23.10.2019

Okof 330,28 23,23 Abschreibungsgruppe. Computer-Abschreibungsgruppe. Buchhaltung und ein Beispiel zur Berechnung der Abschreibung


Eine der wichtigsten Fragen, die ein Buchhalter bei der Registrierung abschreibungsfähiger Geräte lösen muss, ist die Bestimmung des Zeitraums vorteilhafte Verwendung Objekt. 2018 gilt ein aktualisierter OS-Klassifikator, nach dem die Abschreibungsgruppe von Geräten, einschließlich Bürogeräten, bestimmt wird. Trotz der Tatsache, dass die neuen Klassifizierungsregeln so nah wie möglich an der Realität sind heute, Buchhalter haben noch viele Fragen zu denen Abschreibungsgruppe um diese oder jene Ausrüstung zu tragen, die für das Büro gekauft wurde. groß praktischer Wert hat auch die Wahl der Art der Abschreibung von Geräten für die Zwecke von BU und NU sowie die Möglichkeit, das eine oder andere Bürogerät als Inventar zu klassifizieren.

Abschreibung von Bürogeräten und die Nuancen einer effektiven Buchhaltung

Die Klassifizierung nach Abschreibungsgruppen ist für NU-Zwecke erforderlich und steht im Zusammenhang mit dem Prozess der Abrechnung von Kosten, die in Steuerberechnungen im Rahmen des entsprechenden Steuersystems enthalten sind.
In der Buchhaltung können Abschreibungen beliebig festgelegt werden, in der Praxis orientieren sie sich aber an den gleichen Maßstäben wie bei NU.

Es ist bekannt, dass abschreibungsfähige Geräte für Zwecke der Rechnungslegung als Geräte gelten, die länger als ein Jahr im Produktionsprozess verwendet wurden und Kosten von mehr als 100.000 Rubel haben. Bei der Rechnungslegung beträgt die Kostengrenze 40.000 Rubel . und gleicher Nutzungsdauer.

Darin werden Steuern und Buchhaltung definiert verschiedene Wege Abschreibungen. Es gibt nur zwei davon in NU – linear und nichtlinear. In der Rechnungslegung werden neben der linearen Methode degressive Bilanzmethoden gemäß der Summe der Nutzungsjahre im Verhältnis zum Produktionsvolumen verwendet.

In der Praxis wird bei der Abschreibung von Bürogeräten häufig für NU und für BU die gleiche Methode angewendet - linear, um keine zusätzlichen Differenzen zu erfassen, die entstehen.

Die Kosten für Bürogeräte liegen häufig im Bereich von 40 bis 100.000 Rubel, und es stellt sich die Frage, wie sie für die Zwecke von NU und BU am besten berücksichtigt werden können.

Es gibt zwei Auswege aus dieser Situation:

  1. Schreiben Sie solche Bürogeräte sofort nach Inbetriebnahme an der NU ab und stellen Sie sie nach Anmeldung bei der Buchhaltung ab. Die Methode ist nicht sehr bequem und beinhaltet das Auftreten temporärer Differenzen, die einer zusätzlichen Bilanzierung unterliegen.
  2. Abschreibung auf Ausgaben in NU, jedoch nicht auf einmal, sondern in Teilen (Artikel 254 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Abschnitt 1, Abschnitt 3 bietet dem Steuerzahler diese Möglichkeit). Berechnen Sie parallel dazu die Abschreibung für buchhalterische Zwecke. Geräte, die weniger als 40.000 Rubel kosten, können sowohl in den Steuer- als auch in den Buchhaltungsunterlagen ohne Abschreibung sofort als Aufwand abgeschrieben werden.

Bei der Auswahl eines OKOF-Codes und einer Ausrüstungsabschreibungsgruppe gemäß dem OS-Klassifikator ist es wichtig, daran zu denken, dass die Ausrüstung sein muss einzelnes System, ein einzelnes Gerät, das bestimmte Bürofunktionen im Komplex ausführt. Es wird die Abschreibungsgruppe gewählt, in die die Komponenten des Gerätes vom Gesetzgeber weitestgehend einbezogen werden.

Aufgrund der Heterogenität und vielen Nuancen muss die Abschreibungspolitik unbedingt ausbuchstabiert werden Rechnungslegungsgrundsätze als wichtiger Teil davon.

Computer

Computer sind aus einem modernen Büro nicht mehr wegzudenken. Die Kosten moderner PCs verschiedener Modifikationen können die Grenzkosten für die Klassifizierung eines Objekts als Anlagevermögen erreichen, und daher werden solche Bürogeräte abgeschrieben.

Der OKOF-Code für Computer lautet 330.28.23.23, was der 2. Abschreibungsgruppe mit einer Nutzungsdauer von mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren entspricht. Die Organisation hat das Recht, einen bestimmten Zeitraum basierend auf dem angegebenen Wertebereich unabhängig zu bestimmen. Zur gleichen Gruppe gehören:

  • PC des stationären Typs;
  • ein Laptop;
  • Monoblock

Alle diese Geräte sind vorgefertigte Arbeitskomplexe und werden als ein einziges Bestandsobjekt verbucht.

Auf einer Notiz. Ein Monitor kann im Gegensatz zu einem Monoblock nicht als separates Inventarobjekt berücksichtigt werden. Dieses Gerät kann bringen wirtschaftliche Wirkung nur in Kombination mit anderen Teilen, die das Objekt "Computer" ausmachen. Der gekaufte Monitor wird als Bestandsartikel (als Material oder als Produkt) berücksichtigt.

Einige Unternehmen stellen PCs in Teilen her, um Abschreibungskosten zu vermeiden. Das Finanzministerium ist gegen diese Praxis (siehe Schreiben Nr. 03-03-01-04/2/54 vom 01.04.05). Beamte glauben, dass Unternehmen auf diese Weise die Stilllegung der Anlage künstlich beschleunigen und sich unrechtmäßige Vorteile verschaffen.

OKOF 330.28.23.23 "Büromaschinen und so weiter." gilt auch für:

  • Server
  • Modems verschiedener Modifikationen;
  • Systeme zum Speichern von Informationsarrays.

MFP, Drucker, Scanner, Aktenvernichter

Multifunktional Bürogeräte, MFP werden im Klassifikator nicht erwähnt, daher müssen Sie ihre Nutzungsdauer (SPI) selbst bestimmen.

Die meisten Experten empfehlen die Verwendung der dritten Abschreibungsgruppe, die OKOF 330.28.23.22 "Kopierer ... für Büros" erwähnt. Gleichzeitig gibt es OKOF 330.28.23.23, das wir oben besprochen haben. Sie gehört zur zweiten Abschreibungsgruppe und umfasst unter anderem Drucker als Bestandteile eines PCs.

Da das MFP neben den Druckfunktionen auch als Faxgerät, Kopierer etc. genutzt wird, empfiehlt es sich, die maximale Abschreibungsgruppe insgesamt zu verwenden – die dritte, für die die DPI 3-5 Jahre beträgt.

Es ist möglich, das MFP mit OKOF 320.26.20.15 zu korrelieren, das Maschinen charakterisiert, die eines oder mehrere der genannten Geräte in einer einzigen Shell enthalten (oder nicht enthalten): Speicher-, Eingabe- oder Ausgabegeräte.

Drucker, Scanner können der zweiten Abschreibungsgruppe zugeordnet werden. Die Basis ist OKOF 330.28.23.23, die nicht nur den Computer selbst, sondern auch die Druckausrüstung dafür enthält. Wenn der Laserdrucker mit einem Prozessor ausgestattet ist, gilt außerdem OKOF 320.26.20.13. SPI für eine Gruppe von 2-3 Jahren. Diese Geräte werden nur dann als separate Abschreibungsposten behandelt, wenn sie nicht Teil des Computerpostens sind.

Aktenvernichter oder Aktenvernichter auch die Aufnahme in die 2. Abschreibungsgruppe wird empfohlen.

Kasse

Die Organisation, die Dienstleistungen erbringt, kann über Büroausstattung verfügen Kasse und verwenden Sie es für Abrechnungen mit Kunden. Ein solches Gerät wird mit der Summe aller Anschaffungskosten bilanziert und erhält je nach Endanschaffungswert den Status eines Anlagevermögens oder wird als Waren- und Materialaufwand abgeschrieben.

Eine Registrierkasse kann unter dem Code 330.28.23.13 „Zählmaschinen, Registrierkassen ... und ähnliche Maschinen“ abgerechnet werden. Sie gehören zur vierten Abschreibungsgruppe, DPI 5-7 Jahre.

Buchhaltung und ein Beispiel zur Berechnung der Abschreibung

Standard Buchhaltungseinträge nach Büroausstattung sieht das so aus:

  • Dt 08 Ct 60- Die Kosten für Bürogeräte und Softwareeinstellungen dafür sind festgelegt.
  • Dt 01 Ct 08- das Gerät in Betrieb genommen wird.
  • Dt 20 (26,44) Ct 02– Abschreibungen anfallen (ab dem Monat nach der Inbetriebnahme).

Wie oben erwähnt, ist es in den allermeisten Fällen sowohl für NU als auch für BU ratsam, es zu verwenden lineare Methode Abschreibungsberechnung.

Beispiel

Die Organisation kaufte einen Computer, in dem Komplex betragen die Kosten für einen PC 137.000 Rubel. Die Betriebsdauer wird örtlich festgelegt normativer Akt mit 32 Monaten (Abschreibungsgruppe 2).

Monatlicher Abzugssatz: Na = 1/32 * 100 % = 3,125 % oder 137000 * 3,125 % = 4281,25 Rubel. jährlicher Betrag bestimmt durch Multiplikation mit 12.

Die Hauptsache

  1. Die Abschreibung der Geschäftsausstattung erfolgt gem Allgemeine Regeln Berechnung Abschreibungskosten, gemäß den geltenden Normen des OS-Klassifikators und den OKOF-Codes.
  2. Für nicht im Klassifikator aufgeführte Bürogeräte wird die maximale Abschreibungsgruppe nach der Anzahl der darin enthaltenen Geräteelemente gewählt.
  3. Für einige Arten von Bürogeräten können verschiedene Optionen für OKOF verwendet werden.
  4. Es wird empfohlen, den Computer als ein einzelnes Abschreibungsobjekt zu betrachten, das alle seine Komponenten umfasst.

OKOF Code 330.28.23.23 (Andere Büromaschinen) einschließlich Personal Computer und deren Druckgeräte; Server unterschiedlicher Leistung; Netzwerkausrüstung von lokalen Computernetzwerken; Datenspeichersysteme; Modems für lokale Netzwerke; Modems für Backbone-Netzwerke.

Der Scanner kann der OKOF-Gruppe zugeordnet werden (OK 013-2014 (SNA 2008)) Computer und Peripheriegeräte - 320.26.2 (z. B. bis 320.26.20.15) - Andere elektronische digitale Rechenmaschinen, mit oder ohne eines oder zwei der folgenden folgende Geräte in einem Gehäuse zur automatischen Datenverarbeitung: Speichergeräte, Eingabegeräte, Ausgabegeräte).

Der Wert des OKOF-Codes für den Drucker

Warum ist es erforderlich richtige Wahl Gruppen, und welche Codierung ist zu tun, wenn nicht ausdrücklich angegeben? Dies ist eine Abschreibung der Abschreibungskosten. Gemäß der dritten Kategorie werden Geräte in 2-3 Jahren abgeschrieben. Das gilt einerseits für Großunternehmen. Andererseits sind moderne Peripheriegeräte auf eine Betriebsdauer von mindestens 3 Jahren ausgelegt. Das Abschreiben teurer Farblaserdruckgeräte mit einem Scanner aus dem Anlagevermögen wird den Unternehmensleiter nicht ermutigen. Welche Schlussfolgerung lässt sich daraus ziehen?

Gültig ab 1. Januar 2019 neuer Klassifikator Anlagevermögen, es wird auch als OKOF-2 bezeichnet. Dementsprechend muss die neue Kodierung des Anlagevermögens verwendet werden, während die alten Klassifikatoren weiter funktionieren. Für schnelle Überweisung der OKOF-2-Konverter wird verwendet. Gleichzeitig im neue Version es gibt auch kein Konzept für ein multifunktionales Gerät, und es treten Schwierigkeiten bei der Codierung von Technologie auf.

Buchhaltungs-Outsourcing, Green Square LLC

Frage: Die Organisation kaufte ein multifunktionales Gerät, das Dokumente sowohl drucken als auch kopieren/scannen kann. Im Betrieb wird das MFP jedoch hauptsächlich zum Drucken von Dokumenten (als Drucker) verwendet. Scan- und Kopierfunktionen werden deutlich weniger genutzt. Welcher Abschreibungsgruppe ist das Gerät zuzuordnen: der zweiten (als elektronisches Rechengerät) oder der dritten (als Blaupause)

Moskauer Schiedsrichter stellten klar, welche Abschreibungsgruppe MFPs (Vesnitskaya E

Wie die Analyse der Schiedspraxis zeigt, ist der Bezirk Moskau führend bei der Prüfung von Fällen im Zusammenhang mit der Wahl einer Abschreibungsgruppe für MFIs. Zumindest ist es uns gelungen, Gerichtsakten dieser Art nur in der Praxis dieses Bezirks zu finden. Lassen Sie uns Beispiele geben.

Computer und Bürogeräte sind aus einem modernen Büro nicht mehr wegzudenken. Drucker, Kopierer, Scanner, Faxgeräte sind kein Luxus mehr, sondern eine Produktionsnotwendigkeit. BEIM In letzter Zeit Immer mehr Unternehmen bevorzugen multifunktionale Geräte (MFPs), die alle aufgeführten Arten von Bürogeräten kombinieren können. Typischerweise erfüllen MFIs die Kriterien für abschreibungsfähige Vermögenswerte. Und das bedeutet, dass ihr Wert in der Steuer- und Rechnungslegung durch den Abschreibungsmechanismus auf die Ausgaben der Organisation übertragen wird. Um es zu berechnen monatliche Menge der Steuerzahler muss entscheiden, welche Abschreibungsgruppe das MFP umfassen soll. Wie sich herausstellte, ist dies nicht einfach. In der OS-Klassifikation, auf deren Grundlage normalerweise die Abschreibungsgruppe des OS-Objekts festgelegt wird, wird das Multifunktionsgerät nicht benannt. Die zuständigen Behörden helfen den Einkommensteuerzahlern nicht bei der Lösung dieses Problems. Daher müssen, wie so oft, die Schiedsrichter, einschließlich des Moskauer Bezirks, die Verantwortung übernehmen. 2015 befassten sie sich mit mindestens zwei Fällen zu dem für uns interessanten Thema. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Gerichtsinstanzen nicht in der Einheit der Positionen unterscheiden (da tatsächlich Steuerbehörden).
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Genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2002 N 1.

OKOF-Codes für Büroelektronik

Antworten: Lichtpaneele mit eingebauten Lampen sind eine Art elektrischer Beleuchtungskörper, ein elektrisches Haushaltsgerät, d.h. siehe die Gruppierung der OKOF-Codes „Sonstige Maschinen und Geräte, einschließlich Haushaltsinventar und sonstige Gegenstände“ (Code 330). Folglich können sie von der Kommission für den Empfang und die Veräußerung von Vermögenswerten vernünftigerweise dem OKOF-Gruppierungscode 330.28.29 „Maschinen und Geräte“ zugeordnet werden allgemeiner Zweck andere, nicht in anderen Gruppen enthalten“ (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 27. Dezember 2019 N 02-07-08 / 78243).

Antworten: BEIM dieser Fall Kontextsuche nach dem Namen der angegebenen Anlage liefert keine Ergebnisse. Der am besten geeignete Code 330.31.01.1 - Möbel für Büros und Gewerbebetriebe ist seit dem 01.08.2019 storniert.
Da der neue Klassifikator also keine gesonderten Codes des genannten Anlagevermögens vorsieht, kann dafür unseres Erachtens der Bedingungscode 330.28.99.39.190 „Sonstige nicht in anderen Gruppen enthaltene Sonderausstattung“ ermittelt werden, oder es kann auch empfohlen werden, es aus der Ferne als angemessen anzusehen Code 330.32.50.30 - Medizinisches Mobiliar, einschließlich chirurgisches, zahnärztliches oder tierärztliches Mobiliar; Friseurstühle und ähnliche Stühle und deren Teile.
Es ist zu beachten, dass die Bestimmung des entsprechenden OKOF-Codes in die Zuständigkeit der Kommission für die Entgegennahme und Veräußerung von Vermögenswerten fällt

Zu welcher Abschreibungsgruppe gehören Bürogeräte

Angesichts der technischen Fähigkeiten des angegebenen Multifunktionsgeräts kann es der zweiten Abschreibungsgruppe (Sachgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren) zugeordnet werden - 14 3020000 „Elektronische Datenverarbeitungsgeräte (einschließlich Personalcomputer und Druckgeräte für ihnen; Server unterschiedlicher Leistung; Netzwerkausrüstung von lokalen Netzwerken; Datenspeichersysteme; Modems für lokale Netzwerke; Modems für Backbone-Netzwerke).

Abschreibungsgruppen werden durch Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2002 N 1 „Über die Klassifizierung von Anlagevermögen in Abschreibungsgruppen“ festgelegt. Gleichzeitig sieht Ziffer 1 des Beschlusses ausdrücklich vor, dass die genehmigte Klassifikation auch für Rechnungslegungszwecke verwendet werden kann.

Vom Server zum MFP: Wie man ungewöhnliche Bürogeräte berücksichtigt

  • Informationen an einem Ort speichern und verwalten;
  • von jedem Arbeitsplatz aus auf das Internet zugreifen;
  • ein Programm oder ein technisches Gerät (Drucker, Fax, Kopierer etc.) gleichzeitig für mehrere Mitarbeiter nutzen und dies aus der Ferne.

Ein einzelner Server, der normalerweise wie eine Computersystemeinheit aussieht, verursacht keine besonderen Probleme. Wenn Sie es plötzlich geschafft haben, ein Gerät für 40.000 Rubel zu bekommen. oder weniger (einschließlich der Kosten für Software), dann kann es in der Buchhaltung und Steuerbuchhaltung sofort nach der Inbetriebnahme von Klausel 5 der PBU 6/01 in die Ausgaben aufgenommen werden; sub. 3 S. 1 Kunst. 254 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zu welcher Abschreibungsgruppe gehört der Scanner?

Antworten: Abnutzbares Vermögen wird entsprechend seiner Nutzungsdauer in Abschreibungsgruppen eingeteilt. Die Organisation bestimmt diesen Zeitraum unabhängig unter Berücksichtigung der Klassifizierung des genehmigten Anlagevermögens. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 Nr. 1 (Absätze 1, 4 des Artikels 258 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wenn das Anlagevermögen in dieser Klassifizierung nicht angegeben ist, wird seine Nutzungsdauer gemäß den technischen Spezifikationen oder Empfehlungen der Hersteller festgelegt (Abschnitt 6, Artikel 258 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

MFP in der Klassifizierung, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 Nr. 1, nicht direkt genannt werden. Gleichzeitig vereinen solche Geräte mehrere Geräte auf einmal mit unterschiedlichen Funktionen (Drucker, Kopierer, Scanner) und unterschiedlicher Nutzungsdauer.

MFP - die dritte Abschreibungsgruppe - von 3 Jahren auf 5 Jahre

Das IFTS gab an, dass das MFP verschiedene Funktionen hat, sowohl als Druckgerät (während es nur mit einem Computer funktioniert) als auch als Kopierwerkzeug (es funktioniert unabhängig) verwendet werden kann. Dabei ist eine Zuordnung zur 3. Abschreibungsgruppe mit einer Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren bis einschließlich 5 Jahren möglich.

Die Schiedsrichter wiesen darauf hin, dass Fotokopieranlagen (einschließlich Kopier- und Schnellreproduktionsanlagen) gemäß der Einstufung des Anlagevermögens in Abschreibungsgruppen zur dritten Abschreibungsgruppe mit dem OKOF-Code 14 3010210 (Immobilien) gehören. Zu den Mitteln der Blaupause gehören laut dem Hinweis zu dieser Stellungnahme zugleich die Mittel der Vervielfältigung und der Online-Wiedergabe.

Anforderungen an Abschreibungsgruppen

Jedes Unternehmen verwendet bei seiner Arbeit verschiedene Sachanlagen, die sein Eigentum sind und bei der Herstellung von Waren, der Erbringung von Dienstleistungen und der Ausführung von Arbeiten verwendet werden. Um sie zu berücksichtigen, wird bestimmt Anschaffungskosten. Die Bilanzierung während der Nutzung erfolgt zum Restwert.

Die falsche Darstellung des Betriebssystems verursacht viele Probleme für Unternehmen. Ein wichtiger Begriff, der in ihrer Buchhaltung verwendet wird, ist "Anlagevermögen", das zwei Arten von Eigentum umfasst: materielles und immaterielles Eigentum. Das Anlagevermögen ist das materielle Vermögen des Unternehmens. Diese Schlussfolgerung wird auf der Grundlage von Begriffen getroffen, die in der Gesetzgebung verankert sind.

05. August 2018 2810

Seit Anfang 2017 werden die Abschreibungsgruppen für das Anlagevermögen auf der Grundlage der neuen Regeln bestimmt, die durch die verabschiedete Klassifizierung des Anlagevermögens nach Abschreibungsgruppen und aktualisierte OKOF-Codes geregelt werden. In diesem Zusammenhang haben normale Benutzer viele Fragen zur Bestimmung der Abschreibungsgruppe einer bestimmten Immobilie.

Tatsächlich sind die Neuerungen sehr bedeutsam: Nicht nur die Konfiguration der Codes hat sich geändert (jetzt werden sie im Format ***.**.**.**.***. geschrieben), sondern auch die Struktur der Klassifikator. Bei der Einführung neuer Technologien werden Objekte berücksichtigt, die während des Genehmigungszeitraums des vorherigen Dokuments nicht existierten, sowie einige Positionen entfernt, zusammengeführt oder geteilt. Zum Beispiel in einem generischen Objekt " Informationsquellen in im elektronischen Format» enthält jetzt mehrere Arten von Software. Bei einigen Sachanlagen führten Änderungen des OKOF-Codes auch zu Änderungen der Nutzungsdauer, bei anderen betrafen die Änderungen nur den Code, ohne die Nutzungsdauer zu beeinflussen. Lassen Sie uns herausfinden, zu welcher Abschreibungsgruppe der Computer gemäß der durch Beschluss Nr. 640 vom 07.07.2016 angenommenen Betriebssystemklassifizierung gehört.

Computer-Abschreibungsgruppe

Die bisherige Ausgabe der OKOF, gültig bis 01.01.2017, die OKOF-Kennziffer für einen Personal Computer wurde durch die Nummern 14 3020000 bestimmt und kombinierte Sacharten in der zweiten Abschreibungsgruppe „Elektronische Rechenanlagen, einschl. PC und Druckgeräte für sie.

Ab dem 01.01.2017 definiert der OKOF-Code 330.28.23.23 eine verallgemeinernde Kategorie in der zweiten Abschreibungsgruppe „Sonstige Büromaschinen“, die neben anderen Bürogeräten auch einen Personal Computer umfasst.

So änderte sich mit der Änderung des OKOF-Codes für das Objekt „Computer“ die Abschreibungsgruppe nicht (zweiter), die Nutzungsdauer blieb ebenfalls unverändert und beträgt heute nach wie vor mehr als 2 bis einschließlich 3 Jahre.

Nachdem wir also herausgefunden haben, zu welcher OKOF-Gruppe der Computer gehört, können wir verstehen, dass andere ähnliche Bürogeräte zur zweiten Abschreibungsgruppe gehören und mit dem OKOF-Code 330.28.23.23 kombiniert werden.

Beachten Sie, dass ein Computer ein Komplex aus strukturell verbundenen Objekten ist, die bereit für die Arbeit sind. Daher hat ein Laptop (Abschreibungsgruppe 2) sowie ein stationärer Computer, der sofort nach dem Kauf in den Produktionsprozess eintreten und sofort Einnahmen für das Unternehmen generieren kann, die gleiche Nutzungsdauer von 2 bis 3 Jahren ab Registrierung.

Ein betriebsbereiter Komplex ist auch ein Monoblock (die Abschreibungsgruppe ist auch die zweite), der in einem einzigen Fall als Computer in Kombination mit einem Monitor betrachtet wird und keine zusätzliche Ausrüstung erfordert. Etwas anders verhält es sich jedoch mit einem Objekt wie einem Monitor.

Monitor: OKOF und Dämpfungsgruppe

Die geltende Gesetzgebung gibt eine klare Definition von als abnutzbar anerkannten Immobilien vor. Unverzichtbare Bedingungen für die Abschreibung sind die Tatsache, dass sich das Objekt im Eigentum des Unternehmens befindet, sowie seine Beteiligung an Aktivitäten, die wirtschaftliche Einkünfte erzielen. Der als separater Gegenstand betrachtete Monitor kann diese Bedingung nicht erfüllen, da er dem Unternehmen keinen Gewinn bringen kann. Und nur als Teil eines Komplexes in Kombination mit Prozessor, Tastatur und gemeinsamer Steuerung kann es als Inventarobjekt erkannt werden. Denken Sie daran, dass jede Position in einem solchen Komplex von Objekten nicht unabhängig funktionieren kann.

Aufgrund der vorgetragenen Argumente können wir folgendes festhalten: Ein separater Monitor sollte nicht als Teil des Anlagevermögens der Gesellschaft bilanziert werden. Es sollte den Konten von Materialien oder Waren zugeordnet werden, wenn deren Weiterverkauf erwartet wird. Wenn der Monitor als Teil eines einzelnen Betriebskomplexes fungiert, ist ein solcher Gerätesatz ein Objekt des "Computer" -Betriebssystems. Welche Abschreibungsgruppe für dieses Objekt verwendet werden kann, ist bereits bekannt - die zweite. Gemäß der neuen Klassifizierung wird ihm der OKOF-Code - 330.28.23.23 zugewiesen, und die Nutzungsdauer beträgt 2 bis einschließlich 3 Jahre.


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