21.08.2020

Beruhigende Dokumente und Steuerpflichtige Informationen sind eine häufige Methode der Steuersteuerung. Feier von Dokumenten und Informationen zum Steuerpflichtigen - Eine gemeinsame Methode der SArtikel 93 Teil 1 Kommentare


Artikel 93.1. Zement von Dokumenten (Informationen) am Steuerzahler, Zahler von Gebühren, Zahler von Versicherungsprämien und Steueragenten oder Informationen zu bestimmten Transaktionen

1. der Beamte der Steuerbehörde, die ein Steueraudit durchführt, hat das Recht, sich auf die Gegenpartei oder unter anderem mit Dokumenten (Informationen) bezüglich der Aktivitäten des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Zahler der Sammlung, den Zahler der Versicherungsprämien, steuer Agent), diese Dokumente (Informationen).

Berechnung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Tätigkeit des überprüfbaren Steuerzahlers (Zahler des Sammelns, der Zahler von Versicherungsbeiträgen, steuerlicher Agenten) können auch in der Berücksichtigung der Steuerprüfungsmaterialien auf der Grundlage der Entscheidung des Kopfes (stellvertretender Kopf) durchgeführt werden. der Steuerbehörde zur Ernennung von zusätzlichen Ereignissen steuerkontrolle.

1.1. Bei der Durchführung einer Herausforderungsteuerprüfung finanzielle Ergebnisse Anlagepartnerschaft. steuererklärung (Berechnung) auf Ertragsteuereinkommensteuer einzelpersonen Teilnehmer des Investment Association Agreements steuerbehörde haben das Recht, sich auf den Teilnehmer des Anlagepartnerschaftsabkommens zu verweisen - den Manager des Comrade, der für das Aufbewahren verantwortlich ist steuerbuchhaltungDie folgenden Informationen für den überprüfbaren Zeitraum:

1) Die Zusammensetzung der Teilnehmer des Anlagepartnerschaftsabkommens, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung der Teilnehmer des genannten Vertrags;

2) Die Zusammensetzung der Teilnehmer an der Vereinbarung der Investmentpartnerschaft - Verwalten von Kameraden, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung dieser Teilnehmer des genannten Vertrags;

3) der Anteil des Gewinns (Aufwendungen, Verluste), die zu jeder der Manager und Kameraden kommt;

4) Anteil der Beteiligung jeder der Führungskräfte und der Kameraden in der Ertragspartnerschaft, die vom Investment Association-Abkommen festgelegt wurde;

5) der Anteil jeder der Manager von Kameraden und Kameraden in der allgemeinen Eigenschaft der Kameraden;

6) Änderungen, um den Teilnehmer am Vertrag der Investmentpartnerschaft zu bestimmen - das Managementteam, das für die Durchführung der Steuerrechnung verantwortlich ist, die Kosten, die in den Interessen aller Kameraden zur Durchführung von Generalfällen von Genossen getroffen wurden, wegen einer solchen Bestellung durch die Vereinbarung der Investmentpartnerschaft.

2. Bei außerhalb der Steueraudits haben die Steuerbehörden eine angemessene Notwendigkeit, Dokumente (Informationen) bezüglich einer bestimmten Transaktion zu erhalten, exekutiv Die Steuerbehörde ist berechtigt, diese Dokumente (Informationen) von den Teilnehmern an dieser Transaktion oder unter anderem mit Dokumenten (Informationen) über diese Transaktion zu verweisen.

Bei der Durchführung einer Steuerprüfung in Bezug auf ausländische OrganisationUm bei der Steuerbehörde gemäß Ziffer 4.6 von Artikel 83 dieses Kodexs registriert zu werden, hat die Steuerbehörde das Recht auf die Zustimmung des Kopfes (stellvertretender Kopf) der Bundesführerschaft, die zur Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Steuern genehmigt wird und Gebühren, Rückerstattung von Informationen in Bezug auf Operationen durch Übersetzung geldImplementiert in der Adresse dieser ausländischen Organisation, von der Organisation nationales System. Zahlungskarten, Bargeldübertragungsbetreiber, elektronische Geldbetreiber, Betriebszentren, Zahlungsklassenzentren, zentrale Zahlungspartner, Abrechnungszentren und Telekommunikationsbetreiber.

3. Steuerbehörde steueraudaten oder andere Aktivitäten der Steuerkontrolle, leitet die Anweisungen zur Erholung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Tätigkeit des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Zahler der Sammlung, den Zahler von Versicherungsprämien, der Steueragent) an die Steuerbehörde am Rechnungswesen einer Person, die ausgerottet werden muss angegebene Dokumente (Information).

Gleichzeitig ist es im Auftrag angegeben, bei der Durchführung eines Steuersteuerereignisses ist es notwendig, Dokumente (Informationen) zu übermitteln, und wenn Informationen über eine bestimmte Transaktion angefordert wurden, werden auch Informationen angezeigt, die diese Transaktion identifizieren können.

4. Innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts der Bestellung leitet die Steuerbehörde am Rechnungsort der Person, die für Dokumente berücksichtigt wird (Informationen), den Anspruch auf den Anspruch, Dokumente (Informationen) einzureichen. Diese Anforderung ist an eine Kopie der Anweisungen zur Wiederherstellung von Dokumenten (Informationen) beigefügt. Die Anforderung zur Übermittlung von Dokumenten (Informationen) wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Absatz 1 von Artikel 93 dieses Codes gesendet.

5. Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß den Absätzen 1 und 1.1 dieses Artikels vorzunehmen, führt sie innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts aus oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen ).

Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß Absatz 2 dieses Artikels vorzunehmen, führt sie innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Empfangsdatum aus oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen) hat.

Wenn die untersuchten Dokumente (Informationen) nicht an die in diesem Absatz festgelegten Fristen eingereicht werden können, ist die Steuerbehörde nach Erhalt, über deren Dokumente (Informationen) erholt werden, Benachrichtigungen über die Unmöglichkeit der Einreichung von fristen Dokumente (Informationen) und Timing (falls erforderlich), während der diese Dokumente (Informationen) dargestellt werden können, haben das Recht, die Frist für die Übermittlung dieser Dokumente (Informationen) auszudehnen.

Ausführbare Dokumente werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 5 von Artikel 93 dieses Kodex eingereicht. Die in diesem Absatz angegebene Benachrichtigung wird in der von Absatz 3 von Artikel 93 dieses Codes vorgeschriebenen Weise eingereicht.

6. Weigerung einer Person aus der Darstellung von Dokumentenausgaben während des Steueraudits oder des Misserfolgs, sie rechtzeitig einzureichen steuerstraffung und beinhaltet die in Artikel 126 dieses Codes vorgesehene Verantwortung.

Eine rechtswidrige Inkonsistenz (vorzeitige Nachricht) von unsichtbaren Informationen wird als Steuerstraftat erfasst und beinhaltet die in Artikel 129.1 dieses Codes vorgesehene Verantwortung.

7. Das Verfahren für das Zusammenspiel von Steuerbehörden, um die Anweisungen zur Erholung von Dokumenten zu erfüllen, wird vom Bundes-Exekutivkörper errichtet, das zur Kontrolle und Aufsicht im Bereich Steuern und Gebühren ermächtigt wird.

8. Das von diesem Artikel (Informationen) vorgesehene Verfahren wird auch in der Erholung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Teilnehmer an der Konzern-Taxzahlergruppe angewendet.

1. Der Beamte der Steuerbehörde, die ein Steueraudit durchführt, hat das Recht, sich auf die Gegenpartei oder andere Personen mit Dokumenten (Informationen) bezüglich der Aktivitäten des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Payer of Collecting, Steueragent), diesen Dokumenten (Informationen) zu beziehen ).

Berechnung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Tätigkeiten des Steuerpflichtigen (Zahler der Sammlung, den Steuer-Agenten) kann auch bei der Berücksichtigung der Steuerprüfungsmaterialien auf der Grundlage der Entscheidung des Kopfes (stellvertretender Kopf) der Steuer durchgeführt werden Berechtigung zur Ernennung weiterer Steuerkontrollmaßnahmen.

1.1. Bei der Durchführung einer Herausforderungssteuerprüfung der Berechnung des Finanzergebnisses der Investmentpartnerschaft (Berechnung) der Steuererklärung (Berechnung) der Ertragsteuer der Ertragsteuer ist die Steuerbehörden des Teilnehmers des Investment Association-Abkommens berechtigt, sich auf die Teilnehmer des Investment Association-Abkommens Die folgenden Informationen für den überprüfbaren Zeitraum:

1) Die Zusammensetzung der Teilnehmer des Anlagepartnerschaftsabkommens, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung der Teilnehmer des genannten Vertrags;

2) Die Zusammensetzung der Teilnehmer an der Vereinbarung der Investmentpartnerschaft - Verwalten von Kameraden, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung dieser Teilnehmer des genannten Vertrags;

3) der Anteil des Gewinns (Aufwendungen, Verluste), die zu jeder der Manager und Kameraden kommt;

4) Anteil der Beteiligung jeder der Führungskräfte und der Kameraden in der Ertragspartnerschaft, die vom Investment Association-Abkommen festgelegt wurde;

5) der Anteil jeder der Manager von Kameraden und Kameraden in der allgemeinen Eigenschaft der Kameraden;

6) Änderungen, um den Teilnehmer am Vertrag der Investmentpartnerschaft zu bestimmen - das Managementteam, das für die Durchführung der Steuerrechnung verantwortlich ist, die Kosten, die in den Interessen aller Kameraden zur Durchführung von Generalfällen von Genossen getroffen wurden, wegen einer solchen Bestellung durch die Vereinbarung der Investmentpartnerschaft.

2. Wenn außerhalb der Steueraudits die Steuerbehörden angemessene Notwendigkeit haben, Dokumente (Informationen) auf einer bestimmten Transaktion zu erhalten, ist der Beamte der Steuerbehörde berechtigt, diese Dokumente (Informationen) von den Teilnehmern an dieser Transaktion oder anderen Personen zu verweisen mit Dokumenten (Informationen) über diesen Deal.

3. Die Steuerbehörde, die Steueraudits oder andere Maßnahmen von Steuersteuerungen durchführt, sendet Anweisungen zur Erholung von Dokumenten (Informationen) hinsichtlich der Tätigkeit des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Zahler der Kollektion, der Steuerberater) an die Steuerbehörde an der Steuerbehörde an der Ort der Rechnungslegung einer Person, die ausgerottet werden muss (Informationen).

Gleichzeitig ist es im Auftrag angegeben, bei der Durchführung eines Steuersteuerereignisses ist es notwendig, Dokumente (Informationen) zu übermitteln, und wenn Informationen über eine bestimmte Transaktion angefordert wurden, werden auch Informationen angezeigt, die diese Transaktion identifizieren können.

4. Innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts der Bestellung leitet die Steuerbehörde am Rechnungsort der Person, die für Dokumente berücksichtigt wird (Informationen), den Anspruch auf den Anspruch, Dokumente (Informationen) einzureichen. Diese Anforderung ist an eine Kopie der Anweisungen zur Wiederherstellung von Dokumenten (Informationen) beigefügt. Die Anforderung zur Abgabe von Dokumenten (Informationen) wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Codes gesendet.

5. Die Person, die die Anforderung zur Übermittlung von Dokumenten (Informationen) erhielt (Informationen) erhielt sie innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts oder in derselben Zeitfrist, dass er keine ausgeräuschten Dokumente (Informationen) enthält.

Wenn die untersuchten Dokumente (Informationen) nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums eingereicht werden können, ist die Steuerbehörde nach Erhalt der Person, die Dokumente (Informationen), Benachrichtigungen über die Unmöglichkeit der Einreichung innerhalb der festgelegten Zeitdokumente (Informationen) beschäftigt, das Recht auf Erweitern Sie die Frist für die Einreichung dieser Dokumente (Informationen).

Ausführbare Dokumente werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 5 von Artikel 93 dieses Kodex eingereicht. Die in dem zweiten Absatz dieses Absatzabsatzes angegebene Benachrichtigung wird in der von Absatz 3 des Artikels 93 dieses Codes vorgeschriebenen Weise eingereicht.

6. Die Ablehnung einer Person aus der Darstellung von Dokumenten, die bei der Durchführung einer Steuerprüfung oder eines Misserfolgs erforderlich ist, um sie rechtzeitig zu vermitteln, wird als Steuerstraftat erfasst und die in diesem Kodex bereitgestellte Verantwortung durchführt.

Unkomplizierter Fehler (vorzeitige Nachricht) von unsichtbaren Informationen wird als Steuerstraftat erfasst und beinhaltet die in diesem Code vorgesehene Verantwortung.

7. Das Verfahren für das Zusammenspiel von Steuerbehörden, um die Anweisungen zur Erholung von Dokumenten zu erfüllen, wird vom Bundes-Exekutivkörper errichtet, das zur Kontrolle und Aufsicht im Bereich Steuern und Gebühren ermächtigt wird.

8. Das von diesem Artikel (Informationen) vorgesehene Verfahren wird auch in der Erholung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Teilnehmer an der Konzern-Taxzahlergruppe angewendet.

Steuerkennzeichen Artikel 93.1 Berechnung von Dokumenten (Informationen) auf dem Steuerzahler, Gebührenzahler und Steueragenten oder Informationen zu bestimmten Transaktionen

Artikel 93.1. Beruhige Dokumente (Informationen) auf dem Steuerzahler, Gebührenzahler und Steueragenten oder Informationen zu bestimmten Transaktionen

1. Das süchtig machende Gesicht der Steuerbehörde, die eine Steuerprüfung durchführt, hat das Recht, sich auf die Gegenpartei oder andere Personen mit Dokumenten (Informationen) bezüglich der Aktivitäten des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Zahler der Sammlung, den Zahler von Versicherungsprämien, Steuer Agent), diese Dokumente (Informationen).

Berechnung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Tätigkeiten des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Zahler der Sammlung, der Zahler von Versicherungsprämien, der Steueragenten) können auch bei der Berücksichtigung von Steuerprüfungsmaterialien auf der Grundlage der Entscheidung des Kopfes ( stellvertretender Kopf) der Steuerbehörde zur Ernennung von zusätzlichen Steuerkontrollmaßnahmen.

1.1. Bei der Durchführung einer Herausforderungssteuerprüfung der Berechnung des Finanzergebnisses der Investmentpartnerschaft (Berechnung) der Steuererklärung (Berechnung) der Ertragsteuer der Ertragsteuer ist die Steuerbehörden des Teilnehmers des Investment Association-Abkommens berechtigt, sich auf die Teilnehmer des Investment Association-Abkommens Die folgenden Informationen für den überprüfbaren Zeitraum:

1) Die Zusammensetzung der Teilnehmer des Anlagepartnerschaftsabkommens, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung der Teilnehmer des genannten Vertrags;

2) Die Zusammensetzung der Teilnehmer an der Vereinbarung der Investmentpartnerschaft - Verwalten von Kameraden, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung dieser Teilnehmer des genannten Vertrags;

3) der Anteil des Gewinns (Aufwendungen, Verluste), die zu jeder der Manager und Kameraden kommt;

4) Anteil der Beteiligung jeder der Führungskräfte und der Kameraden in der Ertragspartnerschaft, die vom Investment Association-Abkommen festgelegt wurde;

5) der Anteil jeder der Manager von Kameraden und Kameraden in der allgemeinen Eigenschaft der Kameraden;

6) Änderungen, um den Teilnehmer am Vertrag der Investmentpartnerschaft zu bestimmen - das Managementteam, das für die Durchführung der Steuerrechnung verantwortlich ist, die Kosten, die in den Interessen aller Kameraden zur Durchführung von Generalfällen von Genossen getroffen wurden, wegen einer solchen Bestellung durch die Vereinbarung der Investmentpartnerschaft.

2. Wenn außerhalb der Steueraudits die Steuerbehörden angemessene Notwendigkeit haben, Dokumente (Informationen) auf einer bestimmten Transaktion zu erhalten, ist der Beamte der Steuerbehörde berechtigt, diese Dokumente (Informationen) von den Teilnehmern an dieser Transaktion oder anderen Personen zu verweisen mit Dokumenten (Informationen) über diesen Deal.

Bei der Durchführung einer Steuerprüfung in Bezug auf eine ausländische Organisation, die mit der Steuerbehörde gemäß Ziffer 4.6 von Artikel 83 dieses Kodex registriert ist, hat die Steuerbehörde das Recht auf die Zustimmung des Kopfes (stellvertretender Kopf) der Bundesführerschaft Ermächtigung, Steuern und Gebühren zu steuern und zu vergeben, erinnern Sie sich an Informationen zur Übertragung von Mitteln an die angegebene ausländische Organisation, von der Organisation des nationalen Zahlungskartensystems, der Betreiber zur Übertragung von Fonds, Betreibern von elektronischen Bargeld, Betriebszentren, Zahlungsklassenzentren, Zentral Zahlungs-Clearing-Kontrahenten, Siedlungszentren und Telekommunikationsbetreiber.

2.1. Der Beauftragte der Steuerbehörde, die von Artikel 46 dieses Kodex angenommen wurde, die Entscheidung über die Erholung der Rückforderung von Umrechnungseinheiten, von denen in Bezug auf die Organisation 1 Million Rubel übersteigt oder einzelunternehmer, sofern eine solche Entscheidung nicht innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum seiner Annahme nicht erfüllt ist, hat das Recht, die Dokumente (Informationen) ihrer Immobilie, Eigentumsrechte und Pflichten gemäß der von der von der Bundesführerschaft genehmigten Liste aufzunehmen Kontrolle und Überwachung im Bereich Steuern und Gebühren.

Die offizielle Person der Steuerbehörde, die in dem Absatz dieses Absatzes angegeben ist, bei Nichteingabe eines Steuerpflichtigen (Zahler der Sammlung, den Zahler von Versicherungsprämien, einem Steueragenten, einem verantwortlichen Teilnehmer an der konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern) an Die Steuerbehörde von Dokumenten, die gemäß Absatz des ersten Absatzes angefordert wurden, ist es berechtigt, auf andere Personen mit Dokumenten (Informationen) auf Immobilien- oder Eigentumsrechte des Steuerpflichtigen (Zahler des Sammelns, der Zahler von Versicherungsprämien, Steueragenten, verantwortlich zu verweisen Teilnehmer an der konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern), diesen Dokumenten (Informationen).

3. Die Steuerbehörde, deren Beamter berechtigt ist, Dokumente (Informationen) gemäß den Absätzen 1, 2 und 2.1 dieses Artikels anzufordern, sendet einen Anweisungen zur Erholung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Aktivitäten des Steuerpflichtigen (Zahler der Sammlung) , Zahler von Versicherungsprämien, Steueragenten), die Steuerbehörde am Rechnungsort einer Person, die über die angegebenen Dokumente verfügen (Informationen).

Gleichzeitig wird es auf der Zuordnung angezeigt, wenn er ein Steuerkontrollereignis durchführt, entweder, dass in Verbindung mit dem Vorhandensein von Verzug und Rückständen von Sanktionen und Geldbußen Dokumente erforderlich war, Dokumente (Informationen) und Informationen zu übermitteln Wurde in Bezug auf eine bestimmte Transaktion angefordert, werden auch Informationen angezeigt, mit der Sie diese Transaktion identifizieren können.

4. Innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts der Bestellung leitet die Steuerbehörde am Rechnungsort der Person, die für Dokumente berücksichtigt wird (Informationen), den Anspruch auf den Anspruch, Dokumente (Informationen) einzureichen. Diese Anforderung ist an eine Kopie der Anweisungen zur Wiederherstellung von Dokumenten (Informationen) beigefügt. Die Anforderung zur Übermittlung von Dokumenten (Informationen) wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Absatz 1 von Artikel 93 dieses Codes gesendet.

5. Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß den Absätzen 1 und 1.1 dieses Artikels vorzunehmen, führt sie innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts aus oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen ).

Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß den Absätzen 2 und 2.1 dieses Artikels vorzunehmen, erfüllt sie innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Erhaltsdatum oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen) hat.

Wenn beanspruchte Dokumente (Informationen) nicht den in diesem Absatz angegebenen Fristen eingereicht werden können, ist die Steuerbehörde nach Erhalt der Person, die von Dokumenten (Informationen), Benachrichtigungen über die Unmöglichkeit der Einreichung in den etablierten Dokumenten (Informationen) übermittelt wurde und das Timing (falls erforderlich), während der diese Dokumente (Informationen) dargestellt werden können, haben das Recht, die Frist für die Einreichung dieser Dokumente (Informationen) auszudehnen.

Ausführbare Dokumente werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 5 von Artikel 93 dieses Kodex eingereicht. Die in diesem Absatz angegebene Benachrichtigung wird in der von Absatz 3 von Artikel 93 dieses Codes vorgeschriebenen Weise eingereicht.

6. Die Ablehnung einer Person aus der Einreichung von Dokumenten, die gemäß diesem Artikel oder Nicht-Misserfolg verlangt wird, um sie in den etablierten Zeiträumen zu verleihen, wird als Steuerstraftat erfasst und die Verantwortung der in Artikel 126 dieses Kodex erbrachten Verantwortung.

Eine rechtswidrige Inkonsistenz (vorzeitige Nachricht) von unsichtbaren Informationen wird als Steuerstraftat erfasst und beinhaltet die in Artikel 129.1 dieses Codes vorgesehene Verantwortung.

7. Das Verfahren für das Zusammenspiel von Steuerbehörden, um die Anweisungen zur Erholung von Dokumenten zu erfüllen, wird vom Bundes-Exekutivkörper errichtet, das zur Kontrolle und Aufsicht im Bereich Steuern und Gebühren ermächtigt wird.

8. Das von diesem Artikel (Informationen) vorgesehene Verfahren wird auch in der Erholung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Teilnehmer an der Konzern-Taxzahlergruppe angewendet.

1. Der Beamte der Steuerbehörde, die ein Steueraudit durchführt, hat das Recht, sich auf das Kontrahenten oder unter anderem mit Dokumenten (Informationen) bezüglich der Aktivitäten des überprüfbaren Steuerpflichtigen (Zahler der Sammlung, den Zahler von Versicherungsbeiträgen, Steuer Agent), diese Dokumente (Informationen).

Berechnung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Tätigkeiten des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Zahler der Sammlung, der Zahler von Versicherungsprämien, der Steueragenten) können auch bei der Berücksichtigung von Steuerprüfungsmaterialien auf der Grundlage der Entscheidung des Kopfes ( stellvertretender Kopf) der Steuerbehörde zur Ernennung von zusätzlichen Steuerkontrollmaßnahmen.

1.1. Bei der Durchführung einer Herausforderungssteuerprüfung der Berechnung des Finanzergebnisses der Investmentpartnerschaft (Berechnung) der Steuererklärung (Berechnung) der Ertragsteuer der Ertragsteuer ist die Steuerbehörden des Teilnehmers des Investment Association-Abkommens berechtigt, sich auf die Teilnehmer des Investment Association-Abkommens Die folgenden Informationen für den überprüfbaren Zeitraum:

1) Die Zusammensetzung der Teilnehmer des Anlagepartnerschaftsabkommens, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung der Teilnehmer des genannten Vertrags;

2) Die Zusammensetzung der Teilnehmer an der Vereinbarung der Investmentpartnerschaft - Verwalten von Kameraden, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung dieser Teilnehmer des genannten Vertrags;

3) der Anteil des Gewinns (Aufwendungen, Verluste), die zu jeder der Manager und Kameraden kommt;

4) Anteil der Beteiligung jeder der Führungskräfte und der Kameraden in der Ertragspartnerschaft, die vom Investment Association-Abkommen festgelegt wurde;

5) der Anteil jeder der Manager von Kameraden und Kameraden in der allgemeinen Eigenschaft der Kameraden;

6) Änderungen, um den Teilnehmer am Vertrag der Investmentpartnerschaft zu bestimmen - das Managementteam, das für die Durchführung der Steuerrechnung verantwortlich ist, die Kosten, die in den Interessen aller Kameraden zur Durchführung von Generalfällen von Genossen getroffen wurden, wegen einer solchen Bestellung durch die Vereinbarung der Investmentpartnerschaft.

2. Wenn außerhalb der Steueraudits die Steuerbehörden angemessene Notwendigkeit haben, Dokumente (Informationen) auf einer bestimmten Transaktion zu erhalten, ist der Beamte der Steuerbehörde berechtigt, diese Dokumente (Informationen) von den Teilnehmern an dieser Transaktion oder anderen Personen zu verweisen mit Dokumenten (Informationen) über diesen Deal.

Bei der Durchführung einer Steuerprüfung in Bezug auf eine ausländische Organisation, die mit der Steuerbehörde gemäß Ziffer 4.6 von Artikel 83 dieses Kodex registriert ist, hat die Steuerbehörde das Recht auf die Zustimmung des Kopfes (stellvertretender Kopf) der Bundesführerschaft Ermächtigung, Steuern und Gebühren zu steuern und zu vergeben, erinnern Sie sich an Informationen zur Übertragung von Mitteln an die angegebene ausländische Organisation, von der Organisation des nationalen Zahlungskartensystems, der Betreiber zur Übertragung von Fonds, Betreibern von elektronischen Bargeld, Betriebszentren, Zahlungsklassenzentren, Zentral Zahlungs-Clearing-Kontrahenten, Siedlungszentren und Telekommunikationsbetreiber.

3. Die Steuerbehörde, die Steueraudits oder andere Aktivitäten der Steuersteuerung durchführt, sendet Anweisungen zur Wiedererlangung von Dokumenten (Informationen) über die Aktivitäten des geprüften Steuerpflichtigen (Zahler der Sammlung, den Zahler von Versicherungsprämien, Steueragenten), an die Steuerbehörde am Rechnungsort der Person, die Dokumente (Informationen) angeben sollten.

Gleichzeitig ist es im Auftrag angegeben, bei der Durchführung eines Steuersteuerereignisses ist es notwendig, Dokumente (Informationen) zu übermitteln, und wenn Informationen über eine bestimmte Transaktion angefordert wurden, werden auch Informationen angezeigt, die diese Transaktion identifizieren können.

4. Innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts der Bestellung leitet die Steuerbehörde am Rechnungsort der Person, die für Dokumente berücksichtigt wird (Informationen), den Anspruch auf den Anspruch, Dokumente (Informationen) einzureichen. Diese Anforderung ist an eine Kopie der Anweisungen zur Wiederherstellung von Dokumenten (Informationen) beigefügt. Die Anforderung zur Übermittlung von Dokumenten (Informationen) wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Absatz 1 von Artikel 93 dieses Codes gesendet.

5. Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß den Absätzen 1 und 1.1 dieses Artikels vorzunehmen, führt sie innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts aus oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen ).

Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß Absatz 2 dieses Artikels vorzunehmen, führt sie innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Empfangsdatum aus oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen) hat.

Wenn beanspruchte Dokumente (Informationen) nicht den in diesem Absatz angegebenen Fristen eingereicht werden können, ist die Steuerbehörde nach Erhalt der Person, die von Dokumenten (Informationen), Benachrichtigungen über die Unmöglichkeit der Einreichung in den etablierten Dokumenten (Informationen) übermittelt wurde und das Timing (falls erforderlich), während der diese Dokumente (Informationen) dargestellt werden können, haben das Recht, die Frist für die Einreichung dieser Dokumente (Informationen) auszudehnen.

Ausführbare Dokumente werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 5 von Artikel 93 dieses Kodex eingereicht. Die in diesem Absatz angegebene Benachrichtigung wird in der von Absatz 3 von Artikel 93 dieses Codes vorgeschriebenen Weise eingereicht.

6. Die Ablehnung einer Person aus der Präsentation von Dokumenten, die bei der Durchführung einer Steuerprüfung oder eines Misserfolgs, das sie rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat, wird als Steuerstraftat erfasst und die in Artikel 126 dieses Kodex vorgesehene Verantwortung beinhaltet.

Eine rechtswidrige Inkonsistenz (vorzeitige Nachricht) von unsichtbaren Informationen wird als Steuerstraftat erfasst und beinhaltet die in Artikel 129.1 dieses Codes vorgesehene Verantwortung.

7. Das Verfahren für das Zusammenspiel von Steuerbehörden, um die Anweisungen zur Erholung von Dokumenten zu erfüllen, wird vom Bundes-Exekutivkörper errichtet, das zur Kontrolle und Aufsicht im Bereich Steuern und Gebühren ermächtigt wird.

8. Das von diesem Artikel (Informationen) vorgesehene Verfahren wird auch in der Erholung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Teilnehmer an der Konzern-Taxzahlergruppe angewendet.

Artikel 93.1. Zement von Dokumenten (Informationen) am Steuerzahler, Zahler von Gebühren, Zahler von Versicherungsprämien und Steueragenten oder Informationen zu bestimmten Transaktionen

1. Der Beamte der Steuerbehörde, die ein Steueraudit durchführt, hat das Recht, sich auf das Kontrahenten oder unter anderem mit Dokumenten (Informationen) bezüglich der Aktivitäten des überprüfbaren Steuerpflichtigen (Zahler der Sammlung, den Zahler von Versicherungsbeiträgen, Steuer Agent), diese Dokumente (Informationen).

Berechnung von Dokumenten (Informationen) in Bezug auf die Tätigkeiten des überprüfbaren Steuerpflichtigens (Zahler der Sammlung, der Zahler von Versicherungsprämien, der Steueragenten) können auch bei der Berücksichtigung von Steuerprüfungsmaterialien auf der Grundlage der Entscheidung des Kopfes ( stellvertretender Kopf) der Steuerbehörde zur Ernennung von zusätzlichen Steuerkontrollmaßnahmen.

Informationen ändern:

Bundesgesetz vom 28. November 2011 N 336-FZ Artikel 93.1 dieses Kodex wird durch Klausel 1.1 ergänzt, was am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, aber nicht früher als nach einem Monat ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des Titels Federal Recht

1.1. Bei der Durchführung einer Herausforderungssteuerprüfung der Berechnung des Finanzergebnisses der Investmentpartnerschaft (Berechnung) der Steuererklärung (Berechnung) der Ertragsteuer der Ertragsteuer ist die Steuerbehörden des Teilnehmers des Investment Association-Abkommens berechtigt, sich auf die Teilnehmer des Investment Association-Abkommens Die folgenden Informationen für den überprüfbaren Zeitraum:

1) Die Zusammensetzung der Teilnehmer des Anlagepartnerschaftsabkommens, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung der Teilnehmer des genannten Vertrags;

2) Die Zusammensetzung der Teilnehmer an der Vereinbarung der Investmentpartnerschaft - Verwalten von Kameraden, einschließlich Informationen zu Änderungen der Zusammensetzung dieser Teilnehmer des genannten Vertrags;

3) der Anteil des Gewinns (Aufwendungen, Verluste), die zu jeder der Manager und Kameraden kommt;

4) Anteil der Beteiligung jeder der Führungskräfte und der Kameraden in der Ertragspartnerschaft, die vom Investment Association-Abkommen festgelegt wurde;

5) der Anteil jeder der Manager von Kameraden und Kameraden in der allgemeinen Eigenschaft der Kameraden;

6) Änderungen, um den Teilnehmer am Vertrag der Investmentpartnerschaft zu bestimmen - das Managementteam, das für die Durchführung der Steuerrechnung verantwortlich ist, die Kosten, die in den Interessen aller Kameraden zur Durchführung von Generalfällen von Genossen getroffen wurden, wegen einer solchen Bestellung durch die Vereinbarung der Investmentpartnerschaft.

2. Wenn außerhalb der Steueraudits die Steuerbehörden angemessene Notwendigkeit haben, Dokumente (Informationen) auf einer bestimmten Transaktion zu erhalten, ist der Beamte der Steuerbehörde berechtigt, diese Dokumente (Informationen) von den Teilnehmern an dieser Transaktion oder anderen Personen zu verweisen mit Dokumenten (Informationen) über diesen Deal.

Bei der Durchführung einer Steuerprüfung in Bezug auf eine ausländische Organisation, die mit der Steuerbehörde gemäß Ziffer 4.6 von Artikel 83 dieses Kodex registriert ist, hat die Steuerbehörde das Recht auf die Zustimmung des Kopfes (stellvertretender Kopf) der Bundesführerschaft Ermächtigung, Steuern und Gebühren zu steuern und zu vergeben, erinnern Sie sich an Informationen zur Übertragung von Mitteln an die angegebene ausländische Organisation, von der Organisation des nationalen Zahlungskartensystems, der Betreiber zur Übertragung von Fonds, Betreibern von elektronischen Bargeld, Betriebszentren, Zahlungsklassenzentren, Zentral Zahlungs-Clearing-Kontrahenten, Siedlungszentren und Telekommunikationsbetreiber.

3. Die Steuerbehörde, die Steueraudits oder andere Aktivitäten der Steuersteuerung durchführt, sendet Anweisungen zur Wiedererlangung von Dokumenten (Informationen) über die Aktivitäten des geprüften Steuerpflichtigen (Zahler der Sammlung, den Zahler von Versicherungsprämien, Steueragenten), an die Steuerbehörde am Rechnungsort der Person, die Dokumente (Informationen) angeben sollten.

Gleichzeitig ist es im Auftrag angegeben, bei der Durchführung eines Steuersteuerereignisses ist es notwendig, Dokumente (Informationen) zu übermitteln, und wenn Informationen über eine bestimmte Transaktion angefordert wurden, werden auch Informationen angezeigt, die diese Transaktion identifizieren können.

4. Innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts der Bestellung leitet die Steuerbehörde am Rechnungsort der Person, die für Dokumente berücksichtigt wird (Informationen), den Anspruch auf den Anspruch, Dokumente (Informationen) einzureichen. Diese Anforderung ist an eine Kopie der Anweisungen zur Wiederherstellung von Dokumenten (Informationen) beigefügt. Die Anforderung zur Übermittlung von Dokumenten (Informationen) wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Absatz 1 von Artikel 93 dieses Codes gesendet.

5. Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß den Absätzen 1 und 1.1 dieses Artikels vorzunehmen, führt sie innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Erhalts aus oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen ).

Die Person, die die Anforderung erhielt, Dokumente (Informationen) gemäß Absatz 2 dieses Artikels vorzunehmen, führt sie innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Empfangsdatum aus oder benachrichtigt, dass er nicht exterminierte Dokumente (Informationen) hat.

Wenn beanspruchte Dokumente (Informationen) nicht den in diesem Absatz angegebenen Fristen eingereicht werden können, ist die Steuerbehörde nach Erhalt der Person, die von Dokumenten (Informationen), Benachrichtigungen über die Unmöglichkeit der Einreichung in den etablierten Dokumenten (Informationen) übermittelt wurde und das Timing (falls erforderlich), während der diese Dokumente (Informationen) dargestellt werden können, haben das Recht, die Frist für die Einreichung dieser Dokumente (Informationen) auszudehnen.

Ausführbare Dokumente werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 5 von Artikel 93 dieses Kodex eingereicht. Die in diesem Absatz angegebene Benachrichtigung wird in der von Absatz 3 von Artikel 93 dieses Codes vorgeschriebenen Weise eingereicht.


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