16.02.2024

Grundlagen der Sozialversicherungspflicht. Konzept und Arten von Formen der sozialen Sicherheit. Obligatorische Sozialversicherung: Konzept, Grundsätze, Arten, Themen. Grundsätze der obligatorischen Sozialversicherung


Planen

Verwaltung der sozialen Sicherheit.

Die Sozialversicherungsverwaltung ist unterteilt in allgemein und operativ.

General führt aus - Regierung der Russischen Föderation - Bundesverfassungsgesetz vom 17. Dezember 1997 N 2-FKZ

Operativ – Arbeitsministerium, Gesundheitsministerium, Ministerium für Bildung und Wissenschaft usw.

Die Hauptaufgaben bei der Umsetzung der Staatspolitik und der gesetzlichen Regelung im Bereich der sozialen Sicherheit der Bevölkerung liegen beim Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 610 „Über die Genehmigung der Verordnungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation.“

Eine besondere Stellung in der Betriebsführung nehmen außerbudgetäre Mittel ein.

Auf Fachebene können Sozialversicherungsträger unterschiedliche Bezeichnungen haben. In der Region Krasnodar erfolgt die Verwaltung durch das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Region Krasnodar – Beschluss des Leiters der KK-Verwaltung vom 21. Dezember. 2015 Nr. 1240.

Regionale Sozialversicherungsträger sind den untergeordneten Gremien unterstellt – Kreis, Stadt, Abteilungen und Sozialschutzausschüssen.


Thema 2 Finanzierung und Verwaltung der sozialen Sicherheit

Planen

1).Das Konzept und die Arten von Formen der sozialen Sicherheit. Sozialversicherungspflicht: Konzept, Grundsätze, Arten, Themen.

2). Finanzierung der sozialen Sicherheit.

3).Versicherungsprämien als Hauptfinanzierungsquelle der sozialen Sicherheit.

4). Verwaltung der sozialen Sicherheit.

Konzept und Arten von Formen der sozialen Sicherheit. Sozialversicherungspflicht: Konzept, Grundsätze, Arten, Themen.

Die moderne Gesellschaft legt Wert auf den wichtigsten Wert – den Menschen und seine natürlichen Rechte. Einen besonderen Platz unter diesen Rechten nimmt ein sozioökonomische Rechte.

Zu den sozioökonomischen Rechten zählen neben dem Recht auf Arbeit auch das Recht auf freie Berufswahl, auf faire und günstige Arbeitsbedingungen und Schutz vor Arbeitslosigkeit, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auf Bildung, auf freien Genuss kultureller Werte usw Der Schutz der Familie sowie der Mutterschaft und Kindheit gilt ebenfalls Recht auf soziale Sicherheit.



Dieses Recht fand seine normative Stärkung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der 1966 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, in der Europäischen Sozialcharta, 1961 vom Europarat angenommen und 1996 überarbeitet, sowie in den nationalen Verfassungen einer Reihe von Staaten.

Das Recht auf soziale Sicherheit ist eine Möglichkeit, den Lebensstandard einer Person sicherzustellen, einschließlich Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinischer Versorgung und notwendigen sozialen Diensten. was notwendig ist, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von ihm und seiner Familie zu erhalten.

Im Gegenzug Machulskaya E.E. gibt die folgende Definition Sozialversicherung - Hierbei handelt es sich um ein System wirtschaftlicher Beziehungen zur Umverteilung staatlicher und nichtstaatlicher Mittel, das auf einen teilweisen Ausgleich des Arbeitseinkommens, den Familienunterhalt, Mehrausgaben für Kinder und andere behinderte Familienmitglieder sowie die Bereitstellung kostenloser medizinischer und sozialer Dienste für Betroffene abzielt durch den Eintritt eines sozialen Risikos oder anderer schwerwiegender Umstände.

Anzeichen sozialer Sicherheit:

Die gesellschaftliche Anerkennung der Notwendigkeit, den Lebensunterhalt derjenigen zu sichern, die keinen Lebensunterhalt haben, wird durch die Festlegung des Rechts auf Sicherheit formalisiert;

Förderung aus öffentlichen Mitteln“

Versorgung derjenigen Personen, die aus objektiven Gründen, die nicht oder nur wenig von ihrem Willen abhängen, nicht über die Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verfügen (oder nicht über ausreichende Mittel verfügen) und diese Gründe selbst als Versorgungsgründe gesetzlich verankert sind;

Festlegung der Höhe der für Behinderte bereitgestellten Mittel auf der Grundlage der in der Gesellschaft etablierten Standards der Lebenserhaltung, der Vorstellungen über gesellschaftlich bedeutsame Bedürfnisse sowie der Vorstellungen der Gesellschaft über soziale Gerechtigkeit;



Schaffung eines besonderen Organisations- und Rechtssystems durch den Staat, der im Namen der Gesellschaft handelt, zur Verwirklichung des Rechts auf soziale Sicherheit, einschließlich eines Systems zur Finanzierung relevanter Aktivitäten, eines Systems von Organen, die diese durchführen, eines Systems von Garantien für den Schutz dieses Rechts sowie durch die Verabschiedung geeigneter Rechtsvorschriften und die Entwicklung eines Mechanismus für deren Funktionsweise die Regulierung der Standards der sozialen Sicherheit, der Art der gewährten Leistungen sowie der Gründe und Bedingungen für ihre Gewährung sicherzustellen.

In der modernen russischen Verfassung von 1993 ist das Recht auf soziale Sicherheit in Art. verankert. 39, wonach jedem eine soziale Sicherheit nach Alter, bei Krankheit, Invalidität, Verlust des Ernährers, bei Kindererziehung und in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen in Form von Renten, Leistungen, Sozialleistungen gewährleistet ist.

Dieses Recht erfordert die Schaffung eines besonderen Mechanismus zu seiner Umsetzung.

Je nachdem, wie die Funktionsweise dieses Mechanismus organisiert ist, gibt es unterschiedliche Formen der sozialen Sicherheit Hierbei handelt es sich um einen organisatorischen und rechtlichen Mechanismus, der zur Umsetzung des verfassungsmäßigen Rechts auf soziale Sicherheit geschaffen wurde.

Also, Internationaler Pakt über Wirtschaft, Soziales und Kultur Rechte spricht über das Recht eines jeden auf soziale Sicherheit, einschließlich der Sozialversicherung. Somit, Sozialversicherung kann als eine Form der sozialen Sicherheit betrachtet werden.

ILO-Übereinkommen Nr. 102 über Mindeststandards der sozialen Sicherheit“, das grundlegende Gesetz der Internationalen Arbeitsorganisation zu Fragen der sozialen Sicherheit ist, spricht von der Möglichkeit, das Recht auf Sicherheit sowohl in Form von Versicherungen als auch durch Besteuerung zu sichern, d. h. es werden tatsächlich bereits zwei Formen erwähnt - Versicherung und Nichtversicherung.

Die Verfassung der Russischen Föderation legt die Formen der sozialen Sicherheit nicht direkt fest, die Analyse von Art. 7 und 39 lassen uns auf die Existenz schließen

- obligatorische Sozialversicherung;

- staatliche Sozialversicherung;

- nichtstaatlich (zusätzlich), Sozialversicherung.

Das wirtschaftliche Wesen der Sozialversicherung liegt darin, dass es sich um eine Methode zur Entschädigung von durch objektive Gründe verursachten Sachschäden handelt, bei der das Risiko eines solchen Schadens auf einen bestimmten Kreis von Personen verteilt wird, die ihn erleiden können. Zu diesem Zweck gründen diese Personen auf Kosten ihres Eigentums spezielle Versicherungsfonds, aus denen Schäden im Schadensfall ersetzt werden. Sozialversicherungsrecht: Lehrbuch / Ed. M.V. Filippowa. - M.: Yurist, 2006. - S. 29

Grundlagen der Sozialversicherungshaushalte.

Das Bundesgesetz genehmigt die Haushaltspläne für bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung für das nächste Geschäftsjahr. Gesetzesentwürfe werden der Staatsduma von der Regierung der Russischen Föderation vorgelegt. Die Haushalte der obligatorischen Sozialversicherungsträger sind nicht im Bundeshaushalt, den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation und den lokalen Haushalten enthalten und unterliegen nicht der Abhebung. Bundesgesetz vom 16. Juli 1999 Nr. 165-FZ „Über die Grundlagen der obligatorischen Sozialversicherung“ – Artikel 15,16.

Quellen für Geldeingänge sind:

  • Ш Versicherungsprämien;
  • Zuschüsse, sonstige Mittel aus dem Bundeshaushalt sowie in besonderen Fällen Mittel aus anderen Haushalten;
  • Ш Strafen und Zinsen;
  • Ш Gelder, die den Versicherern aufgrund von Regressansprüchen gegen die versicherten Personen, die den Schaden verursacht haben, erstattet werden;
  • Ш Einkünfte aus der Vermittlung vorübergehend freier Mittel der obligatorischen Sozialversicherung;
  • SH sonstige Einkünfte.

Die obligatorischen Sozialversicherungsfonds werden auf den Konten der Zentralbank der Russischen Föderation gespeichert.

Bei einem Mangel an Mitteln im Finanzsystem der obligatorischen Sozialversicherung zur Sicherstellung der Zahlungen stellt die Regierung der Russischen Föderation dem Finanzsystem der obligatorischen Sozialversicherung Zuschüsse aus dem Haushalt der Russischen Föderation zur Verfügung.

Die Anlage vorübergehend freier Mittel der obligatorischen Sozialversicherung darf nur im Rahmen der Verpflichtungen der Regierung der Russischen Föderation erfolgen, um deren Rentabilität sicherzustellen.

Die Quellen der staatlichen Sozialhilfe sind Mittel aus dem Bundeshaushalt, Mittel aus den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation und Mittel aus lokalen Haushalten. Bundesgesetz vom 16. Juli 1999 Nr. 165-FZ „Über die Grundlagen der obligatorischen Sozialversicherung“ – Art. 17

Haushaltsmittel ausgeben

Mittel aus dem Haushalt der obligatorischen Sozialversicherung werden nur für die Zwecke ausgegeben, die in den Bundesgesetzen über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung festgelegt sind, und ihre missbräuchliche Verwendung ist nicht zulässig und zieht eine Haftung für Beamte nach sich, die einen Verstoß begangen haben.

Berichte über die Ausführung der obligatorischen Sozialversicherungshaushalte für ein bestimmtes Geschäftsjahr werden der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation von der Regierung der Russischen Föderation vorgelegt und durch Bundesgesetze genehmigt.

Die Mittel der Fonds dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Gewährleistung der sozialen, kulturellen Anpassung und Ansiedlung von als Flüchtlinge anerkannten Personen auf dem Territorium der Russischen Föderation und werden generiert durch:

  • Ш Mittel der Fondsteilnehmer;
  • Ш Spenden, freiwillige Beiträge von natürlichen und juristischen Personen;
  • Ш Quellen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind;
  • Ш Mittel von ausländischen Staaten, internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen.

Versicherungsprämiensätze

Festlegung, Berechnung und Eingabe von Tarifen

Die Tarife der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung werden durch Bundesgesetz festgelegt. Ihre Differenzierung erfolgt unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit sozialversicherungsrechtlicher Risiken sowie der Möglichkeit der Erfüllung von Versicherungspflichten.

Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien sind Zahlungen in Form von Löhnen und anderen Quellen an sozialversicherungspflichtige Bürger.

Versicherungsprämien werden von den Versicherungsnehmern auf aufgelaufene Löhne aus allen Gründen (Einkommen) und aus anderen Einkommensquellen erhoben. Von Arbeitnehmern, deren Lohn unter dem Existenzminimum liegt, werden keine Versicherungsprämien erhoben und vom versicherten Arbeitgeber bezahlt. Bundesgesetz vom 16. Juli 1999 Nr. 165-FZ „Über die Grundlagen der obligatorischen Sozialversicherung“ – Art. 18

Bedingungen, Ablauf und Zahlungsbedingungen der Versicherungsprämien

Die von den Arbeitnehmern gezahlten Versicherungsprämienbeträge werden von den versicherten Arbeitgebern bei der Lohnzahlung einbehalten und gleichzeitig mit den Versicherungsprämien des versicherten Arbeitgebers innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen an den Versicherer überwiesen. Bundesgesetz vom 16. Juli 1999 Nr. 165-FZ „Über die Grundlagen der obligatorischen Sozialversicherung“ – Art. 21

ÜBER DIE GRUNDLAGEN DER OBLIGATORISCHEN SOZIALVERSICHERUNG, 16.07.99, Nr. 167

- Teil des staatlichen Systems des sozialen Schutzes der Bevölkerung, dessen Besonderheit in der nach dem Bundesgesetz durchgeführten Versicherung erwerbstätiger Bürger gegen mögliche Änderungen ihrer finanziellen und (oder) sozialen Lage, auch aufgrund von Umständen, die über sie hinausgehen, besteht Kontrolle.

Obligatorische Sozialversicherung ist ein vom Staat geschaffenes System rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen, das darauf abzielt, die Folgen von Veränderungen in der materiellen und (oder) sozialen Lage erwerbstätiger Bürger und in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen anderer zu kompensieren oder zu minimieren Kategorien von Bürgern aufgrund ihrer Anerkennung als arbeitslos, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, Behinderung, Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft und Geburt, Verlust des Ernährers sowie Eintritt des Alters, der Notwendigkeit medizinischer Versorgung, Sanatoriumsbehandlung usw der Eintritt anderer durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegter Sozialversicherungsrisiken, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Versicherungsprämie— obligatorische Zahlung für die obligatorische Sozialversicherung;

Versicherungsprämiensatz - der für eine bestimmte Art der obligatorischen Sozialversicherung festgelegte Versicherungsprämiensatz aus aufgelaufenen Löhnen aus allen Gründen (Einkommen) der versicherten Personen;

Sozialversicherungsrisiko - ein erwartetes Ereignis, das eine Änderung der materiellen und (oder) sozialen Lage der erwerbstätigen Bürger und anderer Kategorien von Bürgern mit sich bringt, bei deren Eintritt eine Sozialversicherungspflicht besteht;

Versicherungsfall - ein Ereignis, das den Eintritt eines sozialversicherungsrechtlichen Risikos darstellt, bei dessen Eintritt der Versicherer, in manchen Fällen durch das Bundesgesetz auch der Versicherte, zur Deckung der obligatorischen Sozialversicherung verpflichtet wird;

Bereitstellung einer obligatorischen Sozialversicherung (im Folgenden Versicherungsschutz genannt) – die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der versicherten Person bei Eintritt eines Versicherungsfalls durch Versicherungsleistungen oder andere Arten durch den Versicherer und in einigen durch das Bundesgesetz vorgesehenen Fällen auch durch den Versicherungsnehmer der durch das Bundesgesetz über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung festgelegten Sicherheiten;

Versicherungserfahrung— die Gesamtdauer der Zahlung von Versicherungsprämien und (oder) Steuern;

Mittel der obligatorischen Sozialversicherung - Mittel und Vermögenswerte, die unter der operativen Verwaltung des Versicherers bestimmter Arten der obligatorischen Sozialversicherung stehen.

Grundprinzipien für die Umsetzung der Sozialversicherungspflicht:

  • die Stabilität des Finanzsystems der obligatorischen Sozialversicherung, gewährleistet auf der Grundlage der Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes mit den obligatorischen Sozialversicherungsträgern;
  • der allgemeine Pflichtcharakter der Sozialversicherung, die Möglichkeit für die Versicherten, ihre Sozialgarantien umzusetzen;
  • staatliche Garantie für die Wahrung der Rechte der Versicherten auf Schutz vor Sozialversicherungsrisiken und die Erfüllung der Pflichten aus der Sozialversicherungspflicht, unabhängig von der finanziellen Lage des Versicherers;
  • staatliche Regulierung des obligatorischen Sozialversicherungssystems;
  • paritätische Mitwirkung der Vertreter der Sozialversicherungsträger in den Leitungsgremien des Sozialversicherungssystems;
  • obligatorische Zahlung von Versicherungsprämien und (oder) Steuern durch Versicherungsnehmer;
  • Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel der obligatorischen Sozialversicherung;
  • Gewährleistung der Aufsicht und öffentlichen Kontrolle;
  • Autonomie des Finanzsystems der obligatorischen Sozialversicherung.

Artikel 7. Arten von Sozialversicherungsrisiken. Versicherungsfälle

1. Arten von Sozialversicherungsrisiken sind:

1) die Notwendigkeit, medizinische Versorgung zu erhalten;

2) vorübergehende Behinderung;

3) Arbeitsunfall und Berufskrankheit;

4) Mutterschaft;

5) Behinderung;

6) der Beginn des Alters;

7) Verlust eines Ernährers;

8) Anerkennung als arbeitslos;

9) Tod der versicherten Person oder ihrer behinderten Familienangehörigen, die von ihr abhängig sind.

2. Treten mehrere Versicherungsfälle gleichzeitig ein, richtet sich das Verfahren zur Auszahlung des Versicherungsschutzes für jeden Versicherungsfall nach dem Bundesgesetz über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung.

Artikel 8. Arten des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung

1. Jeder Art von Sozialversicherungsrisiko entspricht eine bestimmte Art von Versicherungsschutz.

2. Der Versicherungsschutz für bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung beträgt:

1) Zahlung der Kosten an die medizinische Einrichtung, die mit der Bereitstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der versicherten Person verbunden sind;

2) Altersrente;

3) Invalidenrente;

4) Hinterbliebenenrente;

5) Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit;

6) Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;

7) Mutterschaftsgeld;

8) monatliches Kinderbetreuungsgeld, bis das Kind eineinhalb Jahre alt ist;

9) Arbeitslosengeld;

10) eine einmalige Leistung für Frauen, die sich in den frühen Stadien der Schwangerschaft bei medizinischen Einrichtungen angemeldet haben;

11) einmalige Leistung bei der Geburt eines Kindes;

12) Zuschuss für Sanatoriumsbehandlungen;

13) Sozialleistung bei Beerdigung;

14) Zahlung von Gutscheinen für Sanatoriumsbehandlungen und Gesundheitsförderung für Mitarbeiter und deren Familienangehörige.

1. Konzept und Grundsätze der Umsetzung der obligatorischen Sozialversicherung

Unser Land führt eine obligatorische Sozialversicherung ein, die den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts entspricht. Die obligatorische Sozialversicherung ist Teil des staatlichen Systems des sozialen Schutzes der Bevölkerung, dessen Besonderheit in der nach Bundesrecht durchgeführten Absicherung erwerbstätiger und nichterwerbstätiger Bürger gegen mögliche Veränderungen ihrer finanziellen und (oder) sozialen Lage besteht Situation, auch aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

Die obligatorische Sozialversicherung ist ein vom Staat geschaffenes System rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen, das darauf abzielt, die Folgen von Veränderungen der materiellen und (oder) sozialen Lage erwerbstätiger Bürger und in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen auszugleichen oder zu minimieren Bund, andere Kategorien von Bürgern aufgrund ihrer Anerkennung als arbeitslos, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, Behinderung, Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft und Geburt, Verlust des Ernährers sowie Eintritt des Alters, der Notwendigkeit medizinischer Versorgung, Sanatoriumsbehandlung und der Eintritt anderer durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegter Sozialversicherungsrisiken, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Das Bundesgesetz vom 16. Juli 1999 Nr. 165-FZ „Über die Grundlagen der obligatorischen Sozialversicherung“ regelt die Beziehungen im System der obligatorischen Sozialversicherung, dieses Gesetz gilt jedoch nicht für die obligatorische staatliche Versicherung, die durch besondere Rechtsvorschriften geregelt wird Russische Föderation. Das Gesetz definiert:

1) der rechtliche Status der sozialversicherungspflichtigen Personen;

2) die Gründe für die Entstehung und das Verfahren zur Ausübung ihrer Rechte und Pflichten;

3) Verantwortung der Subjekte der obligatorischen Sozialversicherung;

4) legt die Grundlage für die staatliche Regelung der obligatorischen Sozialversicherung.

Das Gesetz „Über die Grundlagen der Sozialversicherungspflicht“ legt die Grundprinzipien für die Umsetzung der Sozialversicherungspflicht fest. Die Grundprinzipien der Umsetzung der Sozialversicherungspflicht sind:

1) die Stabilität des Finanzsystems der obligatorischen Sozialversicherung, gewährleistet auf der Grundlage der Gleichwertigkeit von Versicherungsschutz und Versicherungsbeiträgen;

2) der allgemeine Pflichtcharakter der Sozialversicherung, die Möglichkeit für die Versicherten, ihre Sozialgarantien umzusetzen;

3) staatliche Garantie für die Wahrung der Rechte der Versicherten auf Schutz vor Sozialversicherungsrisiken und die Erfüllung der Pflichten aus der Sozialversicherungspflicht, unabhängig von der finanziellen Lage des Versicherers;

4) staatliche Regulierung des obligatorischen Sozialversicherungssystems;

5) paritätische Beteiligung von Vertretern der Pflichtsozialversicherungsträger in den Leitungsorganen des Pflichtsozialversicherungssystems;

6) obligatorische Zahlung von Versicherungsbeiträgen durch Versicherungsnehmer an die Fondshaushalte für bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung;

7) Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung der obligatorischen Sozialversicherungsfonds;

8) Gewährleistung der Aufsicht und öffentlichen Kontrolle;

9) Autonomie des Finanzsystems der obligatorischen Sozialversicherung.

2. Versicherungsschutz im Bereich der obligatorischen Sozialversicherung

Das Gesetz „Über die Grundlagen der Sozialversicherungspflicht“ bestimmt ebenfalls Versicherungsarten der obligatorischen Sozialversicherung, wie zum Beispiel:

1) Zahlung der Kosten an die medizinische Einrichtung, die mit der Bereitstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der versicherten Person verbunden sind;

2) Altersrente;

3) Invalidenrente;

4) Hinterbliebenenrente;

5) Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit;

6) Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;

7) Mutterschaftsgeld;

8) monatliches Kinderbetreuungsgeld, bis das Kind eineinhalb Jahre alt ist;

9) Arbeitslosengeld;

10) eine einmalige Leistung für Frauen, die sich in den frühen Stadien der Schwangerschaft bei medizinischen Einrichtungen angemeldet haben;

11) einmalige Leistung bei der Geburt eines Kindes;

12) Zuschuss für Sanatoriumsbehandlungen;

13) Sozialleistung bei Beerdigung;

14) Zahlung von Gutscheinen für Sanatoriumsbehandlungen und Gesundheitsförderung für Mitarbeiter und deren Familienangehörige.

Das Gesetz „Über die Grundlagen der obligatorischen Sozialversicherung“ sieht vor, dass bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung (für erwerbstätige und nicht erwerbstätige Bürger) durch Bundesgesetze und andere in Übereinstimmung mit ihnen erlassene Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt werden sollten sowie Gesetze und Rechtsakte der Teilstaaten der Russischen Föderation. Solche Gesetze und Vorschriften müssen Folgendes festlegen:

1) bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung;

2) der Kreis der sozialversicherungspflichtigen und versicherungsberechtigten Personen;

3) Anstellungsbedingungen und Versicherungssummen;

4) Verantwortung der Subjekte der obligatorischen Sozialversicherung;

5) sonstige Bedingungen dieser Versicherung.

Ein Beispiel für eine besondere Art der obligatorischen Sozialversicherung ist die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Bundesgesetz „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“. Dieses Gesetz legt in der Russischen Föderation die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten fest und legt das Verfahren zur Entschädigung für Schäden fest, die dem Leben und der Gesundheit eines Arbeitnehmers bei der Ausübung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten entstehen Vereinbarung (Vertrag) und in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen. Das Gesetz sieht vor:

1) Gewährleistung des sozialen Schutzes der Versicherten und des wirtschaftlichen Interesses der Versicherungsunternehmen an der Reduzierung des Berufsrisikos;

2) Ersatz von Schäden an Leben und Gesundheit des Versicherten bei der Erfüllung seiner Pflichten aus einem Arbeitsvertrag (Vertrag) und in anderen durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen durch vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Versicherungsschutzarten für den Versicherten, einschließlich der Zahlung medizinischer, sozialer und beruflicher Rehabilitationskosten;

3) Bereitstellung vorbeugender Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die obligatorische Krankenversicherung ist ein integraler Bestandteil der staatlichen Sozialversicherung. Das Gesetz zur Einführung dieser Art der obligatorischen Sozialversicherung ist das Gesetz der Russischen Föderation vom 28. Juni 1991 Nr. 1499-I „Über die Krankenversicherung der Bürger der Russischen Föderation“.

Der Staat verwaltet das obligatorische Sozialversicherungssystem gemäß der Verfassung der Russischen Föderation und der Gesetzgebung der Russischen Föderation. Die obligatorische Sozialversicherung wird von Versicherern durchgeführt, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß den Bundesgesetzen über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung gegründet wurden.

Die Organisations- und Rechtsform der Versicherer wird durch das Bundesgesetz über eine bestimmte Art der obligatorischen Sozialversicherung bestimmt. Die Versicherer übernehmen die operative Verwaltung der gesetzlichen Sozialversicherungsträger, die im Eigentum des Bundeslandes stehen. Der Staat übt die Kontrolle über das obligatorische Sozialversicherungssystem aus.

Der Staat hat ein Finanzsystem der obligatorischen Sozialversicherung geschaffen, zu dem auch ein aus bestimmten Quellen gebildeter Haushaltsfonds gehört.

Quellen der Geldeinnahmen für die Budgets der obligatorischen Sozialversicherung sind:

1) Versicherungsprämien, die von Versicherern-Arbeitgebern überwiesen werden;

2) Zuschüsse, sonstige Mittel aus dem Bundeshaushalt sowie Mittel aus anderen Haushalten in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen;

3) Strafen und Zinsen;

4) Gelder, die den Versicherern aufgrund von Regressansprüchen gegen die versicherten Personen, die den Schaden verursacht haben, erstattet werden;

5) Einkünfte aus der Vermittlung vorübergehend freier Mittel der obligatorischen Sozialversicherung;

6) andere Quittungen, die nicht im Widerspruch zur Gesetzgebung der Russischen Föderation stehen.

Die Budgets der Fonds für bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung werden durch Bundesgesetze für jedes folgende Geschäftsjahr genehmigt. Ein Beispiel ist das Bundesgesetz Nr. 173-FZ vom 22. Dezember 2005 „Über den Haushalt des Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation für 2006“.

Entwürfe von Bundesgesetzen über die Budgets der Fonds für bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung für das nächste Geschäftsjahr werden der Staatsduma von der Regierung der Russischen Föderation in der durch Bundesgesetz festgelegten Weise vorgelegt.

Ein Merkmal der Haushalte der obligatorischen Sozialversicherungsträger besteht darin, dass sie nicht Teil des Bundeshaushalts, der Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation und der lokalen Haushalte sind. Eine missbräuchliche Verwendung von Mitteln aus dem Haushalt der Pflichtsozialversicherung ist nicht zulässig. Die Haftung von Beamten, die den Missbrauch dieser Gelder gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zugelassen haben, wurde festgestellt.

Für jedes einzelne Geschäftsjahr legt die Regierung der Russischen Föderation der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation Berichte über die Ausführung der obligatorischen Sozialversicherungshaushalte vor, die dann durch Bundesgesetze genehmigt werden. Mittel aus den Haushalten der gesetzlichen Sozialversicherungsträger unterliegen nicht der Entnahme.

Obligatorische Sozialversicherungsfonds werden auf den Konten der Zentralbank der Russischen Föderation sowie auf den Konten anderer Banken gespeichert, deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt wird. Für Bankdienstleistungen fallen bei Geschäften mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern keine Gebühren an.

Der Staat gewährleistet die Stabilität des Finanzsystems der obligatorischen Sozialversicherung. Im Falle eines Mangels an Mitteln in einem bestimmten Finanzsystem zur Sicherstellung der Zahlung von Renten und Sozialleistungen, der Zahlung von medizinischer Versorgung, Sanatoriumsbehandlungen und anderen durch Bundesgesetze festgelegten Ausgaben beauftragt die Regierung der Russischen Föderation einen Entwurf eines Bundesgesetzes über den Bundeshaushalt für das nächste Haushaltsjahr gewährt er Zuschüsse zum Finanzsystem der obligatorischen Sozialversicherung in einer Höhe, die es ermöglicht, die durch Bundesgesetze über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung festgelegten Pflsicherzustellen.

Das Gesetz „Über die Grundlagen der Sozialversicherungspflicht“ regelt das Verfahren zur Prüfung und Beilegung von Streitigkeiten zu Fragen der Sozialversicherungspflicht.

Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang einen schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person zu strittigen Fragen im Bereich der obligatorischen Sozialversicherung zu prüfen.

Der Versicherer ist verpflichtet, den Antragsteller innerhalb von 5 Werktagen nach Prüfung eines solchen Antrags schriftlich über die getroffene Entscheidung zu informieren. Wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden ist, unterliegt die Streitigkeit der Beilegung der Streitigkeit durch die höheren Behörden des Versicherers oder vor Gericht in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Der Begriff „Sozialversicherung“ hat zwei Bedeutungen: weit gefasst und eng. Sozialversicherung im weitesten Sinne ist ein System von Institutionen (Organisationen und Regeln), die einen Ausgleich oder eine Minimierung der Folgen von Änderungen in der finanziellen Situation von Arbeitnehmern und anderen Kategorien von Bürgern aufgrund von Arbeitsplatzverlust, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, Behinderung, Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft usw. gewährleisten Geburt sowie Alter. Die Sozialversicherung ist eine Versicherung gegen die Risiken von Ereignissen, die mit Veränderungen der körperlichen Verfassung und des sozialen Status der Bürger einhergehen und zu einer Verschlechterung ihrer finanziellen Situation und ihrer Familienangehörigen führen. Die Arten von Versicherungsrisiken, die Gegenstand der Sozialversicherung sind, sind:

■ die Notwendigkeit, medizinische Versorgung zu erhalten;

■ Mutterschaft;

■ Behinderung;

■ der Eintritt des Alters;

■ Verlust eines Ernährers;

■ Arbeitsplatzverlust;

Die Definition der Sozialversicherung im Ausland umfasst in der Regel nicht nur die Merkmale der versicherten Risiken, sondern auch einen Hinweis auf den Pflichtcharakter dieser Versicherung für bestimmte Kategorien von Bürgern und Arbeitgebern und/oder die Beteiligung des Staates an ihrer Organisation. Die Sozialversicherung gilt als Alternative zur Privatversicherung. In unserem Land wird der Begriff der Sozialversicherung häufig mit einem klarstellenden Merkmal verwendet: obligatorische Sozialversicherung. Unter Sozialversicherung verstehen wir weiterhin die Pflichtsozialversicherung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Die Sozialversicherung für das Risiko, medizinische Versorgung zu benötigen, wird als obligatorische Krankenversicherung bezeichnet. Es wurde in Kapitel 2 dieses Handbuchs besprochen. Die Sozialversicherung für Einkommensausfälle aufgrund von Alter, Invalidität oder Verlust des Ernährers erfolgt im Rahmen des Rentensystems. Dies wird in Kapitel 8 separat besprochen. Das Thema der weiteren Diskussion in diesem Kapitel ist Sozialversicherung im engeren Sinne, die folgende Arten von Versicherungsrisiken abdeckt:

■ vorübergehende Behinderung;

■ Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;

■ Mutterschaft;

■ Arbeitsplatzverlust;

■ Tod der versicherten Person oder behinderter pflegebedürftiger Familienangehöriger.

Sozialversicherung aus organisatorischer und technischer Sicht stellt die Umsetzung von Pflichtbeiträgen durch bestimmte Personengruppen (Versicherungsnehmer) dar, die von den Versicherern angesammelt werden und als Zahlungsquelle für die Versicherungsentschädigung an die Versicherten bei Versicherungseintritt dienen Ereignisse (Ereignisse), die die Realisierung von Versicherungsrisiken darstellen.

Subjekte der Sozialversicherung sind Versicherungsnehmer, Versicherer und versicherte Personen.

Versichert im Sozialversicherungssystem sind Organisationen sowie versicherungspflichtige Bürger. Versicherer können auch Exekutivbehörden und Kommunalverwaltungen sein.


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