25.10.2021

Die Rechte und Pflichten des Chefingenieurs eines Bauunternehmens. Chefingenieur eines Bauunternehmens. Der Umfang der Tätigkeit des Chefingenieurs und die Auswirkungen seiner Entscheidungen auf das Funktionieren des Unternehmens


Stellenbeschreibung Leitender Ingenieur (Bau)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Verbesserung der Produktionsorganisation und Einführung fortschrittlicher Methoden

Bau, Reduzierung der Baukosten und Verbesserung der Qualität sowie Verkürzung des Zeitpunkts ihrer Umsetzung.

2.3. Überwacht die Entwicklung von langfristigen und aktuellen Plänen für Bau, Wiederaufbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauanlagen.

2.4. Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen hinsichtlich technischer Umrüstung und

Steigerung der Produktionseffizienz, bei der Bestimmung der erforderlichen finanziellen Ressourcen, einschließlich der Gelder der Investoren, für den Bau, die Planung und den Kauf von Ausrüstung sowie für Kapitalinvestitionen, Auftragnehmer für die Durchführung von Kapitalbauarbeiten unter den Bedingungen der Marktverwaltungsmethoden.

2.5. Ergreift Maßnahmen für den rechtzeitigen Abschluss wirtschaftlicher und finanzieller

Verträge mit Auftragnehmern für Planungs- und Vermessungs- und Bau- und Installationsarbeiten, mit Unternehmen - für den Kauf von Materialien und Ausrüstung.

2.7. Gewährleistet die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Design und

Kostenvoranschlag Unterlagen und Materialien für Bauobjekte.

2.8. Gewährleistet die Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung sowie die technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität aller Bau- und Installations- und sonstigen Bauarbeiten, über deren Übereinstimmung mit den genehmigten Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen, Bauvorschriften, Vorschriften, Normen und Spezifikationen, Sicherheitsstandards, industrielle Hygiene und Brandschutz, Anforderungen an die Arbeitsorganisation.

2.9. Koordiniert mit den Behörden, die die technische Überwachung ausüben, Fragen im Zusammenhang mit der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen.

2.10. Kontrolliert die Ausgaben der Mittel, die für den Kauf von Ausrüstung bereitgestellt werden, und

Baumaterialien, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Erhaltung von Geräten und Baumaterialien.

2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauprojekten durch.

2.12. fördert die Umsetzung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen,

Verbilligung der Kosten und Verkürzung der Bauzeit, Verkürzung der Amortisationszeit von Kapitalinvestitionen (ohne die Festigkeit der Bauwerke zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern).

2.13. Bietet die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, zweckmäßig

Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotenzials der in

untergeordnete Einheiten.

2.14. Organisiert die Arbeit an der Buchhaltung und Berichterstattung über den Bau.

3. RECHTE

Der Chefbauingenieur hat das Recht:

3.1. Untergeordnete Mitarbeiter und Dienstaufgaben zu erteilen, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Kontrolle der Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten, termingerechte Umsetzung

Einzelzuweisungen und Zuweisungen durch untergeordnete Einheiten.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des leitenden Bauingenieurs, untergeordneter Einheiten.

3.4. Gehen Sie Beziehungen mit Unterabteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des leitenden Bauingenieurs fallen.

4. HAFTUNG

Der Leitende Bauingenieur ist zuständig für:

4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionsaktivitäten des Unternehmens innerhalb von

ihre Kompetenz.

4.2. Versäumnis, die Erfüllung ihrer Funktionspflichten sowie der Arbeit sicherzustellen

nachgeordneten Abteilungen des Unternehmens in Fragen ihrer Produktionstätigkeit.

4.3. Ungenaue Informationen zum Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen zu Themen

innerhalb seiner Zuständigkeit.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Weisungen der Verwaltung des Unternehmens.

4.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Die Arbeitsweise des leitenden Bauingenieurs richtet sich nach

Interne Arbeitsvorschriften des Unternehmens.

5.2. Aus Produktionsgründen kann der Leitende Bauingenieur auf Dienstreisen (auch vor Ort) gehen.

5.3. Um betriebliche Probleme zu lösen, um die Produktionsaktivitäten sicherzustellen

Dem leitenden Bauingenieur können Firmenfahrzeuge zugewiesen werden.

6. UMFANG UND AUSWIRKUNGEN VON ENTSCHEIDUNGEN

6.1. An den leitenden Bauingenieur, um seine Aktivitäten sicherzustellen

das Recht zur Unterzeichnung von Organisations- und Verwaltungsdokumenten zu Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören, wird gewährt.

Stellenbeschreibung und Aufgaben des leitenden Bauingenieurs.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Aufgaben, Rechte und Pflichten des leitenden Bauingenieurs.

1.2. Die Ernennung und Entlassung des leitenden Bauingenieurs erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Direktors des Unternehmens.

1.3. Der Chefbauingenieur berichtet direkt an den Direktor des Unternehmens.

1.4. Zum leitenden Ingenieur für Bau wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in leitenden Positionen im Baubereich von mindestens _______ Jahren berufen.

1.5. Der Chefbauingenieur sollte wissen:

- Gesetze und sonstige Vorschriften, die die Tätigkeit von Bauorganisationen regeln;

- Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;

- Aussichten für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens;

- Produktionsstätten des Unternehmens;

- Grundlagen der Arbeitstechnik;

- das Verfahren für die Entwicklung und Genehmigung von Bauplänen;

- Technologie und Methoden der Bauarbeiten;

- Bauvorschriften;

- Anforderungen an die Arbeitsorganisation bei der Herstellung von Bauprojekten;

- das Verfahren zur Finanzierung von Kapitalinvestitionen und zur Gewinnung von Investoren;

- das Verfahren für die Entwicklung und Ausführung von Entwurfsschätzungen und anderen technischen Unterlagen, Buchführung und Erstellung von Berichten über die Tätigkeiten des Unternehmens im Baubereich;

- das Verfahren für den Abschluss und die Ausführung von Geschäfts- und Finanzverträgen;

- wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen führender Bauunternehmen;

- Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

- Regeln und Normen für Arbeitsschutz, Sicherheit, industrielle Hygiene und Brandschutz.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des leitenden Bauingenieurs werden seine Aufgaben dem ________________________ übertragen.

2. OFFIZIELLE VERANTWORTUNG.

Der Chefbauingenieur ist verpflichtet:

2.1. Gewährleistung der Bauausführung, zielgerichteter und rationeller Einsatz der Ressourcen.

2.2. Führen Sie die Arbeiten zur Verbesserung und Senkung der Kosten von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten, zur Verbesserung der Produktionsorganisation und zur Einführung fortschrittlicher Bauweisen, zur Reduzierung der Baukosten und zur Verbesserung der Qualität sowie zur Verkürzung des Zeitpunkts ihrer Umsetzung.

2.3. Überwacht die Entwicklung von langfristigen und aktuellen Plänen für Bau, Wiederaufbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauanlagen.

2.4. Beteiligt sich an der Erstellung von Geschäftsplänen im Hinblick auf die technische Umrüstung und Steigerung der Produktionseffizienz, an der Ermittlung der erforderlichen finanziellen Ressourcen, einschließlich der Investorengelder, für den Bau, die Planung und den Kauf von Ausrüstungen sowie Finanzierungsquellen für Investitionen, Auftragnehmer für Kapitalaufbauarbeit unter den Bedingungen der marktwirtschaftlichen Managementmethoden.

2.5. Ergreift Maßnahmen für den rechtzeitigen Abschluss von Wirtschafts- und Finanzverträgen mit Auftragnehmern für Planungs- und Vermessungs- und Bau- und Installationsarbeiten, mit Unternehmen - für den Einkauf von Materialien und Ausrüstung.

2.6. Überwacht die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Gegenparteien, wirkt bei der Vorbereitung von Ansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen mit.

2.7. Bietet die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Entwurfsschätzungen und Materialien für Bauprojekte.

2.8. Gewährleistet die Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung sowie die technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität aller Bau- und Installations- und sonstigen Bauarbeiten, über deren Übereinstimmung mit den genehmigten Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen, Bauvorschriften, Vorschriften, Normen und Spezifikationen, Sicherheitsstandards, industrielle Hygiene und Brandschutz, Anforderungen an die Arbeitsorganisation.

2.9. Koordiniert mit den Behörden, die die technische Überwachung ausüben, Fragen im Zusammenhang mit der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen.

2.10. Kontrolliert die Verwendung der Mittel, die für den Kauf von Geräten und Baumaterialien bereitgestellt werden, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Konservierung von Geräten und Baumaterialien.

2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauprojekten durch.

2.12. Fördert die Einführung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen, die die Kosten senken und die Bauzeit verkürzen, die Amortisationszeit von Kapitalinvestitionen verkürzen (ohne die Festigkeit der Bauwerke zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern).

2.13. Gewährleistet die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, die sinnvolle Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotentials der in nachgeordneten Einheiten beschäftigten Arbeitnehmer.

2.14. Organisiert die Arbeit an der Buchhaltung und Berichterstattung über den Bau.

3. RECHTE.

Der Chefbauingenieur hat das Recht:

3.1. Untergeordnete Mitarbeiter und Dienstaufgaben zu erteilen, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen offiziellen Aufgaben gehören.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch untergeordnete Einheiten.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des leitenden Bauingenieurs, nachgeordnete Einheiten.

3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Unterabteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des leitenden Bauingenieurs fallen.

4. HAFTUNG.

Der Leitende Bauingenieur ist zuständig für:

4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionsaktivitäten des Unternehmens im Rahmen seiner Zuständigkeit.

4.2. Versäumnis, die Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten sowie die Arbeit untergeordneter Unternehmensbereiche in Fragen ihrer Produktionstätigkeiten sicherzustellen.

4.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen zu Themen, die in seine Zuständigkeit fallen.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Weisungen der Verwaltung des Unternehmens.

4.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN.

5.1. Die Arbeitsweise des leitenden Bauingenieurs richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund von Produktionsbedürfnissen kann der Chefbauingenieur auf Dienstreisen (auch vor Ort) gehen.

5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme im Zusammenhang mit der Produktionsunterstützung können dem leitenden Konstruktionsingenieur Firmenfahrzeuge zugewiesen werden.

6. UMFANG UND AUSWIRKUNGEN VON ENTSCHEIDUNGEN.

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit wird dem leitenden Bauingenieur das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Dokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Aufgabenbereich fallen.

Die Entwicklung und das Funktionieren jedes Bauunternehmens hängt maßgeblich vom Chefingenieur, seiner Ausbildung, Qualifikation und praktischen Geschicklichkeit ab. Die Organisation der Tätigkeiten des leitenden Bauingenieurs hat direkten Einfluss auf den Erfolg und die Höhe des Gewinns des Unternehmens. Der Ingenieur bietet eine technische Ausbildung für das gesamte Unternehmen an, deren Niveau das höchste sein muss. Dies wird vor allem durch das Studium wissenschaftlicher Leistungen im Bauwesen sowie die fortgeschrittene Erfahrung führender Unternehmen auf diesem Gebiet erreicht.

Die wichtigsten Bestimmungen der Stellenbeschreibung des leitenden Ingenieurs im Bauwesen

Alle Bauarbeiten, der rationelle Einsatz und die Abrechnung der Materialressourcen werden vom Chefingenieur durchgeführt. Das Berufsbild des leitenden Ingenieurs eines Bauunternehmens sieht vor, über den Bau der Anlage Aufzeichnungen zu führen und alle dazugehörigen Unterlagen zu erstellen.

Dieser Beamte muss die Perspektive des Unternehmens studieren, er muss an der Erstellung seines Geschäftsplans mitwirken, insbesondere an Kapiteln, die Wege zur technischen Umrüstung und Effizienzsteigerung aufzeigen. Der Chefingenieur ist auch direkt an der Verteilung der für den Bau der Anlage bereitgestellten Finanzmittel beteiligt.

Die Position des Chefingenieurs bietet Zugriff auf alle Daten im Zusammenhang mit der Erstellung von Berichten, Projekten und Kostenvoranschlägen. Es ist der Chefingenieur, der dafür sorgt, dass die Anlage termingerecht und ohne Beanstandungen in Betrieb genommen wird. Außerdem steht die Bauqualität unter seiner Kontrolle.

Erforderliche Kenntnisse

Die Berufsaussichten des leitenden Bauingenieurs sollten sehr breit gefächert sein. Er ist gemäß seiner Berufspflicht verpflichtet zu wissen:

  • Bauvorschriften und -vorschriften;
  • Methoden der Durchführung und Technologie von Bauarbeiten;
  • die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit von Bauorganisationen;
  • bedeutende Errungenschaften in Wissenschaft und Technik sowie die Erfahrung führender Unternehmen der Baubranche;
  • das Verfahren für die Ausführung und den Abschluss von Finanz- und Geschäftsverträgen;
  • wirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte von Arbeit und Produktion;
  • Spezialisierung des Unternehmens, Profil und Strukturmerkmale;
  • Produktionsstätten des Unternehmens;
  • wirtschaftliche und technische Entwicklungsperspektiven;
  • grundlegende technologische Arbeitsmethoden;
  • das Verfahren zur Genehmigung und Entwicklung von Bauplänen;
  • das Verfahren zur Gewinnung von Investoren, Kapitalanlagen und anderen Finanzierungen;
  • arbeitsorganisatorische Anforderungen für den Bau von Bauprojekten;
  • wie man Entwurfsschätzungen und andere technische Papiere entwickelt und herausgibt;
  • das Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen, Erstellung von Berichten über die Bauaktivitäten des Unternehmens;
  • Normen und Regeln für Arbeitsschutz, Sicherheit, Brandschutz und industrielle Hygiene;
  • Normen und Bestimmungen der Umweltgesetzgebung;
  • sanitäre und hygienische Standards.

Aufgaben des Postens des leitenden Ingenieurs im Bau

Um der Möglichkeit des Wiederaufbaus des Unternehmens und der Notwendigkeit einer Umrüstung der Produktion Rechnung zu tragen, muss ein Spezialist in leitender Position die technische Politik des Unternehmens und die Wege seiner zukünftigen Entwicklung gründlich studieren. Der Chefingenieur kann die Perspektive der Produktion und den Grad ihrer Spezialisierung bestimmen.

In die Zuständigkeit der Landesanstalt fallen Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Rationalisierung des Ressourceneinsatzes. Der Spezialist überwacht die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte, die Einhaltung von Produktionsstandards, deren Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit. Im Bedarfsfall hat der Chefingenieur das Recht, die Modernisierung des Produktionsprozesses und die Verbesserung der Qualität des hergestellten Produkts anzuordnen.

Merkmale der Position des leitenden Ingenieurs im Bauwesen

Die Position des Chefingenieurs ist eine der führenden Positionen des Unternehmens, das sich auf der zweiten Führungsebene befindet und die erste dem Generaldirektor eines Bauunternehmens übergibt. Absolut alle Bauprozesse stehen unter der Kontrolle des Chefingenieurs. Er berichtet direkt an den Generaldirektor, und daher kann nur er ihn sowohl einstellen als auch entlassen.

Ein Bewerber für die Position des leitenden Ingenieurs eines Bauunternehmens muss eine Mindestberufserfahrung in der Baubranche von fünf Jahren oder mehr haben. Darüber hinaus setzt dieser Beruf das Vorhandensein bestimmter Kenntnisse voraus, daher ist der Bewerber verpflichtet, beim Vorstellungsgespräch ein Hochschuldiplom in einer Baufachrichtung vorzulegen, vorzugsweise mit wirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Ausrichtung.

Ist es dem Chefingenieur aus irgendeinem Grund (wegen Ausscheiden, Krankheit etc.) für längere Zeit unmöglich, seine Aufgaben zu erfüllen, werden diese automatisch an seinen Stellvertreter oder an eine andere vom Generaldirektor benannte zuständige Person übertragen.

Aufgaben des leitenden Ingenieurs bei einem Bauunternehmen

Eine so hohe Position setzt ein recht breites Aufgabenspektrum voraus:

  • Organisation des Produktionsprozesses;
  • Ermittlung von Produktionsaussichten;
  • Bestimmung von Entwicklungswegen unter den Bedingungen des modernen Marktes;
  • Ausstattung des Unternehmens mit Ressourcen und Technologie zur Sicherung seiner Wettbewerbsfähigkeit;
  • Förderung der Rentabilität des Bauprozesses, Senkung der Kosten und Steigerung der Effizienz;
  • Entwicklung von Plänen für den Wiederaufbau und die Entwicklung des Unternehmens, deren Abstimmung mit der obersten Leitung;
  • Kontrolle und Verbesserung des Qualitätsniveaus der errichteten Bauobjekte;
  • Überwachung der Reparatur von Baumaschinen, ihrer Einstellung und Prüfung;
  • Kontrolle über das Personal des Unternehmens: Verbesserung ihrer Qualifikationen, Ausbildung zusätzlicher Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation, Abschluss von Vereinbarungen mit wissenschaftlichen Organisationen und Universitäten über die Bereitstellung von neugeprägten Fachkräften;
  • Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden;
  • Erfüllung der Funktionspflichten des Direktors des Unternehmens während seiner Abwesenheit.

Rechte des Chefingenieurs eines Bauunternehmens

Der leitende Ingenieur hat das Recht, Verträge mit natürlichen und juristischen Personen abzuschließen. Er kann eine persönliche Unterschrift verwenden, wenn die Entscheidungen in den Dokumenten im Rahmen seiner Befugnisse liegen.

Da der Chefingenieur die Tätigkeiten der technischen Dienste und Abteilungen kontrolliert, hat er das Recht, ihren Leitern Anweisungen zu erteilen, sowie mit ihnen Produktionsfragen zu besprechen und von ihnen die für seine Tätigkeit notwendigen Informationen zu erhalten.

Der Chefingenieur hat das Recht, an der Entwicklung des Entwicklungsprogramms des Unternehmens mitzuwirken.

Verantwortung des Chefingenieurs

Die Haftung für die Nichterfüllung von Pflichten oder für die unlautere Arbeit des Chefingenieurs wird durch das Zivil-, Arbeits- und Strafgesetzbuch der Russischen Föderation bestimmt. Diese Maßnahmen gelten bei Verstößen gegen Vorschriften und Vorschriften des Arbeitsschutzes oder Sicherheitsvorkehrungen, die zu Sachschäden geführt haben. Darüber hinaus ist die Verantwortung des Chefingenieurs für die Überschreitung der Dienstpflichten und für bestimmte Vergehen vorgesehen.

Darüber hinaus haftet der Chefingenieur eines Bauunternehmens für falsche Angaben über den unter seiner Aufsicht ausgeführten und in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Arbeitsschritt sowie über die Durchführung des Plans für ihn.

Für den Chefingenieur wird bestraft, dass seine Stationseinheiten und Mitarbeiter bösgläubig oder nicht vollständig ihren Arbeitspflichten nachgekommen sind.

Dieser Beamte haftet, wenn er sich weigert (oder unangemessen) Maßnahmen zur Unterdrückung von Regelverstößen zu ergreifen, die im Rahmen eines internen oder externen Audits festgestellt wurden. Zu diesen Verstößen gehören Sicherheitsvorschriften, Feuer und Arbeitsdisziplin, wenn deren Nichtbeachtung den Ruf und die Funktionsfähigkeit des Unternehmens sowie die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter gefährdet.

Bei Gesundheitsschäden von Mitarbeitern eines Bauunternehmens ist der Chefingenieur strafbar, da im Nachhinein grobe Verstöße aufgedeckt werden können, d.

Persönliche Eigenschaften des gewünschten Kandidaten

Der Chefingenieur eines Bau- und Reparaturunternehmens muss fließend in Zeichen- und Konstruktionsfähigkeiten sein. Er muss in der Lage sein, ein Team gut zu organisieren, auf jeden Mitarbeiter einzugehen und für eine angenehme Atmosphäre im Unternehmen zu sorgen. Er muss über gut entwickelte und ausgeprägte Führungsqualitäten verfügen. Darüber hinaus muss ein Kandidat für die Stelle des leitenden Ingenieurs im Bauwesen ein leitender, verantwortungsbewusster und proaktiver Mitarbeiter sein.

Arbeitsbedingungen des Chefingenieurs

Die Betriebsordnung des Unternehmens, die vom Generaldirektor des Bauunternehmens aufgestellt wird, bestimmt den Arbeitsplan des Bauingenieurs. Die Produktionsnotwendigkeit kann den PI zu Dienstreisen zu Produktionszwecken (einschließlich lokaler Bedeutung) zwingen.

Die Lösung betrieblicher Probleme kann die Verfügbarkeit von Transportmitteln erfordern, daher weist das Unternehmen dem Beamten in der Regel einen Firmenwagen zu, manchmal mit Fahrer.

Der Chefingenieur eines Bauprojekts ist eine hochbezahlte Position, das Monatsgehalt eines Spezialisten dieser Stufe schwankt zwischen 2000 und 3000 US-Dollar. Die Zahl ist direkt abhängig vom fachlichen Niveau des für diese Position eingestellten Mitarbeiters, dem Status des Unternehmens und seinem Cash-Umsatz sowie der Bedeutung der von diesem Spezialisten geleiteten Projektabteilung.

Der Umfang der Tätigkeit des Chefingenieurs und die Auswirkungen seiner Entscheidungen auf das Funktionieren des Unternehmens

Der Chefingenieur eines Bauunternehmens hat die Autorität, hochkarätige Entscheidungen zu treffen, die sich auf alle Mitarbeiter, Ressourcen und den Ruf des Unternehmens auswirken. Er kann Entscheidungen genehmigen oder ablehnen und Dokumente organisatorischer und administrativer Art unterzeichnen, die seinen funktionalen Verantwortlichkeiten entsprechen.

ZUGELASSEN
Direktor __________________________
(Name der Firma)
_________________ (_______________)
(Unterschrift) (vollständiger Name)

ARBEITSBESCHREIBUNG
Leitender Bauingenieur
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des leitenden Bauingenieurs.
1.2. Die Ernennung und Entlassung des leitenden Bauingenieurs erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Direktors des Unternehmens.
1.3. Der Chefbauingenieur berichtet direkt an den Direktor des Unternehmens.
1.4. In die Position des leitenden Bauingenieurs wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in leitenden Positionen im Baubereich von mindestens _______ Jahren berufen.
1.5. Der Chefbauingenieur sollte wissen:
- Gesetze und sonstige Vorschriften, die die Tätigkeit von Bauorganisationen regeln; Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur; Aussichten für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens; Produktionsstätten des Unternehmens; Grundlagen der Arbeitstechnik; das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Bauplänen; Technik und Methoden der Bauarbeiten; Bauvorschriften; arbeitsorganisatorische Anforderungen für den Bau von Bauprojekten; das Verfahren zur Finanzierung von Kapitalanlagen und zur Gewinnung von Investoren; das Verfahren für die Entwicklung und Ausführung von Entwurfsschätzungen und anderen technischen Unterlagen, Buchhaltung und Erstellung von Berichten über die Tätigkeiten des Unternehmens im Baubereich; das Verfahren für den Abschluss und die Ausführung von Geschäfts- und Finanzverträgen; wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen führender Unternehmen im Baubereich; Wirtschaft, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation; Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes.
1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des leitenden Bauingenieurs werden seine Aufgaben dem ________________________ übertragen.
2. FUNKTIONELLE VERANTWORTUNG
Leitender Bauingenieur:
2.1. Gewährleistet die Ausführung der Bauarbeiten, den gezielten und rationellen Einsatz von Ressourcen.
2.2. Führt die Arbeiten zur Verbesserung und Reduzierung der Kosten von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten, zur Verbesserung der Organisation der Produktion und zur Einführung fortschrittlicher Bauweisen, zur Reduzierung der Baukosten und zur Verbesserung der Qualität sowie zur Verkürzung des Zeitpunkts ihrer Umsetzung.
2.3. Überwacht die Entwicklung von langfristigen und aktuellen Plänen für Bau, Wiederaufbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauanlagen.
2.4. Beteiligt sich an der Erstellung von Geschäftsplänen im Hinblick auf die technische Umrüstung und Steigerung der Produktionseffizienz, an der Ermittlung der erforderlichen finanziellen Ressourcen, einschließlich der Investorengelder, für den Bau, die Planung und den Kauf von Ausrüstungen sowie Finanzierungsquellen für Investitionen, Auftragnehmer für Kapitalaufbauarbeit unter den Bedingungen der marktwirtschaftlichen Managementmethoden.
2.5. Ergreift Maßnahmen für den rechtzeitigen Abschluss von Wirtschafts- und Finanzverträgen mit Auftragnehmern für Planungs- und Vermessungs- und Bau- und Installationsarbeiten, mit Unternehmen - für den Einkauf von Materialien und Ausrüstung.
2.6. Überwacht die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Gegenparteien, wirkt bei der Vorbereitung von Ansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen mit.
2.7. Bietet die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Entwurfsschätzungen und Materialien für Bauprojekte.
2.8. Gewährleistet die Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung sowie die technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitpunkt und die Qualität aller Bau- und Installations- und sonstigen Bauarbeiten, über deren Übereinstimmung mit den genehmigten Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen, Bauvorschriften, Vorschriften, Normen und Spezifikationen, Sicherheitsstandards, industrielle Hygiene und Brandschutz, Anforderungen an die Arbeitsorganisation.
2.9. Koordiniert mit den Behörden, die die technische Überwachung ausüben, Fragen im Zusammenhang mit der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen.
2.10. Kontrolliert die Verwendung der Mittel, die für den Kauf von Geräten und Baumaterialien bereitgestellt werden, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Konservierung von Geräten und Baumaterialien.
2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauprojekten durch.
2.12. Fördert die Einführung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen, die die Kosten senken und die Bauzeit verkürzen, die Amortisationszeit von Kapitalinvestitionen verkürzen (ohne die Festigkeit der Bauwerke zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern).
2.13. Gewährleistet die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, die sinnvolle Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotentials der in nachgeordneten Einheiten beschäftigten Arbeitnehmer.
2.14. Organisiert die Arbeit an der Buchhaltung und Berichterstattung über den Bau.
3. RECHTE
Der Chefbauingenieur hat das Recht:
3.1. Untergeordnete Mitarbeiter und Dienstaufgaben zu erteilen, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.
3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch untergeordnete Einheiten.
3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des leitenden Bauingenieurs, untergeordneter Einheiten.
3.4. Gehen Sie Beziehungen mit Unterabteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des leitenden Bauingenieurs fallen.
4. HAFTUNG
Der Leitende Bauingenieur ist zuständig für:
4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionsaktivitäten des Unternehmens im Rahmen seiner Zuständigkeit.
4.2. Versäumnis, die Erfüllung ihrer funktionalen Pflichten sowie die Arbeit untergeordneter Unternehmensbereiche in Fragen ihrer Produktionstätigkeiten sicherzustellen.
4.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen zu Themen, die in seine Zuständigkeit fallen.
4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Weisungen der Verwaltung des Unternehmens.
4.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.
5. ARBEITSBEDINGUNGEN
5.1. Die Arbeitszeit des leitenden Bauingenieurs richtet sich nach der im Betrieb aufgestellten Betriebsordnung.
5.2. Aus Produktionsgründen kann der Leitende Bauingenieur auf Dienstreisen (auch vor Ort) gehen.
5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme im Zusammenhang mit der Produktionsunterstützung können dem Leitenden Konstruktionsingenieur Firmenfahrzeuge zugewiesen werden.
6. UMFANG UND AUSWIRKUNGEN VON ENTSCHEIDUNGEN
6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit wird dem leitenden Bauingenieur das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Dokumente zu Angelegenheiten zu unterzeichnen, die zu seinen Funktionsaufgaben gehören.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________________
(Unterschrift)


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