23.04.2020

Anforderungen an technologische Prozesse


Gost 12.3.035-84.
System der Arbeitssicherheitsstandards.
GEBÄUDE. Öffnungsgemälde
Zustandsstandard der UdSSR GOST 12.3.035-84
"Arbeitssicherheitsstandardsystem. Bau.
Arbeitsmalerei. Sicherheitsanforderungen"
(genehmigt und durch die Entscheidung der USSR-Staatskonstruktion in Kraft getreten
Ab dem 4. September 1984 n 154)

System der Arbeitssicherheitsstandards. KONSTRUKTION. Malerei. Sicherheitsanforderungen.

Echter Standard legt Sicherheitsanforderungen für die Prävention fest
die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Vorbereitungsprozess
und Malerarbeiten während des Baus, der Erweiterung, des Wiederaufbaus
und technische Wiederausrüstung von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen.

1. allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Organisation und Technologie der Durchführung von Malerarbeiten sollten sein
sicher für die Arbeit in allen Phasen des Produktionsprozesses: Vorbereitung
malereimaterialien, Oberflächenvorbereitung für Farbe, Färbung und Übereinstimmung
anforderungen an diesen Standard, GOST 12.1.007-76, GOST 12.3.002-75, GOST
12.1.010-76, Snip III-4-80, Snip III-21-73, Regeln brandschutz zum
die Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten werden von der GUPO des Innenministeriums der UdSSR genehmigt, sowie
Sanitärnormen und -regeln, die vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigt wurden.
1.2. Bei der Durchführung von Malerarbeiten sollte es die Möglichkeit des Auftretens berücksichtigen
die folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren:
Erhöhte Luftverschmutzung, Haut, Overall-Chemie
verbindungen, Aerosol, Staub;
erhöhte Schwerkraft der Arbeit;
erhöhte Geräusche, Vibrationen;
erhöhte oder reduzierte Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftmobilität;
hoher statischer Strom;
Feuer- und Explosionsgefahr;
ungeschützte (nicht begrenzte) bewegliche Elemente der Farbausrüstung;
Unzureichende Beleuchtung an den Arbeitsplätzen.
1.3. Konzentration von brennbaren Gasen, Dämpfen und (oder) Suspension in der Luft
zonen sollten die Werte gemäß GOST 12.1.004-76 nicht überschreiten.
Der Inhalt der schädlichen Substanzen in der Luft des Arbeitsbereichs und der Parameter des Mikroklimas
Überschreiten Sie die von Gost 12.1.005-76 festgelegten Regeln nicht.
Hygienische und feuerfreie Merkmale von Chemikalien,
am häufigsten in den Lackierarbeiten wird in der Anwendung gezeigt.
1.4. Lärm- und Vibrationsstufen auf den von Maschinen erstellten Arbeitsplätzen und
mechanismen sollten die von GOST 12.1.003-83 und GOST festgelegten Regeln nicht überschreiten
12.1.012-78.
1.5. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss den Anforderungen entsprechen.
CH 81-80.

2. Anforderungen K. technologische Prozesse

2.1. In technologischen Prozessen bei der Herstellung von Lackierzusammensetzungen
und die Erfüllung von Malerarbeiten sollte auf die Mittel der Mechanisierung angewendet werden
energieverbrauch der Arbeiten innerhalb der von Gost 12.1.005-76 festgelegten Grenzwerte für die Arbeit
mittlerer Schweregrad.
2.2. Währenddessen technologische Operationen muss sofort ausgeschlossen sein
kontaktieren Sie mit schädlichen Komponenten der Färbungszusammensetzungen.
2.3. Vorbereiten von Malereiformulierungen folgt speziell beabsichtigt
für diese Räumlichkeiten mit Zwangslüftung ausgestattet.
2.4. Mit mechanisierter Färbung von belüfteten Räumlichkeiten
blei Pigmente im Gemälde sollten nicht mehr als ein Prozent betragen.
2.5. Bei der Durchführung der gesamten Arbeit am Kochen und Anbringen von Malerei
zusammensetzungen, einschließlich importiert, sollten den Anforderungen der Anweisungen des Herstellers entsprechen
zum Teil der Arbeitssicherheit.
2.6. Bei der Durchführung von Malerei in Gefahrenstörungen sollten Zonen ausgegeben werden
outfit zur Zulassung zur Arbeitserstellung in der von SNIP III-4-80 vorgeschriebenen Weise.

3. Anforderungen an das Räumlichkeiten

3.1. Räumlichkeiten, in denen Malerarbeiten hergestellt werden müssen
natürliche oder erzwungene Belüftung, die Anforderungen bereitstellt
klausel 1.3.
3.2. An Orten gelten Lackzusammensetzungen, die explosiv bilden
paare, Verdrahtung und elektrische Geräte müssen deaktiviert oder hergestellt werden
in der explosionsgeschützten Ausführung. Arbeiten Sie an diesen Orten mit Feuer
nicht erlaubt.
Bei der Eingabe der Räumlichkeiten müssen WARNUNG-Inschriften veröffentlicht werden
und Sicherheitsschilder nach GOST 12.4.026-76.
3.3. Das Mittel zum Erwärmen der Räumlichkeiten, wenn Trockenoberflächen
erfüllen die Regeln der Brandschutzsicherheit bei der Herstellung von Bau- und Montage
funktioniert und Snip III-4-80.
3.4. Gefährliche Bereiche, die beim Malen von Malerei auftreten, sollten
in Übereinstimmung mit den Anforderungen von GOST 23407-78 und GOST 12.4.059-78 eingezäunt sein
mit Sicherheitszeichen nach GOST 12.4.026-76.
3.5. Operationen in den Wänden und Überschneidungen sollten vom temporären Inventar geschlossen werden
boden oder Zäune gemäß GOST 12.4.059-78.

4. Anforderungen an Malereiformulierungen

4.1. Alle Parteien der eingehenden Quellkomponenten und der fertigen Malerei
verbindungen, einschließlich importiert, sollten einen analytischen Pass aufweisen
anwesenheit von schädlichen Substanzen, Parameter, die Brandgefahr kennzeichnen,
zeit- und Lagerbedingungen, empfohlene Anwendungsmethode, Mode und Vorschriften
sichere Produktion von Malereiarbeiten, Sammelempfehlungen
und individueller Schutz.
4.2. Es darf nicht in den Lackzusammensetzungen von Benzol chloriert werden
kohlenwasserstoffe, Methanol.
4.3. Malereiformulierungen sollten Jobs eingeben
benutzen.

5. Anforderungen an Produktionsgeräte

5.1. Ausrüstung, die für Malerarbeiten verwendet werden, muss übereinstimmen
die Anforderungen von GOST 12.2.003-74 und GOST 12.2.049-80.
5.2. Ausrüstung während des Betriebs, von dem schädlich
substanzen müssen mit lokaler Absaugung ausgestattet sein.
5.3. Die Leistung der Lackierarbeit muss erforderlich sein
und servicegbare Mittel der Mechanisierung, Werkzeuge, Inventar
sowie Kotflügelgeräte und Schutzeinrichtungen in Übereinstimmung
mit den Anforderungen von GOST 12.4.059-78, GOST 12.2012. -75.
5.4. Elektrische Sicherheit Gebrauchte Maschinen und Geräte müssen übereinstimmen
die Anforderungen von GOST 12.1.013-78, GOST 12.1.019-79 und GOST 12.2.007.0-75.
5.5. Produktionsausrüstungwo static ansammeln kann
elektrizität muss gemäß den Anforderungen der GOST 12.1.018-86 geerdet sein.

6. Anforderungen an Lagerung und Transport von Materialien auf dem Bau
Spielplatz

6.1. Lagerung und Transport von Lackzusammensetzungen müssen übereinstimmen
anforderungen GOST 9980.5-86 und Brandschutzregeln in der Produktion
bau- und Installationsarbeit.
6.2. Malereiformulierungen, Mastix und Lösungsmittel sollten in geschlossen gelagert werden
kontamierte explosions- und sichere Räumlichkeiten.
6.3. Der Behälter, in dem sich die Malzusammensetzungen befinden, sollte unzerbrechlich sein,
wettbewerbsfähig und fest geschlossen. Der Name muss auf dem Container markiert sein,
parteinummer, Fertigungsdatum, Name des Herstellers, Methode
sichere Lagerung, Transport, Anwendungen und Haltbarkeit. Kapazitäten,
, die schädliche und explosive Substanzen enthalten, sollten eine Warnung aufweisen
farbe in Übereinstimmung mit den Anforderungen von GOST 12.4.026-76. Massenkapazität (grob),
incoming auf die Baustelle sollte 15 kg nicht überschreiten.
6.4. In Innenräumen sind Materialien, die explosive Materialien zuordnen, gespeichert
und feuergefährdete Paare dürfen kein Feuer verwenden, sowie Handlungen,
funken. Elektrische Geräte sollten explosionssicher sein
ausführung.
6.5. Löcher in Metallbehältern sollten durch Stau geschlossen werden.
Entfernen oder Abschrauben der Stecker ist das zulässige Tool aus
das Material, das nicht funken lässt.
6.6. Feuerverpackung (Fässer, Bidonien) sollten speziell reserviert werden
für diese Veranstaltungsorte.
6.7. Bestandteile von Lackierzusammensetzungen, um sich mit der Auswahl umsetzen
schädliche Substanzen sollten separat transportiert und gespeichert werden.
6.8. Die Anzahl der Lackzusammensetzung und des Lösungsmittels auf dem Arbeiten
ort muss nicht mehr als eine Arbeitsschicht sein.
6.9. Beim Transportieren und Speichern von Farbzusammensetzungen zusätzlich dazu
die Abschnitte sollten den Anforderungen der Normen für bestimmte Arten von ihnen einhalten.

7. Anforderungen an das Arbeiten

7.1. Arbeiter, die das Training übergeben haben, dürfen zusammenarbeiten
allgemeine spezielle Arbeitssicherheitsfragen und ein entsprechendes Zertifikat
sowie die vergangene ärztliche Untersuchung. Die Häufigkeit der Anweisungen
in den Arbeitsplätzen und der Prüfung von Wissenssicherheit ist zu beachten
laut GOST 12.0.004-90 und SNIP III-4-80 und medizinische Untersuchungen - in der vorgeschriebenen Weise
Gesundheitsministerium des UdSSR.

8. Anforderungen an die Verwendung individueller Mittel zum Schutz der Arbeit

8.1. Die Arbeiten sollte mit persönlicher Schutzausrüstung versehen werden.
in Übereinstimmung mit den typischen sektoralen Standards der freien Erteilung von Special
kleidung, spezielle Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstungsarbeiter und
mitarbeiter, die mit Bau, Bau, Installation und Reparatur und Bauarbeiten tätig sind
arbeiten "und" Anweisungen zum Verfahren zur Bereitstellung von Arbeitnehmern und Mitarbeitern
kleidung, spezielle Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung "Genehmigt"
Staatsausschuss des UdSSR und des Präsidiums der WCSPs.
8.2. Einzelschutzmittel sollten mit den Bedingungen angewendet werden
arbeit in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Hersteller.
8.3. Arbeiter, die persönliche Schutzausrüstung erhalten haben, sollten sein
Über das Verfahren zur Verwendung und Pflege von ihnen angewiesen.
8.4. Auf der baustelle Fonds müssen bereitgestellt werden
zuerst medizinische Versorgung und Bedingungen für die Erfüllung der persönlichen Anforderungen
hygiene.
In jeder Brigade müssen Personen zugeteilt und trainiert werden, um den ersten bereitzustellen
hilfs- und Ausgabehilfe-Kits, ausgestattet mit den notwendigen Arzneimitteln und Dressing
materialien.

9. Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen der Arbeitssicherheit

9.1. Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen an die Prävention von gefährlichen
produktionsfaktoren sollten von technischen Arbeitern durchgeführt werden
und Spezialisten des Sicherheitssicherheitsdienstes und schädlich
produktionsfaktoren - sanitäre und epidemiologische Stationen.
9.2. Kontrolle des Inhalts von schädlichen Substanzen in der Luft des Arbeitsbereichs folgt
verhalten in Übereinstimmung mit den Anforderungen von GOST 12.1.005-76, GOST 12.1.016-79
und GOST 12.1.007-76.
Der Inhalt der schädlichen Substanzen in der Luft des Arbeitsbereichs sollte bestimmt werden
nach GOST 12.1.014-79.
Die Luftentnahme sollte direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden
bei den Produktionsbedingungen.
9.3. Kontrolle über den sicheren Betrieb von Geräten unter Druck
und der USSR-kontrollierte Gosgortkhnodzor sollte in Übereinstimmung durchgeführt werden
mit den Anforderungen der Regeln des Geräts und des sicheren Betriebs von Gefäßen
unter Druck "vom UdSSR Gosgortkhnadzor genehmigt.
9.4. Kontrolle über den Zustand der elektrischen Ausrüstung und ihren sicheren Betrieb
muss gemäß den "Regeln für den technischen Betrieb elektrischer Installationen durchgeführt werden
verbraucher und Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen
verbraucher, "und" Regeln der elektrischen Installationen ", die vom staatlichen Energiemotor genehmigt wurden
Energie für Energie des UdSSR.
9.5. Kontrolle über Geräusche und Vibration beim Arbeitsmaschinen und Mechanismen
es sollte nach GOST 12.1.023-80, GOST 12.2.030-83, GOST 2045-75, GOST durchgeführt werden
12.1.012-78, GOST 16519-78.
9.6. Die Überprüfung des Zustands der persönlichen Schutzausrüstung sollte durchgeführt werden
in Übereinstimmung mit den Anforderungen der regulatorischen und technischen Dokumentation
für diese Mittel.

Anwendung
Referenz

Hygienische und feuerfreie Merkmale von Chemikalien
am häufigsten in der Malerei verwendet
+ + + + +
| | | | Temperatur, ° С |
| | Extrem | Klasse + + +
| Name | Zulässig | Gefahr | | |
| Substanzen | Konzentration | (Gost | blinkt | Self-Burning |
| | mg / m3 | 12.1.007-76) | | |
+ + + + + +
| Aluminium | 2 | 4 | - | - |
| Ammoniak | 20 | 4 | - | - |
| Asbest | 2 | 4 | - | - |
| Asbestcent | 6 | 4 | - | - |
| Aceton | 200 | 4 | 18 | 465 |
| Butylacetat | 200 | 4 | 29 | 450 |
| Butylalkohol | 10 | 3 | 34 | 345 |
| Dibutilfthalat | 0,5 | 2 | - | - |
| Kalkstein | 6 | 4 | - | - |
| Xylol | 50 | 3 | 29 | 590 |
| Blei | 0,01 | 1 | - | - |
| Skipidar | 300 | 4 | 34 | 300 |
| Lösungsmittel | 100 | 4 | 34 | 520 |
| Styrol | 5 | 3 | - | - |
| Titan und sein | 10 | 4 | - | - |
| Dioxid | | | | |
| Toluol | 50 | 3 | 4 | 536 |
| Weißer Geist | 300 | 4 | - | - |
| Kohlenstoffoxid | 20 | 4 | - | - |
| Ultramarin | 2 | - | - | - |
| Formaldehyd | 0,5 | 2 | - | - |
| Chlorid Vinyl | 30 | 4 | - | - |
| Chromoxid | 1 | 2 | - | - |
| Cyclohexan | 80 | 4 | 18 | 260 |
| Zinkoxid | 6 | 3 | - | - |
| Ethylacetat | 200 | 4 | 2 | 400 |
+ + + + + +

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GEBÄUDE

Öffnungsgemälde

SICHERHEITSANFORDERUNGEN

Gost 12.3.035-84.

Staatsausschuss für Bau- und Investitionen

Moskau

Zustandsstandard der SSR-Union

Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen fest, um die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Prozess der Vorbereitung und Umsetzung von Malereiarbeiten in der Konstruktion, der Erweiterung, des Wiederaufbaus und der technischen Wiederausrüstung von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen zu verhindern.

1. allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Organisation und Technologie der Lackierarbeiten sollten in allen Phasen des Produktionsprozesses sicher sein: Herstellung von Lackmaterialien, Oberflächenvorbereitung auf Farbe, Färbung und Einhaltung der Anforderungen dieser Norm, GOST 12.1.007-76, GOST 12.3. 002-75, GOST 12.1. 010-76, SNIP III-4-80, SNIP III-21-73, Brandschutzregeln bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten, vom staatlichen Code des USSR-Ministeriums für innere Angelegenheiten genehmigt, sowie sanitäre Standards und Regeln, die vom UdSSR-Gesundheitsministerium genehmigt wurden. 1.2. Bei der Durchführung von Malerarbeiten ist es notwendig, die Möglichkeit der folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu berücksichtigen: erhöhte Luftverschmutzung, Haut, Overall mit chemischen Verbindungen, Aerosol, Staub; erhöhte Schwerkraft der Arbeit; erhöhte Geräusche, Vibrationen; erhöhte oder reduzierte Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftmobilität; hoher statischer Strom; Feuer- und Explosionsgefahr; ungeschützte (nicht begrenzte) bewegliche Elemente der Farbausrüstung; Unzureichende Beleuchtung an den Arbeitsplätzen. 1.3. Die Konzentration von brennbaren Gasen, Dämpfen und (oder) Suspensionen in der Luft des Arbeitsbereichs sollte die Werte gemäß GOST 12.1.004-91 nicht überschreiten. Der Gehalt an schädlichen Substanzen in der Luft der Arbeitszone und der Parameter des Mikroklimas sollte die von GOST 12.1.005-88 eingestellten Normen nicht überschreiten. Hygienische und feuerfreie Merkmale der am häufigsten verwendeten Chemikalien werden in der Anwendung in der Anwendung bereitgestellt. 1.4. Geräusch- und Vibrationsstufen auf den von Maschinen und Mechanismen erstellten Arbeitsplätzen sollten die von GOST 12.1.003-83 und GOST 12.1.012-90 festgelegten Regeln nicht überschreiten. 1.5. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss den Anforderungen von CH 81-80 einhalten.

2. Anforderungen an technologische Prozesse

2.1. In technologischen Prozessen bei der Herstellung von Lackierzusammensetzungen und der Erfüllung der Lackierarbeiten werden die Mittel zur Mechanisierung, die Energieverbraucher bereitstellt, die in den von GOST 12.1.005-88 eingerichteten Grenzwerte für die Arbeit der mittleren Schwere betrieben werden. 2.2. Bei der Durchführung technologischer Operationen muss der direkte Kontakt der Arbeit mit den schädlichen Komponenten der Färbungszusammensetzungen ausgeschlossen werden. 2.3. Vorbereiten von Gemäldeformulierungen folgt speziell für diese Räumlichkeiten, die mit erzwungener Belüftung ausgestattet sind. 2.4. Mit mechanisierter Färbung von belüfteten Räumlichkeiten sollten die führenden Pigmente im Gemälde nicht mehr als ein Prozent betragen. 2.5. Bei der Durchführung der gesamten Arbeit an der Vorbereitung und Anwendung von Lackzusammensetzungen, einschließlich des Imports, sollten die Anforderungen der Anweisungen des Herstellers in Bezug auf Arbeitssicherheit beachtet werden. 2.6. Bei der Durchführung von Malerarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sollte das Outfit in der von SNIP III-4-80 vorgeschriebenen Weise an die Herstellung von Arbeit erteilt werden.

3. Anforderungen an das Räumlichkeiten

3.1. Räumlichkeiten, in denen Malerarbeiten hergestellt werden, sollten natürliche oder erzwungene Belüftung aufweisen, was die Anforderungen von Absatz 1.3 gewährleistet. 3.2. An Orten der Anwendung von Farbzusammensetzungen, die explosive Paare bilden, müssen Verdrahtung und elektrische Geräte mit einer explosionsgeschützten Ausführung erregbar oder erstellt werden. Arbeit mit Feuer an diesen Orten ist nicht erlaubt. Am Eingang der Räumlichkeiten müssen WARNUNG Inschriften und Sicherheitszeichen nach GOST 12.4.026-76 veröffentlicht werden. 3.3. Die Heizungsräume, wenn Trockenoberflächen die Regeln der Brandschutzsicherheit bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten und Snip III-4-80 erfüllen müssen. 3.4. Gefahrgefährdete Gebiete, die sich aus Malerarbeiten ergeben, sollten gemäß den Anforderungen von GOST 23407-78 und GOST 12.4.059-89 mit Sicherheitsschildern nach GOST 12.4.026-76 eingezäunt sein. 3.5. Operationen in Wänden und Überschneidungen sollten durch temporärer Inventar geschlossen oder in Übereinstimmung mit dem GOST 12.4.059-89 auftreten.

4. Anforderungen an die Lackzusammensetzungen

4.1. Alle Charge der ankommenden Quellkomponenten und der fertigen Malereizusammensetzungen, einschließlich importiert, sollten einen analytischen Reisepass mit der Verfügbarkeit von schädlichen Substanzen, Parametern, die Brandgefahren, Timing- und Lagerbedingungen, die empfohlene Anwendungsmethode, Methode und Regulierung der sicheren Herstellung von Malerarbeiten, Empfehlungen für Kollektiv- und Einzelschutz. 4.2. Es darf nicht in den Farbzusammensetzungen von Benzol, chlorierten Kohlenwasserstoffen, Methanol verwendet werden. 4.3. Malereiformulierungen sollten auf Jobs eingeben, die bereit sind.

5. Anforderungen an Produktionsgeräte

5.1. Ausrüstung, die für Malerarbeiten verwendet werden, müssen den Anforderungen von GOST 12.2.003-91 und GOST 12.2.049-80 entsprechen. 5.2. Die Ausrüstung muss während des Betriebs, deren schädliche Substanzen unterschieden werden, mit lokaler Absaugung ausgestattet sein. 5.3. Die Leistung der Lackierarbeiten sollte mit notwendigen und wartungsfähigen Mitteln der Mechanisierung, Werkzeuge, Bestandsvorderaten sowie Kotflügelgeräte sowie Schutzeinrichtungen gemäß den Anforderungen von GOST 12.4.059-89, GOST 24258-88, GOST 26887-86 , GOST 27321-87, GOST 27372-87. 5.4. Die elektrische Sicherheit von gebrauchten Maschinen und Geräten muss den Anforderungen von GOST 12.1.013-78, GOST 12.1.019-79 und GOST 12.2.007.0-75 entsprechen. 5.5. Produktionsausrüstung, auf der sich statischer Elektrizität ansammeln kann, muss geerdet sein. Übereinstimmung mit den Anforderungen der GOST 12.1.018-86.

6. Anforderungen an Lager- und Transport von Materialien auf der Baustelle

6.1. Die Lagerung und der Transport von Malereiformulierungen müssen den Anforderungen von GOST 9980.5-86 und Brandschutzbestimmungen bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten einhalten. 6.2. Gemäldeformulierungen, Mastix und Lösungsmittel sollten in geschlossenen belüfteten Sprengräumen aufbewahrt werden. 6.3. Der Behälter, in dem sich die Gemäldeformulierungen befinden, müssen unzerbrechlich, gut und fest geschlossen sein. Die Tabelle sollte auf dem Namen, der Parteinummer, dem Herstellungsdatum, dem Namen des Herstellers, der Methode der sicheren Lagerung, des Transports, des Anwendungs- und Haltbarkeitsdauerns markiert sein. Kapazitäten, die schädliche und explosive Substanzen enthalten, müssen gemäß den Anforderungen der GOST 12.4.026-76 eine Warnfarbe aufweisen. Die Masse (Brutto) des in die Baustelle kommenden Behälters sollte 15 kg nicht überschreiten. 6.4. In den Räumlichkeiten, in denen Materialien, die explosive und feuergefährdende Paare zuordnen, werden die Verwendung von Feuer sowie die Aktionen, die Funkenbildung verursachen, nicht erlaubt sind. Elektrische Geräte sollten explosionsgeschützte Ausführung sein. 6.5. Löcher in Metallbehältern sollten durch Stau geschlossen werden. Es ist erlaubt, die Stecker auf das aus dem Material hergestellte Werkzeug zu entfernen oder zu lösen, das keine Funkenbildung verursacht. 6.6. Feuerverpackung (Fässer, Bidonien) sollten an speziell ausgewiesenen Gefäßen aufbewahrt werden. 6.7. Die Komponenten der Malzusammensetzungen, die mit der Freisetzung von schädlichen Substanzen umarmt, sollten separat transportiert und gelagert werden. 6.8. Die Menge an Lackzusammensetzung und Lösungsmittel, die am Arbeitsplatz angeordnet ist, muss nicht mehr als eine Arbeitsverschiebung sein. 6.9. Beim Transportieren und Lagern von Lackzusammensetzungen ist es neben diesem Abschnitt zusätzlich zu diesem Abschnitt erforderlich, den Anforderungen der Standards für bestimmte Arten von ihr zu erfüllen.

7. Anforderungen an das Arbeiten

7.1. Arbeiter, die auf gemeinsame und besondere Fragen der Arbeitssicherheit ausgebildet wurden, dürfen zusammenarbeiten und ein entsprechendes Zertifikat zusammenarbeiten. Die Häufigkeit der Anweisungen am Arbeitsplatz und das Testen von Wissen über die Arbeitssicherheit sollte nach GOST 12.0.004-90 und SNIP III-4-80 sowie medizinische Untersuchungen angesehen werden - in der vom UdSSR-Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Weise.

8. Anforderungen an die Verwendung individueller Mittel zum Schutz der Arbeit

8.1. Arbeiten sollte mit persönlicher Schutzausrüstung gemäß den "typischen sektoralen Vorschriften der freien Erteilung von speziellen Kleidungsstücke, speziellen Schuhen und anderen persönlichen Schutzausrüstungen für Arbeitnehmer und Angestellte in Bau-, Bau- und Reparatur- und Bauarbeiten" und "Anweisungen auf der Verfahren zur Bereitstellung von Arbeitnehmern und Mitarbeitern von Sonderbekleidung, speziellen Schuhen und anderen individuellen Schutzmitteln, "vom USSR-Staatsausschuss und dem Präsidium der WCSPs genehmigt". 8.2. Individuelle Schutzausrüstung sollte in Bezug auf Arbeitsbedingungen gemäß den Anweisungen der Hersteller angewendet werden. 8.3. Arbeiter, die persönliche Schutzausrüstung erhielt, sollten mit dem Verfahren zur Verwendung und Pflege unterrichtet werden. 8.4. Bei der Baustelle sollten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Erster Beihilfen und Bedingungen für die Erfüllung der persönlichen Hygieneanforderungen bereitzustellen. In jeder Brigade müssen Personen hervorgehoben und ausgebildet werden, um Erste-Hilfe und Erste-Hilfe-Kits auszugeben, die mit den notwendigen Arzneimitteln und Verbandmaterialien ausgestattet sind,

9. Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen der Arbeitssicherheit

9.1. Die Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen an die Verhinderung der Auswirkungen gefährlicher Produktionsfaktoren sollte von technischen und technischen Arbeitnehmern und Sicherheitsspezialisten durchgeführt werden bauorganisationen.und schädliche Produktionsfaktoren - sanitäre und epidemiologische Stationen. 9.2. Die Steuerung des Inhalts von schädlichen Substanzen in der Luft der Arbeitszone sollte gemäß den Anforderungen von GOST 12.1.005-88, GOST 12.1.016-79 und GOST 12.1.007-76 durchgeführt werden. Der Gehalt an schädlichen Substanzen in der Luft des Arbeitsbereichs sollte nach GOST 12.1.014-84 bestimmt werden. Die Luftentnahme sollte direkt an den Arbeitsplätzen an den Produktionsbedingungen durchgeführt werden. 9.3. Kontrolle über den sicheren Betrieb des Geräts unter Druck und von Gosgortkhnadzor der UdSSSR, sollte gemäß den Anforderungen der "Regeln des Geräts und des sicheren Betriebs von Druckschiffen" durchgeführt werden, die vom UdSSR Gosgortkhnadzor genehmigt werden. 9.4. Kontrolle über den Zustand der elektrischen Ausrüstung und der sichere Betrieb sollte gemäß den "Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Anlagen und Sicherheitsvorschriften der Verbraucher elektrischen Installationen und Sicherheitsvorschriften während des Betriebs der elektrischen Anlagen der Verbraucher" sowie "Regeln der elektrischen Installationen" durchgeführt werden, die genehmigt werden vom UdSSR-Energieministerium. 9.5. Kontrolle über Rauschen und Vibrationen während des Betriebs von Maschinen und Mechanismen sollten nach GOST 12.1.023-80, GOST 12.2.030-83, GOST 12.1.050-86, GOST 12.1.012-90, GOST 16519-78 durchgeführt werden . 9.6. Die Überprüfung des Zustands der persönlichen Schutzausrüstung sollte gemäß den Anforderungen der regulatorischen und technischen Dokumentation für diese Fonds durchgeführt werden.

ANHANG

Referenz

Hygienische und feuerfreie Merkmale von Chemikalien, die am häufigsten in Malerarbeiten verwendet werden

Name der Substanzen

Maximal zulässige Konzentration von mg / m 3

Gefahrenklasse ( Gost 12.1.007-76. )

Temperatur, ° С

blitz

selbstbrennend

Aluminium
Ammoniak
Asbest
Asbest
Aceton
Butylacetat
Butylalkohol
Dibutylfotlat.
Kalkstein
Xylol.
Führen
Terpentin
Lösungsmittel
Styrol
Titan und sein Dioxid
Toluol
Weißer Geist
Kohlenoxid
Ultramarin
Formaldehyd
Chlorid Vinyl.
Chromoxole
Cyclohexan.
Zinkoxole
Ethylacetat

System der Arbeitssicherheitsstandards.
GEBÄUDE

Öffnungsgemälde

SICHERHEITSANFORDERUNGEN

Gost 12.3.035-84.

Staatsausschuss für Bau- und Investitionen

Moskau

Zustandsstandard der SSR-Union

Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen fest, um die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Prozess der Vorbereitung und Umsetzung von Malereiarbeiten in der Konstruktion, der Erweiterung, des Wiederaufbaus und der technischen Wiederausrüstung von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen zu verhindern.

1. allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Organisation und Technologie der Lackierarbeiten sollten in allen Phasen des Produktionsprozesses sicher sein: Herstellung von Lackmaterialien, Oberflächenvorbereitung auf Farbe, Färbung und Einhaltung der Anforderungen dieser Norm, GOST 12.1.007-76, GOST 12.3. 002-75, GOST 12.1. 010-76, SNIP III-4-80, SNIP III-21-73, Brandschutzregeln bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten, vom staatlichen Code des USSR-Ministeriums für innere Angelegenheiten genehmigt, sowie sanitäre Standards und Regeln, die vom UdSSR-Gesundheitsministerium genehmigt wurden.

1.2. Bei der Durchführung von Malerarbeiten ist es notwendig, die Möglichkeit der folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu berücksichtigen:

erhöhte Luftverschmutzung, Haut, Overall mit chemischen Verbindungen, Aerosol, Staub;

erhöhte Schwerkraft der Arbeit;

erhöhte Geräusche, Vibrationen;

erhöhte oder reduzierte Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftmobilität;

hoher statischer Strom;

feuer- und Explosionsgefahr;

ungeschützte (nicht begrenzte) bewegliche Elemente der Farbausrüstung;

unzureichende Beleuchtung an den Arbeitsplätzen.

Hygienische und feuerfreie Merkmale der am häufigsten verwendeten Chemikalien werden in der Anwendung in der Anwendung bereitgestellt.

1.4. Geräusch- und Vibrationsstufen auf den von Maschinen und Mechanismen erstellten Arbeitsplätzen sollten die von GOST 12.1.003-83 und GOST 12.1.012-90 festgelegten Regeln nicht überschreiten.

1.5. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss den Anforderungen von CH 81-80 einhalten.

2. Anforderungen an technologische Prozesse

2.1. In technologischen Prozessen bei der Herstellung von Lackierzusammensetzungen und der Erfüllung der Lackierarbeiten werden die Mittel zur Mechanisierung, die Energieverbraucher bereitstellt, die in den von GOST 12.1.005-88 eingerichteten Grenzwerte für die Arbeit der mittleren Schwere betrieben werden.

2.2. Bei der Durchführung technologischer Operationen muss der direkte Kontakt der Arbeit mit den schädlichen Komponenten der Färbungszusammensetzungen ausgeschlossen werden.

2.3. Vorbereiten von Gemäldeformulierungen folgt speziell für diese Räumlichkeiten, die mit erzwungener Belüftung ausgestattet sind.

2.4. Mit mechanisierter Färbung von belüfteten Räumlichkeiten sollten die führenden Pigmente im Gemälde nicht mehr als ein Prozent betragen.

2.5. Bei der Durchführung der gesamten Arbeit an der Vorbereitung und Anwendung von Lackzusammensetzungen, einschließlich des Imports, sollten die Anforderungen der Anweisungen des Herstellers in Bezug auf Arbeitssicherheit beachtet werden.

2.6. Bei der Durchführung von Malerarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss das Outfit an die Arbeitserstellung in der von SNIP vorgeschriebenen Weise erteilt werdenIII-4-80.

3. Anforderungen an das Räumlichkeiten

3.1. Räumlichkeiten, in denen Malerarbeiten hergestellt werden, sollten natürliche oder erzwungene Belüftung aufweisen, die die Erfüllung der Anforderungen sorgt.

3.2. An Orten der Anwendung von Farbzusammensetzungen, die explosive Paare bilden, müssen Verdrahtung und elektrische Geräte mit einer explosionsgeschützten Ausführung erregbar oder erstellt werden. Arbeit mit Feuer an diesen Orten ist nicht erlaubt.

Am Eingang der Räumlichkeiten müssen WARNUNG Inschriften und Sicherheitszeichen nach GOST 12.4.026-76 veröffentlicht werden.

3.3. Heizungsheizung von Räumlichkeiten, wenn Trockenoberflächen den Regeln der Brandschutzsicherheit bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten und Snip einhalten müssenIII-4-80.

3.4. Gefahrgefährdete Gebiete, die sich aus Malerarbeiten ergeben, sollten gemäß den Anforderungen von GOST 23407-78 und GOST 12.4.059-89 mit Sicherheitsschildern nach GOST 12.4.026-76 eingezäunt sein.

3.5. Operationen in Wänden und Überschneidungen sollten durch temporärer Inventar geschlossen oder in Übereinstimmung mit dem GOST 12.4.059-89 auftreten.

4. Anforderungen an die Lackzusammensetzungen

4.1. Alle Charge der ankommenden Quellkomponenten und der fertigen Malereizusammensetzungen, einschließlich importiert, sollten einen analytischen Reisepass mit der Verfügbarkeit von schädlichen Substanzen, Parametern, die Brandgefahren, Timing- und Lagerbedingungen, die empfohlene Anwendungsmethode, Methode und Regulierung der sicheren Herstellung von Malerarbeiten, Empfehlungen für Kollektiv- und Einzelschutz.

4.2. Es darf nicht in den Farbzusammensetzungen von Benzol, chlorierten Kohlenwasserstoffen, Methanol verwendet werden.

4.3. Malereiformulierungen sollten auf Jobs eingeben, die bereit sind.

5. Anforderungen an Produktionsgeräte

5.1. Ausrüstung, die für Malerarbeiten verwendet werden, müssen den Anforderungen von GOST 12.2.003-91 und GOST 12.2.049-80 entsprechen.

5.2. Die Ausrüstung muss während des Betriebs, deren schädliche Substanzen unterschieden werden, mit lokaler Absaugung ausgestattet sein.

5.3. Die Leistung der Lackierarbeiten sollte mit notwendigen und wartungsfähigen Mitteln der Mechanisierung, Werkzeuge, Bestandsvorderaten sowie Kotflügelgeräte sowie Schutzeinrichtungen gemäß den Anforderungen von GOST 12.4.059-89, GOST 24258-88, GOST 26887-86 , GOST 27321-87, GOST 27372-87.

5.4. Die elektrische Sicherheit von gebrauchten Maschinen und Geräten muss den Anforderungen von GOST 12.1.013-78, GOST 12.1.019-79 und GOST 12.2.007.0-75 entsprechen.

5.5. Produktionsausrüstung, auf der sich statischer Elektrizität ansammeln kann, muss geerdet sein. Übereinstimmung mit den Anforderungen der GOST 12.1.018-86.

6. Anforderungen an Lager- und Transport von Materialien auf der Baustelle

6.1. Die Lagerung und der Transport von Malereiformulierungen müssen den Anforderungen von GOST 9980.5-86 und Brandschutzbestimmungen bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten einhalten.

6.2. Gemäldeformulierungen, Mastix und Lösungsmittel sollten in geschlossenen belüfteten Sprengräumen aufbewahrt werden.

6.3. Der Behälter, in dem sich die Gemäldeformulierungen befinden, müssen unzerbrechlich, gut und fest geschlossen sein. Die Tabelle sollte auf dem Namen, der Parteinummer, dem Herstellungsdatum, dem Namen des Herstellers, der Methode der sicheren Lagerung, des Transports, des Anwendungs- und Haltbarkeitsdauerns markiert sein. Kapazitäten, die schädliche und explosive Substanzen enthalten, müssen gemäß den Anforderungen der GOST 12.4.026-76 eine Warnfarbe aufweisen. Die Masse (Brutto) des in die Baustelle kommenden Behälters sollte 15 kg nicht überschreiten.

6.4. In den Räumlichkeiten, in denen Materialien, die explosive und feuergefährdende Paare zuordnen, werden die Verwendung von Feuer sowie die Aktionen, die Funkenbildung verursachen, nicht erlaubt sind. Elektrische Geräte sollten explosionsgeschützte Ausführung sein.

6.5. Löcher in Metallbehältern sollten durch Stau geschlossen werden. Es ist erlaubt, die Stecker auf das aus dem Material hergestellte Werkzeug zu entfernen oder zu lösen, das keine Funkenbildung verursacht.

6.6. Feuerverpackung (Fässer, Bidonien) sollten an speziell ausgewiesenen Gefäßen aufbewahrt werden.

6.7. Die Komponenten der Malzusammensetzungen, die mit der Freisetzung von schädlichen Substanzen umarmt, sollten separat transportiert und gelagert werden.

6.8. Die Menge an Lackzusammensetzung und Lösungsmittel, die am Arbeitsplatz angeordnet ist, muss nicht mehr als eine Arbeitsverschiebung sein.

6.9. Beim Transportieren und Lagern von Lackzusammensetzungen ist es neben diesem Abschnitt zusätzlich zu diesem Abschnitt erforderlich, den Anforderungen der Standards für bestimmte Arten von ihr zu erfüllen.

7. Anforderungen an das Arbeiten

7.1. Arbeiter, die auf gemeinsame und besondere Fragen der Arbeitssicherheit ausgebildet wurden, dürfen zusammenarbeiten und ein entsprechendes Zertifikat zusammenarbeiten. Die Häufigkeit der Anweisungen in Arbeitsplätzen und Testkenntnissen zur Arbeitssicherheit muss nach GOST 12.0.004-90 und Snip eingehalten werdenIII-4-80 und medizinische Untersuchungen - in der von dem Gesundheitsministerium der UdSSR verordneten Weise.

8. Anforderungen an die Verwendung individueller Mittel zum Schutz der Arbeit

8.1. Arbeiten sollte mit persönlicher Schutzausrüstung gemäß den "typischen sektoralen Vorschriften der freien Erteilung von speziellen Kleidungsstücke, speziellen Schuhen und anderen persönlichen Schutzausrüstungen für Arbeitnehmer und Angestellte in Bau-, Bau- und Reparatur- und Bauarbeiten" und "Anweisungen auf der Verfahren zur Bereitstellung von Arbeitnehmern und Mitarbeitern von Sonderbekleidung, speziellen Schuhen und anderen individuellen Schutzmitteln, "vom USSR-Staatsausschuss und dem Präsidium der WCSPs genehmigt".

8.2. Individuelle Schutzausrüstung sollte in Bezug auf Arbeitsbedingungen gemäß den Anweisungen der Hersteller angewendet werden.

8.3. Arbeiter, die persönliche Schutzausrüstung erhielt, sollten mit dem Verfahren zur Verwendung und Pflege unterrichtet werden.

8.4. Bei der Baustelle sollten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Erster Beihilfen und Bedingungen für die Erfüllung der persönlichen Hygieneanforderungen bereitzustellen.

In jeder Brigade müssen Personen hervorgehoben und ausgebildet werden, um Erste-Hilfe und Erste-Hilfe-Kits auszugeben, die mit den notwendigen Arzneimitteln und Verbandmaterialien ausgestattet sind,

9. Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen der Arbeitssicherheit

9.1. Die Kontrolle der Umsetzung der Anforderungen an die Verhinderung gefährlicher Produktionsfaktoren sollte von technischen und technischen Arbeitnehmern und Spezialisten des Sicherheitssicherheitsdienstes für Sicherheitssicherheit sowie schädliche Produktionsfaktoren - sanitäre und epidemiologische Stationen durchgeführt werden.

9.2. Die Steuerung des Inhalts von schädlichen Substanzen in der Luft der Arbeitszone sollte gemäß den Anforderungen von GOST 12.1.005-88, GOST 12.1.016-79 und GOST 12.1.007-76 durchgeführt werden.

Die Luftentnahme sollte direkt an den Arbeitsplätzen an den Produktionsbedingungen durchgeführt werden.

9.3. Kontrolle über den sicheren Betrieb des Geräts unter Druck und von Gosgortkhnadzor der UdSSSR, sollte gemäß den Anforderungen der "Regeln des Geräts und des sicheren Betriebs von Druckschiffen" durchgeführt werden, die vom UdSSR Gosgortkhnadzor genehmigt werden.

9.4. Kontrolle über den Zustand der elektrischen Ausrüstung und der sichere Betrieb sollte gemäß den "Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Anlagen und Sicherheitsvorschriften der Verbraucher elektrischen Installationen und Sicherheitsvorschriften während des Betriebs der elektrischen Anlagen der Verbraucher" sowie "Regeln der elektrischen Installationen" durchgeführt werden, die genehmigt werden vom UdSSR-Energieministerium.

9.5. Kontrolle über Rauschen und Vibrationen während des Betriebs von Maschinen und Mechanismen sollten nach GOST 12.1.023-80, GOST 12.2.030-83, GOST 12.1.050-86, GOST 12.1.012-90, GOST 16519-78 durchgeführt werden .

9.6. Die Überprüfung des Zustands der persönlichen Schutzausrüstung sollte gemäß den Anforderungen der regulatorischen und technischen Dokumentation für diese Fonds durchgeführt werden.

ANHANG

Referenz

Hygienische und feuerfreie Merkmale von Chemikalien, die am häufigsten in Malerarbeiten verwendet werden

Name der Substanzen

Maximal zulässige Konzentration von mg / m 3

Temperatur, ° С

blitz

selbstbrennend

Aluminium

Asbest

Butylacetat

Butylalkohol

Dibutylfotlat.

Kalkstein

Terpentin

Lösungsmittel

Titan und sein Dioxid

Weißer Geist

Kohlenoxid

Ultramarin

Formaldehyd

Chlorid Vinyl.

Chromoxole

Cyclohexan.

Zinkoxole

Ethylacetat

System der Arbeitssicherheitsstandards.
GEBÄUDE
Öffnungsgemälde
SICHERHEITSANFORDERUNGEN
Gost 12.3.035-84.

Staatsausschuss für Bau- und Investitionen
Moskau

Zustandsstandard der SSR-Union
System der Arbeitssicherheitsstandards.
Gebäude
Öffnungsgemälde
Sicherheitsanforderungen
Berufssicherheitsstandardsystem. KONSTRUKTION.
Malerei. Sicherheitsanforderungen.
Got
12.3.035-84
Lösung des USSR-Staatsausschusses für Bauarbeiten vom 4. September 1984 Nr. 154 Einführung

ab dem 01.01.85.
Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen fest, um die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Prozess der Vorbereitung und Umsetzung von Malereiarbeiten in der Konstruktion, der Erweiterung, des Wiederaufbaus und der technischen Wiederausrüstung von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen zu verhindern.
1. allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Organisation und Technologie der Lackierarbeiten sollten in allen Phasen des Produktionsprozesses sicher sein: Herstellung von Lackmaterialien, Oberflächenvorbereitung auf Farbe, Färbung und Einhaltung der Anforderungen dieser Norm, GOST 12.1.007-76, GOST 12.3. 002-75, GOST 12.1. 010-76, SNIP III-4-80, SNIP III-21-73, Brandschutzregeln bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten, vom staatlichen Code des USSR-Ministeriums für innere Angelegenheiten genehmigt, sowie sanitäre Standards und Regeln, die vom UdSSR-Gesundheitsministerium genehmigt wurden.
1.2. Bei der Durchführung von Malerarbeiten ist es notwendig, die Möglichkeit der folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu berücksichtigen:
erhöhte Luftverschmutzung, Haut, Overall mit chemischen Verbindungen, Aerosol, Staub;
erhöhte Schwerkraft der Arbeit;
erhöhte Geräusche, Vibrationen;
erhöhte oder reduzierte Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftmobilität;
hoher statischer Strom;
Feuer- und Explosionsgefahr;
ungeschützte (nicht begrenzte) bewegliche Elemente der Farbausrüstung;
Unzureichende Beleuchtung an den Arbeitsplätzen.
1.3. Die Konzentration von brennbaren Gasen, Dämpfen und (oder) Suspensionen in der Luft des Arbeitsbereichs sollte die Werte gemäß GOST 12.1.004-91 nicht überschreiten.
Der Gehalt an schädlichen Substanzen in der Luft der Arbeitszone und der Parameter des Mikroklimas sollte die von GOST 12.1.005-88 eingestellten Normen nicht überschreiten.
Hygienische und feuerfreie Merkmale der am häufigsten verwendeten Chemikalien werden in der Anwendung in der Anwendung bereitgestellt.
1.4. Geräusch- und Vibrationsstufen auf den von Maschinen und Mechanismen erstellten Arbeitsplätzen sollten die von GOST 12.1.003-83 und GOST 12.1.012-90 festgelegten Regeln nicht überschreiten.
1.5. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss den Anforderungen von CH 81-80 einhalten.
2. Anforderungen an technologische Prozesse
2.1. In technologischen Prozessen bei der Herstellung von Lackierzusammensetzungen und der Erfüllung der Lackierarbeiten werden die Mittel zur Mechanisierung, die Energieverbraucher bereitstellt, die in den von GOST 12.1.005-88 eingerichteten Grenzwerte für die Arbeit der mittleren Schwere betrieben werden.
2.2. Bei der Leistungstechniker

System der Arbeitssicherheitsstandards.
GEBÄUDE

Öffnungsgemälde

SICHERHEITSANFORDERUNGEN

Gost 12.3.035-84.

Staatsausschuss für Bau- und Investitionen

Moskau

Zustandsstandard der SSR-Union

Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen fest, um die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Prozess der Vorbereitung und Umsetzung von Malereiarbeiten in der Konstruktion, der Erweiterung, des Wiederaufbaus und der technischen Wiederausrüstung von Unternehmen, Gebäuden und Strukturen zu verhindern.

1. allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Organisation und Technologie der Lackierarbeiten sollten in allen Phasen des Produktionsprozesses sicher sein: Herstellung von Lackmaterialien, Oberflächenvorbereitung auf Farbe, Färbung und Einhaltung der Anforderungen dieser Norm, GOST 12.1.007-76, GOST 12.3. 002-75, GOST 12.1. 010-76, SNIP III-4-80, SNIP III-21-73, Brandschutzregeln bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten, vom staatlichen Code des USSR-Ministeriums für innere Angelegenheiten genehmigt, sowie sanitäre Standards und Regeln, die vom UdSSR-Gesundheitsministerium genehmigt wurden.

1.2. Bei der Durchführung von Malerarbeiten ist es notwendig, die Möglichkeit der folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu berücksichtigen:

erhöhte Luftverschmutzung, Haut, Overall mit chemischen Verbindungen, Aerosol, Staub;

erhöhte Schwerkraft der Arbeit;

erhöhte Geräusche, Vibrationen;

erhöhte oder reduzierte Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftmobilität;

hoher statischer Strom;

feuer- und Explosionsgefahr;

ungeschützte (nicht begrenzte) bewegliche Elemente der Farbausrüstung;

unzureichende Beleuchtung an den Arbeitsplätzen.

Hygienische und feuerfreie Merkmale der am häufigsten verwendeten Chemikalien werden in der Anwendung in der Anwendung bereitgestellt.

1.4. Geräusch- und Vibrationsstufen auf den von Maschinen und Mechanismen erstellten Arbeitsplätzen sollten die von GOST 12.1.003-83 und GOST 12.1.012-90 festgelegten Regeln nicht überschreiten.

1.5. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss den Anforderungen von CH 81-80 einhalten.

2. Anforderungen an technologische Prozesse

2.1. In technologischen Prozessen bei der Herstellung von Lackierzusammensetzungen und der Erfüllung der Lackierarbeiten werden die Mittel zur Mechanisierung, die Energieverbraucher bereitstellt, die in den von GOST 12.1.005-88 eingerichteten Grenzwerte für die Arbeit der mittleren Schwere betrieben werden.

2.2. Bei der Durchführung technologischer Operationen muss der direkte Kontakt der Arbeit mit den schädlichen Komponenten der Färbungszusammensetzungen ausgeschlossen werden.

2.3. Vorbereiten von Gemäldeformulierungen folgt speziell für diese Räumlichkeiten, die mit erzwungener Belüftung ausgestattet sind.

2.4. Mit mechanisierter Färbung von belüfteten Räumlichkeiten sollten die führenden Pigmente im Gemälde nicht mehr als ein Prozent betragen.

2.5. Bei der Durchführung der gesamten Arbeit an der Vorbereitung und Anwendung von Lackzusammensetzungen, einschließlich des Imports, sollten die Anforderungen der Anweisungen des Herstellers in Bezug auf Arbeitssicherheit beachtet werden.

2.6. Bei der Durchführung von Malerarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sollte das Outfit in der von SNIP III-4-80 vorgeschriebenen Weise an die Herstellung von Arbeit erteilt werden.

3. Anforderungen an das Räumlichkeiten

3.1. Räumlichkeiten, in denen Malerarbeiten hergestellt werden, sollten natürliche oder erzwungene Belüftung aufweisen, die die Erfüllung der Anforderungen sorgt.

3.2. An Orten der Anwendung von Farbzusammensetzungen, die explosive Paare bilden, müssen Verdrahtung und elektrische Geräte mit einer explosionsgeschützten Ausführung erregbar oder erstellt werden. Arbeit mit Feuer an diesen Orten ist nicht erlaubt.

Am Eingang der Räumlichkeiten müssen WARNUNG Inschriften und Sicherheitszeichen nach GOST 12.4.026-76 veröffentlicht werden.

3.3. Die Heizungsräume, wenn Trockenoberflächen die Regeln der Brandschutzsicherheit bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten und Snip III-4-80 erfüllen müssen.

3.4. Gefahrgefährdete Gebiete, die sich aus Malerarbeiten ergeben, sollten gemäß den Anforderungen von GOST 23407-78 und GOST 12.4.059-89 mit Sicherheitsschildern nach GOST 12.4.026-76 eingezäunt sein.

3.5. Operationen in Wänden und Überschneidungen sollten durch temporärer Inventar geschlossen oder in Übereinstimmung mit dem GOST 12.4.059-89 auftreten.

4. Anforderungen an die Lackzusammensetzungen

4.1. Alle Charge der ankommenden Quellkomponenten und der fertigen Malereizusammensetzungen, einschließlich importiert, sollten einen analytischen Reisepass mit der Verfügbarkeit von schädlichen Substanzen, Parametern, die Brandgefahren, Timing- und Lagerbedingungen, die empfohlene Anwendungsmethode, Methode und Regulierung der sicheren Herstellung von Malerarbeiten, Empfehlungen für Kollektiv- und Einzelschutz.

4.2. Es darf nicht in den Farbzusammensetzungen von Benzol, chlorierten Kohlenwasserstoffen, Methanol verwendet werden.

4.3. Malereiformulierungen sollten auf Jobs eingeben, die bereit sind.

5. Anforderungen an Produktionsgeräte

5.1. Ausrüstung, die für Malerarbeiten verwendet werden, müssen den Anforderungen von GOST 12.2.003-91 und GOST 12.2.049-80 entsprechen.

5.2. Die Ausrüstung muss während des Betriebs, deren schädliche Substanzen unterschieden werden, mit lokaler Absaugung ausgestattet sein.

5.3. Die Leistung der Lackierarbeiten sollte mit notwendigen und wartungsfähigen Mitteln der Mechanisierung, Werkzeuge, Bestandsvorderaten sowie Kotflügelgeräte sowie Schutzeinrichtungen gemäß den Anforderungen von GOST 12.4.059-89, GOST 24258-88, GOST 26887-86 , GOST 27321-87, GOST 27372-87.

5.4. Die elektrische Sicherheit von gebrauchten Maschinen und Geräten muss den Anforderungen von GOST 12.1.013-78, GOST 12.1.019-79 und GOST 12.2.007.0-75 entsprechen.

5.5. Produktionsausrüstung, auf der sich statischer Elektrizität ansammeln kann, muss geerdet sein. Übereinstimmung mit den Anforderungen der GOST 12.1.018-86.

6. Anforderungen an Lager- und Transport von Materialien auf der Baustelle

6.1. Die Lagerung und der Transport von Malereiformulierungen müssen den Anforderungen von GOST 9980.5-86 und Brandschutzbestimmungen bei der Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten einhalten.

6.2. Gemäldeformulierungen, Mastix und Lösungsmittel sollten in geschlossenen belüfteten Sprengräumen aufbewahrt werden.

6.3. Der Behälter, in dem sich die Gemäldeformulierungen befinden, müssen unzerbrechlich, gut und fest geschlossen sein. Die Tabelle sollte auf dem Namen, der Parteinummer, dem Herstellungsdatum, dem Namen des Herstellers, der Methode der sicheren Lagerung, des Transports, des Anwendungs- und Haltbarkeitsdauerns markiert sein. Kapazitäten, die schädliche und explosive Substanzen enthalten, müssen gemäß den Anforderungen der GOST 12.4.026-76 eine Warnfarbe aufweisen. Die Masse (Brutto) des in die Baustelle kommenden Behälters sollte 15 kg nicht überschreiten.

6.4. In den Räumlichkeiten, in denen Materialien, die explosive und feuergefährdende Paare zuordnen, werden die Verwendung von Feuer sowie die Aktionen, die Funkenbildung verursachen, nicht erlaubt sind. Elektrische Geräte sollten explosionsgeschützte Ausführung sein.

6.5. Löcher in Metallbehältern sollten durch Stau geschlossen werden. Es ist erlaubt, die Stecker auf das aus dem Material hergestellte Werkzeug zu entfernen oder zu lösen, das keine Funkenbildung verursacht.

6.6. Feuerverpackung (Fässer, Bidonien) sollten an speziell ausgewiesenen Gefäßen aufbewahrt werden.

6.7. Die Komponenten der Malzusammensetzungen, die mit der Freisetzung von schädlichen Substanzen umarmt, sollten separat transportiert und gelagert werden.

6.8. Die Menge an Lackzusammensetzung und Lösungsmittel, die am Arbeitsplatz angeordnet ist, muss nicht mehr als eine Arbeitsverschiebung sein.

6.9. Beim Transportieren und Lagern von Lackzusammensetzungen ist es neben diesem Abschnitt zusätzlich zu diesem Abschnitt erforderlich, den Anforderungen der Standards für bestimmte Arten von ihr zu erfüllen.

7. Anforderungen an das Arbeiten

7.1. Arbeiter, die auf gemeinsame und besondere Fragen der Arbeitssicherheit ausgebildet wurden, dürfen zusammenarbeiten und ein entsprechendes Zertifikat zusammenarbeiten. Die Häufigkeit der Anweisungen am Arbeitsplatz und das Testen von Wissen über die Arbeitssicherheit sollte nach GOST 12.0.004-90 und SNIP III-4-80 sowie medizinische Untersuchungen angesehen werden - in der vom UdSSR-Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Weise.

8. Anforderungen an die Verwendung individueller Mittel zum Schutz der Arbeit

8.1. Arbeiten sollte mit persönlicher Schutzausrüstung gemäß den "typischen sektoralen Vorschriften der freien Erteilung von speziellen Kleidungsstücke, speziellen Schuhen und anderen persönlichen Schutzausrüstungen für Arbeitnehmer und Angestellte in Bau-, Bau- und Reparatur- und Bauarbeiten" und "Anweisungen auf der Verfahren zur Bereitstellung von Arbeitnehmern und Mitarbeitern von Sonderbekleidung, speziellen Schuhen und anderen individuellen Schutzmitteln, "vom USSR-Staatsausschuss und dem Präsidium der WCSPs genehmigt".

8.2. Individuelle Schutzausrüstung sollte in Bezug auf Arbeitsbedingungen gemäß den Anweisungen der Hersteller angewendet werden.

8.3. Arbeiter, die persönliche Schutzausrüstung erhielt, sollten mit dem Verfahren zur Verwendung und Pflege unterrichtet werden.

8.4. Bei der Baustelle sollten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Erster Beihilfen und Bedingungen für die Erfüllung der persönlichen Hygieneanforderungen bereitzustellen.

In jeder Brigade müssen Personen hervorgehoben und ausgebildet werden, um Erste-Hilfe und Erste-Hilfe-Kits auszugeben, die mit den notwendigen Arzneimitteln und Verbandmaterialien ausgestattet sind,

9. Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen der Arbeitssicherheit

9.1. Die Kontrolle der Umsetzung der Anforderungen an die Verhinderung gefährlicher Produktionsfaktoren sollte von technischen und technischen Arbeitnehmern und Spezialisten des Sicherheitssicherheitsdienstes für Sicherheitssicherheit sowie schädliche Produktionsfaktoren - sanitäre und epidemiologische Stationen durchgeführt werden.

9.2. Die Steuerung des Inhalts von schädlichen Substanzen in der Luft der Arbeitszone sollte gemäß den Anforderungen von GOST 12.1.005-88, GOST 12.1.016-79 und GOST 12.1.007-76 durchgeführt werden.

Die Luftentnahme sollte direkt an den Arbeitsplätzen an den Produktionsbedingungen durchgeführt werden.

9.3. Kontrolle über den sicheren Betrieb des Geräts unter Druck und von Gosgortkhnadzor der UdSSSR, sollte gemäß den Anforderungen der "Regeln des Geräts und des sicheren Betriebs von Druckschiffen" durchgeführt werden, die vom UdSSR Gosgortkhnadzor genehmigt werden.

9.4. Kontrolle über den Zustand der elektrischen Ausrüstung und der sichere Betrieb sollte gemäß den "Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Anlagen und Sicherheitsvorschriften der Verbraucher elektrischen Installationen und Sicherheitsvorschriften während des Betriebs der elektrischen Anlagen der Verbraucher" sowie "Regeln der elektrischen Installationen" durchgeführt werden, die genehmigt werden vom UdSSR-Energieministerium.

9.5. Kontrolle über Rauschen und Vibrationen während des Betriebs von Maschinen und Mechanismen sollten nach GOST 12.1.023-80, GOST 12.2.030-83, GOST 12.1.050-86, GOST 12.1.012-90, GOST 16519-78 durchgeführt werden .

9.6. Die Überprüfung des Zustands der persönlichen Schutzausrüstung sollte gemäß den Anforderungen der regulatorischen und technischen Dokumentation für diese Fonds durchgeführt werden.

ANHANG

Referenz

Hygienische und feuerfreie Merkmale von Chemikalien, die am häufigsten in Malerarbeiten verwendet werden

Name der Substanzen

Maximal zulässige Konzentration von mg / m3

Temperatur, ° С

blitz

selbstbrennend

Aluminium

Asbest

Butylacetat

Butylalkohol

Dibutylfotlat.

Kalkstein

Terpentin

Lösungsmittel

Titan und sein Dioxid

Weißer Geist

Kohlenoxid

Ultramarin

Formaldehyd

Chlorid Vinyl.

Chromoxole

Cyclohexan.

Zinkoxole

Ethylacetat


2021.
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