05.08.2023

Autokredit bei der UniCredit Bank. UniCredit Bank: akkreditierte Versicherungsunternehmen für Vollkaskoversicherung (Liste) Versicherungsunternehmen Partner der UniCredit Bank


  • Kauf auf Kredit von mehr als 30 Marken ausländischer Autos bei offiziellen Autohändlern
  • Möglichkeit, innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der Genehmigung ein Auto und einen Händler auszuwählen Autokredit
  • Möglichkeit des Erhalts Autokredit bei der UniCredit Bank ohne Führerschein
  • Die Kfz-Kaskoversicherungsprämie für das erste Jahr kann in den Betrag eingerechnet werden Autokredit
  • Versicherungsdarlehen
  • Kostenlose Kreditkarte nach Genehmigung UniCredit Bank Autokredit (Visa Electronic/MasterCard Electronic)
  • Inzahlungnahmeprogramm (Nutzung eines alten Autos als Anzahlung für ein neues)
  • Kostenlose Verbindung zum SMS-Dienst
  • Spezielle Autokreditprogramme UniCredit Bank mit Autohändlern und Versicherungen

Welche Autos können bei der UniCredit Bank ausgeliehen werden?

  • Neue Autos:

Kein Einkommensnachweis;
- mit der Möglichkeit der Refinanzierung Autokredit;
- mit aufgeschobener Rückzahlung Autokredit.

  • Gebrauchtwagen (bis 3 Jahre – nicht älter als 5 Jahre bei Erhalt). Autokredit, für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren – nicht älter als 3 Jahre)

Zu welchen Konditionen bietet die UniCredit Bank einen Autokredit an?

1) Währung: Rubel / Dollar / Euro
2) Zinssatz: von 10 % bis 18,5 % pro Jahr (je nach Laufzeit und Währung). Autokredit)
3) Betrag Autokredit: ab 100.000 Rubel. bis zu 4 Millionen Rubel
4) Frist Autokredit: von 1 Jahr bis 5 Jahre
5) Anzahlung: ab 30 %
6) Anmeldegebühr: 6 Tausend Rubel. (außer für Kunden, die eine zweite erhalten Autokredit oder Hypothekendarlehen)
7) Bewerbungsprüfungszeitraum: 1-3 Tage
8) vorzeitige Rückzahlung Autokredit: bezahlter Zeitraum – die ersten 6 Monate.
9) Strafe: 0,5 % für jeden Tag der Verspätung vom Betrag der überfälligen Zahlung Autokredit
10) Kfz-Versicherung: Pflichtanmeldung der Kfz-Haftpflichtversicherung bei der vorgeschlagenen Versicherungsgesellschaft UniCredit Bank. Das kann sein.

Das moderne Bankensystem gleicht einem Spinnennetz: Alle Finanzinstitute sind eng miteinander verflochten, verfügen über gemeinsame Geldautomatennetze und führen bidirektionale Transaktionen durch.

Wenn Sie Informationen über die UniCredit Bank, die Adressen ihrer Filialen sowie Informationen darüber suchen, mit wem sie zusammenarbeitet, dann ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie.

Ein wenig über die Bank

Die seit 1989 in Russland tätige JSC UniCredit Bank nimmt eine führende Position auf dem Finanzdienstleistungsmarkt ein. Es ist sofort erwähnenswert, dass es sich um das größte Institut mit ausländischem Kapital handelt. Sämtliche Aktien gehören der UniCredit Bank Austria AG, deren Hauptsitz sich in Österreich befindet.

Sie ist eine der größten Banken Russlands und spielt eine wichtige Rolle im Finanz- und Wirtschaftsleben der Gesellschaft.

Welche Dienstleistungen werden angeboten?

Da die UniCredit Bank einer der größten Akteure auf dem Bankdienstleistungsmarkt ist, ist die Liste ihrer Finanzprodukte recht umfangreich. Dazu gehören Kredite, Einlagen, Acquiring, Cash-Management-Dienstleistungen und vieles mehr.

Wenn wir über Einlagenprogramme sprechen, geht die Politik der Bank nicht über den durchschnittlichen Rahmen etablierter Marktnormen hinaus. Zum Beispiel für 3 Monate für eine Einzahlung in Rubel – etwa 9,3 %. Natürlich können Sie leicht Finanzinstitute finden, die 3-4 % mehr bieten als die UniCredit Bank. St. Petersburg ist keine Ausnahme; hier finden Sie auch Bankfilialen, die höhere Zinssätze anbieten.

Die Marktpolitik ist die gleiche wie bei allen großen Banken mit ausländischem Kapital

Aber Sie können den Trend und die Marktbedingungen erkennen, unter denen alle Banken, die über ausländisches Kapital verfügen, eine Zusammenarbeit anbieten. Da sie in Fremdwährung finanziert werden, benötigen sie nicht viel von den USA oder der Europäischen Union. Dies spiegelt sich in den niedrigen Zinssätzen für Einlagen in Dollar oder Euro wider (ca. 1-3 %).

Mittlerweile sind relativ niedrige Raten zu beobachten. Warum? Dafür gibt es mindestens zwei Gründe.

Der erste ist der Gesamt-Cashflow. Da solche Banken in vielen großen Regionen über ein breites und ausgebautes Netzwerk aus Filialen, Büros und Geldautomaten vertreten sind, können sie es sich leisten, große Cashflows aus dem ganzen Land anzusammeln.

Dadurch können Sie vermeiden, sich auf eine bestimmte Kundenkategorie oder auf die Prinzipien einer regionalen Wirtschaft zu konzentrieren, die von der Infrastruktur und der industriellen Entwicklung des Gebiets abhängt, in dem die Bank präsent ist.

Es macht keinen Sinn, durch Tarifänderungen neue Kunden zu gewinnen – das Image spielt eine Rolle

Dadurch können Sie überall und von jedem Geld sammeln. Somit kann die Höhe der Einzahlungen ganz einfach erhöht werden. Schließlich wird es immer irgendwo Menschen geben, die mit ihrer Einlage kein Geld verdienen, sondern ihr Geld einfach an einem sicheren Ort aufbewahren wollen.

Die zweite ist eine Bank, die zu einem ausländischen Finanzkonzern mit hohem Image gehört. Natürlich vertrauen die Menschen solchen Institutionen mehr und sind bereit, ihnen Geld zu geben, da sie sie als zuverlässigen Ort zur Aufbewahrung ihrer Ersparnisse betrachten.

Denn wem möchten Sie Ihr Geld schenken – einer Bank, die erst seit einer Woche besteht, oder einem großen Finanzkonzern, der schon seit vielen Jahren tätig ist und in einer bestimmten Anzahl im Ausland vertreten ist?

Schließlich ist ausländisches Kapital vor der politischen Situation oder den Problemen der Wirtschaft eines Landes geschützt, da im Bedarfsfall finanzielle Ressourcen problemlos von außen transferiert werden können.

All dies trägt dazu bei, dass große Banken, die Teil einer internationalen Finanzgruppe sind, den Markt nicht durch eine Erhöhung der angebotenen Einlagenzinsen erobern müssen.

Für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit

Die Frage der Partnerschaft mit anderen Banken ist trotz hervorragender Positionen eine der Prioritäten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Partnerbanken der UniCredit Bank sind, wie Sie von einem breiten Partnernetzwerk profitieren und welche weiteren Vorteile solche Bankverbindungen mit sich bringen.

Banken vereinbaren häufig Kooperationen, um die Zahl der aktiven Kunden zu erhöhen. Typischerweise manifestiert sich eine solche Zusammenarbeit in der Kombination von Geldautomatennetzen, der Durchführung von Zahlungen zu Vorzugspreisen und der gemeinsamen Erbringung mehrerer Finanzdienstleistungen.

Was sind die Partnerbanken der Unicredit Bank?

Aufgrund der Tatsache, dass diese Bank Teil eines internationalen Konzerns ist, ist es für Kunden sehr bequem, ins Ausland zu reisen, da es dort viele angeschlossene Bankinstitute gibt.

Damit ist die UniCredit-Gruppe in 14 europäischen Ländern vertreten, darunter Österreich, Bulgarien, Ungarn, Deutschland, Italien, Polen, Türkei, Ukraine usw. Das heißt, auch auf Reisen können Sie Geldautomaten und Bankdienstleistungen zu Vorzugskonditionen nutzen.

Betrachtet man die Größe der Russischen Föderation, sind die Partnerbanken der UniCredit Bank wie folgt:

  • URALSIB-Bank;
  • Raiffeisenbank.

Was bringt eine solche Zusammenarbeit? Erstens haben Kunden Zugang zu einem breiten Netzwerk von Geldautomaten, an denen sie ohne Provision Geld abheben können: etwa 1000 eigene, mehr als 2680. hat URALSIB, ca. 900 Stück. bei der Moskauer Kreditbank mehr als 7000 Einheiten. Konten für die Raiffeisenbank.

Es stellt sich heraus, dass Kunden der UniCredit Bank JSC Zugang zu einem Netzwerk von mehr als 10.000 Geldautomaten haben, an denen sie zu „Heimtarifen“ bedient werden können. Das heißt, die für Transaktionen erhobene Provision ist die gleiche wie bei Ihrem eigenen Finanzinstitut.

Es stellt sich heraus, dass es einschließlich der Partnerbanken der UniCredit Bank eine recht große Anzahl von Kunden gibt und es immer eine Möglichkeit gibt, Bankdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, egal wo Sie sich befinden.

Banken kooperieren auch gerne mit Versicherungen

Der Hauptvorteil einer solchen Zusammenarbeit sind die Vermittlungsgebühren, die die Bank für die Gewinnung neuer Kunden unter der Schirmherrschaft der Versicherungsgesellschaft erhält. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit für beide Seiten von Vorteil.

Erstens wird sich der Kundenstamm sofort erweitern, da die Bank viele Möglichkeiten hat, ihren Kunden Versicherungen anzubieten – einen neuen oder alten Kredit, Cross-Sales mit anderen Bankprodukten und mehr.

Zweitens muss die Versicherungsgesellschaft ihre Repräsentanzen in der ganzen Stadt nicht vervielfachen. Es reicht aus, einfach eine Mobilfunkverbindung mit der Bank herzustellen.

Für all dies erhebt die Bank einen bestimmten Prozentsatz, der als Maklerprämie bezeichnet wird. Auch die UniCredit Bank, deren Partnerversicherungen eine aktive Zusammenarbeit aufgebaut haben, verdient damit, und zwar recht gutes Geld, wenn man die große Anzahl abgeschlossener Verträge bedenkt.

Und es gibt tatsächlich viele Partner unter den Versicherungen, und zwar sehr unterschiedliche. Wir können die folgenden bekanntesten hervorheben: Ingosstrakh OJSC, Rosgosstrakh OJSC, AlfaStrakhovanie OJSC und viele andere.

Wo finde ich Bankfilialen?

Da dieses Finanzinstitut groß genug für den russischen Markt ist, gibt es fast überall Filialen. Die UniCredit Bank, deren Filialen in 25 Regionen des Landes vertreten sind, ist in 69 Städten vertreten.

Darüber hinaus finden Sie in jeder von ihnen nicht eine, sondern mehrere oder viele Filialen, Geldautomaten und Büros, wodurch die Bank näher an jedem Kunden ist. Wo auch immer Sie wohnen, Sie können die UniCredit Bank immer in Ihrer Nähe finden. St. Petersburg beherbergt 15 Filialen und Büros dieses Finanzinstituts. Insbesondere im Vergleich zu anderen Banken ist dies eine recht große Anzahl an Filialen.

Es ist logisch, dass es in Moskau, der Hauptstadt Russlands und dem Finanzzentrum des Landes, eine größere Anzahl von Repräsentanzen einer Finanzorganisation wie der UniCredit Bank gibt. Filialen finden Sie sowohl in der Mira Avenue, 97, als auch in der St. Ostozhenko, 5. Diese Büros gelten als eines der beliebtesten.

Auch wenn Sie in Rostow am Don wohnen, können Sie die UniCredit Bank leicht finden. Die Adressen beliebter Filialen lauten wie folgt: st. Sozialistisch 58/51 und st. Tekucheva 139/94.

Auch wenn sich diese bestimmte Bank nicht in Ihrer Stadt befindet und Sie denken, dass Sie an einem Geldautomaten kein gebührenfreies Geld abheben können, dann machen Sie sich keine Sorgen. Die Partnerbanken der UniCredit Bank in Russland helfen Ihnen weiter. Wie bereits erwähnt, werden Transaktionen an den Geldautomaten im einheitlichen Bankennetzwerk genauso berechnet wie an den eigenen Automaten des Finanzinstituts, das Sie bedient.

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Anforderungen an Unternehmen

Allgemeine Anforderungen

6. ANFORDERUNGEN DER BANK AN VERSICHERUNGSORGANISATIONEN

6.1. Die Tätigkeitsdauer der Versicherungsorganisation auf dem Versicherungsmarkt beträgt mindestens 3 Jahre.

6.2. Einhaltung der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation an Versicherungsorganisationen gestellten Normen und Anforderungen durch die Versicherungsorganisation während der letzten vier abgeschlossenen Quartale vor dem Datum der gemäß RAS erstellten Bewertung, einschließlich:

  • das normative Verhältnis der Eigenmittel (Kapital) des Versicherungsunternehmens und der von ihm übernommenen Versicherungsverbindlichkeiten, bestimmt gemäß der Richtlinie der Bank von Russland vom 28. Juli 2015 N 3743-U „Über das Verfahren zur Berechnung des normativen Verhältnisses von „Eigenmittel (Kapital) und übernommene Verbindlichkeiten“ des Versicherungsträgers mit allen Änderungen und Ergänzungen;
  • Übereinstimmung des genehmigten Kapitals der Versicherungsorganisation mit dem durch das Gesetz der Russischen Föderation vom 27. November 1992 Nr. 4015-I „Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation“ mit allen Änderungen und Ergänzungen festgelegten Standard;
  • Anforderungen an die Zusammensetzung der Vermögensstruktur, in die Mittel aus Versicherungsrücklagen investiert werden, gemäß der Richtlinie der Bank von Russland vom 22. Februar 2017 N 4297-U „Über das Verfahren zur Anlage von Mitteln aus Versicherungsrücklagen und die Liste von zur Anlage zugelassene Vermögenswerte“ mit allen Änderungen und Ergänzungen;
  • Anforderungen an die Zusammensetzung und Struktur der Vermögenswerte, in die die Eigenmittel (Kapital) des Versicherers gemäß der Richtlinie Nr. 4298-U der Bank von Russland vom 22. Februar 2017 „Über das Verfahren zur Anlage der Eigenmittel (Kapital) des Versicherers“ investiert werden die Liste der zur Anlage zugelassenen Vermögenswerte » mit allen Änderungen und Ergänzungen.

6.3. Zur Durchführung einer Prüfung der Finanzlage eines Versicherungsunternehmens gemäß den Anforderungen der Bank im Rahmen von Privatkundenkrediten und Kreditprogrammen für Firmenkunden die gemäß RAS erstellten Buchhaltungs-(Finanz-)Abschlüsse des Versicherungsunternehmens, für die letzten vier abgeschlossenen Quartale vor dem Beurteilungsstichtag und es werden IFRS-Abschlüsse zugrunde gelegt - für das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr vor dem Beurteilungsstichtag.

6.4. Bereitstellung von Informationen über nominelle und endgültige Eigentümer (Einzelpersonen) durch die Versicherungsorganisation mit einem Beteiligungsanteil am genehmigten Kapital von 5 % oder mehr.

6.5. Einhaltung der Anforderungen an die Versicherungsorganisation in Bezug auf Finanzstabilität und Zahlungsfähigkeit gemäß Art. 8 dieser Verordnung sowie:

  • das Fehlen nicht erfüllter Aufträge der Bank von Russland und des Föderalen Steuerdienstes in Bezug auf die Versicherungsorganisation, die ihre Aktivitäten einschränken, sowie Tatsachen der Aussetzung der Lizenz durch die Bank von Russland im letzten Berichtsjahr;
  • keine Fälle, in denen die Versicherungsorganisation der Bank in den letzten zwei Jahren unzuverlässige Informationen und Dokumente gemäß dieser Geschäftsordnung zur Verfügung gestellt hat, um die Einhaltung der Anforderungen der Bank durch die Versicherungsorganisation zu überprüfen;
  • Fehlen von Fällen, in denen die Bank während des Überprüfungsprozesses die Tatsache der Verschleierung und/oder Fälschung von Informationen oder Dokumenten über die finanzielle Stabilität der Versicherungsorganisation bestätigt, die aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen bestätigt wurden;
  • Das Fehlen der Kontrolle der Versicherungsorganisation und/oder der verbundenen Unternehmen über 25 % oder mehr am genehmigten Kapital der Versicherungsorganisation, der Tochter- und/oder Muttergesellschaften des Endeigentümers, dessen Eigentumsanteil 25 % oder mehr am genehmigten Kapital der Versicherung beträgt Organisation (zum Zeitpunkt des Eintritts unerfüllter Verpflichtungen) mindestens 25 % des genehmigten Kapitals, unerfüllte zivilrechtliche Verpflichtungen gegenüber der Bank und der UniCredit-Gruppe in den letzten 3 Jahren für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, bestätigt durch Gerichtsakte das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Prüfung sowie während der Zeit, in der sie auf der Liste der Versicherungsorganisationen aufgeführt sind, rechtskräftig geworden sind oder von der Versicherungsorganisation und/oder bestimmten Strukturen anerkannt wurden;
  • Fehlen überfälliger Verpflichtungen seitens der Versicherungsorganisation und/oder der Teilnehmer/Aktionäre, deren Eigentumsanteil 25 % oder mehr am genehmigten Kapital der Versicherungsorganisation zum Zeitpunkt der Prüfung des Antrags und während des gesamten Zeitraums der Eintragung in das Versicherungsverzeichnis beträgt Organisationen mehr als 30 Kalendertage in Höhe von mehr als 10 % des Gesamtvermögens der Versicherungsorganisation zum letzten Meldestichtag;
  • das Fehlen von Eigentumsstreitigkeiten, die zu einer Verringerung der ausreichenden Solvabilitätsspanne der Versicherungsorganisation um 10 % oder mehr führen könnten;
  • das Fehlen von Eigentumsstreitigkeiten zwischen Teilnehmern/Aktionären der Versicherungsorganisation mit einem Eigentumsanteil von 5 % oder mehr im Zusammenhang mit der Gründung, Verwaltung und Beteiligung an der Versicherungsorganisation, wenn solche Streitigkeiten zur Veräußerung von Eigentum führen können, dessen Wert 10 % beträgt oder mehr der liquiden Mittel der Versicherungsorganisation;
  • Fehlen einer Vorstrafe wegen der Begehung von Straftaten im Wirtschaftsbereich in Bezug auf Manager/Mitglieder von Leitungsorganen/Teilnehmer/Aktionäre/Endeigentümer mit einem Eigentums-/Beteiligungsanteil von 5 % oder mehr am genehmigten Kapital der Versicherungsorganisation;
  • die Abwesenheit von Managern/Mitgliedern von Führungsorganen/Teilnehmern/Aktionären/Endeigentümern von Personen, die von autorisierten Stellen disqualifiziert wurden (während des Zeitraums der Disqualifikation);
  • das Fehlen der Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Bezug auf die Versicherungsorganisation ab dem Zeitpunkt, an dem das Schiedsgericht den Antrag auf Erklärung der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) der Versicherungsorganisation gemäß den geltenden Rechtsvorschriften angenommen hat, Einleitung des Verfahrens zum Widerruf der Lizenz;
  • das Fehlen verbundener Unternehmen, die 20 % oder mehr des genehmigten Kapitals einer Versicherungsorganisation kontrollieren, die sich in Liquidation (Insolvenz) befindet;
  • das Fehlen eines Vollstreckungsverfahrens zur Beschlagnahme des Eigentums einer Versicherungsorganisation im Wert von mindestens 15 % des genehmigten Kapitals, das im aktuellsten verfügbaren RAS-Bericht angegeben ist;
  • die Kriterien für eine stabile Finanzlage gemäß Art. erfüllen. 8 dieser Verordnung;
  • Höchstens 15 % des Gesamtvolumens der Versicherungsrücklagen und Eigenmittel aus dem Bericht über die Zusammensetzung und Struktur des Vermögens (Formularcode gemäß OKUD 0420154) dürfen in Wertpapieren von Kreditinstituten angelegt sein und sich auf Konten bei Kreditinstituten in Bezug darauf befinden davon mindestens einer der folgenden Umstände 1:
    • A) Lizenz ausgesetzt oder widerrufen;
    • B) eine provisorische Verwaltung wurde eingeführt;
    • C) es liegt eine unerfüllte Anordnung der Zentralbank vor;
    • D) In den letzten zwölf Berichtsmonaten kam es zu Verstößen gegen einen oder mehrere der von der Bank von Russland festgelegten verbindlichen Standards.

6.6. Verfügbarkeit von obligatorischen Rückversicherungsverträgen mit ausländischen Versicherungsorganisationen/Rückversicherern (mit einem Rating nicht niedriger als Investment gemäß der Klassifizierung von Standard&Poors und/oder Fitch und/oder Moody's und/oder A.M. Best: nicht niedriger als „BBB-“ gemäß der Klassifizierung von Standard&Poors und/oder Fitch und/oder „Baa3“ gemäß Moody's-Klassifizierung und/oder nicht niedriger als „bbb+“ gemäß A.M. Best-Klassifizierung) und/oder mit russischen Versicherungsorganisationen/Rückversicherern () (mit einem Rating von ACRA und/oder oder RA Expert (RAEX) nicht niedriger als „A-(RU)“ bzw. „ruA-“.

Das Entscheidungssystem im Zusammenhang mit der Sachversicherung ist zentralisiert; die Versicherungsorganisation verfügt über einen bestimmten Mitarbeiter, der die Interaktion mit der Bank koordiniert.

6.7. Versicherungsorganisationen schließen mit dem Kunden eine Versicherungspolice/einen Versicherungsvertrag in Standardform und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bank an Versicherungsdienstleistungen gemäß diesen Bestimmungen ab.

6.8. Alle oben genannten Anforderungen müssen während der gesamten Dauer der Eintragung des Versicherungsunternehmens in die Liste der Versicherungsunternehmen erfüllt sein.

6.9. Die Anforderungen der Bank können sich je nach Gesetzesänderungen ändern. Wird eine unvollständige Dokumentenliste vorgelegt, hat die Bank das Recht, einen Dokumentensatz nicht zur Prüfung anzunehmen oder fehlende Informationen/Dokumente anzufordern. Wenn die Versicherungsorganisation nicht die erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung stellt, um die Einhaltung der Anforderungen der Bank durch die Versicherungsorganisation zu überprüfen, oder wenn sie ein unvollständiges Paket von Dokumenten und Informationen bereitstellt, ohne die Gründe für die Unmöglichkeit der Bereitstellung zu erläutern, hat die Bank dies zu tun das Recht, das unvollständige Dokumentenpaket nicht anzunehmen und/oder die Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft zu verweigern, bis die Gründe, die zum Scheitern der Zusammenarbeit geführt haben, vollständig beseitigt sind.

6.10. Erfüllt die Versicherungsorganisation die Anforderungen der Bank nicht, behält sich die Bank das Recht vor, die Zusammenarbeit mit der Versicherungsorganisation zu koordinieren, indem sie die Angelegenheit einer von der Eidgenössischen Finanzinspektion eingeleiteten Sitzung des Vorstands der Bank vorlegt und dies ausführlich begründet interessierte Geschäftseinheiten über die Notwendigkeit, Policen von der Versicherungsorganisation anzunehmen. Diese Bedingung tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die negativen Folgen in den Einzelbedingungen in Bezug auf Kreditnehmer in Kraft treten, die einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsorganisation abgeschlossen/erneuert haben, die den Anforderungen der Bank und den Informationen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme nicht entspricht Konditionen werden den Kreditnehmern auf der Website der Bank und an den Bereitstellungsstellen zur Kenntnis gebracht.

1 Die Quelle für den Erhalt der in diesem Absatz genannten Informationen ist die offizielle Website der Bank von Russland (www.cbr.ru) sowie andere offene Masseninformationsquellen.

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Anforderungen an Verträge

7. ANFORDERUNGEN DER BANK AN DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

7.1. Der Versicherungsträger muss die Möglichkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen für als Sicherheit für die Verpflichtungen von natürlichen und juristischen Personen (Klein- und Mittelbetriebe) eingetragene Immobilien im Rahmen von Autokreditprogrammen unter Berücksichtigung folgender Bedingungen sicherstellen:

7.1.1. Der Versicherungsvertrag/die Versicherungspolice muss einen Hinweis auf die Art der Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Bank enthalten (das versicherte Eigentum ist auf der Grundlage des Pfandvertrags Nr. _______________ vom Datum an die JSC UniCredit Bank (im Folgenden als Pfandgläubiger bezeichnet) verpfändet , abgeschlossen mit dem Versicherungsnehmer (Verpfänder im Rahmen des Pfandvertrags) als Sicherungsverpflichtung gemäß Darlehensvertrag Nr. ____________ vom).

7.1.2. Gemäß dem Versicherungsvertrag (Police) ist der Begünstigte für das Risiko „Schaden“ der Versicherte, für die Risiken „Diebstahl (Diebstahl)“ und „Schaden“ unter den Bedingungen „Vollständige Zerstörung des Fahrzeugs“ - UniCredit Bank JSC in Höhe des Betrags der nicht erfüllten Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber der Bank (die gleichzeitige Einsetzung von zwei oder mehr Begünstigten desselben Risikos ist nicht zulässig).

7.1.3. Die Kfz-Versicherung erfolgt für die Risiken „Diebstahl (Diebstahl)“, „Beschädigung“, „Totale Zerstörung (Zerstörung)“ gemäß der in den Versicherungsordnungen der Versicherungsorganisation festgelegten Terminologie.

7.1.4. Die Versicherungssumme für das versicherte Fahrzeug ist nicht geringer als die Kreditsumme. Der Versicherungsvertrag (die Police) muss die Versicherung des Fahrzeugs vor seiner Registrierung bei der staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion vorsehen, und der Versicherer haftet für das Risiko eines „Diebstahls“ in vollem Umfang innerhalb der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Frist. nach Ablauf des angegebenen Zeitraums (vor der Registrierung bei der staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion) in einer Höhe, die nicht geringer ist als die Höhe der nicht erfüllten Verpflichtungen des Versicherten gegenüber der Bank.

7.1.5. Der Versicherungsvertrag muss folgende Bedingungen festlegen:

  • nicht aggregierte (nicht reduzierbare) Versicherungssumme;
  • keine Beschränkungen hinsichtlich des Ortes, an dem das Fahrzeug nachts abgestellt werden kann;
  • Die Versicherungssumme im Rahmen des Versicherungsvertrags/der Versicherungspolice wird in der Kreditwährung festgelegt.

7.1.6. Die Versicherungsentschädigung für das Risiko „Schaden“ erfolgt durch den Versicherer, indem er das beschädigte versicherte Fahrzeug zur Reparatur an eine Servicestation nach Wahl des Versicherers oder des Versicherten schickt.

7.1.7. Im Falle eines Versicherungsfalls im Risiko „Schaden durch Totalschaden“ leistet der Versicherer eine Versicherungsentschädigung in Höhe der Versicherungssumme abzüglich Wertminderung und ausschließlich der Kosten für die nutzbaren Reste des Fahrzeugs.

7.1.8. Beträgt die Kreditlaufzeit weniger als ein Jahr, darf die Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrages/der Versicherungspolice mindestens die Kreditlaufzeit betragen. Beträgt die Kreditlaufzeit mehr als ein Jahr, muss der Versicherungsvertrag/die Police für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr mit der Möglichkeit einer Verlängerung abgeschlossen werden. Gleichzeitig können Ratenzahlungspläne für die Versicherungsprämien erst ab dem zweiten Versicherungsjahr angeboten werden, mit der Möglichkeit, den nächsten Betrag der Versicherungsprämie mindestens einmal alle 6 Monate des nächsten Jahres zu zahlen.

7.1.9. Versicherungsverträge/-policen für das erste Jahr müssen ohne die Bestimmung einer Ratenzahlung der Versicherungsprämie abgeschlossen werden. Ratenzahlungen für Versicherungsprämien sind erst ab dem zweiten Jahr zulässig (sofern die Laufzeit des Darlehensvertrags ein Jahr überschreitet). Die Zahlung der Versicherungsprämie kann in zwei Teile aufgeteilt werden.

7.1.10. Der Versicherungsvertrag muss im gesamten Gebiet der Russischen Föderation als gültig anerkannt sein, mit Ausnahme von Gebieten mit bewaffneten Konflikten, Kriegen und Ausnahmezuständen.

7.1.11. Außer dem Kreditnehmer dürfen nicht mehr als vier Personen das Fahrzeug führen. Vorbehaltlich der Regelung „Multidrive“ kann eine unbegrenzte Anzahl von Personen mit einem Führerschein der entsprechenden Kategorie zum Führen eines Autos zugelassen werden.

7.1.12. Der Versicherungsvertrag kann einen unbedingten Selbstbehalt vorsehen:

  • für alle Fahrzeuge, die weniger als 2.250.000 (zwei Millionen zweihundertfünfzig) Tausend Rubel oder den Gegenwert in US-Dollar und Euro kosten – bis zu 30.000 (Dreißig) Tausend Rubel oder den Gegenwert in US-Dollar und Euro;
  • für Fahrzeuge im Wert von 2.250.000 (zwei Millionen zweihundertfünfzig)tausend Rubel oder dem Gegenwert in US-Dollar und Euro und mehr – bis zu 50.000 (fünfzig)tausend Rubel oder dem Gegenwert in US-Dollar und Euro;
  • für alle Motorräder bis zu 30.000 (dreißigtausend) Rubel oder den Gegenwert in US-Dollar und Euro.

7.2. Anforderungen der Bank an die Bedingungen für die Erbringung von Versicherungsdienstleistungen zur Hypothekenversicherung von Sicherheiten von Privatpersonen und kleinen mittelständischen Unternehmen

7.2.1. Gegenstand des abgeschlossenen Versicherungsvertrages bei der Sachversicherung ist die Versicherung des „Risikos der Beschädigung und des Verlusts von Immobilien“ für eine natürliche Person. Für eine juristische Person – den Versicherten – ist Gegenstand des abgeschlossenen Versicherungsvertrages „Gefahr des Verlusts und der Beschädigung des Eigentums“ und „Gefahr des Verlusts des Eigentums infolge der Beendigung des Eigentums am Eigentum“; für die Lebens- und Invaliditätsversicherung – „Risiko der Verletzung des Lebens und der dauerhaften Invalidität.“

7.2.2. Der Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag „Risiko von Schäden und Verlust von Immobilien infolge der Beendigung des Eigentums an der Immobilie“ für die Gültigkeitsdauer des Darlehensvertrags im Rahmen der Schulden des Darlehensnehmers aus dem Darlehensvertrag (einschließlich aufgelaufener, aber nicht gezahlte Zinsen, Provisionen und Bußgelder) sowie der Begünstigte im Rahmen des Versicherungsvertrags „Risiko von Lebensschäden und dauerhafter Invalidität“ werden gemäß den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags geltenden Darlehensbedingungen bestimmt und sind öffentlich zugänglich auf der Website der Bank im Internet unter unicredit.ru. Der Versicherungsbetrag wird als Restbetrag der Darlehensschuld (der Betrag der unbezahlten Hauptschuld des Darlehens ab einem bestimmten Datum) des Darlehens berechnet.

7.2.3. Es ist nicht zulässig, in einem Versicherungsvertrag ein Verbot der Übertragung des Versicherungsgegenstandes – Eigentum – als Nachverpfändung festzulegen.

7.2.4. Im Versicherungsvertrag muss eine Frist festgelegt werden, innerhalb derer der Versicherer verpflichtet ist, Dokumente zu prüfen, die den Eintritt eines Versicherungsfalls bestätigen, und die Versicherungsentschädigung (falls bestätigt) zu zahlen. Diese Frist muss ab dem Datum berechnet werden, an dem der Versicherungsnehmer dem Versicherer einen Dokumentensatz (gemäß der im Versicherungsvertrag angegebenen Dokumentenliste) zur Verfügung stellt.

7.2.5. Im Versicherungsvertrag muss eine Frist festgelegt werden, innerhalb derer der Versicherer verpflichtet ist, Dokumente zu prüfen, die den Eintritt eines Versicherungsfalls bestätigen, und die Versicherungsentschädigung (falls bestätigt) zu zahlen. Diese Frist muss ab dem Datum gezählt werden, an dem der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine Reihe von Dokumenten gemäß der im Versicherungsvertrag festgelegten Dokumentenliste vorlegt.

7.2.6. Die Zahlung der Versicherungsentschädigung für das Risiko „Verlust und Beschädigung einer Immobilie“ sowie für das Risiko „Verlust einer Immobilie infolge Beendigung des Eigentums an der Immobilie“ erfolgt in Höhe von 100 % des Versicherten Menge.

7.2.7. Die Höhe der Versicherungsentschädigung für das Risiko „Schaden“ bemisst sich nach der Höhe der mit der Wiederherstellung (Reparatur) der Immobilie verbundenen Kosten, höchstens jedoch nach der Versicherungssumme.

7.2.8. Der Versicherer hat das Recht, die Zahlung der Versicherungsentschädigung nur dann auszusetzen, wenn wegen eines Versicherungsfalls ein Strafverfahren eingeleitet wird; der Vertrag muss die maximale Dauer festlegen, für die die Zahlung ausgesetzt werden kann.

7.2.9. Der Begünstigte für die Risiken „Verlust und Beschädigung einer Immobilie“, „Verlust einer Immobilie infolge Beendigung des Eigentums an einer Immobilie“ richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags geltenden Bedingungen des Darlehens und die auf der Website der Bank im Internet unter unicredit.ru öffentlich zugänglich sind.

7.2.10. Der Versicherungsvertrag muss die Möglichkeit eines Wechsels des Begünstigten ohne Kündigung des Vertrages für den Fall der Abtretung von Anspruchsrechten aus dem Darlehensvertrag an ein anderes Kreditinstitut oder eine andere Organisation, auch an eine Organisation, die nicht über eine Lizenz zur Ausübung von Bankgeschäften verfügt, vorsehen .

7.2.11. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann für geringfügige Teilschäden einen Selbstbehalt von bis zu 15.000 Rubel (500 US-Dollar bzw. 400 Euro) vorsehen.

7.2.12. Die Immobilie muss mindestens gegen das Risiko „Verlust und Beschädigung der Immobilie“ versichert sein.

7.2.13. In Bezug auf das verpfändete Eigentum von Pfandgebern (kleine und mittlere Unternehmen) tragende und nicht tragende Wände, Trennwände, Türen und Fenster, Versorgungseinrichtungen, elektrische Leitungen, Heizungsanlagen, Gas- und Wasserversorgungssysteme, Kanalisation, etc. sind versicherungspflichtig. Der Versicherungsvertrag muss das Risiko einer Sachbeschädigung/-zerstörung infolge folgender Ereignisse abdecken:

  • Feuer;
  • Blitzschlag;
  • Explosion von Gas für Haushaltszwecke;
  • Explosion von Dampfkesseln, Gasleitungen, Apparaten und anderen ähnlichen Geräten sowie Explosion von Sprengstoffen für Haushalts- und Industriezwecke;
  • Sachschäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten aufgrund eines Unfalls in der Wasserversorgung, Kanalisation oder Heizungsanlage, Eindringen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten aus angrenzenden Räumlichkeiten oder durch Feuerlöschen;
  • Naturkatastrophen;
  • Absturz von Flugzeugen und deren Trümmern und anderen Fremdkörpern.

7.2.14. In Bezug auf verpfändetes Eigentum von Privatpersonen muss der Versicherungsvertrag das Risiko der Beschädigung/Zerstörung von Eigentum abdecken.

7.3. Bankanforderungen für die Versicherung des Eigentums (Titels) des Kreditnehmers/Hypothekengebers für Immobilien

7.3.1. Der Versicherungsvertrag muss das Verlustrisiko des Eigentümers der Immobilie infolge der Beendigung des Eigentums abdecken (mit Ausnahme der Veräußerung der Immobilie durch den Hypothekengeber – dem Eigentümer der Immobilie mit schriftlicher Zustimmung des Hypothekengläubigers und der Veräußerung von der Immobilie infolge der Zwangsvollstreckung durch die Bank).

7.3.2. Bezüglich des verpfändeten Eigentums von Pfandgläubigern (Klein- und Mittelbetriebe) besteht für den Eigentümer des Eigentums das Risiko eines Verlusts infolge der Beendigung des Eigentums aus folgenden Gründen:

  • das Vorhandensein ungültiger oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Dokumente, die das Eigentum des Hypothekengläubigers an der versicherten Immobilie bestätigen, oder von Dokumenten, die die Grundlage für die Transaktion bilden;
  • Unfähigkeit oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit von Einzelpersonen - ehemaligen Eigentümern bei früheren Transaktionen zur Veräußerung der Sicherheiten; Unfähigkeit oder Mangel an besonderer Rechtsfähigkeit von juristischen Personen - ehemaligen Eigentümern bei früheren Transaktionen zur Veräußerung des Pfandgegenstandes. Ein Versicherungsfall für diese Art von Versicherung muss eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung sein, die zur Beendigung oder Einschränkung (Belastung) des Eigentums des Hypothekengläubigers an der verpfändeten Immobilie führt (auch nach Ablauf der Versicherungsdauer, wenn die Klage wurde während der Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrages eingereicht).

7.3.3. Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 36 Monaten ab dem Datum der Eigentumseintragung des Kreditnehmers/Hypothekengebers abgeschlossen.

7.4. Bankanforderungen für Nicht-Sachversicherungen (Personenversicherungen) und andere Versicherungen

7.4.1. Die Anforderungen der Bank an die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Sach- (Personen-) und sonstigen Versicherungsbereich richten sich nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages geltenden Darlehensbedingungen.

7.5. Bankanforderungen für die Sicherheitenversicherung von Unternehmen

7.5.1. Beträgt die Kreditlaufzeit weniger als ein Jahr, muss der Versicherungsvertrag/die Police eine Verlängerungsmöglichkeit vorsehen. Beträgt die Kreditlaufzeit mehr als ein Jahr, muss der Versicherungsvertrag/die Police für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr mit der Möglichkeit einer Verlängerung abgeschlossen werden. Gleichzeitig können Ratenzahlungspläne für die Zahlung der Versicherungsprämien einmal alle 6 Monate ab dem ersten Versicherungsjahr mit der Möglichkeit bereitgestellt werden, den nächsten Betrag der Versicherungsprämie mindestens einmal alle 6 Monate des nächsten Jahres zu zahlen.

7.5.2. Als Begünstigte im Versicherungsvertrag ist die Bank zu benennen. Der Versicherungsvertrag muss folgenden Wortlaut enthalten:

„Der Begünstigte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist die Aktiengesellschaft UniCredit Bank (119034, Moskau, Prechistenskaya-Damm 9, INN 7710030411, KPP 775001001, OKPO 09807247, BIC 044525545, Code 30101810 300000000545 in der OPERA von Moskau Staatliche Technische Universität der Bank Russlands) in Bezug auf die ausstehenden Schulden gemäß dem Darlehensvertrag Nr. ___ vom _____, der zwischen dem Begünstigten und ___________________ (Darlehensnehmer) geschlossen wurde (im Folgenden als Darlehensvertrag bezeichnet):

- ab dem Datum des Abschlusses dieses Versicherungsvertrages.

- [oder: ab dem Datum der staatlichen Registrierung des Pfands zugunsten der Bank. ] 1

Der Begünstigte ist der Hypothekengläubiger des im Rahmen dieses Vertrags versicherten Eigentums auf der Grundlage des Pfandvertrags [oder: Hypothekenvertrags] Nr. ___ vom _____, der zwischen dem Versicherten und dem Begünstigten (Hypothekengläubiger) geschlossen [unterzeichnet] wurde, um die Erfüllung des zu gewährleisten Verpflichtungen von _____ (Kreditnehmer) (Versicherter) aus dem Darlehensvertrag.

Die Höhe der Geldverpflichtungen des Darlehensnehmers (Versicherten) aus dem Darlehensvertrag/die Höhe der Schulden des Darlehensnehmers (Versicherten) aus dem Darlehensvertrag wird durch die Abrechnungen des Begünstigten auf den Schuldenkonten des Darlehensnehmers (Versicherten) sowie bestätigt die vom Begünstigten bereitgestellte Berechnung.

Die Parteien haben einvernehmlich vereinbart, dass die oben genannten Dokumente umfassend und ausreichend sind, um die Höhe der Geldverpflichtungen des Kreditnehmers (Versicherten) gemäß dem Darlehensvertrag (die Höhe der Schulden des Darlehensnehmers (Versicherten) gemäß dem Darlehensvertrag) zu bestätigen.

Im Falle der vollständigen Rückzahlung der Schulden des Kreditnehmers (Versicherten) aus dem Darlehensvertrag wird der Versicherte zum Begünstigten dieses Versicherungsvertrags, einschließlich des Anspruchs auf eine Versicherungsentschädigung in der Höhe, die den Betrag der Geldverpflichtungen des Versicherten übersteigt (Kreditnehmer) gemäß dem Kreditvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Der Versicherer ist verpflichtet, den Begünstigten schriftlich über alle an diesem Versicherungsvertrag (Police) vorgenommenen Änderungen zu informieren, bevor solche Änderungen am Versicherungsvertrag (Police) vorgenommen werden.“

7.5.3. Ein Versicherungsvertrag für eine Immobilie, die Gegenstand einer Besicherung im Rahmen eines Folgehypothekenvertrags ist, kann vor dem Datum der staatlichen Eintragung des Folgehypothekenvertrags abgeschlossen werden, auf keinen Fall jedoch vor dem Datum des Abschlusses (staatliche Eintragung des Pfands). zugunsten der Bank) der aktuellen Vereinbarung über die erste der vorherigen Hypotheken, bei der der Hypothekengläubiger die Bank ist. Wenn der Bank ein Versicherungsvertrag vorgelegt wurde, dessen Abschlussdatum vor dem Datum des Abschlusses des Pfandvertrags liegt, ist die Annahme eines solchen Versicherungsvertrags möglich, wenn in diesem Versicherungsvertrag festgelegt ist, dass die Bank-Pfandgläubiger der Begünstigte ist ab dem Datum des Abschlusses des Pfandvertrages (staatliche Registrierung des Hypothekenvertrages) .

7.5.4. Die Höhe des Selbstbehalts sollte 5 % des Versicherungswertes der Sicherheit nicht überschreiten.

7.5.5. Verfügbarkeit versicherbarer Zinsen.

7.5.6. Die Zahlung der Versicherungsprämie (ihrer Teile, wenn eine Ratenzahlung vorgesehen ist) muss vollständig, pünktlich (innerhalb der im Versicherungsvertrag festgelegten Fristen) erfolgen und durch Zahlungsbelege mit Vermerken der ausführenden Bank über deren Ausführung bestätigt werden oder a Schreiben der Versicherungsgesellschaft, in dem die vollständige fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämie und die Gültigkeit des Versicherungsvertrags bestätigt werden. Dokumente, die die Zahlung der Versicherungsprämie im Rahmen des Versicherungsvertrags bestätigen, müssen einen klaren und eindeutigen Nachweis ermöglichen, dass die Versicherungsprämie konkret im Rahmen des vorgelegten Versicherungsvertrags gezahlt wurde. Die Zahlung von Teilen der Prämie sollte höchstens einmal im Quartal erfolgen.

7.5.7. Die Liste der versicherten Sachen muss der Liste der im Pfandvertrag verpfändeten Sachen nach folgenden Parametern genau entsprechen:

  • Identifikationsmerkmale (Name, Marke, Modell, technische Merkmale und Parameter, Fabrik, Inventar, Katasternummern usw.);
  • Versicherungsgebiet (Postanschrift des im Pfandvertrag angegebenen Standorts der Immobilie);
  • Die Versicherungssumme ist nicht pauschal und darf den im Pfandvertrag genannten Betrag nicht unterschreiten. Im Versicherungsvertrag muss nicht nur der Gesamtversicherungswert aller verpfändeten Sachen festgelegt werden, sondern auch der Wert für jede versicherte Sache einzeln;
  • Bereich von Immobilienobjekten.

7.5.8. Je nach Versicherungsgegenstand muss das Pfandobjekt gegen folgende Risiken versichert werden:

Art des Vermögens

Risikoname

Immobilien (außer Grundstücke)

Blitzschlag

Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanausbrüche oder unterirdische Brände, Erdrutsche, Bergstürze, Stürme, Wirbelstürme, Hurrikane, Überschwemmungen, Hagel oder Regen)

Rechtswidrige Handlungen Dritter

Zerbrochenes Fensterglas, Spiegel und Schaufenster (für Einzelhandel (Geschäfte, Cafés, Restaurants) und Büroräume mit Schaufenstern, Autozentren, Hotels).

Die Versicherungssumme für dieses Risiko wird von den Parteien in absoluter Höhe oder als Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme vereinbart und darf nicht niedriger sein als die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten der Verglasung.

Kollision mit Bodenfahrzeugen

Land

Gasexplosion (nur wenn eine Gasleitung vorhanden ist)

Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanausbrüche oder unterirdische Brände, Erdrutsche, Bergstürze, Stürme, Wirbelstürme, Hurrikane, Überschwemmungen, Hagel oder Regen)

Absturz bemannter Flugobjekte oder ihrer Trümmer, Ladung von ihnen

Ausrüstung

Blitzschlag

Explosion von Gas, das für Haushaltszwecke verwendet wird

Schäden, die durch Maßnahmen zur Rettung von Eigentum, zum Löschen eines Brandes oder zur Verhinderung seiner Ausbreitung entstehen

Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanausbrüche oder unterirdische Brände, Erdrutsche, Bergstürze, Stürme, Wirbelstürme, Hurrikane, Überschwemmungen, Hagel oder Regen)

Explosion von Dampfkesseln, Gasspeichern, Gasleitungen, Maschinen, Apparaten und anderen ähnlichen Geräten

Sachschäden durch Wasser aus Sanitär-, Abwasser-, Heizungs- und Feuerlöschanlagen

Rechtswidrige Handlungen Dritter

Diebstahl mit illegalem Eindringen in Räumlichkeiten oder andere Lagerräume

Absturz bemannter Flugobjekte oder deren Trümmer oder Ladung auf das versicherte Grundstück

Gut bei der Arbeit)

Feuer (Ausnahme: Verpfändung von Gütern und Materialien in Form von Walzmetall)

Blitzschlag

Explosion von Gas für Haushaltszwecke (gilt nur, wenn eine Gasleitung vorhanden ist)

Schäden, die durch Maßnahmen zur Rettung von Eigentum, zum Löschen eines Brandes oder zur Verhinderung seiner Ausbreitung entstehen

Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanausbrüche oder unterirdische Brände, Erdrutsche, Bergstürze, Stürme, Wirbelstürme, Hurrikane, Überschwemmungen, Hagel oder Regen)

Explosion (der im Umlauf befindlichen Güter selbst, wenn diese brennbar, explosiv, brennbar usw. sind)

Sachschäden durch Wasser aus Sanitär-, Abwasser-, Heizungs- und Feuerlöschanlagen

Rechtswidrige Handlungen Dritter

Diebstahl mit illegalem Eindringen in ein Gebäude oder eine andere Lagereinrichtung.

Kraftverkehr

AUTOCASCO (Diebstahl, Beschädigung, Totalschaden). Versicherungsgebiet - Russische Föderation + Fahrzeugbetriebsgebiet.

Spezialmaschinen und mobile Geräte

Blitzschlag

Naturkatastrophen und/oder Naturgefahren

Rechtswidrige Handlungen Dritter

Verkehrsunfall (RTA) – wenn der Betrieb auf öffentlichen Straßen vorgesehen ist;

Kollision mit verschiedenen Objekten (einschließlich Fahrzeugen);

Aufprall (Aufprall) auf stationäre oder sich bewegende Objekte (Bauwerke, Hindernisse, Tiere usw.);

Sich umdrehen;

Sturz (einschließlich Sturz ins Wasser, Sturz durch Eis);

Fallen von Fremdkörpern auf versicherte Sachen.

Eisenbahntransport

Diebstahl und vollständige Zerstörung von Eigentum, rechtswidrige Handlungen Dritter. Versicherungsgebiet - Russische Föderation + Betriebsgebiet.

1 Wenn der Versicherungsvertrag vor dem Datum der staatlichen Registrierung der Hypothek abgeschlossen wurde.

Berechnen Sie die Vollkaskoversicherung bei von der UniCredit Bank akkreditierten Unternehmen

UniCredit Bank: Liste der akkreditierten Versicherungsunternehmen

Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Kredits bei der UniCredit Bank entscheiden, können Sie für den Erhalt von CASCO für ein Auto die Dienste der folgenden von dieser Bank akkreditierten Partnerunternehmen in Anspruch nehmen, die die Versicherungsanforderungen der UniCredit Bank erfüllen:

LLC Versicherungsgesellschaft SK ALROSA

LLC Versicherungsgesellschaft VTB Versicherung

OJSC INTACH INSURANCE

Liberty Insurance (OJSC)

JSC Insurance Group MSK

CJSC United Insurance Company

OJSC Versicherungsgesellschaft PARI

LLC Renaissance Insurance Group

Da Sie nun wissen, mit welchen Versicherungsgesellschaften die UniCredit Bank zusammenarbeitet, können Sie mit dem Rechner von Revizorro.ru schnell die Kosten der CASCO-Versicherung bei allen oben genannten Versicherungsgesellschaften ermitteln

LLC SK SERVICEREZERV (Gebiet Wladimir)

OJSC Gas Industry Insurance Company (OAO SOGAZ)

LLC SK Soglasie

LLC Versicherungsgesellschaft Surgutneftegaz

CJSC Versicherungsgesellschaft Transneft

CJSC Versicherungsgruppe URALSIB

Zetta Insurance LLC

OJSC Versicherungs-Aktiengesellschaft ENERGOGARANT

CJSC Versicherungsgesellschaft Megaruss-D

LLC SK Jekaterinburg

LLC ISK Euro-polis

LLC Versicherungsgesellschaft Adonis

Wenn keine der Partnerversicherungen der UniCredit Bank zu Ihnen passt, können Sie eine Versicherung wählen, die nicht auf dieser Liste steht. In diesem Fall müssen Sie der Bank jedoch ein Paket mit Dokumenten der Versicherungsgesellschaft vorlegen, die Ihre Berechtigung zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten und Ihre finanzielle Stabilität bestätigen.

Darüber hinaus kann die UniCredit Bank dieses Dokumentenpaket bis zu 60 Tage lang prüfen.

Versicherungsbedingungen für einen Autokredit bei der UniCredit Bank

Wenn Sie sich immer noch fragen, ob es notwendig ist, CASCO für ein Auto mit Kreditkarte zu beantragen, lautet die Antwort „Ja“. Bei einem Autokredit bei der UniCredit Bank ist CASCO eine zwingende Voraussetzung für die Kreditvergabe. Die CASCO-Police der UniCredit Bank muss eine Versicherung gegen die Risiken Beschädigung, Diebstahl und Totalverlust des Fahrzeugs beinhalten.

Der Abschluss einer CASCO-Police erfolgt für mindestens ein Jahr bzw. für den Zeitraum bis zum Ende des Darlehensvertrags, wenn dieser Zeitraum weniger als ein Jahr beträgt. Im ersten Jahr ist der Abschluss einer CASCO-Police mit Ratenzahlung nicht zulässig, die Versicherung wird vollständig bezahlt.

Bei der Erneuerung der CASCO-Versicherung für die UniCredit Bank für das zweite und die folgenden Jahre kann ein Ratenzahlungsplan mit zwei Raten (50/50) verwendet werden.

Voraussetzung für CASCO für die Unicredit Bank ist das Fehlen zusätzlicher Bedingungen im Versicherungsvertrag hinsichtlich des Zeitpunkts und der Art der Lagerung des Autos (z. B. Parken des Autos über Nacht nur auf einem bewachten Parkplatz usw.) sowie der obligatorische Abschluss der CASCO-Police vor der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Verkehrspolizei

Für die Risiken Diebstahl und Totalverlust eines Autos im Rahmen der CASCO-Versicherung der UniCredit Bank werden die Versicherungszahlungen zunächst auf das Bankkonto überwiesen, dann zieht die Bank den ausstehenden Teil des Kredits davon ab und überweist den Restbetrag an den Kreditnehmer. Bei der CASCO-Versicherung gegen Totalschaden eines Autos wird die Versicherungsleistung unter Berücksichtigung der Abnutzung des Autos berechnet.

Für das Schadensrisiko ist die Versicherungsentschädigung eine Überweisung zur Reparatur an eine Tankstelle, die die Versicherung dem Kreditnehmer aushändigt. Wenn das Fahrzeug von einem offiziellen Händler gewartet wird, muss die Überweisung an die Servicestation des offiziellen Händlers erfolgen.

Versicherung für den Restbetrag des Darlehens. Sie können ein Auto im CASCO der UniCredit Bank nicht für den gesamten Marktwert versichern, sondern nur für den Betrag, der für den Kredit noch nicht an die Bank gezahlt wurde.

Wenn das Auto jedoch gestohlen wird oder ihm etwas passiert, das zu seiner völligen Zerstörung führt, erhält nur die Bank das Geld und Sie bleiben ohne Geld und ohne Auto zurück.

Einbeziehung von CASCO für das erste Jahr in die Kreditsumme. Im ersten Jahr des Darlehens können Sie die Kosten für CASCO für die UniCredit Bank zum Darlehensbetrag hinzufügen, d. h. die Kosten der Police werden auf diese Weise auf die Darlehenszahlungen verteilt.

Spezielle Kreditprogramme ohne CASCO. Die UniCredit Bank bietet mehrere Sonderangebote für Autokredite an, bei denen eine CASCO-Police keine Voraussetzung ist: Leichte Nutzfahrzeuge, Kredit mit aufgeschobener Rückzahlung und Gebrauchtwagen ohne CASCO.

Franchise. Beim Abschluss einer CASCO-Police für die UniCredit Bank können Sie das unbedingte CASCO-Franchise nutzen:

Für Autos, die weniger als 1.750.000 Rubel kosten – Franchise bis zu 15.000 Rubel

Für Autos, die mehr als 1.750.000 Rubel kosten – Franchise bis zu 30.000 Rubel

Für Motorräder - Franchise bis zu 30.000 Rubel.

Anzahlung – ab 20 %
Bonitätssatz - ab 6,00 %
Kreditbetrag - von 1.000.000 bis 8.000.000 Rubel.
Kreditlaufzeit - von 12 Monaten bis 360 Monaten
Währung - Rubel


Kauf von Wohnimmobilien auf dem Primärmarkt oder Refinanzierung eines Darlehens, das für den Kauf von Immobilien auf dem Primärmarkt vergeben wurde

Bedingungen

Das Programm gilt für Bürger der Russischen Föderation, sofern sie geboren sind zweite oder drittes Kind, Anfang vom 01.01.2018 bis 31.12.2022

Das Darlehen wird zu einem bestimmten Zinssatz gewährt 6 % pro Jahr während einer Nachfrist gleich 3 Jahre vorbehaltlich der Geburt eines zweiten Kindes oder 5 Jahre bei der Geburt des dritten Kindes.

Die maximale Nachfrist beträgt 8 Jahre vorausgesetzt, dass der Kreditnehmer innerhalb der Nachfrist von 3 Jahren ein drittes Kind bekommt.

Am Ende der tilgungsfreien Zeit wird der Zinssatz auf den Leitzins der Zentralbank zum Zeitpunkt der Kreditvergabe + 2 % festgelegt.

Zweck des Darlehens:

  • Kauf von Wohnimmobilien (Wohnung, Stadthaus, Grundstück mit Wohngebäude) in der Bauphase oder mit eingetragenem Eigentum von einer juristischen Person*
  • Refinanzierung eines Darlehens zum Kauf von Wohnimmobilien auf dem Primärmarkt

Kreditlaufzeit - von 1 bis 30 Jahren

Mindestkreditbetrag – 1.000.000 Rubel

Die maximale Kreditsumme beträgt bis zu 8.000.000 Rubel inklusive für Wohngebäude in den Gebieten Moskau, Moskauer Gebiet und St. Petersburg und Leningrader Gebiet. Für Wohngebäude, die sich auf dem Territorium anderer Teilgebiete der Russischen Föderation befinden, beträgt der maximale Kreditbetrag bis zu 3.000.000 Rubel inklusive

Mindestanzahlung für das Immobilienkaufprogramm:

  • 20% für Wohnungsobjekte,

Maximaler Kreditbetrag im Rahmen des Refinanzierungsprogramms:

80% für Wohnungsobjekte,

50 % für Ferienhäuser (einschließlich Stadthäuser)

Abschluss eines Personenversicherungsvertrages (Leben, Kranken) und einer Immobilienversicherung (Strukturelemente).

Anforderungen an den Kreditnehmer

  • Geburt eines zweiten oder dritten Kindes vom 01.01.2018 bis 31.12.2022;
  • Die Registrierungsadresse des Transaktionsteilnehmers und die tatsächliche Wohnadresse des Transaktionsteilnehmers liegen innerhalb der Russischen Föderation, mit Ausnahme von Sewastopol und der Republik Krim;
  • Standort des beschäftigenden Unternehmens – ohne Einschränkung innerhalb der Russischen Föderation, mit Ausnahme von Sewastopol und der Republik Krim;
  • Bestätigtes Einkommen, das für die beantragte Kreditsumme ausreicht;
  • Keine negative Bonitätshistorie.

Bei der Ermittlung der zulässigen Kredithöhe kann die Bank auf Wunsch des Kreditnehmers das Einkommen seiner unmittelbaren Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) berücksichtigen. Die aufgeführten Personen sind zusammen mit dem Hauptkreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber für die Rückzahlung und Bedienung des Kredits verantwortlich und müssen ebenso wie der Kreditnehmer die von der Bank festgelegten Anforderungen erfüllen und eine Reihe von Dokumenten vorlegen, die denen der Bank ähneln der Kreditnehmer. Die Gesamtzahl der Bürgen sollte 3 Personen nicht überschreiten. In diesem Fall darf das Einkommen des Kreditnehmers nicht geringer sein als das Einkommen der Bürgen (Ausnahme ist lediglich, wenn der Ehegatte als Bürge auftritt).

Als Einkünfte des Kreditnehmers kann die Bank auch regelmäßige, durch Belege belegte Nebeneinkünfte (Einkünfte aus Teilzeitbeschäftigung, Bonuszahlungen, Rente) anrechnen.

Erfolgt die Zahlung der Anzahlung aus Mitteln aus dem Verkauf von Immobilien des Kreditnehmers, ist eine zusätzliche Bewertung der verkauften Immobilie durch eines der von der Bank empfohlenen Bewertungsunternehmen erforderlich.

So erhalten Sie eine Wohnung mit Hypothek

  1. Ausfüllen des Kreditnehmerfragebogens und des Kreditantrags.
    Bereitstellen voll ein Paket von Dokumenten, die zur Prüfung der Frage der Kreditvergabe erforderlich sind.
  2. Auswahl einer Wohnung aus der Liste der anrechenbaren Objekte.
    Die Bank erhält vom Kreditnehmer Kopien der Unterlagen für die gekaufte Wohnung.
  3. Kontaktaufnahme mit einem von der Bank empfohlenen Bewertungsunternehmen (im Falle des Immobilienerwerbs im Rahmen eines Abtretungsvertrags).
    Nach der Ermittlung des Verkehrswertes der Wohnung wird das Wertgutachten bei der Bank eingereicht.
  4. Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft.
    Überprüfung durch die Versicherungsgesellschaft des Kreditnehmers und der Wohnung.
    Abschluss durch den Kreditnehmer Lebensversicherungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge (auf Wunsch des Kreditnehmers).
  5. Abschluss des Beteiligungsvertrages/Vereinbarung über die Abtretung des Anspruchsrechts.
  6. Unterzeichnung eines Darlehensvertrags.
    Wenn der Kreditnehmer einen Ehepartner hat, ist eine Vereinbarung zwischen ihm und der Bank erforderlich Garantievereinbarung.
  7. Staatliche Registrierung von DDU/Vereinbarung über die Abtretung von Anspruchsrechten.
  8. Überweisung von Geldern auf das Konto des Entwicklers.

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