gesamte Rechnungswesen der Organisation und entspricht den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung. Die Gründe für die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Abschnitt 10 der PBU 1/2008 festgelegt. Diese schließen ein:

  • Änderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

  • Entwicklung durch die Organisation neuer Rechnungslegungsmethoden;

  • eine wesentliche Änderung der Managementbedingungen, einschließlich Reorganisation, Änderung der Art der Tätigkeit der Organisation usw.

Gleichzeitig erfolgt gemäß Ziffer 12 der PBU 1/2008 eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Beginn des Berichtsjahres, sofern sich aus dem Änderungsgrund nichts anderes ergibt. Seit 2008 haben gemeinnützige Organisationen sowie kleine Unternehmen das Recht, PBU 18/02 nicht zu beantragen. Dies ist in angegeben neue Edition S. 2 PBU 18/02. Dies bedeutet, dass gemeinnützige Organisationen, wie kleine Unternehmen, bei der Rechnungslegung für Buchhaltung müssen angeben, ob sie sich entschieden haben, dieses MODU anzuwenden oder nicht. Zu beachten ist, dass sich NPOs bei ihrer Tätigkeit an den Normen des Gesetzes über die gemeinnützigen Organisationen (Bundesgesetz vom 12.01.96 Nr. 7-FZ) orientieren. Hauptquelle der Kostendeckung ist die gezielte Finanzierung von NPOs, bestehend aus:

  • finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Erstattung der Standardkosten der Organisation bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen für sie gemäß den Anweisungen des Gründers;

  • freiwillige Eigentumsbeiträge und Spenden von verschiedene Fundamente, juristische Personen und natürliche Personen;

  • Zuschüsse;

  • andere Quellen gezielter Einkünfte, die nicht gesetzlich verboten sind.

Mittel aus der Rückstellung kostenpflichtige Dienste, die auf die Durchführung satzungsmäßiger Tätigkeiten und die Entwicklung der Organisation gerichtet sind, stellen ebenfalls eine der Finanzierungsquellen für die Ausgaben der Institution dar, jedoch können solche Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit nicht als gezielte Finanzierung der Tätigkeit von NPOs anerkannt werden. Diese Mittel werden anerkannt eigenes Einkommen aus der kommerziellen Tätigkeit von NPOs erhalten, ist ihr Abrechnungsverfahren ein separates Thema Rechnungslegungsgrundsätze. Wenn bei der Umsetzung des Zielprogramms die Kosten für die Wartung des Verwaltungsapparates durch die Einnahmen- und Ausgabenschätzung vorgese- hen sind, sind diese zu Lasten eines bestimmten Zielprogramms abzuschreiben. Wenn kein Zielprogramm die Kosten für die Aufrechterhaltung des Managementpersonals vorsieht, kann empfohlen werden, das Verfahren zur Verteilung der Kosten für die Aufrechterhaltung des Managementpersonals von NPOs in den Rechnungslegungsgrundsätzen der Organisation widerzuspiegeln. Non-Profit-Organisationen können sich an den Normen anderer Dokumente orientieren, beispielsweise dem aktuellen Kontenplan für die Rechnungslegung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen und den Anweisungen zu seiner Anwendung, genehmigt. Mit Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 31.10.00 Nr. 94n. Auf der Grundlage ihrer Empfehlungen organisiert die NPO eine getrennte synthetische und analytische Bilanzierung von Zielfinanzierungen, die im methodischen Teil der Bilanzierungsrichtlinie vorgeschrieben ist. Hier können Sie für jede Quelle der gezielten Finanzierung (nach Zweck und im Kontext der Quellen selbst) Ihr eigenes Abrechnungsverfahren festlegen, da die gezielte Finanzierung einen wesentlichen Platz in den Aktivitäten der Organisation einnimmt. Ein spezielles Verfahren zur Berücksichtigung von Überschreitungen in der Buchhaltung zweckgebundene Mittel für einen gemeinnützigen Verein, behördliche Dokumente Regulierung der Rechnungslegung ist nicht vorgesehen. Folglich muss die Organisation, geleitet von den allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften, ein solches Verfahren eigenständig etablieren und in ihrer Rechnungslegungspolitik konsolidieren.Apropos zielgerichtete Finanzierung, die sich auf Konto 86 widerspiegelt, sollte an das Verfahren zur Erfassung von Erträgen erinnert werden. Das Buchführungssystem für Einnahmen und Ausgaben enthält eine Abgrenzungsmethode, die auf alle Transaktionen, einschließlich gezielter Finanzierungen, angewendet werden sollte. Der nächste Punkt, der in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigt werden sollte, betrifft die Bilanzierung von Sachanlagen. Gemäß Abschnitt 4 der PBU 6/01 erfasst NCO als Anlagevermögen Vermögenswerte, die gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. NPO hat das Recht, dieses Objekt zu besitzen;

  2. das Objekt ist für die Verwendung bei gesetzlichen Aktivitäten bestimmt, die darauf abzielen, die Ziele der Gründung einer bestimmten NPO oder für ihre Managementbedürfnisse zu erreichen;

  3. das Objekt für eine lange Nutzungsdauer bestimmt ist, d.h. eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten oder ein normaler Betriebszyklus, wenn dieser 12 Monate überschreitet;

  4. die Organisation impliziert nicht den späteren Weiterverkauf dieses Objekts.

Gleichzeitig empfiehlt es sich, eine getrennte Bilanzierung des zulasten der zweckgebundenen Einkünfte und zu Lasten der Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit erworbenen Vermögens zu organisieren. Die Methode der getrennten Rechnungslegung ist in den Rechnungslegungsgrundsätzen zu konsolidieren. Ein gemeinnütziger Verein kann Vermögen, das aus Gewinnen aus unternehmerischer Tätigkeit erworben wurde, sowohl für die gleichzeitige Ausübung gesetzlicher als auch unternehmerischer Tätigkeiten verwenden. In Übereinstimmung mit Sub. 2 S. 2 Art.-Nr. 256 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Eigentum von gemeinnützigen Organisationen, das als zweckgebundene Einnahmen erhalten oder auf Kosten von zweckgebundenen Einnahmen erworben und zur Ausübung nichtgewerblicher Tätigkeiten verwendet wird, unterliegt nicht der Abschreibung. Wenn die Immobilie jedoch für einkommensschaffende Tätigkeiten verwendet wird und auf Kosten von Mitteln aus solchen Tätigkeiten erworben wird, müssen Rückstellungen gebildet werden Abschreibungsabzüge in der allgemein üblichen Reihenfolge. In diesem Fall ist es nicht möglich, die Anschaffungskosten direkt einem Wirtschaftszweig zuzuordnen. In der Bilanzierungsrichtlinie der NPO ist auch die Wertgrenze für die Zuordnung von Eigentum zum Anlagevermögen (im Bereich von bis zu 20.000 Rubel) anzugeben. Um die Sicherheit dieser Gegenstände in der Produktion oder während des Betriebs zu gewährleisten, muss die Organisation eine ordnungsgemäße Kontrolle ihrer Bewegung organisieren (Abschnitt 5 der PBU 6/01). Das Kontrollverfahren spiegelt sich in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wider. Auf die Abschreibungsmethode kann verzichtet werden, da für das Anlagevermögen gemeinnütziger Organisationen PBU 6/01 zugelassen ist. Die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30.03.01 Nr. 26n sieht nur eine Methode zur Abschreibung des Anlagewertes vor - eine lineare. Außerdem müssen Sie mit Hilfe der Abrechnungsrichtlinie die Reserve für die Betriebssystemreparatur bestimmen (erstellen oder nicht). Gemeinnützige Organisationen können Dienstleistungen unentgeltlich (zu Lasten gezielter Förderung) sowie gegen Entgelt (zu Lasten von Kundeneinnahmen) erbringen. Erträge und Aufwendungen aus der Erbringung solcher Dienstleistungen sind in der Buchführung zu unterscheiden, da sie sich auf unterschiedliche Finanzierungsquellen beziehen. Dazu müssen Sie über die Einnahmen- und Ausgabenkonten entscheiden. Bevorzugt sind Einnahmen- und Ausgabenkonten aus dem kaufmännischen Kontenplan. Nicht vergessen sollten NPOs die Bildung eines separaten Finanzergebnisses aus der Erbringung kostenpflichtiger Dienste. Darüber hinaus gibt es ein Problem mit den allgemeinen Ausgaben - für die Vergütung von Verwaltungs- und Führungskräften, für die Anmietung von Räumlichkeiten, die Zahlung von Bankdienstleistungen, Transportkosten, Kommunikationsdienstleistungen usw. Steuerbehörden, angegebene Ausgaben unterliegen nicht der rechnerischen Ausschüttung und können nicht durch Einkünfte aus Geschäftstätigkeit gedeckt werden. Die Finanzierung dieser Ausgaben sollte zu Lasten der zweckgebundenen Finanzierung und der zweckgebundenen Einnahmen sowie zu Lasten des der NPO verbleibenden Gewinns erfolgen. Die Abgabenordnung der Russischen Föderation enthält jedoch kein Verbot der Aufteilung solcher Ausgaben zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen kommerzielle Aktivitäten Daher orientieren sich Schiedsgerichte oft an der Norm, die in den Rechnungslegungsgrundsätzen von NPOs enthalten ist. Um den Marktpreis der bezahlten Dienstleistungen zu bilden, sollten NPOs in den Rechnungslegungsgrundsätzen das Verfahren zur Ermittlung der Kosten der erbrachten Dienstleistungen vorschreiben. Dieses Verfahren sollte wiederum auf der Methodik für die getrennte Buchführung von Operationen in Bezug auf nichtkommerzielle Bereiche und die Erbringung kostenpflichtiger Dienste für NPO basieren. Diese Fragen Vorschriften für NPOs sind nicht reguliert, daher muss die Organisation unabhängig entscheiden, wie Ausgaben und Einnahmen aufgeteilt und die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen festgelegt werden. Organisationen kann ein genereller Ansatz empfohlen werden: Die Kosten einer Leistung werden aus der Summe der direkten und indirekten Kosten gebildet, erstere erhöhen direkt die Kosten der Leistung, letztere nach Verteilung auf alle Berechnungsobjekte. Beachten Sie, dass das Verfahren zur Ermittlung der Servicekosten eines der am meisten wichtige Elemente Bilanzierungspolitik der NPO, da der Preis der bezahlten Dienste und die Finanzierung davon abhängen kostenlose Dienste an die Bevölkerung abgegeben. In Bezug auf bezahlte Dienstleistungen und damit verbundene Ausgaben kann sich eine NPO an kommerziellen Standards orientieren – PBU 9/99 und PBU 10/99. Dies bedeutet, dass die NPO die Einordnung der kommerziellen Einnahmen (Zahlungen) und der entsprechenden Ausgaben festlegen sollte: welche davon bei der Struktur der Einnahmen (Ausgaben) berücksichtigt werden sollen für gängige Typen kommerzielle Aktivitäten, und die - als Teil der sonstigen Einnahmen (Ausgaben) der Organisation. Die geltenden Rechnungslegungsstandards sehen diesbezüglich ein Wahlrecht vor – um dies richtig zu tun, müssen NPOs die Art ihrer unternehmerischen Tätigkeit, die Art der Einkünfte (Aufwendungen) und die Bedingungen für deren Erhalt (Zahlung) berücksichtigen. Beispielsweise sind die Einnahmen aus der Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen für die Bevölkerung (Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen) den Einnahmen (Aufwendungen) für die Haupttätigkeit zuzuordnen (Konto 90). Sonstige Einnahmen und Zahlungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Mietobjekten oder im Zusammenhang mit finanzielle Investitionen NPOs können als Teil der sonstigen Erträge und Aufwendungen (Konto 91) bilanziert werden, sofern diese Geschäfte nicht Gegenstand der Hauptgeschäftstätigkeit der NPO oder einmalige Geschäfte sind. Non-Profit-Organisationen berechnen keine Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, daher muss die Bilanzierungsmethode von Unteroffizieren die Methode der Amortisation nicht beschreiben. Es reicht, eine Frist zu setzen nützliche Verwendung und immaterielle Vermögenswerte am Ende dieses Zeitraums abschreiben. In Bezug auf Inventare für NPOs enthält PBU 5/01 keine gesonderten Anforderungen, die darauf hinweisen, dass dieses Dokument nur von Handelsunternehmen verwendet wird. Um eine angemessene Kontrolle über den Verkehr und die Sicherheit der Raffinerien zu organisieren, überprüft der Unteroffizier vor der Inbetriebnahme die Materialien in den Konten der Raffinerien. Die Rechnungslegungsgrundsätze einer gemeinnützigen Organisation sollten eine Schätzung der Vorräte vorschreiben, die ihnen zur Verfügung stehen und in Betrieb genommen werden (auf Kosten jeder Einheit, zu Durchschnittskosten, zu Kosten der ersten Bestandsaufnahme). Die durchschnittliche Kostenbewertung, die die gebräuchlichste Methode ist, beinhaltet die Wahl einer gewichteten oder rollierenden Bewertung. Der erste wird durch die durchschnittlichen monatlichen Istkosten der Vorräte bestimmt, wenn die Berechnung die Menge und die Kosten der Vorräte zu Beginn der Periode und alle Zugänge für die Berichtsperiode (Monat) umfasst. Die zweite wird anhand der Menge und der Kosten der Bestände zu Beginn der Berichtsperiode und aller Zugänge bis zur Freigabe der Materialien ermittelt. Die Bewertungsmethode mit gewichtetem Durchschnitt ist recht einfach und dies ist einer der Vorteile gegenüber der rollierenden Bewertungsmethode, die manchmal die Wahl der Bilanzierungsmethode zugunsten der ersten Methode vorgibt. Hier sind nur die wichtigsten Vermögenswerte aufgeführt, die eine NPO haben kann, tatsächlich gibt es mehr davon. Eine Non-Profit-Organisation muss diese richtig klassifizieren, um ihnen eine objektive aktuelle Kostenschätzung in der Buchhaltung zu geben. Im Falle des Vorhandenseins von nicht standardmäßigen Vermögenswerten (Verbindlichkeiten) oder im Falle von Angelegenheiten, die nicht gesetzlich geregelt sind, kann die Organisation Klausel 7 der PBU 1/2008 verwenden, nachdem sie ein eigenes Rechnungslegungsverfahren entwickelt und in den Rechnungslegungsgrundsätzen verankert hat, das widerspricht nicht der Gesetzgebung.

Steuerbilanzierungsrichtlinie

Eine gemeinnützige Organisation hat das Recht, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, jedoch nur insoweit, als sie der Erreichung der Ziele dient, für die sie gegründet wurde (Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 12.01.96 Nr. 7-FZ "Über den gemeinnützigen Zweck". Organisationen"). Bei der Ausübung kommerzieller Aktivitäten müssen NPOs auch entscheiden, Bilanzierungspolitik für die Besteuerung. In Übereinstimmung mit Absatz 2 der Kunst. 11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist die Bilanzierungspolitik für Steuerzwecke eine Reihe von Methoden (Methoden) zur Bestimmung von Einnahmen und (oder) Ausgaben, ihrer Anerkennung, Bewertung und Verteilung sowie der Bilanzierung anderer finanzieller und wirtschaftlicher Indikatoren Steuerpflichtige Tätigkeiten des Steuerpflichtigen nach Wahl des Steuerpflichtigen. NPOs üben ihre satzungsgemäßen Tätigkeiten auf Kosten zweckgebundener Mittel und zweckgebundener Einnahmen aus. Das Hauptmerkmal dieser Fonds besteht darin, dass gezielte Förderungen in genau definierte Projekte (Aktivitäten) und zweckgebundene Einnahmen fließen, um die satzungsgemäßen Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen durchzuführen. Auch wenn eine gemeinnützige Organisation keine kommerziellen Aktivitäten ausübt, ist sie gemäß den Anforderungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation verpflichtet, für jeden Gegenstand der gezielten Finanzierung separate Einnahmen- und Ausgabenaufzeichnungen zu führen. Die Methode der getrennten Rechnungslegung sollte in den Rechnungslegungsgrundsätzen der Organisation festgelegt werden. Die Steuerpolitik der NPO spiegelt wider: das Verfahren zur Bildung der Einnahmen- und Ausgabenbeträge; das Verfahren zur Ermittlung des Aufwandsanteils in der laufenden Periode; das Verfahren zur Bildung von Rücklagen; die Höhe der Einkommensteuerrückstände im Haushalt; eine Liste der Verantwortlichen für die Führung der Steuerbuchhaltung, für deren Organisation, für den Ablaufplan, Formulare Primärdokumente; Steuerbuchhaltungsregister.

Gewinnsteuer

Bei gemeinnützigen Organisationen einkommensteuerfreie Einkünfte in Form von zweckgebundenen Einnahmen Art. 251 der Abgabenordnung der Russischen Föderation umfasst Eintrittsgelder, Mitgliedsbeiträge, Anteilsbeiträge, Spenden, die nach dem Zivilrecht der Russischen Föderation als solche anerkannt sind, sowie Abzüge für die Gründung gemäß Art. 324 der Abgabenordnung der Russischen Föderation im Auftrag einer Reserve für Reparaturen, Überholung Allgemeingut, die eine Personengesellschaft von Hauseigentümern, einer Wohnungsbaugenossenschaft, einer Gartenbau-, Gartenbau-, Garagenbau-, Wohnungsbaugenossenschaft oder anderen spezialisierten Konsumgenossenschaft von ihren Mitgliedern erhält. Um sicherzustellen, dass diese Beträge nicht versteuert werden, werden an sie folgende Anforderungen gestellt:

  • Mitgliedsbeiträge, deren Höhe und Zahlungshäufigkeit müssen in der Satzung des Vereins geregelt sein. Sie können auf die Aufrechterhaltung des Verwaltungsapparates abzielen, nicht jedoch auf die Erbringung von Dienstleistungen zugunsten einzelner Mitglieder der Organisation;

  • gemäß Art. 582 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation können Spenden nur an Bürger, medizinische Bildungs-, Bildungs-, wissenschaftliche Einrichtungen, Stiftungen, Museen, öffentliche und religiöse Organisationen, den Staat und die Gemeinden geleistet werden. Nicht in diesem Artikel aufgeführte Verbände, Gewerkschaften, gemeinnützige Partnerschaften, Rechtsanwaltskammern, autonome gemeinnützige Organisationen, Gewerkschaftsorganisationen sind nicht empfangsberechtigt.

NPO-Antrag allgemeines Regime Besteuerung, berechnet und versteuert Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit gemäß Art. 246 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit werden nicht in Form von Dividenden an die Gründer einer gemeinnützigen Organisation ausgeschüttet, sondern sollen der Ausübung satzungsmäßiger Tätigkeiten zugeführt werden. Basierend auf den Anforderungen des Art. 26 des Gesetzes N 7-FZ wird nach Zahlung der Einkommensteuer in der Buchhaltung der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit als Quelle der satzungsmäßigen Tätigkeit der Organisation und der Bildung ihres Vermögens gemäß der Schätzung berücksichtigt. Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit am Ende des Berichtsjahres, Non-Profit-Organisationen sollten die Belastung des Kontos 84 abschreiben " Nicht ausgeschüttete Gewinne (ungedeckter Verlust) "auf Kreditkonto 86" Zielfinanzierung. " getrennte Buchhaltung Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit auf Konto 86 können Sie ein Unterkonto „Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit“ eröffnen. Gemäß Art. 313 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird das Steuerbuchhaltungssystem vom Steuerzahler unabhängig organisiert. In diesem Zusammenhang sollte eine gemeinnützige Organisation eine Methodik für die Organisation einer getrennten steuerlichen Bilanzierung von gezielten Einnahmen und Ausgaben sowie deren Aufteilung in jede Tätigkeitsart entwickeln und in der Bilanzierungsrichtlinie für Steuerzwecke festsetzen. Basierend auf den Anforderungen des Absatzes 14 der Kunst. 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, bei Verwendung von zweckgebundenen Quittungen und zweckgebundenen Mitteln nicht gemäß Sinn und Zweck der Sache, werden diese Mittel und Einnahmen als nicht betriebliche Einkünfte einer gemeinnützigen Organisation ausgewiesen und bei der Berechnung der Einkommensteuer in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Gleichzeitig erfolgt die Anrechnung von zweckgebundenen Finanzierungsmitteln, die für andere Zwecke verwendet werden, in die Einnahmen einer gemeinnützigen Organisation zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verwendung der zweckfremden Mittel oder zum Zeitpunkt der Verletzung der Bedingungen, unter denen sie gemäß Ziff. 9 S. 4 Kunst. 271 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Die Steuerbuchhaltung sollte auf Primärdokumenten basieren, die im Laufe der Buchhaltung erhalten und generiert werden. Auch die Verwendung der erhaltenen Mittel wird als nicht sachgerecht anerkannt, wenn die Kostennachweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Daher sollte die NPO die angewandten Formen der Primärdokumente in den Rechnungslegungsgrundsätzen widerspiegeln. Frachtbriefe müssen beispielsweise ein von der NGO entwickeltes Formular aufweisen, in dem alle erforderlichen Angaben enthalten sind, die in der Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 152 vorgesehen sind. Gegenstand der Besteuerung des Gewinns einer Organisation sind Einkünfte abzüglich der entstandenen Aufwendungen (Artikel 247 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Folglich werden die Kosten für die Ausübung gesetzlicher Tätigkeiten nicht in die Zusammensetzung der Kosten im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit einer gemeinnützigen Organisation einbezogen und bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Zwar glauben eine Reihe unabhängiger Experten, dass eine gemeinnützige Organisation die allgemeinen Geschäftsausgaben in der in Absatz 1 der Kunst festgelegten Reihenfolge zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Tätigkeiten aufteilen kann. 272 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Verteilung der Gesamtausgaben im Verhältnis zum Anteil der entsprechenden Einnahmen in Gesamtsumme der Einkünfte von NPOs ist es erforderlich, ein wirtschaftlich begründetes Verfahren zur Aufteilung der allgemeinen Betriebsausgaben auf gesetzliche und unternehmerische Tätigkeit in den steuerlichen Bilanzierungsgrundsätzen eigenständig zu entwickeln und zu genehmigen.

Mehrwertsteuer

Nach Art. 143 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind alle Organisationen Mehrwertsteuerzahler und Unteroffiziere sind von dieser Liste nicht ausgeschlossen. Die zweckgebundenen Mittel, die NPOs erhalten, beziehen sich nicht auf die Durchführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen, auf dieser Grundlage zielgerichtete und Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Budgetzuweisungen usw. sind nicht in der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer enthalten. Gleichzeitig sieht die Abgabenordnung der Russischen Föderation eine Mehrwertsteuerbefreiung für die von ihnen für einzelne Unteroffiziere durchgeführten Transaktionen vor. Also auf der Grundlage von S. 14 S. 2 Art.-Nr. 149 der Abgabenordnung der Russischen Föderation unterliegt nicht der Mehrwertsteuer (befreit von der Besteuerung) der Verkauf von Dienstleistungen im Bereich der Bildung auf dem Gebiet der Russischen Föderation für die Durchführung von nichtkommerziellen Bildungsorganisationen Bildung und Produktion (in den in der Lizenz genannten Bereichen der Grund- und Zusatzbildung) oder des Bildungsprozesses. In Übereinstimmung mit Sub. 20 S. 2 Art.-Nr. 149 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind Dienstleistungen im Bereich Kultur und Kunst von Kultur- und Kunstinstitutionen von der Mehrwertsteuer befreit, einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten für den Besuch von Theater-, Unterhaltungs-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, das Formular von denen in der vorgeschriebenen Weise als Form strenger Rechenschaftspflicht genehmigt wird. Wenn eine NPO Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen verkauft, können sie unter andere Vorteile fallen oder ermäßigte Preise gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Die auf den Erwerb von Immobilien, Dienstleistungen von NPOs gezahlte Mehrwertsteuer wird im Wert dieser Immobilie (Dienstleistungen) berücksichtigt. Wenn gemeinnützige Organisationen Eigentum und erworbene Bauleistungen und Dienstleistungen sowohl für steuerpflichtige als auch für nicht umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten verwenden, werden Steuerbeträge in dem Verhältnis, in dem sie anfallen, in den Kosten der gekauften Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) abgezogen oder berücksichtigt zur Herstellung und (oder) zum Verkauf von umsatzsteuerpflichtigen und steuerbefreiten Waren (Werke, Dienstleistungen) verwendet werden. Die Organisation bestimmt die Methode der getrennten Abrechnung der "Vorsteuer" selbst in der Bilanzierungsrichtlinie gemäß Artikel 4 von Art. 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Mangels gesonderter Buchführung verliert der NCO das Recht auf Vorsteuerabzug der Vorsteuer auf Waren (Bauwerke, Dienstleistungen), die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erworben und in umsatzsteuerpflichtigen Geschäften verwendet werden. In Übereinstimmung mit Sub. 1 S. 2 Art.-Nr. 146 und Absatz 3 der Kunst. 39 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird eine Transaktion über die Übertragung von Anlagevermögen nicht als Besteuerungsgegenstand anerkannt, immaterielle Vermögenswerte und (oder) sonstiges Eigentum an gemeinnützige Organisationen zur Durchführung der wichtigsten satzungsmäßigen Tätigkeiten, die nicht mit der unternehmerischen Tätigkeit in Verbindung stehen, sowie die Übertragung von Mitteln an gemeinnützige Organisationen zur Gründung Stiftungskapital, die in der vom Bundesgesetz "Über das Verfahren zur Bildung und Verwendung des Stiftungskapitals von gemeinnützigen Organisationen" vorgeschriebenen Weise durchgeführt wird. Die Durchführung von Bau- und Montagearbeiten (SMR) in Eigenregie gehört zu den eigenständigen Gegenständen der Umsatzsteuerbesteuerung. Auch wenn ein Unteroffizier für seinen Betrieb von der Umsatzsteuer befreit ist, sollte beim Bau nach einer wirtschaftlichen Bau- und Montagemethode in Eigenregie die Umsatzsteuer mit der jeweils letzten Nummer berechnet werden Steuerperiode... In einigen Fällen können Sie die Mehrwertsteuer steuerlich geltend machen. In Bezug auf die Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch können die Abzüge gemäß Absatz 6 der Kunst bedingt in drei Arten unterteilt werden. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation:

  • dem Steuerzahler von Auftragnehmern im Zuge des Kapitalbaus vorgelegt;

  • dem Steuerpflichtigen für von ihm gekaufte Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für die Ausführung von Bau- und Installationsarbeiten vorgelegt;

  • vom Steuerpflichtigen unabhängig von den Kosten für Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch berechnet.

Für die ersten beiden Arten von Abzügen gibt es in der Abgabenordnung der Russischen Föderation keine Beschränkungen. Bei der Ausführung von Bau- und Montagearbeiten zu Lasten zweckgebundener Mittel eines Objekts, das für gesetzliche Zwecke bestimmt ist, hat er daher nach Zahlung der Mehrwertsteuer an den Haushalt Anspruch auf einen Steuerabzug für die Mehrwertsteuer auf die Arbeit des Auftragnehmers, auf Material und Dienstleistungen rund ums Bauen. Bei der dritten Abzugsart ist zu beachten, dass, wenn die Immobilie nicht zur Durchführung steuerpflichtiger Umsätze bestimmt ist und der Wert der Immobilie bei der Berechnung des Körperschaftseinkommens nicht aufwandswirksam (auch durch Abschreibung) berücksichtigt wird Steuer kann der Abzug nicht geltend gemacht werden. Die auf die Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch erhobene Mehrwertsteuer ist in den Anschaffungskosten der im Bau befindlichen Anlage enthalten. Ab dem 01.01.09 führte das Bundesgesetz vom 26.11.08 Nr. 224-FZ Änderungen zu Absatz 5 des Art. 2 ein. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation und jetzt der Zeitpunkt der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage für Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch fällt mit dem Aufkommen des Rechts auf Abzüge für Bau- und Installationsarbeiten zusammen. Das bedeutet, dass die am Ende des laufenden Quartals aufgelaufene Umsatzsteuer auf die Bau- und Montagekosten im gleichen Quartal in gleicher Höhe abgezogen wird. Diese Regel gilt natürlich nicht für Organisationen, die die gebaute Immobilie in umsatzsteuerfreien Geschäften verwenden, d . Der Föderale Steuerdienst der Russischen Föderation in einem Schreiben vom 26.11.08 Nr. ShS-6-3 / [E-Mail geschützt], Klarstellungen zur Anwendung des Vorsteuerabzugs bei Immobilien. FTS weist darauf hin, dass die Normen von Art. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermöglichen den vollständigen Abzug der dem Steuerpflichtigen von Auftragnehmern vorgelegten Steuerbeträge, unabhängig davon, dass die im Bau befindlichen Objekte für die Verwendung in nicht mehrwertsteuerpflichtigen Betrieben bestimmt sind. Nach der Inbetriebnahme solcher Einrichtungen sollten jedoch die Bestimmungen des Abschnitts 6 dieses Artikels der Abgabenordnung der Russischen Föderation angewendet und die Mehrwertsteuer in Höhe von 1/10 des zuvor akzeptierten Abzugs des entsprechenden Anteils wiederhergestellt werden. Der Anteil der nicht steuerpflichtigen Gegenstände, Bauleistungen, Dienstleistungen in Gesamtanteil Waren, die zum Zwecke der Mehrwertsteuerrückerstattung versandt werden, werden einmal jährlich zum 31. Dezember bestimmt. Die Bestimmungen dieses Schreibens und die Bestimmungen von Art. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation finden auch in Bezug auf NPOs Anwendung.

Beispiel

Ein gemeinnütziger Verein hat 2009 ein Bürogebäude in Betrieb genommen, das für Aktivitäten genutzt wird, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Das Gebäude wurde in Eigenregie unter Beteiligung von Bauunternehmern errichtet. Die Mehrwertsteuer auf die Kosten für selbst durchgeführte Bau- und Installationsarbeiten wird auf eine Erhöhung zurückgeführt Anschaffungskosten Gebäude, und die auf Rechnungen von Auftragnehmern gezahlte Mehrwertsteuer in Höhe von RUB 1.600.000 wurde akzeptiert für Steuerabzug... Im Jahr 2009 hatte die NPO ein mehrwertsteuerpflichtiges Geschäft - den Verkauf von Immobilien in Höhe von 472.000 Rubel. einschließlich Mehrwertsteuer - 72.000 Rubel. Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen für das Jahr belief sich auf 24.000.000 Rubel. Der Anteil des nicht steuerpflichtigen Einkommens am Gesamteinkommen beträgt 0,9836 (24.000.000: 24.400.000 Rubel). Ein Zehntel der zum Abzug zugelassenen Mehrwertsteuer am Auftragsarbeit wird 160.000 Rubel betragen. (1.600.000 Rubel: 10). Bestimmen wir die Höhe der Mehrwertsteuer, die am 31.12.09 erstattet werden soll. Es wird 157.376 Rubel betragen. (160.000 Rubel x 0,9836). Somit wird die Organisation innerhalb von 10 Jahren die zuvor zum Abzug anerkannte Mehrwertsteuer zurückerhalten. Unklar bleibt nur die Rechtmäßigkeit der Ausweitung dieser Regel auf NPOs, da diese keine Abschreibungen auf Immobilien vornehmen, da sie diese nicht für einkommensschaffende Aktivitäten verwenden. Das Problem ist, in Übereinstimmung mit Absatz 2 der Kunst. 259 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird die Mehrwertsteuerrückerstattung für Immobilienobjekte ab dem Zeitpunkt der Abschreibung dieses Objekts durchgeführt. Im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation gibt es keine direkte Anweisung zum Verfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Immobilien in Bezug auf NPOs. Darüber hinaus ist der Betrag der erstattungsfähigen Steuern in den sonstigen Aufwendungen enthalten. Und wenn die NPO keine weiteren Einnahmen hat, erhöht sich der Verlust.


Der Artikel behandelt die Fragen der Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie für gemeinnützige Organisationen, die das allgemeine Steuersystem anwenden, aber Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, sind von der Erstellung nicht ausgenommen, insbesondere da sie eine Buchführung über das Anlagevermögen führen müssen und Bargeldtransaktionen... Die Bilanzierung von Erträgen und Aufwendungen zu steuerlichen Zwecken erfolgt weitgehend nach den Regeln des Kapitels 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, vorbehaltlich der in Kapitel 26.2 festgelegten Beschränkungen. Abhängig von der Gründlichkeit der Entwicklung der Rechnungslegungsgrundsätze kann eine gemeinnützige Organisation die Anzahl der Probleme, die bei einer Schreibtisch- oder Außenprüfung von Steuerbehörden auftreten, erheblich reduzieren. Es ist notwendig, alle sektoralen Besonderheiten der Tätigkeit von NPOs zu berücksichtigen und bei Unsicherheiten in der geltenden Gesetzgebung sollte die gewählte Option der Rechnungslegung oder Steuerbilanzierung in die Rechnungslegungsgrundsätze aufgenommen werden. Ivchenko Tatiana - Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Generaldirektor LLC "Audit-Experte"

Non-Profit-Organisationen: Buchführungsfunktionen und Buchführungsrichtlinien

Gemeinnützige Organisationen: Bilanzierung und Bilanzierungspolitik

Cherkasova Galina Vladimirovna,

Kandidat der Wirtschaftswissenschaften, außerordentlicher Professor

MIT [E-Mail geschützt]

Zaikina Oksana Petrovna

Kandidat der Wirtschaftswissenschaften, außerordentlicher Professor

FSBEI HE Staatliche Agraruniversität Orenburg

[E-Mail geschützt]

Anmerkung. Die Ergebnisse der Untersuchung der Besonderheiten der Organisation des Rechnungswesens in gemeinnützigen Organisationen werden vorgestellt. Empfohlene Elemente der Rechnungslegungsgrundsätze gemeinnütziger Organisationen für die Zwecke der Rechnungslegung und Steuerbilanzierung wurden entwickelt.

Stichworte.Buchhaltunggemeinnütziger Verein bei der Durchführung gesetzlicher und unternehmerischer Tätigkeiten, Elemente der Rechnungslegungsgrundsätzegemeinnützige Organisation für buchhalterische und steuerliche Zwecke.

Abstrakt.Präsentiert die Ergebnisse der Untersuchung der Besonderheiten der Rechnungslegung in gemeinnützigen Organisationen. Entwickelte die empfohlenen Elemente der Rechnungslegungspolitik von gemeinnützigen Organisationen für die Zwecke der Rechnungslegung und Besteuerung.

Schlüsselwörter.Accounting Non-Profit-Organisation in Ausübung der gesetzlichen und geschäftlichen, die Rechnungslegungsgrundsätze der Non-Profit-Organisation für Zwecke der Rechnungslegung und Besteuerung.

V moderne Bedingungen Non-Profit-Organisationen (NPOs) können gegründet werden, um verschiedene Ziele zur Schaffung öffentlicher Güter zu erreichen. Die Aktivitäten von NGOs werden durch folgende Prinzipien bestimmt: sozial nützlicher und nicht rentabler Charakter der Aktivität; Gewinnverwendung für die Bereitstellung und Entwicklung gesetzlicher Funktionen; die Verwendung streng definierter Quellen bei der Vermögensbildung; Vielfalt bei der Bereitstellung öffentlicher Güter. NPOs werden klassifiziert: nach Eigentumsform; die Rechte von Gründern (Teilnehmern) in Bezug auf gemeinnützige Organisationen oder deren Eigentum; die Anwesenheit der Institution der Mitgliedschaft; Vorhandensein eines fremden Elements; territorialen Tätigkeitsbereich.

Nach Absatz 3 der Kunst. 50 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation haben gemeinnützige Organisationen das Recht, unternehmerische Tätigkeiten unter zwingender Einhaltung der Anforderungen auszuüben: Tätigkeiten müssen der Erreichung gesetzlicher Ziele dienen; die Art der Tätigkeit sollte diesen Zielen entsprechen.

Merkmale der Kapitalbildung; Verfahren zur Gründung einer juristischen Person; das Verfahren zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten; Eigentumsrechte; die Reihenfolge der Gewinnverteilung; das Verfahren zur Verwaltung einer juristischen Person; Umfang und Verfahren der Haftung für seine Verpflichtungen gegenüber Dritten; das Verfahren zur Liquidation einer juristischen Person bestimmt die Besonderheiten der Rechnungslegung und des Meldewesens in einem NCO.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Bilanzierungsmethode der NPO eine der zeitgenössische Probleme Reform des Rechnungswesens in der Russischen Föderation. Das Interesse an der Problematik liegt darin begründet, dass die normativen Dokumente zur Rechnungslegung in NPOs noch nicht entwickelt wurden. NPOs verwenden regulatorische Dokumente zur Rechnungslegung für Handelsorganisationen, was nicht ganz legitim ist, da es unmöglich ist, alle Rechnungslegungsvorschriften von Handelsorganisationen auf NPOs zu übertragen. Den Problemen der Rechnungslegung in gemeinnützigen Organisationen wird in den Werken von L.V. Gusarova viel Aufmerksamkeit gewidmet., Dzhamalova G.G. , Myakinina L.N. , Semenikhina V. V. , Yagudina G. G. und andere, aber in einer Reihe von Rechnungslegungsfragen besteht kein Konsens. Angesichts der Vielfalt der Formen und Arten von gemeinnützigen Organisationen ist es aus Sicht der Organisation des Rechnungswesens ratsam, sie in zwei Gruppen zu unterteilen, die erste umfasst Organisationen, die zweckgebundene Mittel erhalten und verteilen, aber keine kommerziellen Aktivitäten, die zweite umfasst Organisationen, die neben den gesetzlichen auch kommerzielle Aktivitäten ausüben. Die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs gemeinnütziger Organisationen bestimmt die Besonderheiten der Rechnungslegung. NPOs führen ihre Buchführungsunterlagen auf der Grundlage von Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß PBU 1/2008, das alle Rechnungslegungsmethoden widerspiegelt, zu den Themen, zu denen die Gesetzgebung mehrere Möglichkeiten Rechnungslegung oder für die die Rechnungslegungsmethoden auf aufsichtsrechtlicher Ebene gar nicht etabliert sind. Die Untersuchung des Rechnungswesens in NPOs ermöglichte es, die Merkmale der Rechnungslegung und der Erstellung von Jahresabschlüssen bei der Durchführung gesetzlicher und unternehmerischer Tätigkeiten zu identifizieren und zu verallgemeinern (Tabelle 1).

Tabelle 1 - Merkmale der Organisation der Buchführung und der Erstellung von Jahresabschlüssen in NPOs

Besonderheiten

1. Normative Regulierung der Rechnungslegung in NPOs

1. Organisation der Buchhaltung

durchgeführt gemäß Bundesgesetz Nr. 402-FZ "Über die Rechnungslegung"

2. Rechnungslegungsgrundsätze

gebildet gemäß PBU 1/2008 "Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation"

3. Kontenplan der Buchhaltung

Es werden der Kontenplan der Rechnungslegung der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen und die Anweisungen für ihre Anwendung, die durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 31. Oktober 2000 Nr. 94n genehmigt wurden, verwendet

4. Rechnungslegungsvorschriften

Sie werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten der NPO-Aktivitäten angewendet

5. PBU wird von NPOs nicht angewendet

PBU 11/2008 "Angaben zu nahestehenden Personen",

PBU 13/2000 "Rechnungslegung für staatliche Beihilfen",

PBU 20/03 "Informationen zur Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten"

6. PBU, die NPOs nicht anwenden dürfen

23/2011 "Kapitalflussrechnung",

2/2008 Bilanzierung von Bauaufträgen",

7/98 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag",

8/2010 " Geschätzte Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen",

12/2010 "Informationen zu Segmenten",

16/02 „Informationen zu nicht fortgeführten Aktivitäten“,

17/02 "Bilanzierung von F&E-Aufwendungen",

18/02 "Ertragsteueraufwandsrechnung"

7.Erstellung von Buchhaltungsberichten

durchgeführt gemäß PBU 4/99, Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 2. Juli 2010 N 66n "Über die Formulare der Jahresabschlüsse von Organisationen" und Informationen des Finanzministeriums der Russischen Föderation "On die Besonderheiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses einer gemeinnützigen Organisation" (PZ-1/2011)

8. Generierte Berichtsgruppen

Rechnungslegung, Steuererklärung, statistische Berichterstattung Berichterstattung an staatliche außerbudgetäre Fonds;

besondere Berichterstattung;

9. Jahresabschluss

enthält eine Bilanz; Berichten über finanzielle Ergebnisse; Geldflussrechnung; Berichten über Verwendungszweck erhaltene Mittel; Erläuterungen

Organisation des Rechnungswesens von Non-Profit-Organisationen

10.Verrechnung von zweckgebundenen Mitteln für gesetzliche und unternehmerische Tätigkeiten

durchgeführt über das Konto 86 „Zielfinanzierung“

11. Bilanzierung von zweckgebundenen Einnahmen in der Buchhaltung

erfolgt zum Zeitpunkt des tatsächlichen Erhalts der Förderung

12.Konto 86 "Ziel"

Finanzierung "wird nach Einkommensart aufgeschlüsselt

86.1 „Einkünfte aus satzungsmäßiger Tätigkeit“;

86.2 „Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit“

13. Um 86 offene Unterkonten zweiter Ordnung zu verbuchen

um die Finanzierungsquellen nach Arten von gezielten Programmen aufzuschlüsseln

14. Kostenrechnung

erfolgt über Konten 20 "Haupttätigkeit", 26 " Allgemeine Betriebskosten»

15. Zuordnung von Unterkonten zu Konten 20, 26

1 - Ausgaben für gesetzliche Tätigkeiten

2 - Geschäftsausgaben

16.Methode der Zuweisung indirekter Kosten

in der Bilanzierungsrichtlinie festgelegt - basierend auf dem Anteil der Einnahmen am Programm

17. Bilanzierung von Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit

durchgeführt gemäß PBU 9/99 „Einkünfte der Organisation“, geführt über Konten 90 „Umsatz“, 91 „Sonstige Einkünfte“

18.Finanzergebnis aus unternehmerischer Tätigkeit

reflektiert auf Konto 99 "Gewinn (Verlust)"

19. Verwendung des Nettogewinns

Der Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit wird als Quelle für die Umsetzung gesetzlicher Tätigkeiten berücksichtigt

20.Ausgaben aus zweckgebundenen Mitteln

im Rahmen des Budgets durchgeführt

21. Bilanzierung von Betriebsausgaben

durchgeführt gemäß PBU 10/99 „Organisationskosten“

22. Bilanzierung von Aufwendungen für Darlehen und Anleihen

durchgeführt nach PBU 15/2008 „Kostenabrechnung von Krediten und Krediten“

23. Sonstige Einkünfte aus nicht unternehmerischer Tätigkeit: - Strafen; - Abgang von Anlagevermögen und Sonstigem

auf Konto 91 „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ ausgewiesen

24. Bilanzierung des Anlagevermögens

durchgeführt gemäß PBU 6/01 „Bilanzierung des Anlagevermögens“

25. Vermögenswerte im Wert von weniger als 40.000 RUB.

als Teil der Vorräte bilanziert

26 Abschreibungen auf Sachanlagen werden nicht vorgenommen

Die Abschreibung auf dem außerbilanziellen Konto 010 erfolgt linear

27. Bilanzierung von Sachwerten

durchgeführt gemäß PBU 5/01 „Buchhaltung von Vorräten“

28. Beschreibung der Materialwerte

auf eine der folgenden Weisen durchgeführt: die Kosten für jede Einheit; nach dem FIFO-Verfahren; zu durchschnittlichen Kosten

29. Durchführung von Bargeldtransaktionen

30. Inventar der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

vor der Erstellung des Jahresabschlusses durchgeführt

Besteuerung von NPOs

bezahlt: Einkommensteuer; MwSt.

32. Wenn ein Besteuerungsgegenstand vorliegt

bezahlt Transportsteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer

33. Im Rahmen der Umsetzung der Aktivitäten zum vereinfachten Steuersystem

Die Steuer wird nach dem vereinfachten Steuersystem gezahlt

34. Im Rahmen der Umsetzung der Aktivitäten zu UTII

Bezahlt Einzelsteuer für UTII

Die Studie zeigte, dass NPOs trotz der Besonderheiten der Buchhaltung Buchhaltungsdokumente verwenden, die die Buchhaltung in Handelsorganisationen regeln.Es ist bekannt, dass eine Rechnungslegungsrichtlinie durch eine individuelle Wahl der Rechnungslegungsmethoden gebildet wird, und da diese nicht durch Standards für NPOs festgelegt sind, hat eine Organisation das Recht, die relevanten Elemente unabhängig von den Anforderungen der Gesetze und Vorschriften zu entwickeln. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nicht alle wichtige Aspekte spiegeln sich in den Rechnungslegungsgrundsätzen wider.Hervorheben wir die wichtigsten Empfehlungen, die im Rahmen der Studie entwickelt wurden, um sie als Elemente in die Rechnungslegungsgrundsätze von NPOs für Zwecke der Rechnungslegung und Steuerbilanzierung aufzunehmen (Tabelle 2).

Chancen

1. Kontoeröffnung 86 Unterkonten „Zielfinanzierung“ des ersten Auftrags, nach detaillierter Aufschlüsselung nach Einkommensart

86.1 „Beitrittsmitgliedsgebühren“;

86.2 „Jährliche Mitgliedsbeiträge“;

86,3 „Freiwillige Beiträge“;

86.4 „Zweckgebundene Einnahmen von juristischen Personen“;

86.5 „Zweckgebundene Einnahmen aus dem Haushalt“;

86,6 „Erträge aus anderen Tätigkeiten“;

86.7 „Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit“

Durch die Detaillierung können Sie die Art der Einnahmen kontrollieren und mit den angefallenen Kosten verknüpfen

2. Unterkonten des zweiten Auftrags zu Konto 86 „Zielfinanzierung“ eröffnen

für jedes Programm

86.4.1 „Zweckgebundene Einnahmen von juristischen Personen – für Projekt 1“;

86.4.2 „Zweckgebundene Einnahmen von juristischen Personen für Projekt 2“ usw.

Es ermöglicht Ihnen, Informationen über die Verwendung von Finanzierungsquellen zu generieren und die Einnahmen für jedes Zielprogramm zu kontrollieren

3. Um 20 für gesetzliche und unternehmerische Aktivitäten zu verbuchen, um direkte Kosten für Programme und Projekte aufzuzeigen, eröffnen Sie Unterkonten zweiter Ordnung

Durch satzungsmäßige Tätigkeit:

20.1.1 „Materialkosten“;

20.1.2 „Arbeitskosten“;

20.1.3 „Sozialbeiträge“

Die Detaillierung der direkten Kostenpositionen ermöglicht es Ihnen, Informationen zu den Kostenarten auf den Buchhaltungskonten wiederzugeben

4. Wenn Sie Unterkonten der dritten Ordnung auf Konto 20 eröffnen, können Sie Informationen über direkte Kostenpositionen anzeigen

Durch satzungsmäßige Tätigkeit:

20.1.1.1 „Materialien“;

20.1.2.1 „Entgelt für geleistete Arbeitsstunden“;

20.1.3.1 „PFR“ und so weiter.

Die Detaillierung der direkten Kostenpositionen ermöglicht es Ihnen, auf den Konten der Buchhaltungsinformationen zu den ausgewählten Kostenpositionen zu reflektieren

5. Konto 26 „Allgemeine Betriebsausgaben“ wird um das Unterkonto 26.3 – „Allgemeine allgemeine Betriebsausgaben für gesetzliche und unternehmerische Tätigkeiten“ ergänzt.

Konto 26.3 enthält Aufwendungen, die zwischen gesetzlicher und unternehmerischer Tätigkeit aufzuteilen sind

Ermöglicht die Verteilung der Daten des Unterkontos 26.1 auf gesetzliche Aktivitäten nach Programmen, Daten des Unterkontos 26.2 auf unternehmerische Aktivitäten nach Programmen

6. Wählen Sie folgende Kostenpositionen zu Konten 26.1 „Allgemeine Betriebsausgaben für gesetzliche Tätigkeiten“,

26.2 „Allgemeine Betriebsausgaben für unternehmerische Tätigkeit“,

26.3 „Allgemeine Gemeinkosten für gesetzliche und unternehmerische Tätigkeiten“

1. Dienstleistungen: 1.1 Dienstleistungen von Drittorganisationen nach Art;

2. Arbeitskosten:

2.1 Vergütung für geleistete Arbeitsstunden;

2.2. Zahlung für nicht gearbeitete Zeit

3.Sozialbeiträge:

3.1 FIU;

3.2 FSS;

3.3 FFOMS;

3.4 Versicherung gegen HC und PZ

4. Reisekosten;

6. Beratungskosten;

7. Veröffentlichungskosten;

8. Porto, Briefpapier, Kopien für den Bürobedarf;

9. Aufwendungen für die Abhaltung von Hauptversammlungen;

10. Mietkosten;

11.Steuern;

12 Auditkosten

13.Aufwendungen für Ausbildung, berufliche Entwicklung

Die Aufteilung der Kostenpositionen auf Konto 26 nach Unterkonten ermöglicht es, Informationen zu Kostenpositionen in der Buchhaltung wiederzugeben

7. Die Reflexionsreihenfolge der Überschreitung der Zielmittel

Es gibt 2 Möglichkeiten:

1. Kosten von den Konten 20, 26 werden dem Konto 86 im Rahmen der verfügbaren Zieleinnahmen belastet. Konto 86 wird ohne Saldo geschlossen und Konto 20 weist zum Bilanzstichtag einen Saldo auf, der sich im Vermögenswert niederschlägt Bilanz in der Zeile "Aktien".

2. Die Überschreitung wird auf Konto 86 als Sollsaldo ausgewiesen. In der Berichterstattung werden sie in Klammern unter dem Posten „Zielfinanzierung“ ausgewiesen.

Wählen Sie eine der Optionen

8. Reserven schaffen:

Für Garantiereparaturen;

Urlaub bezahlen;

Für zweifelhafte Schulden

1. entsprechend den Anforderungen gebildet sind;

2.nicht gebildet

Wählen Sie eine der Optionen

Für steuerliche Zwecke

9.Bildung einer Rückstellung für die Reparatur des Anlagevermögens

1.Bei der Bildung einer Reserve darf der Höchstbetrag nicht überschritten werden Durchschnitt tatsächlich angefallene Reparaturkosten in der Organisation in den letzten drei Jahren;

2.Reserve wird nicht erstellt

Wählen Sie eine der Optionen (Artikel 260, Artikel 324 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

10. Rückstellung für die Zahlung des Urlaubs

1.Bei der Bildung einer Reserve erfolgt die Berechnung auf Basis der erwarteten Jahresbetrag Urlaubsausgaben, einschließlich der Höhe der Versicherungsprämien für diese Ausgaben.

2.die Reserve wird nicht erstellt

Wählen Sie eine der Optionen (Artikel 324.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

11. Rücklage für zweifelhafte Schulden

1. Bei der Bildung einer Rücklage darf deren Wert 10 Prozent des Erlöses des Berichts-(Steuer-)Zeitraums nicht übersteigen.

Bei zweifelhaften Forderungen mit Fälligkeitsdatum:

- über 90 Kalendertage - in voller Höhe der Schuld;

- von 45 bis 90 Kalendertagen (einschließlich) - in Höhe von 50 Prozent der Schuld;

- bis zu 45 Tage - es wird keine Reserve gebildet.

2.nicht erstellt

Wählen Sie eine der Optionen (Artikel 266 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

12. Verfahren zur ertragsteuerlichen Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

1.Es wird die Abgrenzungsmethode verwendet (Artikel 271 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

2.die Barzahlungsmethode wird verwendet (Artikel 273 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Wählen Sie eine der Optionen

13. Einkommensteuervorauszahlungen

1. vierteljährliche Vorauszahlungen basierend auf den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Artikel 286 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

2.monatliche Vorauszahlungen

(Artikel 286 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Wählen Sie eine der Optionen

14. Bei einer Kombination des Besteuerungssystems in Form von UTII und gemeinsames System Besteuerung

Organisation der getrennten Bilanzierung von Vermögen, Verbindlichkeiten und Geschäftsvorfällen

(Art. 274 Klausel 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

16. Zur Berechnung der Mehrwertsteuer

Es wird eine getrennte Bilanzierung von steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Transaktionen organisiert

(Artikel 170 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

17. Aufwendungen in Berichtszeitraum, jedoch bezogen auf die folgenden Berichtszeiträume

im Jahresabschluss als separater Posten als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen

Diese Aufwendungen werden über den Zeitraum, auf den sie sich beziehen, zu gleichen Teilen abgeschrieben.

Somit ist die Verwendung der vorgeschlagenen Kontenführung für die Abrechnung von Kosten und Einnahmenkann bei der Organisation der Buchführung in jeder NPO nützlich sein, wobei die Besonderheiten ihrer Aktivitäten zu berücksichtigen sind.

P Das Verfahren zur Entwicklung der Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation des gemeinnützigen Sektors der Wirtschaft hängt von den Merkmalen ihrer Tätigkeit ab und muss berücksichtigt werden.Unter Berücksichtigung des oben Gesagten sowie der Ergebnisse der Analyse verschiedener Methoden der Rechnungslegungsmethoden, die in NCOs verwendet werden, haben die Autoren des Artikels Rechnungslegungsgrundsätze entwickelt, die in die Rechnungslegungsrichtlinie aufgenommen werden müssen. Bei der Erstellung der Studie haben die Autoren Elemente der Methoden kommerzieller Organisationen aufgegriffen und ihre eigenen Ergebnisse aus der praktischen Forschung entwickelt.

Bibliographische Liste

  1. Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (erster Teil) vom 30.11.1994 N 51-FZ (überarbeitet am 06.12.2011, geändert am 27.06.2012) - URL: http://www.consultant.ru/popular/gkrf1/(Zugriffsdatum: 29.03.2015)
  2. Gusarova L. V. Gezielte Finanzierung und gezielte Einnahmen: Rechnungslegungsmethodik // Rechnungslegung in Haushalts- und gemeinnützigen Organisationen. 2011. N 20.S.36-44
  3. Dzhamalova G.G. Buchhaltung in Non-Profit-Organisationen // Praktische Buchhaltung. 2012. N 2 - URL:(Zugriffsdatum: 20.03.2015)
  4. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation von 6. Oktober 2008 N 106n"Nach Genehmigung der Rechnungslegungsvorschriften" Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation "PBU1 / 2008" -URL: http : //base.consultant.ru /cons/cgi/online.cgi?req = doc; Basis = GESETZ; n = 142566/ (Zugriffsdatum: 20.03.2015)
  5. Semenichin V. V. Merkmale der Erstellung von Jahresabschlüssen von nichtkommerziellen Organisationen // Rechnungswesen in Haushalts- und nichtkommerziellen Organisationen. 2012. N 3.S.11-18
  6. Die Anweisung der Zentralbank der Russischen Föderation von 11. März 2014 N 3210-U„Über das Verfahren zur Durchführung von Bargeldgeschäften durch juristische Personen und ein vereinfachtes Verfahren zur Durchführung von Bargeldgeschäften Einzelunternehmer und kleine Unternehmen - URL:
  7. Bundesgesetz "Über die Rechnungslegung"vom 06.12.2011 Nr. 402-FZ (geändert am 28.12.2013) - URL: http://base.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc;base=LAW;n=156037 (Zugriffsdatum: 22.03.2015)
  8. Bundesgesetz "Über gemeinnützige Organisationen"vom 12.01.1996 N 7-FZ (in der Fassung vom 07.03.2014) - URL: http://www.consultant.ru/popular/nekomerz (Zugriffsdatum: 20.03.2015)
  9. Yagudina G. G. Buchführung über das Eigentum nichtkommerzieller Organisationen // Buchführung in Haushalts- und nichtkommerziellen Organisationen. 2012. N 7. S. 30-37.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung muss die Buchführung in einer gemeinnützigen Organisation auf der Grundlage einer Buchführungsrichtlinie geführt werden, die gemäß der Buchführungsrichtlinie der Organisation PBU 1/98, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation, erstellt wurde Föderation vom 9. Dezember 1998 Nr. 60n "Bei Genehmigung der Rechnungslegungsvorschriften "Rechnungslegungspolitik der Organisation" PBU 1/98 "(im Folgenden PBU 1/98).

Bei der Erstellung einer Rechnungslegungsrichtlinie sollte ein Buchhalter einer öffentlichen Organisation davon ausgehen, dass er zunächst alle in dieser Organisation verwendeten Rechnungslegungsmethoden zu den Themen widerspiegelt, für die die Gesetzgebung mehrere mögliche Optionen für die Führung von Aufzeichnungen vorsieht oder für die Methoden der Rechnungslegung auf regulatorischer Ebene überhaupt nicht etabliert sind.

Die Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens sind die wichtigsten internes Dokument, die das Verfahren zur Rechnungslegung und Berichterstattung in einer öffentlichen Einrichtung regelt.

Öffentliche Organisationen sollten daran denken, dass die Rechnungslegungsgrundsätze als ein Dokument präsentiert werden sollten, das die heutige Steuer- und Rechnungslegungslast reduziert.

Die Rechnungslegungsgrundsätze einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden gebildet in
gemäß PBU 1/98. PBU 1/98 definiert die Grundprinzipien für die Bildung und Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation.

Gemäß Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 21. November 1996 Nr. 129-FZ "Über die Rechnungslegung" wird die Rechnungslegungsrichtlinie vom Hauptbuchhalter (Buchhalter) entwickelt und auf Anordnung oder Anordnung des Leiters des öffentlichen Vereins genehmigt.

Gleichzeitig wird genehmigt:

  • einen funktionierenden Kontenplan der Rechnungslegung, der synthetische und analytische Konten enthält, die für die Rechnungslegung gemäß den Anforderungen an die Aktualität und Vollständigkeit der Rechnungslegung und Berichterstattung erforderlich sind;
  • Formen der primären Buchführungsdokumente, die zur Formalisierung der Tatsachen der wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet werden, für die keine Standardformen der primären Buchführungsdokumente bereitgestellt werden, sowie Dokumentenformen für den internen Abschluss;
  • das Verfahren zur Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Organisation;
  • Methoden zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten;
  • Dokumentenflussregeln und Buchhaltungsinformationsverarbeitungstechnologie;
  • das Verfahren zur Überwachung von Geschäftsvorfällen;
  • andere Lösungen, die für die Organisation des Rechnungswesens erforderlich sind.
Die Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation sollten sicherstellen, dass:
  • Vollständigkeit der Reflexion bei der Berücksichtigung aller Faktoren der Wirtschaftstätigkeit;
  • rechtzeitige Berücksichtigung der Tatsachen der Wirtschaftstätigkeit in Buchführung und Jahresabschlüssen;
  • größere Bereitschaft, Aufwendungen und Verbindlichkeiten buchhalterisch zu erfassen als mögliche Erträge und Vermögenswerte, wodurch die Bildung stiller Reserven vermieden wird;
  • Reflexion in der Bilanzierung der Faktoren der wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht so sehr von ihrer Rechtsform als von dem wirtschaftlichen Gehalt der Tatsachen und Bedingungen der Verwaltung ausgeht;
  • die Identität der analytischen Buchführungsdaten mit den Umsätzen und Salden der synthetischen Buchführungskonten am letzten Kalendertag jedes Monats;
  • rationale Rechnungslegung, basierend auf den Bedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Größe der Organisation (Rationalitätserfordernis).
Bei der Gestaltung der Rechnungslegungsgrundsätze einer Organisation in einer bestimmten Richtung der Führung und Organisation der Rechnungslegung wählt man eine von mehreren Methoden, die durch Gesetze und Vorschriften zur Rechnungslegung zugelassen sind. Wenn die Rechnungslegungsmethoden zu einem bestimmten Thema nicht in den aufsichtsrechtlichen Dokumenten festgelegt sind, entwickelt die Organisation bei der Erstellung der Rechnungslegungsgrundsätze eine geeignete Methode auf der Grundlage dieser und anderer Vorschriften zur Rechnungslegung.

Die von der Organisation bei der Erstellung der Rechnungslegungsgrundsätze gewählten Rechnungslegungsmethoden werden ab dem 1. Januar des Jahres angewendet, das auf das Jahr der Genehmigung des entsprechenden Organisations- und Verwaltungsdokuments folgt. Darüber hinaus werden sie von allen Zweigniederlassungen, Repräsentanzen und sonstigen Unternehmensbereichen (auch solchen, die einer gesonderten Bilanz zugeordnet sind) unabhängig von ihrem Standort angewendet.

Die bei der Aufstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden umfassen Methoden zur Berechnung der Abschreibungen auf Sachanlagen, zur Bewertung von Vorräten, unfertigen Arbeiten und Endprodukte, Erfassung von Gewinnen aus dem Verkauf von Produkten, Waren, Werken, Dienstleistungen und anderen Methoden.

Eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze einer Organisation kann in folgenden Fällen vorgenommen werden:

  • Änderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation oder Vorschriften zur Rechnungslegung;
  • Entwicklung durch die Organisation neuer Rechnungslegungsmethoden. Der Einsatz einer neuen Rechnungslegung erfordert mehr zuverlässige Darstellung Tatsachen der wirtschaftlichen Tätigkeit in der Rechnungslegung und Berichterstattung der Organisation oder geringerer Arbeitsaufwand des Rechnungslegungsprozesses, ohne den Grad der Zuverlässigkeit der Informationen zu verringern;
  • wesentliche Änderungen der Betriebsbedingungen. Eine wesentliche Änderung der Bedingungen der Tätigkeit der Organisation kann mit einer Reorganisation, Änderungen der Tätigkeiten und dergleichen verbunden sein.
Es wird nicht als Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze angesehen, eine Methode zur Bilanzierung von Tatsachen der wirtschaftlichen Tätigkeit festzulegen, die sich wesentlich von den Tatsachen unterscheiden, die früher eingetreten sind oder die in der Tätigkeit der Organisation erstmals aufgetreten sind.

Die Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze muss durch eine Anordnung (Erlass) des Leiters begründet und formalisiert werden.

Die Entwicklung einer Verordnung über die Rechnungslegungsgrundsätze sollte unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Aktivitäten jeder öffentlichen Vereinigung erfolgen.

Bei der Erstellung der Rechnungslegungsgrundsätze einer Organisation in einem bestimmten Bereich (Problem) der Führung und Organisation der Rechnungslegung wird eine von mehreren Methoden ausgewählt, die durch im System enthaltene normative Rechtsakte zulässig sind Verordnung Rechnungswesen in der Russischen Föderation. Wenn das angegebene System keine Rechnungslegungsmethode für ein bestimmtes Problem festlegt, haben Organisationen das Recht, unabhängig Rechnungslegungsmethoden zu entwickeln, die den Vorschriften über die Rechnungslegungspolitik entsprechen.

Seit dem Inkrafttreten des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind alle steuerpflichtigen Organisationen verpflichtet, zusätzlich eine Bilanzierungsrichtlinie für Steuerzwecke zu entwickeln.

Artikel 313 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legt fest, dass das Steuerbuchhaltungssystem vom Steuerpflichtigen unabhängig nach dem Grundsatz der Kohärenz bei der Anwendung der Regeln und Vorschriften der Steuerbuchhaltung organisiert wird, und das Verfahren zur Führung der Steuerbuchhaltung wird festgelegt durch der Steuerpflichtige in der Bilanzierungsrichtlinie für Steuerzwecke.

Also auf der Ebene Bundesgesetz die Verpflichtung besteht, einen zusätzlichen Abschnitt über die Besteuerung in die Rechnungslegungsgrundsätze der Organisation aufzunehmen oder ein separates ähnliches Dokument zu entwickeln und zu genehmigen.

Auf der Grundlage der Anforderungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation sollte eine Bilanzierungsrichtlinie für Steuerbilanzierungszwecke erstellt werden, nach der die Steuerbuchhaltungsdaten Folgendes widerspiegeln sollten:

Das Verfahren zur Bildung der Höhe der Einnahmen und Ausgaben;

Das Verfahren zur Ermittlung des steuerlich berücksichtigten Aufwandsanteils in der aktuellen Steuer-(Berichts-)Periode;

Der Betrag des Saldos der Aufwendungen (Verluste), der in den folgenden Steuerperioden aufwandswirksam wird;

Das Verfahren zur Bildung der Beträge der gebildeten Rücklagen;

Die Höhe der Einkommensteuer ist mit dem Budget im Rückstand.

Der Abschnitt der Rechnungslegungsgrundsätze, der die Organisation der Steuerbilanzierung regelt, sollte Klauseln enthalten, die Folgendes bestimmen:

Verantwortlich für die Organisation der Steuerbuchhaltung;

Verantwortlich für die Führung der Steuerbuchhaltung;

Zeitplan für den Dokumentenfluss oder Bedingungen und Zusammensetzung der Dokumente, die der Person, die Steuerunterlagen führt, vorgelegt werden;

Formulare von primären Buchhaltungsunterlagen und analytischen Steuerregistern.

Die Entwicklung einer Bilanzierungsrichtlinie für steuerliche Zwecke sollte auf der Grundlage erfolgen, welche Steuern eine gemeinnützige Organisation zahlt und wie sie gebildet wird die steuerbemessungsgrundlage zu bestimmten Arten von Steuern sowie aus dem in der Organisation eingeführten Dokumentenflussschema.

Verbände des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, im Rahmen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze die bei der Aufstellung des Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsatzes gewählten Methoden der Rechnungslegung und der steuerlichen Bilanzierung offenzulegen, die die Beurteilung und Entscheidungsfindung der Abschlussadressaten maßgeblich beeinflussen.

Die Gründung gemeinnütziger Organisationen im modernen Sinne begann Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre.

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation legt die allgemeinen Normen für die Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen und einige ihrer Formen fest.

In der Folge erweiterten Gesetze über gemeinnützige und karitative Organisationen die Arten ihrer Organisation und entwickelten die Grundsätze ihrer Tätigkeit.

Die Entstehung neue Form Organisationen wurden in der Steuergesetzgebung berücksichtigt.

Gleichzeitig entwickelt sich der Bereich der Rechnungslegung in gemeinnützigen Organisationen praktisch nicht.

Gegenwärtig bieten die Massenmedien vielfältige Möglichkeiten, einen bestimmten Vorgang in der Rechnungslegung von Non-Profit-Organisationen zu reflektieren, die sich oft widersprechen und sich manchmal gegenseitig ausschließen.

Folgende Ansätze zum Aufbau eines Rechnungswesens für Non-Profit-Organisationen lassen sich unterscheiden:

  • ähnlich dem Nicht-Produktionsbereich von Handelsunternehmen;
  • ähnlich wie bei Haushaltsorganisationen.
Am häufigsten in der Literatur zur Rechnungslegung zu finden, Empfehlungen für die Verwendung der Rechnungslegung für gemeinnützige Organisationen, das Konzept der Rechnungslegung für den Nicht-Produktionsbereich, das aus einer ziemlich willkürlichen Aufstellung der allgemein anerkannten Methodik zur Reflexion von Transaktionen besteht zwei Konten: 29 - " Dienstleistungsproduktion und Haushalte“ und 86 – „Gezielte Finanzierung und Einnahmen“.

Aber sozialer Bereich war noch nie für Buchhaltung und Bilanz wichtig Industrieunternehmen... Das Konto 29 „Instandhaltung von Produktion und Anlagen“ hat den Charakter eines Satellitenkontos für die Ansammlung und Abschreibung von Nichtproduktionskosten aus anderen Quellen.

Nicht im Produktionsbuchhaltungssystem und in der Methodik des Kontos 86 "Zielfinanzierung" entwickelt, das von diesen Unternehmen sporadisch verwendet wird und auch keine wesentlichen Informationen enthält.

Damit wird die Grundlage für die Rechnungslegung von Non-Profit-Organisationen gelegt und dargestellt auf die Hauptrolle Nebenbereiche der kaufmännischen Buchführung, die im Grundkontenplan und in der Korrespondenzpraxis nie einen eigenständigen signifikanten Stellenwert gehabt haben.

Den zentralen Platz nimmt darüber hinaus das kostenintensive Konto 29 „Erhaltung von Produktion und Wirtschaft“ ein, das im Vergleich zu Konto 86 „Zielfinanzierung“ buchhalterisch am weitesten fortgeschritten ist.

Dieser Diskrepanz steht ein Buchhalter einer gemeinnützigen Organisation gegenüber, wenn es nacheinander Fragen der Abrechnung der gezahlten Mehrwertsteuer, des Erwerbs und der Abschreibung von Anlagevermögen, der Bildung und Verwendung von zweckgebundenen Mitteln gibt.

Die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs gemeinnütziger Organisationen hat die Zahl der Rechnungslegungsprobleme erhöht.

Es stellen sich Fragen zur Kostenverteilung, bei unternehmerischer Tätigkeit, zur Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen und anderen. All dies führt dazu, dass Buchhalter Rechnungslegungsschemata entwickeln, die nicht in regulatorischen Dokumenten bestätigt werden.

Kompliziert wird die Situation auch durch die Finanzbehörden.

Davon ausgehend gilt es, schnellstmöglich ein ganzheitliches Rechnungswesen für Non-Profit-Organisationen zu entwickeln, das alle Aspekte ihrer Tätigkeit vom Bargeldverkehr bis zum Meldewesen abdeckt.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ein solches System nur durch Definition gebildet werden kann konzeptioneller Rahmen Rechnungslegung, d. h. die Darstellung, das Verständnis der Rechnungslegungsziele, auf deren Grundlage die Rechnungslegung gebildet wird.

Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass ausgehend von dem durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 1999 Nr. 107n "Über die Genehmigung der Rechnungslegungsanweisung in Haushaltsinstitutionen"(Wird ab dem 1. Oktober 2005 ungültig), um es an die genehmigte Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 31. Oktober 2000 Nr. 94n anzupassen" Bei Genehmigung des Kontenplans der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit von Organisationen und Anweisungen für ihre Anwendung ", unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen hinzuzufügen und schließlich eine schematische vollständige Rechnungslegungsmethodik zu erhalten. Der Hauptvorteil dieses Ansatzes ist die Verwendung eines Basismodells, das sich auf die Bilanzierung der Bewegungen der gezielten Mittel konzentriert. Das heißt, die Abbildung aller Transaktionen in der Buchhaltung wird unter dem Gesichtspunkt der Vollständigkeit und der rechtzeitigen Abbildung der Bildung und Verwendung solcher Mittel modelliert.

Das Haushaltsbuchhaltungssystem sieht mehrere Unterkonten für die Abrechnung der Ausgaben vor:

  • 200 Kosten laut Schätzung;
  • 210 Vertriebskosten;
  • 220 Betriebsausgaben.
Unterkontodaten in Budgetplan Die Konten ähneln den Konten der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisationen Nr. 20 "Hauptproduktion", 25 "Allgemeine Produktionskosten", 26 "Allgemeine Geschäftskosten" und 23 "Nebenproduktion".

Am interessantesten ist das Budgetunterkonto 210 „Ausgaben für die Verteilung“. In Übereinstimmung mit der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 1999 Nr. 107n "Über die Genehmigung der Rechnungslegungsanweisungen in Haushaltsinstituten". Dieses Unterkonto berücksichtigt Aufwendungen, die zum Zeitpunkt ihres Anfalls nicht direkt der einen oder anderen Finanzierungsquelle zugeordnet werden können. Am Ende des Berichtszeitraums werden diese Beträge im Verhältnis der belegten Fläche, der Anzahl der Kontingente oder der Finanzierungsquellen verteilt.

Eine typische Situation, in der die Verwendung eines solchen Kontos erforderlich ist, ist die Situation bei der Zahlung der Raummiete bei Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit in gemeinnützigen Organisationen. Anzumerken ist, dass bei der Betrachtung der Kostenverteilung gemeinnütziger Organisationen bei Vorliegen unternehmerischer Tätigkeit in der Literatur zunehmend eine Analogie zu Haushaltsorganisationen gezogen wird.

Unter Verwendung der für Haushaltsinstitute definierten Kostenrechnungsmethode und des Kontenplans für Selbstversorger sollten die Ausgaben für die Verteilung in der Buchhaltung von gemeinnützigen Organisationen also in der Belastung des Kontos 26 "Allgemeine Geschäftsausgaben" berücksichtigt werden.

Die Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen ist eines der problematischsten Themen für gemeinnützige Organisationen.

Die Haushaltsanweisung unterteilt die Bewegung der zweckgebundenen Mittel je nachdem, ob sie in Anspruch genommen wird oder nicht diese Institution unternehmerische Tätigkeit.

Nichtunternehmerische Haushaltsorganisationen, die Mittel in . erhalten haben Fremdwährung, werden Wechselkursdifferenzen bei solchen Operationen den Konten der gezielten Finanzierung belastet (überdies erhöht ein positiver Betrag das Einkommen, ein negativer senkt es).

Und bei Transaktionen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit - Wechselkursdifferenzen werden den Einkommenskonten zugeordnet.

lenke deine Aufmerksamkeit auf eine weitere Funktion des Buchhaltungssystems in Haushaltsorganisationen... Unterkonten mit der Nummer „1“ sind für die Abrechnung von Haushaltsmitteln und mit der Nummer „2“ für Mittel aus unternehmerischer Tätigkeit bestimmt.

Unter Verwendung des vorgeschlagenen Schemas für gemeinnützige Organisationen können wir daher Folgendes empfehlen: Buchhaltungsbuchungen Um Wechselkursunterschiede widerzuspiegeln:

1.für gemeinnützige Organisationen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben:

- positive Unterschiede:

Lastschrift 52 "Währungskonto"

Kredit 86/1 „Zielfinanzierung / satzungsmäßige Tätigkeiten“;

Negative Unterschiede:

Lastschrift 86/1 „Zielfinanzierung / satzungsmäßige Tätigkeiten“

Gutschrift 52 "Währungskonto";

2.für gemeinnützige Organisationen, die unternehmerisch tätig sind:

- positive Unterschiede:

Lastschrift 52 "Währungskonto"

Gutschrift 91 „Sonstige Erträge und Aufwendungen“;

Negative Unterschiede:

Lastschrift 91 „Sonstige Erträge und Aufwendungen“

Gutschrift 52 "Währungskonto".

Die obigen Abrechnungsschemata basieren nur auf der Grundlage von Haushaltssystem Konten und sind keine exakte Kopie.

Unserer Meinung nach ist die Anleitung zur Rechnungslegung in Haushaltsinstituten als Grundlage für die Entwicklung einer Methodik zur Erfassung von Transaktionen in gemeinnützigen Organisationen durchaus geeignet. Natürlich bedarf es einer erheblichen Überarbeitung hinsichtlich der Merkmale von Non-Profit-Organisationen, ihrer Organisationsformen und ihrer Tätigkeitsziele.

Der wichtigste Teil wird in diesem Fall die Entwicklung einer Methodik zur Abbildung von Transaktionen auf dem Konto 86 „Zielfinanzierung“ sein.

Gemäß Artikel 26 des Gesetzes über nichtgewerbliche Organisationen kann die Finanzierungsquelle für das Eigentum einer nichtgewerblichen Organisation sein:

  • regelmäßige und einmalige Einnahmen von Gründern (Teilnehmer, Mitglieder);
  • freiwillige Eigentumsbeiträge und Spenden;
  • Erlöse aus dem Verkauf von Waren, Werken, Dienstleistungen;
  • erhaltene Dividenden (Erträge, Zinsen) auf Aktien, Obligationen, Sonstiges Wertpapiere und Einlagen;
  • Einkünfte aus dem Vermögen einer gemeinnützigen Organisation;
  • andere Quittungen, die nicht gesetzlich verboten sind.
Zur Berücksichtigung des Geldeingangs sieht der Kontenplan das Konto 86 „Zielfinanzierung und Einnahmen“ vor.

Die Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen soll im Einklang mit den Zielen und Zwecken des gemeinnützigen Vereins erfolgen.

Das Hauptproblem, für das es heute keine eindeutige Lösung gibt: Dies ist die Wahl der Methode zur Abbildung von Transaktionen auf dem Konto 86 "Zweckfinanzierung" - Cash-Methode oder Accrual-Methode.

Die umfangreiche Praxis der Nutzung des klassischen Kontos 86 „Zielfinanzierung“ durch Non-Profit-Organisationen kombiniert zwei Methoden:

Barverfahren zur Abrechnung von Geldeingängen,

Kombination von Methoden beim Ausgeben von Mitteln. Barausgaben werden also nachträglich abgeschrieben und Ausgaben für Löhne nach der Abgrenzungsmethode.

Die aktuellen Regulierungsdokumente regeln die Anwendung dieser oder jener Methode im Zusammenhang mit der Kontobildung 86 „Gezielte Finanzierung“ nicht direkt. In den Kommentaren bzw. Hinweisen wird die Formulierung „erhaltene Gelder“ verwendet, d. h. die Anwendung der Kassenbuchhaltung ist indirekt vorgesehen.

Wenn du dich an wendest internationale Praxis, dann sehen internationale Standards die maximal mögliche Anwendung der Periodenabgrenzungsmethode vor, um Transaktionen in den Buchführungskonten widerzuspiegeln.

Ein Beispiel ist der internationale Standard Jahresabschluss IFRS 20 zur Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Der Standard sieht zwei Ansätze zur Erfassung von Umsätzen vor:

Wenn die Quittung keine Ausgaben vorsieht (in der Regel handelt es sich um Zuschüsse in Form eines Vermögenswerts), können diese gegen Barzahlung verwendet werden (z. B. wird ein Bus an eine gemeinnützige Organisation übergeben, eine solche Transaktion sollte nach Abschluss aufgezeichnet werden);

Enthalten die Einnahmen Kosten oder bereits angefallene Kosten (in der Regel Barzuschüsse), ist die Abgrenzungsgrundlage anzuwenden.

Diese Methode kann jedoch nur angewendet werden, wenn:

  • wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass solche Zuschüsse erhalten werden;
  • wenn die Organisation die Bedingungen für die Gewährung solcher Zuschüsse erfüllt.
Diese Bestimmungen internationaler Standard kann auf die Verbuchung von zweckgebundenen Mitteln gemeinnütziger Organisationen ausgeweitet werden. Das heißt, bei der Bildung des Kontos 86 "Zielfinanzierung" kann die Rückstellungsmethode angewendet werden, wenn der Organisation zum Berichtsstichtag Fakten vorliegen, die die Zuweisung von Mitteln aus der entsprechenden Quelle bestätigen.

2021
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