28.03.2020

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Ein Brief des Land- und Landwirtschaftsministeriums der Russischen Föderation vom 22. bis 9.07.2003 VG-6-03807 Eine Reihe von Briefen für die Anwendung der laufenden Steuer auf zusätzliche Steuer ... Relevante 2018

Um einen Absatz 2 von Artikel 171 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation anzuwenden:

Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden werden die vom Lieferanten bezahlten Steuerbeträgen im Erwerb von an den Mietvertrag übertragenem Eigentum an den Bilanzsagenten berücksichtigt, um auf dem von Absatz 2 von Artikel 171 festgelegten Weise abzuziehen Steuer-Code Russische Föderation.

In Ermangelung einer Rückkehr zum Budget des angegebenen geld Steuerbeträge, die beim Kauf dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), einschließlich des Anlagevermögens und immaterielle Vermögenswerte.sind von Daten von Budgetfonds abgedeckt. (Brief von MNS Russlands vom 17. Dezember 2002 Nr. 03-1-09 / 3206/12-AR987).

1. Produkte (Arbeiten, Dienstleistungen), die für die Umsetzung von Operationen erworben wurden, die von den Besteuerungsobjekten gemäß Kapitel 21 des Kodex anerkannt sind, mit Ausnahme der nach Absatz 2 des Artikels 170 des Codes vorgesehenen Waren;

2. Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

Somit, falls die Ware (Arbeiten, Dienstleistungen) für die Umsetzung von Operationen erworben wurde, die als Besteuerungsgegenstand gemäß Kapitel 21 des Codes anerkannt wurden, und anschließend nicht für die angegebenen Vorgänge verwendet wurden, ist der Wert der Mehrwertsteuer, zuvor Zur Abnahme gebracht, unterliegen der Erholung und zahlen Sie dem Budget.

Folglich wurde der Anstiegsbetrag, der angenommen wurde, um die Hauptfonds zurückzunehmen, die sich auf ihre Laufzeit zurückziehen nützliche Verwendung In der Produktion von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) steuerpflichtiger Mehrwertsteuer sowie in Fällen, in denen dieses Anlagevermögen nicht bei der Durchführung von von den Besteuerungsgegenständen anerkannten Operationen eingesetzt wurde, unterliegen der Erholung und Bezahlung des Budgets in Bezug auf das Budget des Unter-Parameterwerts dieser Anlagevermögen.

In diesem Fall muss der Steuerzahler den Steuerbetrag, der auf Anlagevermögen in der aktuellen Vermögenswerte gezahlt wird, widerspiegelt steuererklärung Da der bereits früher eingeschlossene Steuerbetrag steuerabzüge und vorbehalten. (Brief von MNS Russlands vom 14. März 2003 Nr. 03-1-08 / 828/14-y288).

In der Frage der Besteuerung der Mehrwertsteuer von Bau- und Installationsarbeiten, die von der wirtschaftlichen Methode der Organisation der Organisation durchgeführt wird, die Dienstleistungen zur Verfügung stehende Dienstleistungen, die von der Besteuerung in der Russischen Föderation gemäß Sub-Klausel 18 von Absatz 3 von Artikel 149 der Steuer befreit werden Code der Russischen Föderation, es ist notwendig, Folgendes in Betracht zu ziehen.

In Anbetracht der Vorstehenden, beim Ausführen von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch, der gemäß Unterabsatz 3 von Artikel 146 Absatz 1 von Artikel 146 des Kodex, dem Besteuerungsgegenstand, dem Betrag der Mehrwertsteuer, die auf der erworbenen Ware gezahlt werden, entspricht ( Arbeiten, Dienstleistungen), die in der Erfüllung dieser Arbeiten verwendet werden, werden in der nach Absatz des Absatzes mit dem ersten Absatz 5 des Artikels 172 des Codes in der von Absatz vorgeschriebenen Weise ergriffen. Gleichzeitig werden die vom Steuerpflichtigen berechneten Mehrwertsteuer, wenn der Steuerpflichtige, bei der Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch an Objekten, die bei der Durchführung von Operationen verwendet werden, nicht zur Besteuerung verwendet werden, nicht ergriffen werden. (Brief von MNS Russlands vom 09.04.2003 Nr. 03-1-08 / 1081/14-M795).

1. Der Steuerzahler hat das Recht, zu reduzieren gesamt Steuer, berechnet, berechnet gemäß Artikel 166 dieses Kodex an die von diesem Artikel festgelegten Steuerabzüge.
2. Die Abzüge unterliegen den Steuerbeträgen, die dem Steuerpflichtigen beim Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte im Territorium der Russischen Föderation eingereicht oder vom Steuerzahler gezahlt werden, wenn Sie Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation importieren in den Zollregimes des Problems für den internen Verbrauch, vorübergehende Import- und Bearbeitung von Zollgebiet, entweder beim Import von Gütern über die Zollgrenze der Russischen Föderation ohne zollkontrolle und Zollabfertigung, bezüglich:
1) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung der von besteuerten Einrichtungen gemäß diesem Kapitel erfassten Maßnahmen erhoben wurden, mit Ausnahme der in Absatz 2 von Artikel 170 dieses Codes vorgesehenen Waren;
2) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

3. Details unterliegen den Steuerbeträgen gemäß Artikel 173 dieses Kodex an Käufer von Steueragenten.
Das Recht auf die angegebenen Steuerabzüge hat Käufer - Steueragenten, die in bestehenden steuerbehörden und agierender Steuerzahler gemäß diesem Kapitel. Steueragenten, die die in den Absätzen 4 und 5 von Artikel 161 dieses Kodex festgelegten Vorgängen durchführen, haben nicht das Recht, Steuerabzüge in die für diese Vorgänge gezahlten Beträge zu integrieren.
Die Bestimmungen dieses Absatzes werden angewendet, vorausgesetzt, dass Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) vom Steuerpflichtigen erworben wurden, dh ein Steueragent, für den in Absatz 2 dieses Artikels festgelegten Zwecken, und während ihrer Erwerb, die die Steuer von der Steuerung aufbewahrt und bezahlt hat das Einkommen des Steuerpflichtigen.
4. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuerbeträgen an den Steuerzahler - einer ausländischen Person, die nicht in den Steuerbehörden der Russischen Föderation bestand, wenn er diesen Steuerpflichtigen von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte oder Dienstleistungen, die es während des Einfuhr von Gütern in das Zollgebiet der Produktionsziele der Russischen Föderation oder um andere Aktivitäten umzusetzen.
Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rückkehr zum Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, nachdem er die Steuersteuerzahlung bezahlt hat, die aus dem Einkommen dieses Steuerpflichtigens abgehalten wird, und nur somit, an der er erworbene oder importierte Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Eigentumsrechte werden bei der Herstellung von Waren (Leistung von Arbeit, Bereitstellung von Dienstleistungen) eingesetzt, die von der Steueragentsteuer umgesetzt werden. Diese Steuerbeträge unterliegen Abzug oder Rückgabe, unterliegen der Erklärung des Steuerpflichtigen einer ausländischen Person, um in den Steuerbehörden der Russischen Föderation Rechnung zu tragen.
5. Die vom Verkäufer vorgelegten Steuern des Verkäufers und der vom Verkäufer gezahlten Waren unterliegen dem Käufer Abzüge des Käufers im Falle einer Rückgabe dieser Waren (einschließlich während der Garantiezeit) an den Verkäufer oder die Ablehnung. Die Steuerbeträge, die bei der Erfüllung von Arbeiten (Dienste) gezahlt werden, werden im Falle einer Ablehnung dieser Werke (Dienste) abgezogen.
Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Verkäufern berechnet werden, und denen, die dem Budget mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung auf dem Konto der anstehenden Warenlieferungen (Arbeit, Erbringung der Dienstleistungen), die im Territorium des Russischens implementiert sind Föderation, im Falle der Änderung der Bedingungen oder Kündigung des einschlägigen Vertrags und die relevanten Beträge der Vorauszahlungen zurückzuführen.
6. Die Ablagerungen unterliegen der vom Steuerzahler von Auftragnehmern (Kunden-Entwicklern) eingereichten Steuerbeträgen, wenn sie sie durchführen hauptkonstruktion, Montage (Montage) von Anlagevermögen, Steuerbeträgen von Steuerpflichtigen nach Waren (Arbeit, Dienstleistungen), die von ihnen für die Umsetzung der Bau- und Installationsarbeit erworben wurden, und die dem Steuerzahler vorgelegten Steuerbeträgen, wenn sie Objekte der unfertigen Kapitalkonstruktion erwirbt.
Bei der Umstrukturierung von Abzüge für den Nachfolger (Nachfolger), der von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation der von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation erworben wurde, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation zur Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für ihre Der eigene Verbrauch zur Abzüge, aber nicht akzeptierte reorganisierte (neu organisierte) Organisation, um zum Zeitpunkt des Abschlusses der Neuorganisation abzuziehen.
Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die von den Steuerzahlern gemäß Absatz 1 von Artikel 166 dieses Kodex in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch in Bezug auf die in Übereinstimmung mit dem in Übereinstimmung mit diesem Kapitel bestimmt sind Kosten, deren Ausgaben unterliegen (einschließlich durch abzugsabzüge) Bei der Berechnung der Einkommensteuer.
Die dem Steuerpflichtigen vorgelegten Steuerbeträgen bei der Durchführung der Kapitalkonstruktion von Immobilienobjekten (Anlagevermögen), wenn sie gekauft werden immobilien (Mit Ausnahme von Luft, Seegerichten und internen Navigationsgerichten sowie Raumobjekten), berechnet vom Steuerpflichtigen in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch, um an der von diesem Kapitel verschriebenen Weise angenommen zu werden Vorbehaltlich der Erholung, wenn diese Immobilieneinrichtungen (Anlagevermögen) anschließend zur Durchführung der in Absatz 2 von Artikel 170 dieses Codes angegebenen Vorgänge verwendet werden, mit Ausnahme von Anlagevermögen, die vollständig angesammelt sind oder aus dem Moment Dieser Steuerzahler hat mindestens 15 Jahre bestanden.
In dem in dem vierten Absatz dieser Klausel, der in dem vierten Absatz dieser Klausel angegeben ist, muss der Steuerzahler am Ende jedes Kalenderjahres seit dem Jahr zehn Jahre lang an, in dem die in Absatz 2 von Artikel 259 Absatz 2 von Artikel 259 dieses Codes angegebene Zeit in der Steuererklärung angegeben ist An den Steuerbehörden übermittelt der Ort seiner Bilanzierung der letzten Steuerzeit jedes Kalenderjahres von zehn, um den wiederhergestellten Betrag der Steuer wiederzugeben. Die Berechnung des steuerlichen Betrags, der restauriert und dem Haushalt auf den Haushalt zurückzuführen ist, erfolgt auf der Grundlage eines Zehntel der angenommenen Steuer in der relevanten Aktie. Dieser Anteil wird auf der Grundlage der Kosten der gelieferten Ware (Arbeiten, gerenderte Dienste), übertragene Immobilienrechte, nicht steuerpflichtig und in Absatz 2 des Artikels 170 dieses Codes im Gesamtwert der Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) festgelegt ), Schiffsrechte (übertragen) für das Kalenderjahr versandt. Die Steuerbetrag, die der Erholung vorbehaltlich ist, ist nicht im Preis dieser Immobilie enthalten und berücksichtigt als Teil anderer Aufwendungen gemäß Artikel 264 dieses Codes.
7. Die Einlagen unterliegen den steuerlichen Beträgen, die in den Geschäftsausgaben gezahlt werden (Aufwendungen zur Reise zum Ort der Büroreise und zurück, einschließlich der Nutzungskosten in Bettzüden sowie den Einstellungskosten wohnhäuser) und die Exekutivkosten, die ergriffen werden, um bei der Berechnung der Einkommensteuer von Organisationen abzunehmen.
Wenn in Übereinstimmung mit Kapitel 25 dieses Codes die Kosten für steuerliche Zwecke über die Bestimmungen akzeptiert werden, unterliegen die Steuerbeträge auf solche Aufwendungen dabei dem Abzug in dem Betrag, der den angegebenen Standards entspricht.
8. Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die vom Steuerpflichtigen mit dem Betrag der Zahlung, der auf dem Konto anstehenden Warenversorgungen (Arbeiten, Dienstleistungen) berechnet werden.
9. ausgeschlossen

10. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern unterliegen dem Abzug in Abbindung von Dokumenten, die in Artikel 165 dieses Kodex angeboten werden, auf den Betrieb des Verkaufs von Waren (Werke, Dienstleistungen), die in Absatz 1 von Artikel 164 dieses Codes angegeben sind.
11. Details auf dem Steuerzahler, der als Beitrag (Beitrag) zum autorisierten (Anteilsanteil) -Papital (Anteil), immaterielle Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte und Eigentumsrechte erhielt, unterliegen Steuerbeträge, die von einem Aktionär (Teilnehmer, Aktionär) in der Weise wiederhergestellt wurden Nach Absatz 3 des Artikels 170 dieses Codes vorgeschrieben, wenn er zum Durchführen von Operationen verwendet, die von den Besteuerungsobjekten gemäß diesem Kapitel erfasst werden.

1. Der Steuerzahler hat das Recht, den gemäß Artikel 166 dieses Kodex berechneten Gesamtsteuerbetrags zu senken, die von diesem Artikel festgelegten Steuerabzüge.

2. Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die dem Steuerzahler im Erwerb von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), sowie Eigentumsrechte im Territorium der Russischen Föderation eingereicht oder vom Steuerzahler bezahlt werden, wenn Sie Waren in das Territorium des Russischen importieren Föderation und andere Gebiete unter ihrer Zuständigkeit, in den Zollabkommenszollverfahren für den internen Verbrauch (einschließlich Steuern, die vom Steuerpflichtigen nach 180 Kalendertagen vom Freigabedatum der Ware gemäß dem Zollverfahren für den internen Verbrauch nach Abschluss des Zollverfahrens nach dem Zollverfahren gezahlt oder zahlbar sind) der freien Zollzone auf dem Territorium des Specials wirtschaftszone In der Region Kaliningrad), Verarbeitung für den Inlandsverbrauch, vorübergehender Import und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets oder beim Importieren von Gütern, die über die Grenze der Russischen Föderation ohne Zollabfertigung transportiert wurden, in Bezug auf:

1) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung der von besteuerten Einrichtungen gemäß diesem Kapitel erfassten Maßnahmen erhoben wurden, mit Ausnahme der in Absatz 2 von Artikel 170 dieses Codes vorgesehenen Waren;

2) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

Absatz ist ausgeschlossen. - Bundesgesetz von 29.12.2000 N 166-FZ;

3) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung von Vorgängen für die Umsetzung von Arbeiten (Dienstleistungen) erworben wurden, der Ort der Umsetzung, der gemäß Artikel 148 dieses Codes das Territorium nicht erkennt der russischen Föderation mit Ausnahme der in Artikel 149 dieses Codes vorgesehenen Operationen.

2.1. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern unterliegen dem Kauf von Dienstleistungen, die in Absatz 1 von Artikel 174.2 dieses Kodex festgelegt sind, von einer ausländischen Organisation, die aus Steuerbehörden gemäß Absatz 4.6 von Artikel 83 dieses Codes besteht, wenn ist ein Vertrag und (oder) des Abrechnungsdokuments mit der Zuteilung des Steuerbetrags und der Angabe der Ssowie der Grund für den Grund für die Registrierung einer ausländischen Organisation sowie Dokumente zur Übertragung von Zahlung, einschließlich der Höhe von Steuer, eine ausländische Organisation. Informationen zu solchen. ausländische Organisationen. (Name, kennzahl Steuerzahler, Kodex des Grunds für die Registrierung und das Datum der Registrierung in Steuerbehörden) werden auf der offiziellen Website des Bundes-Exekutivkörpers vervollständigt, die zur Kontrolle und Überwachung im Bereich Steuern und Gebühren im Informations- und Telekommunikationsnetzwerk "Internet" genehmigt wurden.

2.2. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern unterliegen dem Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und (oder), die gemäß Artikel 161 dieses Codes bezahlt werden oder bei der Importware in das Territorium der Russischen Föderation und anderen Gebiete unter ihrer Zuständigkeit, falls die erworbenen Produkte und / oder (oder) Waren, die unter Verwendung dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) hergestellt werden, für die weitere Übermittlung des Eigentums der Russischen Föderation für die Zwecke der Organisation und (oder ) Forschung in der Antarktis.

3. Die Abzüge unterliegen Steuerbeträgen gemäß Artikel 173 dieses Kodex der Steueragenten, die in den Absätzen 2, 3, 6, 6.1 und 6.2 von Artikel 161 dieses Codes angegeben sind, sowie berechnet von den angegebenen Steueragenten in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Codes.

Das Recht auf diese Steuerabzüge verfügen über Käufer - Steueragenten, bestehend aus Steuerbehörden und agierender Steuerzahler gemäß diesem Kapitel. Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 dieses Kodex tätig sind, sind nicht in Anspruch genommen, um in Steuerabzüge der für diese Vorgänge gezahlten Steuern aufgenommen zu werden.

Die Bestimmungen dieser Klausel werden angewendet, sofern Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte vom Steuerpflichtigen erworben wurden, der ein Steueragent für die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Zwecke ist, und als sie erworben haben, zahlte es eine Steuer in Übereinstimmung mit diesem Kapitel oder berechnete die Steuer gemäß Absatz gemäß Absatz, dem zweiten Absatz 3.1 von Artikel 166 dieses Codes.

4. Die vom Steuerzahler vorgelegten Steuern des Steuerpflichtigen an den Steuerzahler - einer ausländischen Person, die sich nicht in den Steuerbehörden der Russischen Föderation registriert hat, beim Erwerb dieses Steuerpflichtigen von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte oder von ihm während der Einfuhr von Waren in das Territorium der Russischen Föderation und anderer Territorien unter ihrer Zuständigkeit für ihre Produktionsziele oder um andere Aktivitäten umzusetzen.

Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rückkehr zum Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, nachdem er die Steuersteuerzahlung bezahlt hat, die aus dem Einkommen dieses Steuerpflichtigens abgehalten wird, und nur somit, an der er erworbene oder importierte Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Eigentumsrechte werden bei der Herstellung von Waren (Leistung von Arbeit, Bereitstellung von Dienstleistungen) eingesetzt, die von der Steueragentsteuer umgesetzt werden. Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rendite des Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, die in den Steuerbehörden der Russischen Föderation berücksichtigt wird.

4.1. Details unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge von Steuerpflichtigen - Organisationen verkauf durch implementierte Waren einzelpersonen - Bürger ausländische Staatenin Absatz 1 von Artikel 169.1 dieses Kodex angegeben, im Falle des Exports dieser Güter aus dem Territorium der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion (außer den Export von Gütern durch die Territorien der Mitgliedstaaten von die eurasische Wirtschaftsunion) durch die Kontrollpunkte durch die staatliche Grenze der Russischen Föderation.

5. Die vom Verkäufer vorgelegten Steuern des Verkäufers und der vom Verkäufer gezahlten Waren unterliegen dem Käufer Abzüge des Käufers im Falle einer Rückgabe dieser Waren (einschließlich während der Garantiezeit) an den Verkäufer oder die Ablehnung. Die Steuerbeträge, die bei der Erfüllung von Arbeiten (Dienste) gezahlt werden, werden im Falle einer Ablehnung dieser Werke (Dienste) abgezogen.

Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Verkäufern berechnet werden, und denen, die dem Budget mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung auf dem Konto der anstehenden Warenlieferungen (Arbeit, Erbringung der Dienstleistungen), die im Territorium des Russischens implementiert sind Föderation, im Falle der Änderung der Bedingungen oder Kündigung des einschlägigen Vertrags und die relevanten Beträge der Vorauszahlungen zurückzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gilt für Steuerpflichtigkäufer steuer Agent Gemäß den Absätzen 2, 3 und 8 von Artikel 161 dieses Kodex sowie auf den in den Absätzen 4, 5 und 5.1 des Artikels 161 dieses Codes angegebenen Steueragenten.

6. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern an den Steuerzahler (Entwickler oder technische Kunden) unterliegen Abzüge (Entwickler oder technische Kunden), wenn der Kapitalbau (Liquidation von Anlagevermögen), Montage (Demontage), Montage (Demontage) des Anlagevermögens durchgeführt wird , die Steuerbehörden von Steuerpflichtigen (Arbeit, Dienstleistungen), die für die Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten erworbenen Eigentumsrechten, der Erstellung von immateriellen Vermögenswerten, die Steuerbeträge, die dem Steuerpflichtigen vorgelegt werden, der dem Steuerpflichtigen vorgelegt werden, der beim Erwerb von Objekten der unvollendeten Kapitalkonstruktion eingereicht wurde, wurden die Steuerbeträge eingereicht an den Steuerpflichtigen, wenn Sie Arbeit (Dienste) durchführen, um ein immaterielles Vermögenswert zu erstellen.

Bei der Neuorganisation der Abzüge am Nachfolger (Nachfolger), der Steuerbeträge, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation auf Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Immobilienrechte, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation erworben wurden, zur Durchführung von Bau und Installation Arbeiten Sie für den eigenen Verbrauch, schaffen Sie immaterielle Vermögenswerte, die zur Abnahme akzeptiert, jedoch nicht von einer neu organisierten (neu organisierten) Organisation angenommen, um zum Zeitpunkt des Abschlusses der Neuorganisation abzugleichen.

Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die von den Steuerzahlern gemäß Absatz 1 von Artikel 166 dieses Kodex in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch in Bezug auf die in Übereinstimmung mit dem in Übereinstimmung mit diesem Kapitel bestimmt sind Kosten, deren Ausgaben (einschließlich durch Abschreibungen) bei der Berechnung der Einkommensteuer von Organisationen unterliegen.

Die vom Steuerzahler angenommenen Steuerbeträge zur Abnahme des erworbenen oder ergebenden Anlagevermögens in der von diesem Kapitel vorgeschriebenen Weise unterliegen der Erholung in Fällen und Verfahren, die in Artikel 171.1 dieses Codes vorgesehen sind.

Absätze fünft - der neunte hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

7. Die Abzüge unterliegen steuerlichen Beträgen, die auf den Geschäftsausgaben gezahlt werden (Aufwendungen zur Reise an den Ort des Bürosreisens und der Rückseite, einschließlich der Nutzungskosten in Bettwäsche, sowie Ausgaben zur Einstellung von Wohngebieten) und die Exekutivaufwendungen, die ergriffen wurden Bei der Berechnung der Steuer auf den Gewinn von Organisationen.

Absatz hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

8. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 Absätzen angegebenen Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 des Artikels 161 dieses Codes festgelegten Abzüge mit dem Zahlungsbetrag festgelegt werden , Teilzahlung, die auf Kosten der bevorstehenden Warenlieferungen (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte erhielt.

9. ausgeschlossen - Bundesgesetz vom 29.12.2000 N 166-FZ.

10. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern unterliegen dem Abzug in Abbindung von Dokumenten, die in Artikel 165 dieses Kodex angeboten werden, auf den Betrieb des Verkaufs von Waren (Werke, Dienstleistungen), die in Absatz 1 von Artikel 164 dieses Codes angegeben sind.

11. Details auf dem Steuerzahler, der als Beitrag (Beitrag) zum autorisierten (Anteilsanteil) -Papital (Anteil), immaterielle Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte und Eigentumsrechte erhielt, unterliegen Steuerbeträge, die von einem Aktionär (Teilnehmer, Aktionär) in der Weise wiederhergestellt wurden Nach Absatz 3 des Artikels 170 dieses Codes vorgeschrieben, wenn er zum Durchführen von Operationen verwendet, die von den Besteuerungsobjekten gemäß diesem Kapitel erfasst werden.

12. Die Abzüge des Steuerpflichtigen, die den Zahlungsbetrag, die Teilzahlung der anstehenden Warenlieferungen (Performance, Services, Services), die Übertragung von Eigentumsrechten, aufgelisteten, unterliegen Steuerbeträge, die vom Verkäufer dieser Waren dargestellt werden ( Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte.

Die Einlagen unterliegen den steuerlichen Beträgen, die von dem in Absatz 8 des Artikels von Artikel 161 dieses Codes angegebenen Steueragenten mit der Zahlung der Zahlung, der auf dem bevorstehenden Kauf von Gütern aufgeführten Waren in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Kodex angegeben sind.

13. Beim Ändern des Wertes der versendeten (erworbenen) Ware (aufgeführte Arbeiten), übertragene Eigentumsrechte auf einen Rückgang, einschließlich der Abnahme des Preises (Tarif) und (oder) Reduktion des Betrags (Volumen) von versandfertigte (erworbene) Waren (die angebotene Arbeit, die an die angebotenen Dienstleistungen bereitgestellt werden), übermittelte Schutzrechte, Abzüge des Verkäufers (Käufer, der einen Steueragenten gemäß Absatz 8 von Artikel 161 dieses Codes handelt, die in den Absätzen 4 festgelegten Steueragenten , 5 und 5.1 von Artikel 161 dieses Codes) dieser Waren (Arbeit, Dienstleistungen) unterliegen den Schutzrechten dem Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, die auf der Grundlage der Kosten der versandenden (erworbenen) Ware berechnet werden (durchgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) Übertragen von Immobilienrechten vor und nach einer solchen Abnahme.

Mit einer Änderung der Anweisungen der Erhöhung der Kosten der gelieferten Ware (ausgeführte Arbeiten, die den angebotenen Dienstleistungen erbracht werden), übertragene Eigentumsrechte, darunter auch im Falle einer Erhöhung des Preises (Tarif) und (oder) die Zahl der Zahl (Volumen) von versendeten Waren (aufgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) übertragene Immobilienrechte, der Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten von Versandwaren (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Arbeiten, ersetzte) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Erhöhung, unterliegt Abzug des Käufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte.

14. Steuerbeträge, berechnet vom Steuerpflichtigen, wenn Sie Waren in Bezug auf die Ergebnisse importieren steuerzeitraumdie 180 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Waren nach Abschluss des Zollverfahrens des Inlandsverbrauchs nach Abschluss des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der Sonderwirtschaftszone in der Region Kaliningrad, darf ergriffen werden, um nach der Verwendung dieser Waren für Implementierungsvorgänge abzuziehen, die von Besteuerungsobjekten anerkannt sind und gemäß diesem Kapitel besteuern.

Kommentare zu Art.-Nr. 171 NK RF.


Probleme im Zusammenhang mit der Legitimität des Steuerpflichtigen durch den Steuerzahlerbeträgen der Mehrwertsteuer zur Abzüge ist der Eckpfeiler aller mit dem Kalkulus verbundenen Strafverfolgungsbehörden und der Zahlung dieser Steuer.

Das Verfahren und die Bedingungen für die Verwendung von Steuerabzug werden in den Artikeln 171 und 172 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation festgelegt. Das Recht des Steuerpflichtigens, die Wertschöpfungssteuer abzugleichen, entsteht, wenn die Waren (Arbeit, Dienstleistungen) für die Umsetzung von Transaktionen, die für die Mehrwertsteuer steuerpflichtig sind, sowie die Rechnung, die gemäß den Anforderungen des Artikels 169 des Steuergesetzbuchs von erteilt wurden, erworben wurden Die Russische Föderation. Bis zum 01.01.2006 auch obligatorischer Zustand. Es war die Verfügbarkeit von Dokumenten, die die Zahlung der Mehrwertsteuer bestätigen.

Nur bei der Durchführung einer Reihe von aufgeführten Bedingungen hat der Steuerzahler das Recht, eine Mehrwertsteuer zu präsentieren, um sie abzuziehen. Keine anderen Bedingungen für den Einsatz von Steuerabzug des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation liefern nicht.

Im Steuerkodex der Russischen Föderation ist eine solche Erkrankung, wie die Umsetzung der steuerpflichtigen Vorgänge in der Steuerfrist nicht direkt festgelegt ist, um Steuerabzüge anzuwenden.

Das Finanzministerium von Russland ist jedoch immer noch in einem Brief von 08.02.2005 Nr. 03-04-11 / 23, in Bezug auf Absatz 1 von Artikel 166 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation, gemäß dem der Betrag von Mehrwertsteuer bei der Ermittlung der Steuerbasis gemäß den Artikeln 154 - 159 und 162 Steuergesetzbuch der Russischen Föderation wird gegebenenfalls berechnet steuersatz Der Prozentsatz der Steuerbasis, erklärte, dass der Steuerbasis für die Steuerbasis für die Mehrwertsteuer nicht berechnet, wenn der Steuerzahler in der Steuerphase nicht berechnet und dann den Betrag der Mehrwertsteuer, die von Lieferanten von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) gezahlt wird ist keine vernünftige Gründe. In dieser Hinsicht werden die angegebenen Steuerabzüge nicht früher als der Berichtszeitraum gemacht, in dem es gibt die Steuerbasis auf Mehrwertsteuer.

Diese Position des Finanzministeriums von Russland hat später wiederholt bestätigt (siehe z. B. Briefe von 25.12.2007 Nr. 03-07-11/642, ab 30.03.2007 Nr. 03-06-06-06 / 4 und vom 02.09.2008 n 07-05 -06/191).

Im Jahr 2009 konsolidierte das Finanzministerium von Russland diese Position weiter.

Die Finanzabteilung des Schreibens datiert 10.10.2009 Nr. 03-07-11 / 245, dass, wenn der Steuerzahler in der Steuerperiode, die Steuerbasis für die Mehrwertsteuer nicht berechnet, nicht berechnet, um den Betrag der Mehrwertsteuer abzuziehen auf gekauften Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) illegal.

Gleichzeitig bemerkte die Spezialisten des Finanzministeriums von Russland "bescheiden", dass der Richtungsansicht von Informationen und Erläuterungen ist und die Gesetze der Steuergesetzgebung und -gebühren nicht verhindern, dass sie sich von der Interpretation unterscheiden, die sich dargelegt dieser Brief.

Die gerichtliche Praxis, die sich auf der betrachteten Frage gebildet hat, hält genau ein anderes Verständnis seiner Erlaubnis an.

Es sei darauf hingewiesen, dass es mit der Einheitlichkeit der gerichtlichen Praxis mehrere Begründungen gibt, die der Abzug der Mehrwertsteuer auch im Falle der Steuerperiode von steuerpflichtigen Vorgängen angewendet werden kann.

In der Auflösung des Fas des Moskauer Distrikts vom 17.03.2009 N KA-A41 / 1603-09 gab das Gericht an, dass der Steuerboden in Abwesenheit des Steuerobjekts Null ist, was die Verwendung von Abzug nicht verhindern.

Fas des Moskauer Bezirks in der Entscheidung vom 11.03.2008 N KA-A40 / 1244-08 und FAS Zentralviertel In der Entscheidung des 05.06.2008 n A64-4677 / 07-19 hat der Steuerzahler aufgrund von Artikeln 174 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation eine Erklärung (und entsprechend zur Bestimmung einreichen steuerverpflichtungen) Gemäß den Ergebnissen jeder Steuerzeit. Daher kann die Abwesenheit in der Bereitstellungsperiode nicht steuerpflichtig sein, sondern nicht die Grundlage für die Ablehnung, Abzüge anzuwenden.

Das Präsidium der Russischen Föderation in der Entscheidung vom 03.05.2006 N 14996/05 deutete darauf hin, dass die Bedingungen des Steuerpflichtigen, die die in Artikel 172 genannten in Artikel 172 der Russischen Föderation erwähnen sind, die Bedingungen des Steuerpflichtigen, um die gesamte Mehrwertsteuer zu ergreifen Das Budget, die Steuerbeträge, die an Warenlieferanten gezahlt wurden (Arbeiter, Dienstleistungen). Gleichzeitig erstellte die Normen von Kapitel 21 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation nicht die Abhängigkeit von Steuerabzüge auf gekauften Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) aus der tatsächlichen Berechnung der Steuerberechnung auf bestimmten Vorgängen, für die die Umsetzung der Daten von Waren (Arbeit, Dienstleistungen) wurden erworben. Der Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) für spezifische Vorgänge in derselben Steuerzeit ist aufgrund des Gesetzes nicht aufgrund des Gesetzes für die Verwendung von Steuerabzug.

Diese Position wird zum Beispiel in den Auflösungen des FAS des Westsibirischen Bezirks vom 29. Juni 2009 Nr. F04-3824 / 2009 (9601-A70-42), die Fas des Wolga-Bezirks von 06.07.2009 Nein . A57-56 / 2009 und die Fas des Nordkaukasus-Bezirks vom 21.06.2009 N A32-24122 / 2008-45 / 421.

Beachten Sie, dass die Steuerbehörden in ihrer Position einheitlich sind.

Die Verwaltung des Bundessteuerdienstes Russlands in Moskau in einem Schreiben vom 12.03.2009 N 16-15 / 021505 stellte fest, dass die Gesetzgebung nicht das Recht, Steuerabzüge an gekauften Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) mit der sofortigen Umsetzung von zu verbinden diese Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) in der jeweiligen Steuerzeitraum.

Die Verwendung von Steuerabzugsabzüge in Abwesenheit eines Steuerpflichtigen in der entsprechenden Steuerzeitraum Die Steuerbeträge, die zur Zahlung des Budgets gemäß Artikel 166 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation berechnet wurden, ist nicht angeboten.

Der Steuerzahler hat daher kein Recht in der laufenden Steuerzeit, um den Betrag der Mehrwertsteuer in Abwesenheit einer steuerlichen Betriebsdauer, die der Mehrwertsteuer- und (oder) Bareinnahmen, die die Steuerbemessung erhöht, abzuziehen.

Somit werden die angegebenen Steuerabzüge nicht früher als der Berichtszeitraum gemacht, in dem die Steuerbasis der Mehrwertsteuer ergibt.

IM gerichtliche Praxis Es gibt Streitigkeiten in Bezug auf das Bestimmungsrecht des Steuerpflichtigen auf Steuerabzüge der Mehrwertsteuerbetten, wenn die Rechnung ungültig ist einzelunternehmer.

In einem Brief von 11.10.2004 Nr. 03-04-11 / 165 erklärte das Finanzministerium Russlands, dass Individuen nicht die Schätze für die Mehrwertsteuer sind.

Artikel 169, 171-172 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation haben Bedingungen für den Verkauf von Steuerzahlern ihres Rechts auf Steuerabzüge festgelegt.

Daher werden Personen, die nicht den Status eines individuellen Unternehmers haben, nicht als Mehrwertsteuerzahler betrachtet und daher keine Rechnungen in Höhe von bezahlten Waren (Werke, Dienstleistungen) in Rechnung stellen können.

Basierend auf dem obigen und da ohne Rechnungen, um die Mehrwertsteuer zu abzunehmen, ist es unmöglich, die Rechte an steuerlichen Abzüge der Mehrwertsteuerbetten, wenn die Rechnung von einem Einzelperson ausgestellt wird, der kein einzelner Unternehmer ist, es gibt keinen Steuerzahler.

In der gerichtlichen Praxis gibt es Streitigkeiten, auf die den Zweck der Legitimität der Anwendung von Steuerabzugsabzüge zur Durchführung separater Buchhaltungsbeträge der Mehrwertsteuer auf Betrieb, sowohl steuerpflichtige als auch nicht steuerpflichtige Daten: Der Steuerzahler führt gleichzeitig Operationen zum Kauf von Waren aus ( Arbeiten, Dienstleistungen), um besteuert zu werden, und Operationen für den Verkauf von Wertpapieren (Rechnungen), befreit von Besteuerung nach Unterabsatz 12 Absatz 2 von Artikel 149 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation.

Unter Absatz 12 von Artikel 149 Absatz 2 von Artikel 149 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation unterliegt nicht der Besteuerung (ausgenommen von der Besteuerung) Implementierung (sowie Übertragung, Umsetzung, Rendering für ihre eigenen Bedürfnisse) im Territorium des Russischen Federation-Aktien an der autorisierten (Aktie) -Kapital von Organisationen, Anteile an investmentfonds. Genossenschaften und gegenseitig investmentfonds., Wertpapiere und dringende Transaktionswerkzeuge (einschließlich Vorwärts-, Futures-Verträge, Optionen).

Basierend auf Absatz 1 Artikel 39 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation wird die Übertragung von Waren über den Verkauf von Waren durch den Verkauf von Waren erfasst.

Ziffer 3 des Artikels 38 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation stellte fest, dass ein Produkt für die Zwecke des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation jegliche Immobilien anerkannte, die zur Umsetzung implementiert oder bestimmt ist.

Artikel 128 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation konsolidierte, dass Wertpapiere auf Eigentum beziehen.

Wie im Ministerium für Finanzen Russlands von 06.06.2005 Nr. 03-04-11/126 angegeben, wird die Übertragung des Eigentums des Bill of Dritte, einschließlich des Austauschs für Waren, zur Verwendung der Mehrwertsteuer als Implementierung erfasst der von der Besteuerung freigestellten Rechnung. Folglich muss der Steuerzahler die Regeln von Absatz 4 von Artikel 170 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation anwenden.

Die Verwaltung des Bundessteuerdienstes Russlands in Moskau im Schreiben vom 20.12.2004 Nr. 24-11/83009 erläutert auch, dass, wenn die Rechnung der dritten Person an die Zahlung für gekaufte Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), der Übertragungsorganisation übertragen wird entsteht eine Operation, um zu implementieren sicherheitDies unterliegt nicht der Mehrwertsteuer auf der Grundlage von Absatz 2 von Artikel 149 des Steuergesetzbuchs des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation.

Aus diesem Brief sowie den Buchstaben von MNS Russlands vom 15.06.2004 Nr. 03-2-06 / 1/1372/22 kann der Schluss gezogen werden, dass der Steuerpflichtige in dieser Situation die Normen von Absatz 4 des Artikels anwenden sollte 170 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation.

In gerichtlicher Praxis zu diesem Thema gibt es eine entgegengesetzte Position.

Die Gerichte kommen zu dem Schluss, dass die Bestimmungen von Absatz 4 von Artikel 170 des Steuerkennzeichens der Russischen Föderation nur angewandt werden, wenn der Steuerzahler Rechnungen auf Verkaufsverträgen implementiert. Für den Fall, dass eine Rechnung (sowohl eigene als auch Dritte) als Zahlungsmittel für gekaufte Waren (Werke, Dienstleistungen) eingesetzt wird, sind die Regeln von Absatz 4 von Artikel 170 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation nicht zu verwenden .

Diese Schlussfolgerung wird von den Residenzen der FAS des Moskauer Bezirks vom 21. Januar 2008 n Ka-A40/14500-07-P bestätigt, fas des nordwestlichen Bezirks von 10.06.2005 N A66-7746 / 2004, FAS von Das Ural District vom 13. Februar 2007 Nr. F09-481 / 07-C3, FAS des zentralen Bezirks von 24.06.2008 N A48-4405 / 07-15.

Artikel 171. Steuerabzüge

1. Der Steuerzahler hat das Recht, den gemäß Artikel 166 dieses Kodex berechneten Gesamtsteuerbetrags zu senken, die von diesem Artikel festgelegten Steuerabzüge.

2. Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die dem Steuerzahler im Erwerb von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), sowie Eigentumsrechte im Territorium der Russischen Föderation eingereicht oder vom Steuerzahler bezahlt werden, wenn Sie Waren in das Territorium des Russischen importieren Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit, bei den Zollverfahren für den Inlandsverbrauch (einschließlich Steuern, die vom Steuerzahler nach 180 Kalendertagen ab dem Datum der Freizeit von Gütern gemäß dem Zollverfahren des Angelegenheit des Inlandsverbrauchs nach Fertigstellung des Inlands gezahlt oder zahlbar sind) des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad), Recycling des internen Verbrauchs, vorübergehender Import und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets oder beim Importieren von Waren ohne Zoll Freigabe, bezüglich:

1) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung der von besteuerten Einrichtungen gemäß diesem Kapitel erfassten Maßnahmen erhoben wurden, mit Ausnahme der in Absatz 2 von Artikel 170 dieses Codes vorgesehenen Waren;

2) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

Absatz ist ausgeschlossen.

3) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung von Vorgängen für die Umsetzung von Arbeiten (Dienstleistungen) erworben wurden, der Ort der Umsetzung, der gemäß Artikel 148 dieses Codes das Territorium nicht erkennt der russischen Föderation mit Ausnahme der in Artikel 149 dieses Codes vorgesehenen Operationen.

2.1. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern unterliegen dem Kauf von Dienstleistungen, die in Absatz 1 von Artikel 174.2 dieses Kodex festgelegt sind, von einer ausländischen Organisation, die aus Steuerbehörden gemäß Absatz 4.6 von Artikel 83 dieses Codes besteht, wenn ist ein Vertrag und (oder) des Abrechnungsdokuments mit der Zuteilung des Steuerbetrags und der Angabe der Ssowie der Grund für den Grund für die Registrierung einer ausländischen Organisation sowie Dokumente zur Übertragung von Zahlung, einschließlich der Höhe von Steuer, eine ausländische Organisation. Informationen zu diesen ausländischen Organisationen (Name, Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen, der Grund für den Grund für die Registrierung und das Datum der Registrierung in den Steuerbehörden) werden auf der offiziellen Website der für die Kontrolle und Überwachung des Bundes ermächtigt Steuern und Gebühren im Informations- und Telekommunikationsnetzwerk "Internet".

2.2. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern unterliegen dem Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und (oder), die gemäß Artikel 161 dieses Codes bezahlt werden oder bei der Importware in das Territorium der Russischen Föderation und anderen Gebiete unter ihrer Zuständigkeit, falls die erworbenen Produkte und / oder (oder) Waren, die unter Verwendung dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) hergestellt werden, für die weitere Übermittlung des Eigentums der Russischen Föderation für die Zwecke der Organisation und (oder ) Forschung in der Antarktis.

3. Die Abzüge unterliegen Steuerbeträgen gemäß Artikel 173 dieses Kodex der Steueragenten, die in den Absätzen 2, 3, 6, 6.1 und 6.2 von Artikel 161 dieses Codes angegeben sind, sowie berechnet von den angegebenen Steueragenten in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Codes.

Das Recht auf diese Steuerabzüge verfügen über Käufer - Steueragenten, bestehend aus Steuerbehörden und agierender Steuerzahler gemäß diesem Kapitel. Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 dieses Kodex tätig sind, sind nicht in Anspruch genommen, um in Steuerabzüge der für diese Vorgänge gezahlten Steuern aufgenommen zu werden.

Die Bestimmungen dieser Klausel werden angewendet, sofern Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte vom Steuerpflichtigen erworben wurden, der ein Steueragent für die in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Zwecke ist, und als sie erworben haben, zahlte es eine Steuer in Übereinstimmung mit diesem Kapitel oder berechnete die Steuer gemäß Absatz gemäß Absatz, dem zweiten Absatz 3.1 von Artikel 166 dieses Codes.

4. Die vom Steuerzahler vorgelegten Steuern des Steuerpflichtigen an den Steuerzahler - einer ausländischen Person, die sich nicht in den Steuerbehörden der Russischen Föderation registriert hat, beim Erwerb dieses Steuerpflichtigen von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte oder von ihm während der Einfuhr von Waren in das Territorium der Russischen Föderation und anderer Territorien unter ihrer Zuständigkeit für ihre Produktionsziele oder um andere Aktivitäten umzusetzen.

Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rückkehr zum Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, nachdem er die Steuersteuerzahlung bezahlt hat, die aus dem Einkommen dieses Steuerpflichtigens abgehalten wird, und nur somit, an der er erworbene oder importierte Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Eigentumsrechte werden bei der Herstellung von Waren (Leistung von Arbeit, Bereitstellung von Dienstleistungen) eingesetzt, die von der Steueragentsteuer umgesetzt werden. Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rendite des Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, die in den Steuerbehörden der Russischen Föderation berücksichtigt wird.

4.1. Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Einzelhandelsorganisationen über Waren, die von Einzelpersonen, die von Einzelpersonen - Bürger der ausländischen Fremdländer in Absatz 1 des Artikels 169.1 dieses Kodex festgelegt sind, im Falle des Exports der angegebenen Waren aus dem Territorium der Russische Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion (außer dem Export von Gütern durch die Territorien der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion) durch die Kontrollpunkte über die staatliche Grenze der Russischen Föderation.

5. Die vom Verkäufer vorgelegten Steuern des Verkäufers und der vom Verkäufer gezahlten Waren unterliegen dem Käufer Abzüge des Käufers im Falle einer Rückgabe dieser Waren (einschließlich während der Garantiezeit) an den Verkäufer oder die Ablehnung. Die Steuerbeträge, die bei der Erfüllung von Arbeiten (Dienste) gezahlt werden, werden im Falle einer Ablehnung dieser Werke (Dienste) abgezogen.

Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Verkäufern berechnet werden, und denen, die dem Budget mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung auf dem Konto der anstehenden Warenlieferungen (Arbeit, Erbringung der Dienstleistungen), die im Territorium des Russischens implementiert sind Föderation, im Falle der Änderung der Bedingungen oder Kündigung des einschlägigen Vertrags und die relevanten Beträge der Vorauszahlungen zurückzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für Steuerpflichtige Käufer, die auf dem Steueragenten gemäß den Absätzen 2, 3 und 8 von Artikel 161 dieses Kodexs sowie auf den in den Absätzen 4, 5 und 5.1 des Artikels 161 angegebenen Steueragenten tätig sind Code.

6. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern an den Steuerzahler (Entwickler oder technische Kunden) unterliegen Abzüge (Entwickler oder technische Kunden), wenn der Kapitalbau (Liquidation von Anlagevermögen), Montage (Demontage), Montage (Demontage) des Anlagevermögens durchgeführt wird , die Steuerbehörden von Steuerpflichtigen (Arbeit, Dienstleistungen), die für die Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten erworbenen Eigentumsrechten, der Erstellung von immateriellen Vermögenswerten, die Steuerbeträge, die dem Steuerpflichtigen vorgelegt werden, der dem Steuerpflichtigen vorgelegt werden, der beim Erwerb von Objekten der unvollendeten Kapitalkonstruktion eingereicht wurde, wurden die Steuerbeträge eingereicht an den Steuerpflichtigen, wenn Sie Arbeit (Dienste) durchführen, um ein immaterielles Vermögenswert zu erstellen.

Bei der Neuorganisation der Abzüge am Nachfolger (Nachfolger), der Steuerbeträge, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation auf Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Immobilienrechte, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation erworben wurden, zur Durchführung von Bau und Installation Arbeiten Sie für den eigenen Verbrauch, schaffen Sie immaterielle Vermögenswerte, die zur Abnahme akzeptiert, jedoch nicht von einer neu organisierten (neu organisierten) Organisation angenommen, um zum Zeitpunkt des Abschlusses der Neuorganisation abzugleichen.

Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die von den Steuerzahlern gemäß Absatz 1 von Artikel 166 dieses Kodex in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch in Bezug auf die in Übereinstimmung mit dem in Übereinstimmung mit diesem Kapitel bestimmt sind Kosten, deren Ausgaben (einschließlich durch Abschreibungen) bei der Berechnung der Einkommensteuer von Organisationen unterliegen.

Die vom Steuerzahler angenommenen Steuerbeträge zur Abnahme des erworbenen oder ergebenden Anlagevermögens in der von diesem Kapitel vorgeschriebenen Weise unterliegen der Erholung in Fällen und Verfahren, die in Artikel 171.1 dieses Codes vorgesehen sind.

Absätze fünft - der neunte hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

7. Die Abzüge unterliegen steuerlichen Beträgen, die auf den Geschäftsausgaben gezahlt werden (Aufwendungen zur Reise an den Ort des Bürosreisens und der Rückseite, einschließlich der Nutzungskosten in Bettwäsche, sowie Ausgaben zur Einstellung von Wohngebieten) und die Exekutivaufwendungen, die ergriffen wurden Bei der Berechnung der Steuer auf den Gewinn von Organisationen.

Absatz hat die Kraft verloren. - Bundesgesetz von 24.11.2014 N 366-Fz.

8. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 von Artikel 161 Absätzen angegebenen Steueragenten, die in den Absätzen 4, 5 und 5.1 des Artikels 161 dieses Codes festgelegten Abzüge mit dem Zahlungsbetrag festgelegt werden , Teilzahlung, die auf Kosten der bevorstehenden Warenlieferungen (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte erhielt.

9. ausgeschlossen

10. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern unterliegen dem Abzug in Abbindung von Dokumenten, die in Artikel 165 dieses Kodex angeboten werden, auf den Betrieb des Verkaufs von Waren (Werke, Dienstleistungen), die in Absatz 1 von Artikel 164 dieses Codes angegeben sind.

11. Details auf dem Steuerzahler, der als Beitrag (Beitrag) zum autorisierten (Anteilsanteil) -Papital (Anteil), immaterielle Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte und Eigentumsrechte erhielt, unterliegen Steuerbeträge, die von einem Aktionär (Teilnehmer, Aktionär) in der Weise wiederhergestellt wurden Nach Absatz 3 des Artikels 170 dieses Codes vorgeschrieben, wenn er zum Durchführen von Operationen verwendet, die von den Besteuerungsobjekten gemäß diesem Kapitel erfasst werden.

12. Die Abzüge des Steuerpflichtigen, die den Zahlungsbetrag, die Teilzahlung der anstehenden Warenlieferungen (Performance, Services, Services), die Übertragung von Eigentumsrechten, aufgelisteten, unterliegen Steuerbeträge, die vom Verkäufer dieser Waren dargestellt werden ( Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte.

Die Einlagen unterliegen den steuerlichen Beträgen, die von dem in Absatz 8 des Artikels von Artikel 161 dieses Codes angegebenen Steueragenten mit der Zahlung der Zahlung, der auf dem bevorstehenden Kauf von Gütern aufgeführten Waren in Absatz 8 von Artikel 161 dieses Kodex angegeben sind.

13. Beim Ändern des Wertes der versendeten (erworbenen) Ware (aufgeführte Arbeiten), übertragene Eigentumsrechte auf einen Rückgang, einschließlich der Abnahme des Preises (Tarif) und (oder) Reduktion des Betrags (Volumen) von versandfertigte (erworbene) Waren (geleistete, ersetzte Dienstleistungen) übermittelte Immobilienrechte, Abzüge des Verkäufers (Käufer, der einen Steueragenten gemäß Absatz 8 von Artikel 161 dieses Kodexes handelt) dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte sind Vorbehaltlich der Differenz zwischen den steuerlichen Beträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten der versendeten (erworbenen) Waren (geleistete, erbrachte Arbeit, erbrachte Dienstleistungen) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Rücknahme.

Mit einer Änderung der Anweisungen der Erhöhung der Kosten der gelieferten Ware (ausgeführte Arbeiten, die den angebotenen Dienstleistungen erbracht werden), übertragene Eigentumsrechte, darunter auch im Falle einer Erhöhung des Preises (Tarif) und (oder) die Zahl der Zahl (Volumen) von versendeten Waren (aufgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) übertragene Immobilienrechte, der Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten von Versandwaren (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Arbeiten, ersetzte) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Erhöhung, unterliegt Abzug des Käufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte.

14. Die vom Steuerzahler berechneten Steuerbeträge während des Imports von Waren auf der Grundlage der Steuerfrist, in der der abgelaufene 180-Tage-Zeitraum ab dem Datum der Ausgabe dieser Güter gemäß dem Zollverfahren des Themas für den Inlandsverbrauch abgelaufen ist Nach Beendigung des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad kann nach der Verwendung dieser Güter zur Umsetzung von von Besteuerungsobjekten erfassten Betriebsvorgänge abzunehmen und der Besteuerung gemäß dieses Kapitel.


Die Bestimmungen von Artikel 171 dieses Kodex (wie vom Bundesgesetz vom 30. März 2016, N 72-Fz) gelten für Rechtsbeziehungen, die sich ab dem 1. April 2016 ergeben - siehe Teil 2 von Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 30. März , 2016 n 72-fz.

____________________________________________________________________
1. Der Steuerzahler hat das Recht, den gemäß Artikel 166 dieses Kodex berechneten Gesamtsteuerbetrags zu senken, die von diesem Artikel festgelegten Steuerabzüge.

2. Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die dem Steuerzahler im Erwerb von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), sowie Eigentumsrechte im Territorium der Russischen Föderation eingereicht oder vom Steuerzahler bezahlt werden, wenn Sie Waren in das Territorium des Russischen importieren Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit, bei den Zollverfahren für den Inlandsverbrauch (einschließlich Steuern, die vom Steuerzahler nach 180 Kalendertagen ab dem Datum der Freizeit von Gütern gemäß dem Zollverfahren des Angelegenheit des Inlandsverbrauchs nach Fertigstellung des Inlands gezahlt oder zahlbar sind) des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad), Recycling des internen Verbrauchs, vorübergehender Import und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets oder beim Importieren von Waren ohne Zoll Freigabe, bezüglich:
(Absatz in der Redaktion, vom 1. Januar 2011 erlassen Bundesgesetz vom 27. November 2010 n 306-fz; Aus dem 1. Oktober 2014 vom Bundesgesetz vom 21. Juli 2014 N 238-FZ; Das Bundesgesetz vom 30. März 2016 n 72-fz.

1) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechte, die für die Umsetzung der von den Besteuerungsobjekten in Übereinstimmung mit diesem Kopf anerkannten von Absatz 2 von Artikel 170 Buchstaben 17 Buchstaben 17 dieses Codes (Unterabsatz 2 von Absatz 2 Buchstabe Absatz 2 Buchstabe 2 von Absatz 2 Buchstabe 2 von Artikel 170 dieses Codes (Unterabsatz 2 erheblicher Güter erhoben werden Im Redaktion des Amtes, das vom 1. Januar 2001 vom Bundesgesetz vom 29. Dezember 2000 N 166-FZ in Kraft getreten ist, in Kraft, der am 30. Mai 2002 vom Bundesgesetz vom 29. Mai 2002 N 57-Fz geändert wurde, gilt die Aktion für die Beziehungen, die vom 1. Januar 2002 ergibt; ergänzt ab dem 1. Januar 2006 vom Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-FZ;
2) Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die für den Weiterverkauf gekauft wurden.

3. Die Abzüge unterliegen den Steuerbeträgen gemäß Artikel 173 dieses Kodex von Kunden - Steueragenten (Absatz vom Bundesgesetz vom 29. Dezember 2000 N 166-Fz vom 1. Dezember 2001 vom 1. Dezember 2001).

Das Recht auf diese Steuerabzüge verfügen über Käufer - Steueragenten, bestehend aus Steuerbehörden und agierender Steuerzahler gemäß diesem Kapitel. Steueragenten, die in den Absätzen 4 und 5 von Artikel 161 dieses Kodex tätig sind, haben nicht das Recht, Steuerabzüge in die für diese Vorgänge gezahlten Steuern (Absatz von der geänderten vom 1. Januar 2001 vom Bundesgesetz vom 29. Dezember 2000 N 166) aufzunehmen FZ; ergänzt vom 30. Juni 2002 vom Bundesgesetz vom 29. Mai 2002 N 57-Fz, gilt die Aktion für die Beziehung, die sich ab dem 1. Januar 2002 ergibt; wie geändert, vom 1. Januar 2006 durch das Bundesgesetz in Kraft getreten 22. Juli 2005 N 119-FZ.

Die Bestimmungen dieser Klausel werden angewendet, vorausgesetzt, dass Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte vom Steuerpflichtigen, ein Steuerer, für die in Absatz 2 dieses Artikels festgelegten Zwecken, erworben wurden, und als sie erworben haben, zahlte es eine Steuer ein Steuer Gemäß diesem Kapitel (Absatz in den Redakteuren vom 1. Januar 2001 vom Bundesgesetz vom 29. Dezember 2000 n 166-FZ; in der geänderten vom Bundesgesetz vom 26. November 2008, Nr. 224-Fz vom 1. Juni 2008, geändert , 2009.

4. Die vom Steuerzahler vorgelegten Steuern des Steuerpflichtigen an den Steuerzahler - einer ausländischen Person, die sich nicht in den Steuerbehörden der Russischen Föderation registriert hat, beim Erwerb dieses Steuerpflichtigen von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte oder von ihm während der Einfuhr von Waren in das Territorium der Russischen Föderation und anderer Territorien im Rahmen ihrer Gerichtsbarkeit für ihre Produktionsziele oder zur Umsetzung der IT-Andere (Absatz in der in Kraft getretenen Format am 1. Januar 2001 vom Bundesgesetz vom 29. Dezember 2000 N 166 -Fz; ergänzt aus dem 1. Januar 2006 vom Bundesgesetz vom am 22. Juli 2005, n 119-Fz; in der geänderten, am 1. Januar 2011 in Kraft getreten, das Bundesgesetz vom 27. November 2010 N 306-Fz.

Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder Rückkehr zum Steuerpflichtigen - einer ausländischen Person, nachdem er die Steuersteuerzahlung bezahlt hat, die aus dem Einkommen dieses Steuerpflichtigens abgehalten wird, und nur somit, an der er erworbene oder importierte Waren (Arbeit, Dienstleistungen), Eigentumsrechte werden bei der Herstellung von Waren (Leistung von Arbeit, Bereitstellung von Dienstleistungen) eingesetzt, die von der Steueragentsteuer umgesetzt werden. Diese Steuerbeträge unterliegen dem Abzug oder der Rückgabe des Steuerpflichtigens - einer ausländischen Person, die in den Steuerbehörden der Russischen Föderation berücksichtigt wird (Absatz in dem von Januar 2001 eingeführten Wortlaut des Bundes vom 5. Dezember vom 29. Dezember 2000 N 166- FZ; ergänzt ab dem 1. Januar 2006 vom Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-Fz.

5. Die vom Verkäufer vorgelegten Steuern des Verkäufers und der vom Verkäufer gezahlten Waren unterliegen dem Käufer Abzüge des Käufers im Falle einer Rückgabe dieser Waren (einschließlich während der Garantiezeit) an den Verkäufer oder die Ablehnung. Die Steuerbeträge, die bei der Erfüllung von Arbeiten (Dienste) gezahlt werden, werden im Falle einer Ablehnung dieser Werke (Dienste) abgezogen.
Die Einlagen unterliegen steuerbeträge, berechnete Steuerbeträge, die von den Verkäufern berechnet werden, und denen, die dem Budget mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung auf dem Konto der anstehenden Warenlieferungen (Arbeit, Erbringung der Dienstleistungen), die im Territorium des Russischens implementiert sind Föderation, bei der Änderung der Bedingungen oder Beendigung des einschlägigen Vertrags und die relevanten Beträge von Vorauszahlungen (Absatz in der Redaktionsstelle, vom 1. Januar 2006 vom Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-Fz erlassen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für Steuerpflichtigkäufer, die auf den Steueragenten gemäß den Absätzen 2 und 3 des Artikels 161 dieses Kodex tätig sind (Absatz wird zusätzlich vom 1. Januar 2008 durch das Bundesgesetz vom 17. Mai 2007 n 85-fz aufgenommen In der Redaktion, die ab dem 1. Oktober 2011 im Gesetz 2011 vom Bundesgesetz vom 19. Juli 2011 n 245-Fz eingeführt wurde.

6. Die dem Steuerzahler vorgelegten Steuern an den Steuerzahler (Entwickler oder technische Kunden) unterliegen Abzüge (Entwickler oder technische Kunden), wenn der Kapitalbau (Liquidation von Anlagevermögen), Montage (Demontage), Montage (Demontage) des Anlagevermögens durchgeführt wird Die von ihnen erworbenen Steuerbehörden (Arbeit, Dienstleistungen), die von ihnen für die Umsetzung der Bau- und Installationsarbeit erworben wurden, und die dem Steuerzahler vorgelegten Steuerbeträgen, wenn sie die Objekte der unfertigen Kapitalkonstruktion erwerben.
(Absatz im Redaktion in Kraft, der am 1. Oktober 2011 vom Bundesgesetz vom 19. Juli 2011 in Kraft getreten ist, n 245-FZ; in der geänderten, vom 1. Januar 2012 in Kraft getreten, vom Bundesgesetz vom 28. November 2011 N 337 -Fz.

Bei der Umstrukturierung von Abzüge für den Nachfolger (Nachfolger), der von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation der von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation erworben wurde, die von der neu organisierten (reorganisierbaren) Organisation zur Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für ihre Der eigene Verbrauch zur Abzüge, aber nicht akzeptierte reorganisierte (neu organisierte) Organisation, um zum Zeitpunkt des Abschlusses der Neuorganisation abzuziehen.

Die Einlagen unterliegen den Steuerbeträgen, die von den Steuerzahlern gemäß Absatz 1 von Artikel 166 dieses Kodex in der Umsetzung von Bau- und Installationsarbeiten für den eigenen Verbrauch in Bezug auf die in Übereinstimmung mit dem in Übereinstimmung mit diesem Kapitel bestimmt sind Kosten, deren Ausgaben (einschließlich durch Abschreibungen) bei der Berechnung der Einkommensteuer von Organisationen unterliegen.

Die vom Steuerzahler angenommenen Steuerbeträge zur Abnahme des erworbenen oder ergebenden Anlagevermögens in der von diesem Kapitel vorgeschriebenen Weise unterliegen der Erholung in Fällen und Verfahren, die in Artikel 171.1 dieses Codes vorgesehen sind.

(Absatz im Redaktion in Kraft, der vom 1. Januar 2015 vom Bundesgesetz vom 24. November 2014 N 366-FZ in Kraft trat.

Absatz ist zusätzlich vom 1. Oktober 2011 vom Bundesgesetz vom 19. Juli 2011 N 245-FZ enthalten. Es wurde ab dem 1. Januar 2015 erhoben - das Bundesgesetz vom 24. November 2014 N 366-Fz.

Absatz ist zusätzlich vom 1. Oktober 2011 vom Bundesgesetz vom 19. Juli 2011 N 245-FZ enthalten. Es wurde ab dem 1. Januar 2015 erhoben - das Bundesgesetz vom 24. November 2014 N 366-Fz.

Absatz ist außerdem ab dem 1. Oktober 2013 vom Bundesgesetz vom 23. Juli 2013 N 216-FZ enthalten. Es wurde ab dem 1. Januar 2015 erhoben - das Bundesgesetz vom 24. November 2014 N 366-Fz.

(Der Punkt in der Redaktion in Kraft, der vom 1. Januar 2006 vom Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-FZ in Kraft trat.

7. Die Abzüge unterliegen steuerlichen Beträgen, die auf den Geschäftsausgaben gezahlt werden (Aufwendungen zur Reise an den Ort des Bürosreisens und der Rückseite, einschließlich der Nutzungskosten in Bettwäsche, sowie Ausgaben zur Einstellung von Wohngebieten) und die Exekutivaufwendungen, die ergriffen wurden Bei der Berechnung der Steuer auf den Gewinn von Organisationen (Absatz im Wortlaut, vom 1. Januar 2002 vom Bundesgesetz vom 6. August 2001 von N 110-Fz.

8. Die Abzüge unterliegen Steuerbeträgen, die vom Steuerpflichtigen mit dem Betrag der Zahlung, der Teilzahlung, die auf Kosten der anstehenden Warenversorgungen (Werke, Dienstleistungen) berechnet werden, berechnet werden (Absätze in der in Kraft, die am 1. Januar 2001 in Kraft getreten sind, von Das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2000 N 166- FZ; ergänzt vom 30. Juni 2002 vom Bundesgesetz vom 29. Mai 2002 N 57-Fz, gilt die Aktion für die Beziehung, die sich vom 1. Januar 2002 ergibt, als geändert, eingegeben Ab dem 1. Januar 2006 durch das Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-Fz in Kraft.

10. Die vom Steuerzahler berechneten Steuern unterliegen dem Abzug in Abbindung von Dokumenten, die in Artikel 165 dieses Kodex angeboten werden, auf den Betrieb des Verkaufs von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die in Absatz 1 von Artikel 164 dieses Codes angegeben sind ( Artikel ist zusätzlich ab dem 1. Januar 2006 vom Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-FZ enthalten.

11. Details auf dem Steuerzahler, der als Beitrag (Beitrag) zum autorisierten (Anteilsanteil) -Papital (Anteil), immaterielle Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte und Eigentumsrechte erhielt, unterliegen Steuerbeträge, die von einem Aktionär (Teilnehmer, Aktionär) in der Weise wiederhergestellt wurden Nach Absatz 3 des Artikels 170 dieses Codes vorgeschrieben, wenn sie zur Durchführung von von Steuerobjekten gemäß diesem Kapitel erfassten Operationen verwendet werden (Artikel werden zusätzlich vom 1. Januar 2006 vom Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 n 119 -Fz).

12. Die Abzüge des Steuerpflichtigen, die den Zahlungsbetrag, der Teilzahlung an die anstehenden Warenlieferungen (Leistung, die Erbringung von Dienstleistungen), die Übertragung von Eigentumsrechten, aufgelisteten, unterliegen den Steuerbeträgen, die vom Verkäufer dieser Waren dargestellt werden (Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte (Artikel sind zusätzlich im 1. Januar 2009 vom Bundesgesetz vom 26. November 2008 N 224-FZ).

13. Beim Ändern des Wertes der gelieferten Waren (durchgeführte Arbeiten für Dienstleistungen), übertragene Eigentumsrechte an die Seite der Reduktion, einschließlich des Rückgangs der Preise (Tarife) und (oder) Reduktion des Betrags (Volumen) von versendeten Waren (erfüllte Dienstleistungen) übertragene Schutzrechte, Abzüge des Verkäufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Schutzrechte unterliegen dem Unterschied zwischen den steuerlichen Beträgen, die auf der Grundlage des Werts der gelieferten Ware berechnet werden (Arbeiten, gerendert) Dienstleistungen) Übertragen von Immobilienrechten vor und nach einer solchen Abnahme.

Mit einer Änderung der Anweisungen der Erhöhung der Kosten der gelieferten Ware (ausgeführte Arbeiten, die den angebotenen Dienstleistungen erbracht werden), übertragene Eigentumsrechte, darunter auch im Falle einer Erhöhung des Preises (Tarif) und (oder) die Zahl der Zahl (Volumen) von versendeten Waren (aufgeführte Arbeiten für Dienstleistungen) übertragene Immobilienrechte, der Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, berechnet auf der Grundlage der Kosten von Versandwaren (ausgeführte Arbeiten, erbrachte Arbeiten, ersetzte) übermittelte Immobilienrechte vor und nach einer solchen Erhöhung, unterliegt Abzug des Käufers dieser Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte.

(Artikel ist zusätzlich inklusive seit dem 1. Oktober 2011 vom Bundesgesetz vom 19. Juli 2011 n 245-FZ)
14. Die vom Steuerzahler berechneten Steuerbeträge während des Imports von Waren auf der Grundlage der Steuerfrist, in der der abgelaufene 180-Tage-Zeitraum ab dem Datum der Ausgabe dieser Güter gemäß dem Zollverfahren des Themas für den Inlandsverbrauch abgelaufen ist Nach Beendigung des Zollverfahrens der freien Zollzone auf dem Territorium der speziellen Wirtschaftszone in der Region Kaliningrad kann nach der Verwendung dieser Güter zur Umsetzung von von Besteuerungsobjekten erfassten Betriebsvorgänge abzunehmen und der Besteuerung gemäß dieses Kapitel.


2021.
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