02.11.2019

Wie spiegelt sich der Austausch einer Partei im Rahmen eines Mietvertrags wider. Buchhaltung und Standard-Leasing-Transaktionen beim Leasingnehmer. Reflexion des Vorgangs, den Leasingnehmer in der Buchhaltung zu ersetzen, wenn die Immobilie in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst wird


Ich möchte Sie bitten, folgende Frage zu klären: Der Austausch der Partei im Mietvertrag wird erwartet. Wie können Sie diesen Ersatz sicher arrangieren, damit es keine Fragen von außen gibt Steuerbehörden: interessiert an der Richtigkeit der Berechnung des Rückzahlungswertes und der Abrechnungen zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Mieter.

Leasingvertrag ( Finanzierungsleasing) ist eine separate Art von Mietvertrag (Artikel 625 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Gleichzeitig bleibt der Leasinggegenstand bis zum Abschluss des Leasingvertrags im Eigentum des Leasinggebers, unabhängig davon, in welcher Bilanz er bilanziert wird (Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. Oktober 1998, Nr. 164-FZ). Deshalb ist der Mietvertrag mit der Bedingung des Immobilienkaufs gemischt. Es enthält Elemente von zwei Transaktionen:

- eine Vereinbarung über die zeitweilige Nutzung und den Besitz des Eigentums des Vermieters - Miete;

- eine Bedingung für die Eigentumsübertragung vom Vermieter, für die Rücknahme seines Eigentums - Kauf und Verkauf.

Somit hat der Mieter das Recht, mit Zustimmung des Vermieters (Vermieters) seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf eine andere Person zu übertragen, d Kodex der Russischen Föderation). Bei der Weitervermietung tritt der Mieter in die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ein. Die Weitervermietung muss daher unter Einhaltung der Voraussetzungen für die Abtretung des Forderungsrechts (sofern der Mieter bestimmte Beträge verlangen kann, z. bei Zahlungsrückständen) (Absätze 1, 2 von Art. 391, S. . 1 Artikel 389 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 14. Juli 2009 Nr. 03- 03-06 / 1/463).
Außerdem müssen die Parteien einen Mietzins festsetzen. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird die Zahlung für den Erwerb von Rechten aus dem Leasingvertrag vom neuen Leasingnehmer als Teil der sonstigen Herstellungs- und Veräußerungskosten gemäß Ziff. 49 S. 1 der Kunst. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Spezifizierter Verbrauch wird gleichmäßig während der Restlaufzeit des Mietvertrags erfasst (Absatz 2, Absatz 1, Unterabsatz 3, Absatz 7 des Artikels 272 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Ministeriums für Steuern und Abgaben für Moskau vom 27. Januar , 2004 Nr. 26-12 / 5331).

Die endgültige Rücknahme des Eigentums gemäß dem Vertrag erfolgt in in diesem Fall nur durch den neuen Mieter. Der ehemalige Mieter führt die Tilgung nicht durch, sondern erstellt lediglich einen Neumietvertrag.

Oleg Choroshy, Leiter der Abteilung für Gewinnbesteuerung von Organisationen der Abteilung für Steuer- und Zolltarifpolitik des Finanzministeriums Russlands

Wie kann ein Leasingnehmer die Rückgabe von Leasingobjekten buchhalterisch und steuerlich berücksichtigen?

Situation: Wie ist die Übertragung von Verpflichtungen aus dem Vertrag auf einen anderen Leasingnehmer in der Buchführung des Leasingnehmers zu berücksichtigen? Der Leasinggegenstand ist in der Bilanz des Leasingnehmers enthalten. Dem Leasinggeber sind keine Leasingzahlungen geschuldet

Die Übertragung von Rechten aus einem Mietvertrag wird in der Bilanzierung genauso berücksichtigt wie die Übertragung von Schulden, jedoch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Mietvertrags.

Ein Leasingvertrag (Finanzierungsleasing) ist eine separate Art von Leasingvertrag (). Der Mieter hat das Recht, mit Zustimmung des Vermieters seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf eine andere Person zu übertragen, dh das Mietobjekt zu übertragen (Artikel 615 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ). Bei der Weitervermietung tritt der Mieter in die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ein. Daher muss die Neuabtretung in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Abtretung des Forderungsrechts und die Übertragung der Schuld erfolgen (Absatz Artikel 391 Absatz 1 des Artikels 389 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, Schreiben des Ministeriums der Finanzen Russlands vom 14. Juli 2009 Nr. 03-03-06 / 1/463 ).

In der Bilanzierung des Leasingnehmers ist die Übertragung des Leasinggegenstandes im Rahmen des Schuldübertragungsvertrages in den folgenden Buchungen widerzuspiegeln:

Unterkonto Soll 76 „Kosten des Leasinggegenstandes“ Unterkonto Gut 76 „Darlehenszahlungen“
- die Höhe der auf den neuen Leasingnehmer übertragenen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag wird berücksichtigt;

Unterkonto Soll 02 „Abschreibung von Leasinggegenständen“ Unterkonto Gutschrift 01 „Aus Verpachtung erhaltene Sachanlagen“
- der Betrag der kumulierten Abschreibung des Leasinggegenstands wurde abgeschrieben;

Lastschrift 76 Unterkonto "Vermietung" Gutschrift 01 Unterkonto "Bei Leasing erhaltene Anlagevermögen"
- Der Restwert des Leasinggegenstandes wurde abgeschrieben.

Die beschriebene Vorgehensweise entspricht den Bestimmungen des aktuellen Kontenplans (Anleitung zum Kontenplan - Konten,,).

Situation: Wie kann ein neuer Leasingnehmer die Tätigkeiten im Rahmen eines Leasingvertrags buchhalterisch abbilden, wenn die Immobilie vom ehemaligen Leasingnehmer aufgrund eines Personenwechsels in der Verpflichtung übernommen wurde (wir übertragen). Der Leasinggegenstand wird vertragsgemäß in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst

Der neue Leasingnehmer hat die Vorgänge im Rahmen des Leasingvertrags in der Buchhaltung in allgemeiner Weise widerzuspiegeln.

Lediglich der Wert der vom Vormieter erhaltenen Immobilie muss in besonderer Weise ermittelt werden. Berücksichtigen Sie also den Leasinggegenstand gemäß Restwert, die vom ehemaligen Mieter zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache gegründet wurde. Weitere Informationen zur Bildung der Kosten von Leasingobjekten finden Sie unter Wie ein Leasingnehmer den Erhalt von Leasingobjekten in der Buchhaltung und Besteuerung widerspiegelt.

Da der Leasinggegenstand vertragsgemäß in der Bilanz des Leasingnehmers steht, nehmen Sie die Buchungen in der Buchhaltung vor:

Lastschrift 08 Unterkonto "Im Mietvertrag erhaltene Immobilie" Gutschrift 76 Unterkonto "Kosten des Leasinggegenstandes"
- der Wert der erhaltenen Immobilie in der Bilanz widergespiegelt wird;

Lastschrift 01 Unterkonto „Bei Leasing erhaltenes Anlagevermögen“ Unterkonto Gutschrift 08 „Aus Leasing erhaltenes Eigentum“
- Leasinggeräte wurden in Betrieb genommen.

Begriff nützliche Verwendung bestimmen Sie anhand des Zeitraums, in dem Sie das Objekt verwenden möchten. Gleichzeitig sind jedoch die Daten des Erstmieters zu berücksichtigen (Ziffer 20 PBU 6/01). Sie können sie aus der Eigentumsübertragungsurkunde entnehmen.

Lassen Sie uns klarstellen, dass der Mieter seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf eine andere Person übertragen kann, dh die Immobilie in Miete übertragen (Artikel 615 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Danach läuft der Mietvertrag weiter. Nur der Rechtsnachfolger - der neue Mieter - trägt nun alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Die Berücksichtigung des Vorgangs zur Rückgabe des Leasinggegenstandes in der Buchführung des Leasingnehmers hängt davon ab, in welcher Bilanz er aufgeführt ist:

Dies folgt aus Abschnitt III Anweisungen genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 17. Februar 1997 Nr. 15. Dieses Dokument kann in dem Teil verwendet werden, der späteren Regulierungsgesetzen über die Rechnungslegung nicht widerspricht (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 3. Juli). , 2007 Nr. 07-05-06 / 180 ).

Immobilien in der Bilanz des Vermieters

In der Bilanzierung wird das in der Bilanz des Leasinggebers verbleibende Leasingobjekt außerbilanziell auf dem Konto 001 „Vermietete Anlagegüter“ bilanziert.

Führen Sie die Operation aus, um die geleaste Eigenschaft mit dem folgenden Eintrag zurückzugeben:

Kredit 001
- abgebucht von außerbilanziell Mietsache im Zusammenhang mit der Rückgabe an den Vermieter erhalten.

Dies ist in Absatz 1 von Klausel 10 der durch Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 17. Februar 1997 Nr. 15 genehmigten Anweisungen angegeben.

Ein Beispiel für die Berücksichtigung der Rückgabe des Leasinggegenstands in der Bilanzierung des Leasingnehmers. Die Immobilie wird in der Bilanz des Vermieters erfasst

Aufgrund des Vertragsablaufs gibt LLC "Production Company" Master "die geleasten Geräte an den Vermieter zurück.

Der Leasinggegenstand wurde im Januar 2010 für einen Zeitraum von 5 Jahren (60 Monate) erhalten. Immobilienwert - 967.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 147.508 Rubel). Der Gesamtbetrag der Leasingzahlungen für die gesamte Leasingdauer beträgt 1.300.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 198.305 Rubel) Der Mieter hat die Zahlungen gemäß dem Zeitplan monatlich in gleichen Raten von 21.667 Rubel geleistet. (1.300.000 Rubel: 60 Monate), einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe von 3305 Rubel. (198 305 Rubel: 60 Monate).

Gemäß den Vertragsbedingungen steht das Leasinggerät in der Bilanz des Leasinggebers.

Im Januar 2010 hat der Leasingnehmer folgende Buchungen in der Buchhaltung vorgenommen:

Lastschrift 001
- 819 492 Rubel. (967.000 Rubel - 147.508 Rubel) - spiegelt die Kosten des im Vertrag angegebenen Leasinggegenstands in Höhe der Kosten für den Erwerb der Immobilie durch den Leasinggeber wider;

Lastschrift 20 Guthaben 60
- 18 362 Rubel. (RUB 21.667 - RUB 3305) - aufgelaufen Mietzahlung für Januar;

Lastschrift 19 Gutschrift 60
- 3305 Rubel. - Vorsteuer auf Leasingleistungen für Januar wird berücksichtigt;


- 3305 Rubel. - zum Vorsteuerabzug auf Leasingleistungen für Januar vorgelegt;

Lastschrift 60 Gutschrift 51
- 21 667 Rubel. - Die Leasingrate für Januar wurde überwiesen.

Monatlich von Februar 2010 bis Dezember 2014:

Lastschrift 20 Guthaben 60
- 18 362 Rubel. (RUB 21.667 - RUB 3305) - Leasingrate für den entsprechenden Monat wurde in Rechnung gestellt;

Lastschrift 19 Gutschrift 60
- 3305 Rubel. - die Vorsteuer auf Leasingleistungen für den entsprechenden Monat berücksichtigt wurde;

Lastschrift 68 Unterkonto "Berechnungen zur Mehrwertsteuer" Gutschrift 19

Lastschrift 60 Gutschrift 51
- 21 667 Rubel. - die Mietzahlung für den Monat wurde überwiesen.

Im Dezember 2014:

Kredit 001
- 819 492 Rubel. - Die im Rahmen des Mietvertrags erhaltene Immobilie wurde abgeschrieben.

Immobilien in der Bilanz des Leasingnehmers

Das Leasingobjekt, das vertragsgemäß in die Bilanz des Leasingnehmers übergeht, wird von diesem als Anlagevermögen bilanziert.

Während der Vertragslaufzeit musste der Leasingnehmer auf den bilanzierten Leasinggegenstand Abschreibungen vornehmen. Weitere Informationen zur Berechnung der Abschreibung finden Sie unter Wie ein Leasingnehmer Leasingzahlungen in der Buchhaltung widerspiegelt .

Das Verfahren zur Eintragung des Vorgangs zur Rückführung des Leasinggegenstandes in die Bilanz des Vermieters enthält Klausel 10 der Anweisungen, die mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 17. Februar 1997 Nr. 15 genehmigt wurden. Es kann jedoch nur im Teil verwendet werden die dem aktuellen Kontenplan und der Gebrauchsanweisung nicht widerspricht.

Bei Rückgabe des Leasinggegenstandes schreibt der Leasingnehmer seinen Restwert buchhalterisch ab (Ziffer 29 der PBU 6/01). Gleichzeitig hat der Mieter die Beendigung der verbleibenden Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter, die zum Zeitpunkt des Erhalts der Immobilie aufgelaufen sind, zu berücksichtigen. Während der Vertragslaufzeit wurden diese Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Abschreibung beglichen.

Zur Berücksichtigung des Abgangs des Leasinggegenstandes ist es zulässig, auf dem Konto 01 ein separates Unterkonto „Verkauf des Anlagevermögens aus Leasing“ zu eröffnen. Diese Vorgehensweise ergibt sich aus der Anleitung zum Kontenplan (Konto 01).

Ab dem Monat, der auf den Monat der Rückgabe des Leasinggegenstands folgt, die Abschreibung einstellen (Ziffer 22 PBU 6/01).

Situation: Wie ist die Rückgabe der Immobilie an den Leasinggeber in der Rechnungslegung zu berücksichtigen? Der Leasinggegenstand wurde vertragsgemäß in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen.

Erfassen Sie die Rückgabe von Leasingobjekten ohne Verwendung von Finanzleistungskonten.

Dies liegt daran, dass bei Rückgabe des Leasinggegenstandes der Verkauf nicht stattfindet. Daher werden Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung dieser Immobilie nicht in den Buchführungsunterlagen des Leasingnehmers generiert (Ziffer 2 der PBU 9/99, Ziffer 2 der PBU 10/99).

Allerdings in Vorschriften Rechnungslegung ist dieses Verfahren nicht direkt festgelegt. Darüber hinaus sollte gemäß Ziffer 10 der durch Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 17. Februar 1997 Nr. 15 genehmigten Anweisungen das aufgelöste Konto 47 "Verkauf und sonstige Veräußerung von Anlagevermögen" verwendet werden, um die Rückgabe von das Leasingobjekt. Daher verwenden Unternehmen in der Praxis verschiedene Optionen für die Bilanzierung der Rückführung des Leasinggegenstands in die Bilanz des Leasinggebers. Einschließlich Allgemeines Verfahren zur Veräußerung von Anlagevermögen ... In privaten Erklärungen weisen die Spezialisten des russischen Finanzministeriums jedoch darauf hin, dass es nicht richtig ist, die Rückgabe von Leasingobjekten anhand von Finanzleistungskonten abzubilden.

Der Vorgang zur Rückführung des Leasinggegenstandes in die Bilanz des Leasinggebers kann wie folgt dargestellt werden:


- die für die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands aufgelaufenen Abschreibungen wurden zurückgezahlt;

Unterkonto Soll 76 „Kosten des Leasinggegenstandes“ Unterkonto Gutschrift 01 „Bei Leasing erhaltene Sachanlagen“
- Die verpachtete Immobilie wurde aus dem Register abgeschrieben (zum Restwert).

Die beschriebene Vorgehensweise entspricht den Bestimmungen des aktuellen Kontenplans (Anleitung zum Kontenplan - Konten 01, 02).

Ein Beispiel für die Berücksichtigung der Rückgabe des Leasinggegenstands an den Leasinggeber in der Bilanzierung des Leasingnehmers. Die Immobilie wird in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst

LLC Production Company Master im Januar 2009 im Rahmen eines Mietvertrags ohne Einlösungsrecht erhalten Produktionsausrüstung für einen Zeitraum von 5 Jahren (60 Monate). Laut Vertrag steht das Gerät in der Bilanz des Mieters und muss im Januar 2014 an den Vermieter zurückgegeben werden. Immobilienwert - 967.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 147.508 Rubel). Der Gesamtbetrag der Leasingzahlungen im Rahmen des Abkommens beträgt 1.300.000 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 198.305 Rubel). Die Höhe der monatlich gezahlten Leasingrate nach dem Zeitplan - 21.667 Rubel. (einschließlich Mehrwertsteuer - 3305 Rubel). Die erste Zahlung ist im Januar 2009 fällig.

Der Wirtschaftsprüfer hat die Nutzungsdauer basierend auf der Vertragslaufzeit bestimmt - 5 Jahre (60 Monate). In der Buchhaltung berechnet die Organisation die Abschreibung linear.

Im Januar wurden folgende Buchungen in der Buchhaltung des Leasingnehmers vorgenommen:


- 819 492 Rubel. (967.000 Rubel - 147.508 Rubel) - der Wert der in der Bilanz erhaltenen Immobilie spiegelt sich wider;


- 819 492 Rubel. - Leasinggeräte wurden in Betrieb genommen.

Monatlich ab Januar 2009 bis zum Ende der Zahlungen gemäß Mietvertrag im Dezember 2013:

Soll 20 Haben 60 Unterkonto „Abrechnungen für die Nutzung des Leasinggegenstandes“
- 18 362 Rubel. (RUB 21.667 - RUB 3305) - Leasingrate für den laufenden Monat wurde in Rechnung gestellt;

Lastschrift 19 Gutschrift 60 Unterkonto „Abrechnungen für die Nutzung des Leasinggegenstandes“
- 3305 Rubel. - die Vorsteuer auf den Betrag der Leasingzahlung wird berücksichtigt;

Lastschrift 68 Unterkonto "Berechnungen zur Mehrwertsteuer" Gutschrift 19
- 3305 Rubel. - zum Vorsteuerabzug auf Leasingleistungen vorgelegt;

Lastschrift 60 Unterkonto „Abrechnungen für die Nutzung des Leasinggegenstandes“ Gutschrift 51
- 21 667 Rubel. - Die Leasingrate für den laufenden Monat ist bezahlt.

Monatlich von Februar bis zum Monat der Rückgabe der Immobilie (Januar 2014):


- 13 658 Rubel. (819.492 Rubel: 60 Monate) - Für den laufenden Monat wurde eine Abschreibung vorgenommen, um den Betrag der Verbindlichkeiten auf den Wert der zur vorübergehenden Nutzung erhaltenen Immobilie zu reduzieren.

Bei Rückgabe der Immobilie (im Januar 2014) wurden folgende Buchungen in der Buchhaltung vorgenommen:

Unterkonto Soll 76 „Kosten des Leasinggegenstandes“ Unterkonto Gutschrift 02 „Abschreibung auf vermietete Immobilie“
- 13 658 Rubel. - Die Abschreibung wurde für den letzten Monat vorgenommen, in dem die Immobilie in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst wurde.

Unterkonto Soll 02 „Abschreibung von Mietobjekten“ Unterkonto Gut 01 „Abgang von Anlagevermögen“
- 819 492 Rubel. (RUB 13.658 × 60 Monate) - Die über die Betriebsdauer des Leasinggegenstands aufgelaufenen Abschreibungen werden berücksichtigt.

Situation: Wie ist die Übertragung von Verpflichtungen aus dem Vertrag auf einen anderen Leasingnehmer in der Bilanzierung des Leasingnehmers zu berücksichtigen? Der Leasinggegenstand ist in der Bilanz des Leasingnehmers enthalten. Dem Leasinggeber sind keine Leasingzahlungen geschuldet.

Ein Leasingvertrag (Finanzleasing) ist eine separate Art von Leasingvertrag (Artikel 625 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Der Mieter hat das Recht, mit Zustimmung des Vermieters seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf eine andere Person zu übertragen, dh das Mietobjekt zu übertragen (Artikel 615 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). ). Bei der Weitervermietung tritt der Mieter in die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ein. Daher muss die Neuabtretung in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Abtretung des Forderungsrechts und die Übertragung der Schuld erfolgen (Absätze 1, 2 des Artikels 391 Absatz 1 des Artikels 389 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, Buchstabe des Finanzministeriums Russlands vom 14. Juli 2009 Nr. 03-03-06 / 1 / 463).

In der Bilanzierung des Leasingnehmers ist die Übertragung des Leasinggegenstandes im Rahmen des Schuldübertragungsvertrages in den folgenden Buchungen widerzuspiegeln:

Unterkonto Soll 76 „Kosten des Leasinggegenstandes“ Unterkonto Gut 76 „Darlehenszahlungen“
- die Höhe der auf den neuen Leasingnehmer übertragenen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag wird berücksichtigt;

Unterkonto Soll 02 „Abschreibung von Leasinggegenständen“ Unterkonto Gutschrift 01 „Aus Verpachtung erhaltene Sachanlagen“
- der Betrag der kumulierten Abschreibung des Leasinggegenstands wurde abgeschrieben;

Lastschrift 76 Unterkonto "Vermietung" Gutschrift 01 Unterkonto "Bei Leasing erhaltene Anlagevermögen"
- Der Restwert des Leasinggegenstandes wurde abgeschrieben.

Die beschriebene Vorgehensweise entspricht den Bestimmungen des aktuellen Kontenplans (Anleitung zum Kontenplan - Konten 01, 02, 76).

Situation: Wie kann ein neuer Leasingnehmer buchhalterische Transaktionen im Rahmen eines Leasingvertrags berücksichtigen, wenn die Immobilie vom ehemaligen Leasingnehmer aufgrund eines Personenwechsels in der Verpflichtung übernommen wurde (wir übertragen)? Der Leasinggegenstand wird vertragsgemäß in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst.

Operationen im Rahmen des Leasingvertrags werden in den Buchführungsunterlagen des neuen Leasingnehmers widergespiegelt in allgemeiner reihenfolge.

Lediglich der Wert der vom Vormieter erhaltenen Immobilie ist in besonderer Weise zu ermitteln. Der Leasinggegenstand ist also mit dem Restwert zu berücksichtigen, der beim Übertritt des Gegenstandes vom ehemaligen Leasingnehmer gebildet wurde. Näheres zur Wertbildung von Leasingobjekten siehe. Wie kann ein Leasingnehmer den Erhalt von Leasingobjekten in der Buchhaltung berücksichtigen? .

Da der Leasinggegenstand vertragsgemäß in der Bilanz des Leasingnehmers steht, nehmen Sie die Buchungen in der Buchhaltung vor:

Lastschrift 08 Unterkonto "Im Mietvertrag erhaltene Immobilie" Gutschrift 76 Unterkonto "Kosten des Leasinggegenstandes"
- der Wert der erhaltenen Immobilie in der Bilanz widergespiegelt wird;

Lastschrift 01 Unterkonto „Bei Leasing erhaltenes Anlagevermögen“ Unterkonto Gutschrift 08 „Aus Leasing erhaltenes Eigentum“
- Leasinggeräte wurden in Betrieb genommen.

Bestimmen Sie die Nutzungsdauer basierend auf dem Zeitraum, in dem Sie das Objekt verwenden möchten. Gleichzeitig sind jedoch die Daten des Erstmieters zu berücksichtigen (Ziffer 20 PBU 6/01). Du kannst sie von nehmen Eigentumsübertragungsurkunde .

Lassen Sie uns klarstellen, dass der Mieter seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf eine andere Person übertragen kann, dh die Immobilie in Miete übertragen (Artikel 615 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Danach läuft der Mietvertrag weiter. Nur der Rechtsnachfolger - der neue Mieter - trägt nun alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückgabe von Leasinggegenständen

Der Mietvertrag kann eine Bedingung für den Vermieter enthalten, Zusatzleitungen(Absatz 2, Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Oktober 1998, Nr. 164-FZ). Die mit der Rückgabe des Mietgegenstandes verbundenen Kosten, die laut Vertrag oder Gesetz vom Mieter zu tragen sind (z.B. Transport), spiegeln sich in der Abrechnung durch Buchungen wider:

Soll 20 (23, 25, 26, 29, 44, 91-2 ...) Haben 76 (60, 70, 69 ...)
- spiegelt die mit der Rückgabe des Leasinggegenstands verbundenen Kosten wider (je nach Art der Nutzung des zurückgegebenen Eigentums - in der Haupttätigkeit, für Verwaltungszwecke usw.).

Dies ergibt sich aus den Absätzen 5, 7 und 11 der PBU 10/99.

Nicht immer ist es einem Unternehmen möglich, ein eigenes Anlagevermögen zu erwerben. Eine Möglichkeit, diese Situation zu lösen, ist der Abschluss eines Mietvertrags.

Es gibt zwei Arten von Mietverträgen:

  1. Operating-Leasingvertrag;
  2. Finanzierungsleasing (Leasing)-Vereinbarung.

Vorteile der Leasingform der Miete:

  • Einbeziehung der damit verbundenen Kosten in die Einkommensteuer;
  • Zahlung und anschließende Rückerstattung der Mehrwertsteuer;
  • Bilanzielle Darstellung der Leasingkosten, die die Bilanzkennzahlen nicht verschlechtert.

Die Bilanzierung von Leasinggeschäften auf gesetzlicher Ebene wird durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 15 vom 17.02.1997 geregelt. und PBU 6/01 für die Anlagenbuchhaltung. Die Reihenfolge, in der sie in der Buchhaltung angezeigt werden, wird von zwei Faktoren bestimmt:

  1. Leasinggegenstand, der in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst wird;
  2. Der Leasinggegenstand, der in der Bilanz des Leasinggebers bilanziert wird.

Bilanzierung des Leasinggegenstandes, der in der Bilanz des Leasingnehmers steht

Wird die Immobilie nach den Bedingungen des Leasingvertrages in die Bilanz des Leasingnehmers übernommen, generiert der Leasingnehmer Leasingtransaktionen unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:

  • Bevor der Leasinggegenstand in der Bilanz des Leasingnehmers berücksichtigt wird, müssen die Anschaffungskosten des Leasinggegenstands gebildet werden. Es besteht in der Regel aus mehreren Elementen, ohne Mehrwertsteuer. Dazu Konto 08 „Investitionen in Anlagevermögen", die bei Annahme des Mietgegenstandes zur Abrechnung auf das Konto 01 "Anlagevermögen" geschlossen wird.
  • Die Abschreibung geht zu Lasten des Leasingnehmers, die er auf Konto 20 auf die Hauptproduktion abschreiben darf.

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Verschiedene Leasingraten

Höhe, Häufigkeit und Zahlungsweise der Leasingraten richten sich nach den Vertragsbedingungen.

Es gibt drei Möglichkeiten, die Leasingraten zu berechnen:

  1. Fix vom Gesamtbetrag. Leasingzahlungen werden in gleichen Beträgen monatlich verrechnet;
  2. Weniger Vorauszahlung. Die Höhe der Leasingraten wird ebenfalls in gleichen Raten berechnet, jedoch nur aus der Differenz zwischen dem festen Gesamtbetrag und dem erhaltenen Vorschuss.
  3. Nach der Menge Mindestzahlungen... Dieser Betrag ist im Vertrag vorgeschrieben und setzt sich zusammen aus: Abschreibung, Zahlung für die Nutzung des Mietgegenstandes, Provision und Sonstigem.

Typische Transaktionen zur Anzeige von Leasingtransaktionen beim Leasingnehmer

Konto Dt Konto CT Transaktionsbetrag, reiben. Beschreibung der Verkabelung Eine Dokumentenbasis
Wenn der Leasinggegenstand in der Bilanz des Leasinggebers ausgewiesen wird
001 710 000,00 Übernahme des Leasinggegenstandes auf ein außerbilanzielles Konto
20 (44) 76 30 000,00 Monatliche Leasingrate Mietvertrag, bukh. Hilfe-Berechnung
19 76 5 400,00 Buch. Hilfe-Berechnung
76 51 35 400,00 Die Leasingrate ist aufgeführt Kontoauszug
68 19 5 400,00 Abzug der Mehrwertsteuerzahlung
001 710 000,00 Rückgabe des Leasinggegenstandes Mietvertrag, Abnahmebescheinigung
Wenn der Leasinggegenstand in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen wird (Immobilie in der Bilanz des Leasingnehmers)

Bezug eines Mietgegenstandes

60 51 250 000,00 Zahlung einer Vorauszahlung im Rahmen eines Mietvertrags Mietvertrag, Kontoauszug
08 76 1260500,00 Entstehung von Schulden aus einem Mietvertrag Mietvertrag
19 76 226 890,00 Berechnung der Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen Buch. Hilfe-Berechnung
01 08 1260500,00 Inbetriebnahme der angemieteten Anlage Mietvertrag, Abnahmebescheinigung
76 60 250 000,00 Verrechnung eines im Rahmen eines Mietvertrages gezahlten Vorschusses
68 77 42 372,88 Bewertet Steuerschuld für die Einkommensteuer
68 19 38 135,59 Auf den gezahlten Vorschuss fällt die Mehrwertsteuer an
Monatliche Leasingraten
20 02 27 000,00 Abschreibung des Leasinggegenstandes Abschreibungsrechnung
76- (Leasingverbindlichkeiten) 37 000,00 Reduzierung der Schulden aus einem Leasingvertrag um die Höhe der Leasingrate Mietvertrag
76- (Leasingrückstände) 51 37 000,00 Überweisung der Leasingrate Kontoauszug
68 19 5 644,07 Mehrwertsteuer auf die bezahlte Leasingzahlung
68 77 650,00 Aufgelaufene Steuerschuld für aufgrund temporärer Steuerdifferenz erhaltene Einkommensteuer
Kündigung des Mietvertrages
02 01 27 000,00 Abgegrenzte Abschreibungen für die gesamte Betriebsdauer des Leasinggegenstandes Abschreibungsrechnung
76 01 1233500,00 Abschreibung eines ausgemusterten Leasingobjekts Mietvertrag

Vermieterwechsel für Vermieter

Bei einer Leasingverpflichtung ist ein Austausch der Parteien zulässig. Das Gesetz sieht sowohl die Möglichkeit der vollständigen Ersetzung des Vermieters durch einen Dritten als auch die Möglichkeit vor, dass der Vermieter einen Teil seiner Forderungen an den Mieter abtritt.

In diesem Artikel gehen wir auf die zivilrechtlichen Grundlagen des Leasings ein, welche Bedingungen die Parteien bei einem Wechsel des Leasinggebers erfüllen müssen und ob sich der neue Leasinggeber bewerben kann beschleunigte Abschreibung bei Leasinggegenständen.

Rechtliche Grundlage.

Das Rechtsverhältnis der Parteien aus Finanzierungsleasingverträgen (Leasingverträgen) ist in Artikel 665 verankert Bürgerliches Gesetzbuch Russische Föderation(im Folgenden als Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation bezeichnet) sowie im Bundesgesetz vom 29. Oktober 1998 Nr. 164-FZ "Über Finanzleasing (Leasing)" (im Folgenden als Gesetz Nr. 164-FZ . bezeichnet) ).

Gemäß Artikel 2 des vorgenannten Bundesgesetzes verpflichtet sich der Vermieter (Leasingvertrag) im Rahmen eines Finanzierungsleasings (Leasingvertrag), das Eigentum an der vom Mieter bestimmten Immobilie von einem bestimmten Verkäufer zu erwerben und dem Mieter (Mieter) zur Verfügung zu stellen Eigentum gegen Gebühr für den vorübergehenden Besitz und die Nutzung.

Gegenstand des Leasings können alle nicht verbrauchbaren Sachen sein, einschließlich Unternehmen und andere Immobilienkomplexe, Gebäude, Bauwerke, Ausrüstungen, Verkehrsmittel und andere bewegliche und unbewegliche Sachen.

Nicht vermietbar Land und andere natürliche Gegenstände sowie Sachen, deren Verkehr nach Bundesgesetzen verboten ist oder für die ein besonderes Verfahren zum Verkehr vorgesehen ist, mit Ausnahme von Rüstungsgütern, deren Verpachtung nach völkerrechtlichen Verträgen erfolgt Die Russische Föderation, Bundesgesetz vom 19. Juli 1998 Nr. 114-FZ "Über die militärisch-technische Zusammenarbeit der Russischen Föderation mit fremde Staaten„In der vom Präsidenten der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise und technologische Ausrüstung ausländische Produktion, deren Leasing nach dem vom Präsidenten der Russischen Föderation festgelegten Verfahren erfolgt (Artikel 3 des Gesetzes Nr. 164-FZ).

Der Vermieter ist ein physischer oder juristische Person, die auf Kosten der angezogenen und (oder) Eigenmittel Immobilien im Rahmen des Leasingvertrages erwirbt und dem Leasingnehmer gegen ein bestimmtes Entgelt, für einen bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen als Leasinggegenstand zur vorübergehenden Besitz- und Nutzung mit oder ohne Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer zur Verfügung stellt Vermögenswert (Artikel 4 des Gesetzes Nr. 164-FZ).

Mieter - eine natürliche oder juristische Person, die gemäß dem Mietvertrag verpflichtet ist, den Mietgegenstand gegen eine bestimmte Gebühr, für einen bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen zum vorübergehenden Besitz und zur vorübergehenden Nutzung gemäß dem Mietvertrag abzunehmen (Artikel 4 des Gesetzes Nr. 164-FZ).

Klausel 1 von Artikel 11, Klausel 1 von Artikel 31 des Gesetzes Nr. 164-FZ bestimmt, dass der Leasinggegenstand, der dem Leasingnehmer zum vorübergehenden Besitz und zur vorübergehenden Nutzung übergeben wird, Eigentum des Leasinggebers ist und in der Bilanz des Leasinggebers oder Leasingnehmers erfasst wird im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien.

Bei Beendigung des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand zurückzugeben oder aufgrund des Kaufvertrages (Artikel 15 Artikel 15 des Gesetzes Nr. 164-FZ) in Eigentum zu erwerben. In diesem Fall kann die Eigentumsübertragung auf den Mieter zu den von den Parteien vereinbarten Bedingungen sowohl nach Ablauf des Vertrages als auch vor seinem Ablauf erfolgen (Artikel 19 des Gesetzes Nr. 164-FZ).

Wenn der Mietvertrag die Übertragung des Eigentums an dem Mietgegenstand auf den Mieter vorsieht, kann der Rückkaufpreis des Mietgegenstandes in den Gesamtbetrag des Mietvertrages einbezogen werden (Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 164-FZ ).

Wechsel des Vermieters.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 164-FZ kann der Vermieter seine Rechte aus einem Mietvertrag ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten. Gleichzeitig ist er verpflichtet, den Mieter auf alle Rechte Dritter am Mietgegenstand hinzuweisen. Beachten Sie, dass die Nichteinhaltung dieser Anforderung dem Mieter das Recht gibt, die Vertragsauflösung wegen einer Verletzung wesentlicher Art zu verlangen (Artikel 450 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Bei einem Wechsel des Vermieters ist die schriftliche Zustimmung des Mieters nicht erforderlich. Um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, empfiehlt der Autor jedoch, dass die Parteien es dennoch ordnungsgemäß gemäß den Regeln des Artikels 391 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation erstellen.

Die vollständige Abtretung der Rechte des Vermieters an einen Dritten ist erst möglich, nachdem dieser seine Verpflichtung erfüllt hat, von einem bestimmten Verkäufer bestimmte Sachen für den Mieter zu erwerben und diese gegen ein bestimmtes Entgelt und für einen bestimmten Zeitraum an den Mieter zu übertragen. Andernfalls muss er die Zustimmung des Mieters zur Übertragung seiner Schulden einholen (Artikel 391 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Mit anderen Worten, es ist die Übertragung des Eigentums an dem Leasinggegenstand und der Erhalt von Leasingzahlungen. Eine solche Abtretung muss in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln für die Abtretung einer Forderung (Artikel 382-390 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation) erfolgen und staatliche Registrierung Rechte am Leasinggegenstand.

Die Abtretung eines Teils der Forderungen stellt die Übertragung der Rechte zum Erhalt von Mietzahlungen oder Mietrückständen auf einen Dritten dar. Beachten Sie, dass die erste Konzessionsoption typisch für Fälle des sogenannten Split-Leasings ist, bei dem der Leasinggeber den Kreditbetrag von den Kreditgebern zu den Bedingungen nimmt "Ohne das Recht auf Rückforderung", die Schulden in Zukunft aus den erhaltenen Leasingzahlungen an sie zurückzugeben oder direkt - die Abtretung ihrer Rechte auf den Erhalt von Leasingzahlungen zu formalisieren.

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag vollständig abtritt, ist der Mieter verpflichtet, dem neuen Vermieter die Mietzahlungen zu leisten (Beschluss des Föderalen Antimonopoldienstes des Bezirks Moskau vom 30. Mai 2006 im Fall Nr. KG -A40 / 4202-06).

Gemäß Artikel 617 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation ist die Übertragung des Eigentums (Wirtschaftsführung, Betriebsführung, lebenslanges Erbeigentum) an der Mietsache an eine andere Person keine Grundlage für die Änderung oder Beendigung des Mietvertrags Vereinbarung, auch im Hinblick auf die Anpassung der Höhe der Leasingzahlungen.

Entscheidet der neue Leasinggeber also, die Leasingraten zu erhöhen, kann der Leasingnehmer vor Gericht gehen. In diesen Fällen treten die Schiedsrichter in der Regel auf die Seite des Mieters: Beschluss des FAS Wolgo-Vyatka Bezirks vom 10. Oktober 2005 in der Sache Nr. А79-10625 / 2004-SK2-9987, Beschluss des FAS West Sibirien vom 1. August 2005 in der Akte Nr. F04-4851 / 2005 (13466-A27-24).

Beachten Sie, dass, wenn der Leasingvertrag eine staatliche Registrierung erfordert, bei einem Wechsel des Vermieters auch die Abtretung in der für die Registrierung dieser Art von Vertrag vorgeschriebenen Weise registriert werden muss (Beschluss des FAS des Bezirks Wolgo-Wjatka vom 3. Juni 2004 bei Fall Nr. A17-254 / 15 / 3).

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 164-FZ wird der Mietvertrag unabhängig von der Laufzeit schriftlich abgeschlossen.

Überträgt der Vermieter, dessen Mietgegenstand in der Bilanz steht, seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ohne Änderung der Vertragsbedingungen durch den Verkauf des Mietgegenstandes auf eine andere Person, so ist in diesem Fall eine Änderung des aktuellen Vertrages erforderlich . Solche Änderungen werden durch Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung über den Wechsel der Vertragsparteien vorgenommen (sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation keine Registrierung des Eigentums an dieser Immobilie vorsieht). Solche Klarstellungen sind im Schreiben des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation für die Stadt Moskau vom 25. Januar 2008 Nr. 20-12 / 05964 enthalten.

Durch den Verkauf des Leasinggegenstandes bleibt somit der entsprechende Vertrag in Kraft und die Rechte und Pflichten des Vermieters gehen kraft des Vertragsrechts, dessen Gegenstand dieses Eigentum ist, auf den neuen Eigentümer über (Beschluss des FAS des Fernöstlichen Bezirks vom 27. März 2007 im Fall Nr. F03-A24 / 07-1 / 248, FAS des Westsibirischen Bezirks vom 19. August 2008 im Fall Nr. F04-5083 / 2008 ( 10125-A27-4)). Gleichzeitig verliert, unabhängig davon, ob der Finanzierungsleasingvertrag neu ausgestellt wird, der bisherige Eigentümer, und der neue erwirbt das Recht auf Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien (Ziffer 23 des Informationsschreibens des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts). der Russischen Föderation vom 11. Januar 2002 Nr. 66 "Überprüfung der Praxis der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Miete") (im Folgenden - Informationsschreiben Nr. 66).

Es ist zu beachten, dass bei einem Eigentümerwechsel des Leasinggegenstandes der Finanzierungsleasingvertrag hinsichtlich der Angaben zum neuen Leasinggeber zu ändern ist (Ziffer 24 des Informationsschreibens Nr. 66).

Beachten Sie, dass viele Leasinggeber das Wichtigste vergessen, dass neben den Anforderungen und Rechten aus dem Leasingvertrag auch eine Eigentumsübertragung am Leasinggegenstand stattfindet.

Bei einem Vermieterwechsel sollte der Aktionsalgorithmus daher wie folgt aussehen:

1) die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Mietvertrag aufgrund eines Vertrages zur Durchsetzung von Schutzrechten zu einem gesonderten Preis ist überhaupt ohne Preis möglich, da der Vertrag Verpflichtungen enthält, empfiehlt der Autor, die Zustimmung einzuholen des Mieters;

2) Abtretung der Schulden des Mieters (sofern vorhanden) aus einem Mietvertrag auf der Grundlage eines Vertrages über die Abtretung von Forderungsrechten zu einem gesonderten Preis;

3) entweder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zwischen dem neuen Vermieter und dem alten Mieter zu den gleichen Bedingungen oder der Seitenwechsel des alten Mietvertrages mit der Bestellung des Leasinggegenstandes des alten Vermieters durch den Verkäufer;

4) Rückgabe des Mietgegenstandes vom Mieter an den alten Vermieter, nur beleghaft, Verwahrung beim Mieter, Beendigung der Abschreibung durch den alten Vermieter;

5) Kauf und Verkauf von Mietgegenständen vom alten Vermieter - vom Verkäufer an den neuen Vermieter - vom Käufer, zu einem gesonderten Preis, mit der rechnungsmäßigen Übergabe aus der Verwahrung des Mieters vom alten Vermieter an den neuen Vermieter - die Käufer, Definition finanzielles Ergebnis aus dem Verkauf vom alten Vermieter;

6) Inbetriebnahme des Leasinggegenstandes bei einem neuen Leasinggeber, mit Anschaffungskosten, bestehend aus dem Preis des Leasinggegenstandes und einem Anteil am Wert des Eigentumsrechts aus dem Leasingvertrag, der Übergabe der Leasinggegenstände im Rahmen der Übernahme - Übergabe des Anlagevermögens.

Gewinnsteuer.

In Bezug auf die Einkommensteuer beim Vermieterwechsel möchte ich Folgendes anmerken: Auf der Grundlage von Artikel 258 Absatz 10 Steuer-Code Von der Russischen Föderation (im Folgenden - die Abgabenordnung der Russischen Föderation) ist das Eigentum, das in einem Finanzierungsleasing im Rahmen eines Finanzierungsleasings (Pachtvertrag) erhalten (übertragen) wurde, in der entsprechenden Abschreibungsgruppe(Teilkonzern) durch die Partei, mit der diese Immobilie gemäß den Bedingungen des Finanzierungsleasingvertrags (Leasingvertrag) zu bilanzieren ist.

Artikel 259.3 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermöglicht es dem Steuerzahler-Guthaben-Inhaber, den Basis-Abschreibungssatz anzuwenden Sonderkoeffizient, jedoch nicht mehr als 3, in Bezug auf abnutzbare Sachanlagen, die Gegenstand eines Leasingvertrags sind. Dieser Faktor gilt nicht für Sachanlagen der ersten, zweiten und dritten Abschreibungsgruppe.

Da mit dem Eigentumsübergang der Mietsache neuer Besitzer kraft Gesetzes erwirbt es die Rechte und Pflichten des Leasinggebers aus einem Finanzierungsleasingvertrag; es unterliegt vollständig den Bestimmungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation über die Verwendung besonderer Koeffizienten für die Amortisation des Leasinggegenstandes.

Somit hat der Leasinggeber (neuer Eigentümer) bei der Abschreibung eines Anlagevermögens, das Gegenstand eines Leasingverhältnisses ist und gemäß den Bedingungen des Finanzierungsleasingvertrags in der Bilanz des Leasinggebers (neuer Eigentümer) Hauptabschreibungssatz gemäß Artikel 259.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Eine ähnliche Meinung wurde von Vertretern der Steuerbehörden geäußert (Schreiben des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation für die Stadt Moskau vom 25. Januar 2008 Nr. 20-12 / 05964).

Beachten Sie, dass der neue Leasinggeber nicht nur eine beschleunigte Abschreibung auf die Anschaffungskosten des Leasinggegenstands vornehmen kann, sondern auch die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands durch den alten Leasinggeber berücksichtigen kann. Die Abschreibung für den neuen Leasinggeber beginnt frühestens am ersten Tag des Folgemonats.

Beachten Sie, dass dieser Algorithmus minimal ist und bei der Übertragung von Rechten aus einem Mietvertrag, beim Wechsel eines Vermieters andere Probleme auftreten können, die nur durch Prüfung des Vertrages und anderer Primärdokumente ersichtlich sind.

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Der Leasingnehmer erhält das Leasingobjekt in der Bilanz immer in Höhe des Gesamtbetrags der Zahlungen aus dem Leasingvertrag für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags, ohne Mehrwertsteuer. Für einen neuen Mieter Gesamtbetrag bei einem Mietvertrag - dies ist der Betrag, den er (der neue Mieter) an den Vermieter zu zahlen hat.

Geformte Verdrahtung:

Dt 20.01 (oder eine andere Aufwandsrechnung) Kt 76. Vergleiche mit dem alten Mieter - die Schuld des neuen Mieters gegenüber dem alten Mieter für die Erlangung von Rechten aus dem Mietvertrag wird berücksichtigt (wenn nach Vereinbarung der Parteien eine solche Schuld entstanden ist ). Dt 19 Cr 76. Abrechnungen mit dem Altmieter - der vom Altmieter (sofern zutreffend) ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag wird berücksichtigt. Dt 08,04 Cr 76. Leasingverpflichtungen - spiegelt die Anschaffungskosten des Anlagevermögens wider, die im Rahmen eines Leasingvertrags erhalten wurden. Dt 19,01 Kt 76. Leasingverpflichtungen - Umsatzsteuer gemäß Primärdokumente... Dt 01,01 Kt 08,04 - Der im Rahmen des Leasingvertrags erhaltene Gegenstand des Anlagevermögens wird berücksichtigt. Dt 76. Leasingverpflichtungen Kt 76. Leasingzahlungen Schulden - Die laufende Zahlung aus dem Leasingvertrag ist abgegrenzt. Dt 20,01 (anderes Aufwandskonto) Kt 02,01 - Die Abschreibung wird auf das durch Leasing erhaltene Anlagevermögen vorgenommen. Dt 68,02 Kt 19,01 - ein Teil der Mehrwertsteuer wurde zum Abzug vorgelegt, der der aufgelaufenen Zahlung entspricht. Dt 76. Leasingrückstände Kt 51 - Zahlung aus dem Leasingvertrag wurde überwiesen.

Steuerbuchhaltung

Der neue Leasingnehmer übernimmt den Leasinggegenstand zur steuerlichen Bilanzierung zu dem aus den Daten ermittelten Restwert Steuerbuchhaltung des ursprünglichen Leasingnehmers (oder des Leasinggebers, wenn die Immobilie vor dem Leasingnehmerwechsel in der Bilanz des Leasinggebers erfasst wurde).

Restwert Buchwert, die beim alten Leasingnehmer gebildet wurden, wird bei der Bilanzierung des neuen Leasingnehmers in keiner Weise berücksichtigt.

Erhalten Sie Empfehlungen zum Abschluss eines Mietvertrags und erfahren Sie mehr darüber, welche steuerliche Auswirkungen ergeben sich aus dem Vermieter und dem Mieter im Verzeichnis "Verträge" im Abschnitt "Rechtliche Unterstützung" auf dem ITS

Die Zahlenbeispiele zur Abrechnung von Leasingzahlungen und zur Abrechnung von Transaktionen bei Leasingnehmerwechsel können Sie im Nachschlagewerk "Leasing" der Rubrik "Rechnungslegung und Steuerbilanz" des ITS kennenlernen



2021
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