13.06.2022

929 Regierungsverordnung über Arzneimittel. Der maximale Vertragspreis für Arzneimittel mit internationalen Generikanamen wurde von KXan 36 Daily News festgelegt


In Übereinstimmung mit Artikel 33 Teil 1 Absatz 6 des Bundesgesetzes „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ Die Regierung der Russischen Föderation entscheidet:

1. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Lospreis) fest, über dem Arzneimittel mit unterschiedlichen internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen nicht Gegenstand eines Vertrags sein können (ein Los), in Höhe von (mit Ausnahme der in Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Fälle):

1 Million Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr weniger als 500 Millionen Rubel betrugen;

2,5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr zwischen 500 Millionen Rubel und 5 Milliarden Rubel lagen;

5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr mehr als 5 Milliarden Rubel betrugen.

2. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses) in Höhe von 1.000 Rubel fest, wenn der Gegenstand eines Vertrags (ein Los) zusammen mit einem anderen Arzneimittel (anderen Arzneimitteln) ist ) ist die Abgabe folgender Arzneimittel:

Ein Arzneimittel mit einem internationalen Freinamen (in Ermangelung eines solchen Namens mit einem chemischen Gruppierungsnamen), innerhalb dessen es keine ordnungsgemäß registrierten Arzneimittel gibt, die in Darreichungsform und Dosierung ähnlich sind;

Betäubungsmittel;

Psychopharmaka;

Radiopharmazeutisches Medikament.

3. Erkennen Sie als ungültig an Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. April 2013 N 301 „Über die Festlegung des Grenzwerts des ursprünglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses), wenn dieser überschritten wird, verschiedene Arzneimittel mit internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2013, N 15, Art. 1787).

Premierminister
Russische Föderation
D. Medwedew


Notiz. Red.: Der Text der Resolution wird auf dem offiziellen Internetportal für Rechtsinformationen http://www.pravo.gov.ru, 22.10.2013 veröffentlicht.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Oktober 2013 N 929
„Bei der Festlegung des Grenzwerts des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Lospreis), über dem Arzneimittel mit verschiedenen internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen nicht sein können Gegenstand eines Auftrags (eines Loses)"

Gemäß Artikel 33 Absatz 1 Absatz 6 des Bundesgesetzes „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Lospreis) fest, über dem Arzneimittel mit unterschiedlichen internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen nicht Gegenstand eines Vertrags sein können (ein Los), in Höhe von (mit Ausnahme der in Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Fälle):

1 Million Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr weniger als 500 Millionen Rubel betrugen;

2,5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr zwischen 500 Millionen Rubel und 5 Milliarden Rubel lagen;

5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr mehr als 5 Milliarden Rubel betrugen.

2. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses) in Höhe von 1.000 Rubel fest, wenn der Gegenstand eines Vertrags (ein Los) zusammen mit einem anderen Arzneimittel (anderen Arzneimitteln) ist ) ist die Abgabe folgender Arzneimittel:

ein Arzneimittel mit einem internationalen Freinamen (in Ermangelung eines solchen Namens mit einem chemischen Gruppierungsnamen), innerhalb dessen es keine ordnungsgemäß registrierten Arzneimittel gibt, die in Darreichungsform und Dosierung ähnlich sind;

Betäubungsmittel;

Psychopharmaka;

radiopharmazeutisches Medikament.

3. Erkennen Sie als ungültig an Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. April 2013 N 301 „Über die Festlegung des Grenzwerts des ursprünglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses), wenn dieser überschritten wird, verschiedene Arzneimittel mit internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2013, N 15, Art. 1787).

Es wurde der maximale anfängliche (maximale) Preis eines Vertrags (Los) festgelegt, über dem Arzneimittel mit verschiedenen internationalen Freinamen (in Ermangelung solcher mit chemischen Gruppierungsnamen) nicht Gegenstand eines Vertrags (Los) sein können ).

Sie hängt von der Höhe der Mittel ab, die im Vorjahr für den Kauf von Arzneimitteln bereitgestellt wurden. Wenn es sich auf weniger als 500 Millionen Rubel belief. - 1 Million Rubel; von 500 Millionen auf 5 Milliarden Rubel. - 2,5 Millionen Rubel; mehr als 5 Milliarden Rubel. - 5 Millionen Rubel.

Eine Ausnahme bilden Situationen, in denen der Gegenstand von 1 Vertrag (Los) neben anderen Arzneimitteln die Lieferung eines Arzneimittels mit einem INN (Chemikalie, Gruppierungsname) in Abwesenheit von Analoga in Darreichungsform und Dosierung sowie von Betäubungsmitteln ist. Psychopharmaka und Radiopharmaka. In diesem Fall beträgt der maximale anfängliche (maximale) Preis des Vertrags (Los) 1 Tausend Rubel.

Die im April 2013 festgelegten Grenzwerte des anfänglichen (maximalen) Preises des Vertrags (Los) wurden für ungültig erklärt.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Oktober 2013 N 929 „Über die Festlegung des Grenzwerts des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Lospreis), über dem Arzneimittel mit unterschiedlichen internationalen Freinamen nicht Gegenstand sein können eines Vertrags (eines Loses) oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen"


Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.


Wie lautet der Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Oktober 2013 Nr. 929 „Über die Festlegung des Grenzwerts des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Chargenpreis), über dem Arzneimittel mit unterschiedlichen internationalen Freinamen nicht liegen dürfen der Gegenstand eines Auftrags (eines Loses) angewendet wird, das Fehlen solcher Namen mit chemischen, gruppierenden Namen“?

Antworten

Lesen Sie die Antwort auf die Frage im Artikel: Wenn wir bei der Erstellung der Aufgabenstellung keine spezifischen Indikatoren für Nägel verlangen, ist es notwendig, das Herkunftsland der Nägel anzugeben, und wenn wir spezifische Indikatoren für verlangen Farbe, muss das Land angegeben werden?

Damit der Kunde Informationen in den Spalten 8 und 9 angeben kann, muss er sich an das Gesetz Nr. 44-FZ und das Dekret Nr. 929 halten, da es darauf abzielt, die Anzahl der Arzneimittel mit unterschiedlichen INNs oder in Abwesenheit zu bestimmen von solchen Namen mit chemischen Namen, Gruppierung von Namen, die Gegenstand eines Vertrags (eines Loses) sein können, und legt auch Grenzen für die Größe des IMCC in den in diesem Dokument angegebenen Fällen fest.

Wir weisen darauf hin, dass Art. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ legt die Regeln für die Beschreibung des Beschaffungsobjekts fest. Insbesondere Absatz 6 von Teil 1 der Kunst. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ legt die Merkmale der Beschreibung des Beschaffungsgegenstands beim Erwerb von Arzneimitteln fest. In Absatz 6 von Teil 1 der Kunst. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ legt fest, dass die Beschaffungsunterlagen eine Angabe der internationalen Gattungsnamen (im Folgenden als INN bezeichnet) von Arzneimitteln oder, in Ermangelung solcher Namen, chemischer Gruppierungsnamen enthalten müssen, wenn der Gegenstand von Beschaffung sind Arzneimittel. Der Kunde muss beim Kauf von Arzneimitteln, die in der Liste der Arzneimittel enthalten sind, deren Kauf gemäß ihren Handelsnamen erfolgt, sowie beim Kauf von Arzneimitteln gemäß Absatz 7 von Teil 2 der Kunst. 83 des Gesetzes Nr. 44-FZ hat das Recht, die Handelsnamen dieser Arzneimittel anzugeben. Diese Liste und das Verfahren zu ihrer Erstellung werden von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt. Handelt es sich bei dem Beschaffungsgegenstand um Arzneimittel, können nicht Arzneimittel mit unterschiedlichen INNs oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen Gegenstand eines Vertrags (eines Loses) sein, sofern der anfängliche (maximale) Vertragspreis (Lospreis) überschritten wird die von der Regierung der Russischen Föderation festgelegte Grenze des Wertes sowie Arzneimittel mit INN (in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen) und Handelsnamen.

Wir konzentrieren uns auf die Tatsache, dass Absatz 6 von Teil 1 der Kunst. Für Kunden gilt § 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ. Also, nach Absatz 7 der Kunst. 3 des Gesetzes Nr. 44-FZ, der Kunde ein staatlicher oder kommunaler Kunde ist, oder gemäß Teil 1 der Kunst. 15 des Gesetzes Nr. 44-FZ, eine Haushaltsinstitution, die Einkäufe tätigt. Auf der Grundlage von Absatz 5 der Kunst wiederum. 3 des Gesetzes Nr. 44-FZ ist ein staatlicher Kunde eine staatliche Stelle (einschließlich einer staatlichen Behörde), die staatliche Atomenergiegesellschaft Rosatom, eine staatliche Stelle zur Verwaltung außerbudgetärer Fonds oder eine staatliche öffentliche Einrichtung, die im Auftrag der Russischen Föderation handelt oder einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, befugt, Haushaltsverpflichtungen gemäß den Haushaltsgesetzen der Russischen Föderation im Namen der Russischen Föderation oder einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zu übernehmen und Käufe durchzuführen. Während in Übereinstimmung mit Absatz 6 der Kunst. 3 des Gesetzes Nr. 44-FZ ist ein kommunaler Kunde eine kommunale Körperschaft oder eine kommunale Regierungsinstitution, die im Namen der Gemeinde handelt und befugt ist, Haushaltsverpflichtungen gemäß der Haushaltsgesetzgebung der Russischen Föderation im Namen der Gemeinde anzunehmen und zu tätigen Einkäufe. Gemäß Teil 1 der Kunst. 9.2 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über gemeinnützige Organisationen“ ist eine Haushaltsinstitution eine gemeinnützige Organisation, die von der Russischen Föderation, einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder einer durchzuführenden Gemeinde gegründet wurde arbeiten, Dienstleistungen erbringen, um die Umsetzung der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Befugnisse staatlicher Behörden (Staatsorgane) oder lokaler Regierungen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur, Sozialschutz sicherzustellen, Beschäftigung, Körperkultur und Sport sowie in anderen Bereichen.

Da Absatz 6 von Teil 1 der Kunst. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ gilt für Kunden, dann Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Oktober 2013 Nr. 929 „Über die Festlegung des Grenzwerts des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Lospreis), über dem Arzneimittel können nicht Gegenstand eines Vertrags (eines Loses) sein, dh mit unterschiedlichen INNs oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen, Gruppierungsnamen“ (im Folgenden als Dekret Nr. 929 bezeichnet) gilt auch für Kunden. Gleichzeitig sieht dieser Erlass der Regierung der Russischen Föderation eine kategorische Aufteilung der Kunden und die Anwendung bestimmter Regeln auf jede Kundenkategorie sowie Ausnahmefälle vor, die für Kunden gelten.

So wurde beispielsweise für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Arzneimitteln im Vorjahr weniger als 500 Millionen Rubel betrugen, der Grenzwert der NMCC (Lospreise) festgelegt, über dem sie nicht liegen können ein Vertrag ( ein Los) Arzneimittel mit verschiedenen INNs oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen in Höhe von 1 Million Rubel, mit Ausnahme der in Abschnitt 2 des Beschlusses Nr. genannten Fälle Gegenstand eines Vertrags sein ( eine Charge) Arzneimittel mit unterschiedlichen INN oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen. In ähnlicher Weise gelten die in Abschnitt 1 des Dekrets Nr. 929 festgelegten Regeln für andere Kundenkategorien.

Der Absatz 2 des Dekrets Nr. 929 enthält wiederum Ausnahmen von der allgemeinen Regel. Wenn also beispielsweise der Gegenstand eines Vertrags (eines Loses) zusammen mit einem anderen Medikament (andere Medikamente) die Lieferung eines Psychopharmakons ist, dann beträgt der Grenzwert des anfänglichen NMTsK (Lospreis) 1.000 Rubel.

Bitte beachten Sie, dass derzeit bei der Planung von Einkäufen für 2014-2016 Kunden gemäß Teil 2 der Kunst. 112 des Gesetzes Nr. 44-FZ werden in einem einzigen Informationssystem vor der Inbetriebnahme auf der offiziellen Website veröffentlicht) Zeitpläne für die Auftragserteilung für 2014-2016 gemäß den Vorschriften, die vor dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 44 in Kraft waren -FZ unter Berücksichtigung der vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands Nr. 182, Schatzkammer Russlands Nr. 7n vom 31. März 2015 festgelegten Besonderheiten "Über die Merkmale der Platzierung in einem einzigen Informationssystem oder vor der Inbetriebnahme dieses System auf der offiziellen Website der Russischen Föderation im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz zum Veröffentlichen von Informationen über die Auftragserteilung für die Lieferung von Waren , die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen von Zeitplänen für die Auftragserteilung für 2015-2016".

So zum Beispiel nach Abs. „h“- und „und“-Absätze. 2 S. 5 Features Platzierung des Zeitplans auf der offiziellen Website in Form von Zeitplänen für die Auftragserteilung für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen für die Bedürfnisse der Kunden, genehmigt im Auftrag des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung von der Russischen Föderation und der Bundeskasse vom 27. Dezember 2011 Nr. 761 / 20n „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Veröffentlichung von Zeitplänen für die Auftragserteilung für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen für den Bedarf auf der offiziellen Website von Kunden und die Form von Zeitplänen für die Auftragserteilung für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen für die Bedürfnisse der Kunden“ (im Folgenden „Formularpläne“), wird unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen durchgeführt:

Spalte 8 gibt die Menge der Waren, Arbeiten, Dienstleistungen an, die Gegenstand des Vertrags sind;

Spalte 9 gibt NMTsK (in Tausend Rubel) an. Gleichzeitig wird der NMCC vom Kunden nach den Vorgaben des Art. 22 des Gesetzes Nr. 44-FZ.

Damit der Kunde beispielsweise Informationen in den Spalten 8 und 9 angeben kann, muss er sich an das Gesetz Nr. 44-FZ und das Dekret Nr. 929 halten, da es darauf abzielt, die Anzahl der Medikamente mit unterschiedlichen zu bestimmen INNs oder, in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Namen, Gruppierungsnamen, die Gegenstand eines Vertrags (eines Loses) sein können, und legt auch Beschränkungen für die Größe des IMCC in den in diesem Dokument angegebenen Fällen fest.

Die Zeitschrift ist die einzige Zeitschrift, in der praktische Erläuterungen nicht nur von führenden Branchenexperten, sondern auch von Spezialisten des Föderalen Antimonopoldienstes Russlands und des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands gegeben werden.

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER DAS EINSTELLEN DER GRENZE
ANFÄNGLICHER (MAXIMALER) VERTRAGSPREIS (LOSPREIS),
DARÜBER HINAUS KANN NICHT GEGENSTAND EINES SEIN
DES VERTRAGS (EINE LOS) ARZNEIMITTEL MIT VERSCHIEDENEN
INTERNATIONALE NICHT-EIGENTUMSNAMEN
ODER OHNE SOLCHE NAMEN
MIT CHEMIKALIE, GRUPPENNAMEN

Gemäß Artikel 33 Absatz 1 Absatz 6 des Bundesgesetzes „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Lospreis) fest, über dem Arzneimittel mit unterschiedlichen internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen nicht Gegenstand eines Vertrags sein können (ein Los), in Höhe von (mit Ausnahme der in Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Fälle):

1 Million Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr weniger als 500 Millionen Rubel betrugen;

2,5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr zwischen 500 Millionen Rubel und 5 Milliarden Rubel lagen;

5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr mehr als 5 Milliarden Rubel betrugen.

2. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses) in Höhe von 1.000 Rubel fest, wenn der Gegenstand eines Vertrags (ein Los) zusammen mit einem anderen Arzneimittel (anderen Arzneimitteln) ist ) ist die Abgabe folgender Arzneimittel:

ein Arzneimittel mit einem internationalen Freinamen (in Ermangelung eines solchen Namens mit einem chemischen Gruppierungsnamen), innerhalb dessen es keine ordnungsgemäß registrierten Arzneimittel gibt, die in Darreichungsform und Dosierung ähnlich sind;

Betäubungsmittel;

Psychopharmaka;

radiopharmazeutisches Medikament.

3. Erkennen Sie als ungültig an Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. April 2013 N 301 „Über die Festlegung des Grenzwerts des ursprünglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses), wenn dieser überschritten wird, verschiedene Arzneimittel mit internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2013, N 15, Art. 1787).

Premierminister
Russische Föderation
D. MEDWEDEW

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Oktober 2013 N 929 „Über die Festlegung des Grenzwerts des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Chargenpreis), über dem Arzneimittel mit unterschiedlichen internationalen Freinamen oder in Ermangelung eines solchen Namen können nicht Gegenstand eines Vertrags (eines Loses) mit chemischen Gruppierungsnamen sein"

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

ÜBER DAS EINSTELLEN DER GRENZE

ANFÄNGLICHER (MAXIMALER) VERTRAGSPREIS (LOSPREIS),

DARÜBER HINAUS KANN NICHT GEGENSTAND EINES SEIN

DES VERTRAGS (EINE LOS) ARZNEIMITTEL MIT VERSCHIEDENEN

INTERNATIONALE NICHT-EIGENTUMSNAMEN

ODER OHNE SOLCHE NAMEN

MIT CHEMIKALIE, GRUPPENNAMEN

Gemäß Artikel 33 Absatz 1 Absatz 6 des Bundesgesetzes „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Lospreis) fest, über dem Arzneimittel mit unterschiedlichen internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen nicht Gegenstand eines Vertrags sein können (ein Los), in Höhe von (mit Ausnahme der in Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Fälle):

1 Million Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr weniger als 500 Millionen Rubel betrugen;

2,5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr zwischen 500 Millionen Rubel und 5 Milliarden Rubel lagen;

5 Millionen Rubel - für Kunden, deren Mittel für den Kauf von Medikamenten im Vorjahr mehr als 5 Milliarden Rubel betrugen.

2. Legen Sie den Grenzwert des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses) in Höhe von 1.000 Rubel fest, wenn der Gegenstand eines Vertrags (ein Los) zusammen mit einem anderen Arzneimittel (anderen Arzneimitteln) ist ) ist die Abgabe folgender Arzneimittel:

ein Arzneimittel mit einem internationalen Freinamen (in Ermangelung eines solchen Namens mit einem chemischen Gruppierungsnamen), innerhalb dessen es keine ordnungsgemäß registrierten Arzneimittel gibt, die in Darreichungsform und Dosierung ähnlich sind;

Betäubungsmittel;

Psychopharmaka;

radiopharmazeutisches Medikament.

3. Erkennen Sie als ungültig an Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. April 2013 N 301 „Über die Festlegung des Grenzwerts des ursprünglichen (maximalen) Vertragspreises (Preis des Loses), wenn dieser überschritten wird, verschiedene Arzneimittel mit internationalen Freinamen oder in Ermangelung solcher Namen mit chemischen Gruppierungsnamen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2013, N 15, Art. 1787).


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